Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Wenn Du Dir die Mühe machen würdest,die diesbezüglichen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB) ab §387 mal zu Gemüte zu führen,würdest Du erkennen,daß DEINE Idee("Aufrechnen" lautet der Fachbegriff) aus verschiedenen Gründen NICHT und auf KEINEN FALL bei der von Dir beschriebenen Ausgangslage angewendet werden kann bzw.überhaupt darf!


    Allein der Versuch würde Dich "in Teufels Küche" bringen,da wäre der Schufa-Eintrag noch die harmloseste Folge.......!!!



    Einhorn123:


    Dieses Zitat trifft sehr gut auf deine Frage zu (steht übrigens hier 11 Beiträge über deinem)

  • Ich bin ein ziemlicher Gegner der Santander.


    Diese fixe Idee mit dem Aufrechnen bringt jeden,der sie versucht in die Tat umzusetzen,in Teufels Küche.


    Warum:


    NUR und ausschließlich UNBESTRITTENENE Forderungen,die GLEICHARTIG sein müssen,dürfen nach einer ganzen Reihe von FORMAL dh.JURISTISCH aufeinander zu folgenden Schritten aufgerechnet werden.


    Sind unsere Forderungen unbestritten?? Nein,sind sie NICHT!!
    Sind unsere Forderungen gleichartig??,Nein,sind sie NICHT!!


    Folge:wer glaubt,er könne "so mal eben" das BGB(Bürgerliche Gesetzbuch),hier ab §387,mißachten,würde vollkommen zurecht von der Santander "eingestielt" und müßte dafür im wahrsten Sinne des Wortes "teuer bezahlen"!


    Wenn jemand einen unbestrittenen(=vollstreckbaren) Titel gegen die Santander hat,sind zwar die Forderungen unbestritten,aber NICHT gleichartig,denn WIR fordern die BGs mitsamt Zinsen,die SANTANDER aber die Bedienung des Darlehensvertrags.Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte und steht SO auch im Urteil des BGH drin!!


    Sollte die Santander nicht zahlen,NACHDEM sie verurteilt wurde,steht es jedem frei,die Vollstreckung mithilfe eines Gerichtsvollziehers zu betreiben und durchzuführen.


    Anders geht es nicht,und das ist schon schwer genug!


    Wer es besser WEISS,möge mich berichtigen,aber bitte mit überprüfbaren Fakten anhand der zu beachtenden Gesetze und Vorschriften.


    Es ist (leider)so,daß Banken sich ein Gesetzeswesen geschaffen haben bzw.die Politik so beeinflußt haben,daß sie die EIGENTLICHE Macht im Staat geworden sind!


    P.S.:ich warte immer noch auf jemanden hier,der mir/uns einen straf(!!)rechtlich zu beschreitenden Weg aufzeigen kann, um diesen beizukommen.Leider bisher ohne Erfolg!!

  • Nur noch kurz eine Frage zum Thema "Aufrechnen", was ist denn das was einige Banken machen, alte Bearbeitungsgebühren aus alten Krediten auf neue Kredite anzurechnen?
    Würde mich nur interessieren ob das dann wiederum rechtlich gedeckelt ist. In einigen Fällen wurden die Verbraucher über diese Vorgehensweise nicht einmal informiert.
    Also mich wundert es schon, das man anscheinend der Partei die etwas schuldet mehr zu gesteht als der Partei die eigentlich etwas erhalten soll.

  • Glückwunsch! Ich würde mich über eine freuen!


    Also Top!


    Auch von mir Glückwunsch.
    Würde mich auch über wenigstens
    eine freuen. Oder wenigstens mal ein Lebenszeichen.
    Mal schauen wie das weitergeht.
    Falls ich die BG bekomme,
    Kann ich dann trotzdem noch den Differenzbetrag der Raten verlangen?
    Bei 800 Euro BG und einer Laufzeit von 84 Monaten mit einem Zinssatz von fast 12%,
    kommt da ja ganz schön was zusammen.


  • ich sag ja, bei mir hatte es geklappt, habe die zu viel gezahlten Raten erstattet bekommen , bei einem Zinssatz von fast 12 % ....hatte ihn vorzeitig abgelöst und aufgestockt. Bis Datum xx habe ich die Quersumme der Zu viel gezahlten Euros zwischen BG und ohne erstattet bekommen

  • a)@NicoW:das ist kein Aufrechnen im Sinne des Gesetzes,sondern ein Verrechnen.Diese Vorgehensweise empfinde ich (natürlich)als schmierig und hinterhältig.Es wäre zu klären,wo das in den AGB als zulässig steht.Weiß ich nicht,weil ich die betreffende AGB nicht kenne.


    b) scorpiX:


    1.Schritt:Dein Darlehen wird sofort in einer Summe fällig gestellt,
    2.Schritt:Alles,was Du bei der Bank sonst noch hast,wird gekündigt,
    3.Schritt:die Geschäftsbeziehung wird gekündigt,
    4..Schritt:Schufaeintrag mit der Unmöglichkeit,irgendwo sonst ein Konto zu eröffnen.


    Es gibt noch mehr:"google" doch mal!


    Kurz:Du bist wirtschaftlich erledigt!!

  • @IanAnderson2
    So einfach sollte laut BGB schon Schritt 1. nicht ablaufen
    "BGB § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
    Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den
    Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen, wenn
    1.der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 10 Prozent, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und
    2.der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.
    Der Darlehensgeber soll dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten."

  • Ich habe keinen 2. Brief geschrieben. Die Sparkasse war schneller wie ich. Ich musste aber noch mal Telefonieren mit einem Sachbearbeiter unserer Bank. Dort erzählte man uns, es dauerte solange, weil noch eine Software instaliert
    ( geschrieben?) werden musste, für die Auszahlungen. Habe ich aber auch nur von einem Sacharbeiter gehört. Ob's stimmt?

  • Das ist ja toll! Hattest du jetzt noch mal einen zweiten Brief geschrieben oder kam das einfach so?
    Ich habe nämlich seit Ende Dezember nichts mehr von unserer Sparkasse gehört, und da haben sie nur geschrieben, dass die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen wird.


    Ich habe keinen 2. Brief geschrieben. Die Sparkasse war schneller wie
    ich. Ich musste aber noch mal Telefonieren mit einem Sachbearbeiter
    unserer Bank. Dort erzählte man uns, es dauerte solange, weil noch eine
    Software instaliert ( geschrieben?) werden musste, für die Auszahlungen. Habe ich aber auch nur von einem Sacharbeiter gehört. Ob's stimmt?
    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 582 - Geld zurück - Finanztip-Community

  • @scorpiX


    1.es bleibt Dir völlig unbenommen,es zu probieren,
    2.es geht nicht darum,daß Dir das BGB ein paar Rechte zubilligt;die kannst Du dann einklagen,wenn es zu spät ist und teuer wird,
    3.es geht darum,was die Bank in ihren AGB stehen hat,um es gegen Dich zu verwenden,
    4.konkret:wer sagt Dir,daß Nr.2 erst praktiziert wird,wenn Nr.1 erfolglos war?


    Ansonsten:lock den Bären aus seiner Höhle und berichte hier,wie es Dir ergangen ist.


    Wir bewegen uns sowieso schon "off-topic".

  • Santanderbank Schmierenkomödie geht auch weiter,


    nach über einem Monat sagt man mir das Zinsforderung explizit an das Beschwerdemanagement in Frankfurt adressieren soll
    Santander Bank
    Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG
    Beschwerdemanagement
    60283 Frankfurt


    Mönchengladbach würde das nicht bearbeiten....


    Dann würde es aber nochmal in die zuständige Filiale des Kunden zur Prüfung geschickt und dann wieder zum Beschwerdemanagement. Geht es noch ?????? So eine Unverschämtheit...Kundenverarsche


    Meine BG habe schon zurück aber bei den Zinsen wird es sicher noch dauern, tzumal ich auch bitterböse Mails verfasst habe...



    Ist alles unfassbar !

  • Heute sind die letzten Zinsen bis auf den Cent genau von der Santander überwiesen worden, so dass alle Forderungen nun ausgeglichen sind. Beide BG plus Zinsen auf die kleinere wurden bereits Ende l.J. gezahlt, heute der Rest. Ohne RA, MB oder Ombutsmann und nur 1 x mit Einschreiben per Rückschein angefordert.


    Drücke allen die Daumen, die noch auf ihre Zahlungen warten, dass es jetzt zügig vorangeht :)

  • Ich habe am 5.12.14 von der Citi-Bank und von der CC-Bank / Santandar-Bank was zurück gefordert. Bis jetzt ist da noch nichts passiert.
    Vor 10 Tage habe ich 2x Post von der Targo-Bank bekommen , 2 unterschiedlichen BearbeitungNr. und bitten um Geduld. Es ist alles in Bearbeitung.


    Arbeiten diese Banken irgendwie zusammen ?? Ich Hab doch mit der Targo Bank nichts zu tun...


    Vielen Dank

  • Ich habe am 5.12.14 von der Citi-Bank und von der CC-Bank / Santandar-Bank was zurück gefordert. Bis jetzt ist da noch nichts passiert.
    Vor 10 Tage habe ich 2x Post von der Targo-Bank bekommen , 2 unterschiedlichen BearbeitungNr. und bitten um Geduld. Es ist alles in Bearbeitung.


    Arbeiten diese Banken irgendwie zusammen ?? Ich Hab doch mit der Targo Bank nichts zu tun...


    Vielen Dank


    Es ist dir bestimmt entgangen : seit Februar 2010 gibt es die Citibank nicht mehr. Sie wurde von der Targo übernommen, mit allen Rechten und Pflichten = Rechtsnachfolger. Deshalb auch die verschiedenen Kredit-oder Bearbeitungnummern. Du wirst also dein Geld von der Targo bekommen...