Alles anzeigenAnspruch auf die Bearbeitungsgebühr trotz Vollstreckungsbescheid?
Der Kredit wurde am 08.06.2011 aufgestockt!
Doch wegen Arbeitslosigkeit kam es zu Verzug und der Kredit wurde gekündigt. Habe wieder eine Arbeit und der Kredit/Schulden wird/werden jeden Monat pünktlich zurückgezahlt. Aber wie gesagt es gibt ein Vollstreckungsbescheid der in der Arbeitslosigkeit entstand und zwar am 06.11.2012.
Habe am 20.12.2014 per Einschreiben die Bearbeitungsgebühr gefordert und es kam vorgestern ein Schreiben der Bank das der Vollstreckungsbescheid der Rückforderung entgegen steht und sie sagen es sei dadurch rechtskräftig und das eine Auszahlung nicht erfolgt!
Meine Frage hat die Bank recht und kann ich da nichts machen?
Bitte um eure Hilfe!
Ist die Summe aus dem Vollstreckungsbescheid schon beglichen?
Oder ist die Summe aus dem VB geringer, als der Betrag den du aus der Gebühr und den Zinsen zu erwarten hasst?
Grundsätzlich wird die Bank dein "Guthaben" mit dem VB verrechnen lassen, wenn du keine anderweitigen Mittel zur Begleichung des VB nachweisen kannst und auch bereit bist diesen daraus zu begleichen.