Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern


  • Geduld heisst das Zauberwort. Ich warte seit 12.12.2014 auf die Bearbeitung. nach Aussage des Portigon Mitarbeiters sollen bis Ende Februar 2015 die Anträge bearbeitet sein. Es sind zum Jahresende halt noch einige eingegangen. Auf Deinem Schreiben steht doch der Mitarbeiter, eine Telefonnummer und eine email adresse. Ich warte noch bdie erste Februar Woche ab, und werden dann freundlich per emails nach dem Stand fragen.
    der ombudsmann wird sicher auch einiges zu tun haben und sich im Laufe der Zeit melden.

  • Hallo Mr.Charming,


    zu 1.) Ja das ist so. Wenn die Bearbeitungsgebühr wie in den meisten Fällen im Wege der Verrechnung mit dem Darlehensauszahlungsanspruch gezahlt worden ist und nicht erst sukzessive mit den einzelnen Raten, besteht kein Neuberechnungsanspruch (dafür aber eben sofort nach Auszahlung des Kredits ein Erstattungsanspruch in voller Höhe der Bearbeitungsgebühr, obwohl noch kein einziger Euro vom Girokonto gezahlt wurde). Die Raten enthalten in diesem Falle keine Bearbeitungsgebühr, denn diese ist ja durch die Verrechnung bereits bei Auszahlung des Kredits vollständig an die Bank geleistet worden.


    Folglich sind die Raten auch nicht neu zu berechnen. Die Raten enthalten lediglich rechnerisch einen Darlehensbetrag in gleicher Höhe wie die Bearbeitungsgebühr, der auch mit verzinst wird. Dass der Kunde damit über die gesamte Kreditlaufzeit anteilig Zinsen auch auf den Teil des Darlehens zahlt, der der verrechneten Bearbeitungsgebühr entspricht, ist die logische Folge dieser vom BGH in seinen Urteilen vom 28.10.2014 gewählten rechtlichen Konstruktion. Man hätte, wie zuvor von vielen Juristen einschließlich einiger Instanzgerichte befürwortet, auch von der Unwirksamkeit der Verrechnung ausgehen können. Dann hätte immer ein Anspruch auf Neuberechnung der Raten ohne den Gebührenanteil bestanden, andererseits ein Erstattungsanspruch während der Kreditlaufzeit auch nur insoweit, als wegen des Gebührenanteils in den Raten bereits eine Überzahlung erfolgt ist.


    zu 2.) Ob an den Kunden herausgegebene Nutzungen, die die Bank aus (fiktiv im Wege der Verrechnung) vereinnahmten Bearbeitungsgebühren gezogen hat, bei diesem der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegen können, ist soweit ersichtlich bisher weder in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung noch durch Verlautbarungen der Steuerverwaltung geklärt. Von Steuerexperten wird die Steuerbarkeit teilweise bejaht, weshalb viele Banken vorsorglich den Steuerabzug vornehmen, um nicht ggf. von den Finanzämtern als Haftungsschuldner herangezogen zu werden.


    Wer (nach steuerlicher Beratung) den Steuerabzug für unberechtigt hält, kann entweder die Bank auf Auszahlung der Differenz in Anspruch nehmen oder später seinen Einkommensteuerbescheid anfechten, wenn ihm wegen Überschreitens des Freibetrages die abgezogene Kapitalertragsteuer nicht (vollständig) erstattet wird.


    Viele Grüße
    Torsten

  • Also erst einmal Danke für Eure Antworten, vor allem auch an ThorstenH. Das sind ja nicht gerade positive Neuigkeiten :-/. Eigentlich eine Frechheit, dass ich jetzt bis zum Ende des Kredits noch indirekt für die zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühr Zinsen zahlen muss. Mir wäre es lieber gewesen, der noch ausstehende Darlehensbetrag wäre gesenkt worden (um die höhe der BG plus der zu viel gezahlten Zinsen). Müsste mir die Bank nicht dann aber mindestens alle Zinsen + Zinseszinsen bis zur vertraglich vereinbarten Laufzeit im Voraus erstatten?


    @Sylvi62

  • Sylvi62: Danke Dir. Ich hab auch noch keinen Nachweis für das FA erhalten. Die
    DKB schreibt: "Für die abgeführten Beträge geht Ihnen Anfang des
    kommenden Jahres eine Jahressteuerbescheinigung zu.". Erhalten hab ich
    das Schreiben mit Datum 15.01.2015. Heißt das jetzt, die Bescheinigung
    bekomme ich dann erst 2016? o0

  • @Nikolaus


    Sorry wegen der späten Antwort :)
    Es war nicht ein Kredit, sondern es waren 7, d.h. 1 Kredit und 6 Aufstockungen bzw. Ablösungen, immer schön
    jedes Mal BG, jedes Mal RSV, die RSVs gab es anteilig wieder.
    Allerdings jedes Mal mit 30 % Verlust, die RSV wurde bei der Deutschen Herold abgeschlossen, einer Versicherung
    der Deutschen Bank ( wen wunderts ).
    Ich bin nur froh, dort nicht mehr Kunde zu sein, aber das habe ich, glaube ich, schon öfter gesagt :-).
    Euch allen ein schönes Wochenende und nicht verunsichern lassen, jetzt werde ich zusammen mit dem RA auch um den Rest kämpfen, nach den ruinierten Nerven auf jeden Fall.
    Ich drücke euch beide Daumen für die zukünftigen, baldigen !!! Zahlungen.

  • @Steffen75


    Hallo, die Briefe mit dem Verzicht auf die Einrede zur Verjährung habe ich am 5.12.14 erhalten, der Eingang
    meiner Rückforderung war der 13.11.14.
    Danach hat sich die Deutsche Bank " tot " gestellt, erst nach der zweiten Frist und Mahnbescheid kam ein Lebenszeichen
    in Form zweier Teilbeträge OHNE schriftliche Erläuterung.
    Jemand hier im Forum hat die Info der Deutschen Bank, das alle Vorgänge bis zum Ende des ersten Quartals 2015
    abgeschlossen werden sollen.
    Ich würde den MA der Deutschen Bank auf die Nerven fallen und dringend den Brief mit dem Verzicht auf Verjährung
    anfordern.

  • Bitte entschuldigt, dass ich mir die über 500 Seiten vorher nicht durchgelesen habe. Ich bin zwar peu à peu durchgegangen aber selbstverständlich nicht jede Seite einzeln.


    Ich habe, wie vermutlich alle hier, einige Kredite gehabt. Alle bei der TB.
    Hab im Dezember die Anträge gestellt. Vier Stück um genau zu sein. Geht um ca. 1000€


    Die niedrigste BA betrug ca 76€. Der Grund warum ich das hier nenne ist simpel.
    Die TB hat mir diesen Betrag erstattet. Aber ohne Zinsen wie es bei sehr vielen hier der Fall ist.
    Ich hab danach ein Schreiben der TB erhalten (Im Anhang)


    Ich dachte ich lese nicht richtig. Versuchen diese Geier doch tatsächlich mich mit diesem Schreiben "einzuschüchtern"
    Nach dem Motto. Sie froh mit dem was wir Dir überwiesen haben und nun sei still und belästige uns nicht weiter.


    Das Schreiben scheint JEDER erhalten zu haben und soll vermutlich die Leute einschüchtern.
    Ich habe da sofort angerufen und gefragt ob das ein schlechter Scherz sein soll.
    Die, zugegeben, stets netten Servicemitarbeiter wussten auch nicht genau wie Sie mit jemanden umgehen sollten die sich doch etwas mit der Materie ausgekannt haben.


    Zuerst versuchte man sich rauszureden, dass es doch gar nicht die TB war die vom BGH verurteilt wurde.
    Das dies ein Grundsatzurteil ist und es keinen Unterschied macht ob es die Hans Wurst Bank oder die Schinkenkasse ist, wollte man nicht hören.


    Nachdem ich fragte was nun mit dem Rest wäre meinte man ich solle bitte ein Reklamationsschreiben erstellen und erneut absenden.
    Auch wenn ich dies für schwachsinnig hielt, habe ich dies gemacht (erneut im Anhang)


    Bisher bleib eine Antwort aus aber ich bin zuversichtlich.
    Einerseits ist es verständlich, dass die Bank es einem so schwer wie möglich machen möchte um Gelder zu behalten.
    Andererseits ist es selbstverständlich eine Frechheit.


    Falls das Thema schon durchgekaut wurde, möge man mich bitte entschuldigen.
    Evtl. hilft es dem einen oder anderen.
    Halte euch natürlich auf dem Laufenden

  • @Steffen75


    telefonisch kriegt man von EasyCredit nur faule Ausreden zu hören wie z.B. "haben sie ihre IBAN an uns weiter gegeben, machen sie das doch bitte nochmal".


    Ich warte noch 2 Wochen an, dann geh ich über den Ombudsmann.


    Genauso gehe ich bei der Norisbank jetzt vor, es reicht !!!

  • Bisher bleib eine Antwort aus aber ich bin zuversichtlich.
    Einerseits ist es verständlich, dass die Bank es einem so schwer wie möglich machen möchte um Gelder zu behalten.
    Andererseits ist es selbstverständlich eine Frechheit.




    Das klappt schon. Du hast doch alles richtig gemacht.


    Zunächst wird lediglich eine BG ohne Zinsen überwiesen. Meist die letzte (aktuellste) BG. Dann bekommst Du den Targo-Brief. Jetzt kannst Du gelassen bleiben, weil die Targo mit der Rückzahlung die Sache anerkannt hat und die Verjährung selbst gehemmt hat. Dann ein Schreiben von Dir (genau richtig), etwa drei Wochen warten. Jetzt kommen die übrigen BGs. Dann nochmal ein Schreiben und die Zinsen fordern.


    Alles wird gut. Die Targo macht das schon, aber nur mit schriftlicher Einzelaufforderung zu jedem Punkt. Sehr sehr anstrengend.


    Bei mir ging es gleich Ende Oktober los. Brief mit Forderung geschrieben - drei Wochen später 1. BG erhalten - Brief mit Forderung der übrigen BGs geschrieben - vier Wochen später 2., 3., 4.,5. und 6. BG erhalten - Brief mit Zinsforderung geschrieben - drei Wochen später ein Drittel der Zinsen erhalten - Brief mit Restforderung der Zinsen geschrieben - aktuell warte ich noch, wird aber bestimmt klappen. Mittlerweile hat die Targo sogar die Kosten für den Mahnbescheid + Porto überwiesen.


    Setz nicht so lange Fristen, bleib mal bei 14 Tagen.


    Grüße.

  • Ja das mit der Frist hab ich lange überlegt.
    Ist etwas lang aber es eilt nicht sooo sehr.
    Die sollen es einfach in der Zeit raushauen =)


    Hab erneut für alle selbstverständlich einzeln die Anträge gestellt.


    Falls die Zinsen wirklich weiterhin fehlen kommt halt nochmal ein netter Brief

  • Sylvi62: Danke Dir. Ich hab auch noch keinen Nachweis für das FA erhalten. Die
    DKB schreibt: "Für die abgeführten Beträge geht Ihnen Anfang des
    kommenden Jahres eine Jahressteuerbescheinigung zu.". Erhalten hab ich
    das Schreiben mit Datum 15.01.2015. Heißt das jetzt, die Bescheinigung
    bekomme ich dann erst 2016? o0


    Hallo Mr. Charming


    ist ja schön, dass du wenigstens ein Schreiben erhalten hast, womit dir Anfang 2016 die Bescheinigung für das FA zugesandt wird. War bei mir nicht. :S
    Dann wird das wohl so gemacht (vorausgesetzt es geht nicht in dem ganzen Wirrwarr unter). Du kannst es sowieso erst 2016 in der Est-Erkärung für 2015 angeben. Also, Schreiben oder Mail speichern und Termin auf Kalender für Januar 2016 vermerken, damit dies dann nicht in Vergessenheit gerät :!:
    LG Sylvi 62

  • Hallo Mr. Charming


    ist ja schön, dass du wenigstens ein Schreiben erhalten hast, womit dir Anfang 2016 die Bescheinigung für das FA zugesandt wird. War bei mir nicht. :S
    Dann wird das wohl so gemacht (vorausgesetzt es geht nicht in dem ganzen Wirrwarr unter). Du kannst es sowieso erst 2016 in der Est-Erkärung für 2015 angeben. Also, Schreiben oder Mail speichern und Termin auf Kalender für Januar 2016 vermerken, damit dies dann nicht in Vergessenheit gerät :!:
    LG Sylvi 62


    Hallo Sylvi62,


    so ganz sicher bin ich mir nicht, welches Jahr die meinen, da ich den Betrag im Dezember 2014 überwiesen bekommen habe. Das Schreiben kam aber erst nach Aufforderung vor wenigen Tagen. Eigentlich hatte ich ganz klar angefordert, wie der Zinsbetrag errechnet wurde. Darauf jedoch, hab ich bis heute keine Antwort.
    Interessant, dass ich von meiner Bank immer nur dann eine Antwort bekomme, wenn es zu deren Vorteil ist. Ich hab das Vertrauen in die DKB verloren!

  • Interessant, dass ich von meiner Bank immer nur dann eine Antwort bekomme, wenn es zu deren Vorteil ist. Ich hab das Vertrauen in die DKB verloren!


    ich kann die DKB auch nicht verstehen, da mal ein Schreiben fertig zu machen, wo die konkrete Berechnung incl. Abzüge ersichtlich ist. Kopfschüttel. Wenn sie was haben wollen kommt, kommt ganz sicher eine detaillierte Aufforderung! Ich lasse da nicht locker :!:

  • Hallo zusammen,
    haben unsere Verträge durchgesehen und bemerkt, dass versäumt wurde, die Bearbeitungsgebühr zurückzufordern.
    Kann man die Gebühren in 2015 auch noch zurückfordern oder war der 31.12.2014 maßgebend.


    LG

  • schönen guten abend zusammen,
    ich hatte im november 2014 meine rückvorderungen an die banken versendet mit einer frist von 3 wochen.
    da nach ablauf der frist nichts kam, habe ich mich an den ombudsmann gewendet um die verjährung zu hemmen.
    am 12.12. habe ich die eingangsbestätigung vom ombudsmann erhalten. seit dem leider nichts mehr vom ombudsmann gehört. kurz vor weihnachten haben sich dann die banken gemeldet und um geduld gebeten (mit dem hinweis, dass die bearbeitung noch eine weile dauern kann).
    da ich weder per telefon noch per e-mail eine information vom ombudsmann erhalte, bin ich mir nicht sicher, ob ich nicht doch nochmal der bank schreiben soll oder ob ich auf die entscheidung des ombudsmanns warten muss? wisst ihr, wie hier der richtige ablauf ist. es geht übrigens um rückforderungen bei der postbank und der norisbank. hat von euch schon jemand erfahrung mit den genannten banken in bezug auf rückerstattung der bearbeitungsgebühren gemacht?
    vielen dank und gute nacht ;o)

  • Hi Toto,
    es heißt wohl noch ein wenig Geduld haben. An deiner Stelle würde ich einfach alles weiter so laufen lassen, dann wirst du ja sehen wer schneller ist, die Banken von sich aus, oder die Banken über den Druck vom Ombudsmann. Den solltest du nur informieren sobald die Banken alles zu deiner Zufriedenheit überwiesen haben, vorher kannst und solltest du auch einfach beide parallel arbeiten lassen.
    Viel Erfolg weiterhin