Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Freu, freu... mit einem kleinen Wehmutstropfen...


    Die Santander war so nett und hat mir die Bearbeitsungsgebühren erstattet. Aber leider ohne Verzugszinsen und ohne die Kosten für den Mahnbescheid.
    Ein Schreiben habe ich von denen noch nicht bekommen, schicken die denn noch etwas raus?


    Ich frage mich nur, muss die Santander die Verzugszinsen bezahlen? Das Darlehen stammt aus 2010 und ich zahle immer noch die Raten davon. Meine errechneten Verzugszinsen betragen ca. 40,--€.
    würdet ihr diese zzgl. der Kosten für den Mahnbescheid (32,--) noch einfordern?
    Gibt es dafür vielleicht schon irgendwo ein schönes Musterschreiben?


    Viele Grüße
    und vielen Dank


  • Eigentlich muss der Kredit ja neu berechnet werden da er ohne BG ja viel weniger an Monatlichen Unkosten beträgt


    www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner


    hier kannst du mal Spielen was der Kredit ohne BG monatlich kostet ;)

  • Eine neue Woche ein neues Glück! Mal schauen ob es diesmal was von der Commerzbank gibt.


    Siam79: Ich habe bei der Santander folgendes Schreiben verwendet:


    Betreff: Darlehensvertrag-Nummer: XXXXXXXXXXXXXXX


    hier: Erstattung der Zinsen für zu unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren



    Sehr geehrte Damen und Herren,



    mit Schreiben vom 29.10.2014 habe ich bei Ihnen die zu unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren in Höhe von XXX € für meinen Kredit mit der Vertrags-Nummer XXXXXXXX zurückgefordert. In diesem Schreiben habe ich Sie ebenfalls aufgefordert die Zinsen zu berechnen.



    Diese Bearbeitungsgebühr wurde mir am 14.11.2014 überwiesen. Die Zahlung der Zinsen steht noch aus. Die Zahlung der Zinsen habe ich mit Schreiben vom 17.11.2014 eingefordert.



    Bis heute habe ich noch keine Zinszahlungen von Ihnen erhalten.



    Ich verlange von Ihnen, den Kredit gemäß § 494 Abs. 5 BGB - unter Berücksichtigung der Unwirksamkeit der Kreditbearbeitungsgebührenvereinbarung - neu abzurechnen und den sich zu meinen Gunsten ergebenden Saldo nebst aus Überzahlung gezogenen Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erstatten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).



    Nach meinen Berechnungen sind Zinsforderungen in Höhe von XXXXX € entstanden.



    Ich fordere Sie nunmehr auf mir bis zum 12.12.2014 diese Zinsen auf mein Konto bei der


    Musterbank


    IBAN: XXXX XXXX XXXX XXXX


    BIC: XXXXXXXX


    zu überweisen.


    Vielleicht hilft das ja!

  • @Franziska,
    vielen Dank auch für das Anschreiben.
    Muss man denn die Zinsen zwangsläufig immer ausrechnen und hinschreiben?
    Ich tue mich da ein wenig schwer, weil ich ja zwei abgelöste Kredite dabei habe, bei denen ich nicht weiß, wie ich die Zinsen berechne, weil nicht erkenntlich ist, wie mit der Bearbeitungsgebühr bei der Ablöse umgegangen wurde.

  • Habe jetzt die Norisbank angeschrieben. Beschwerdeschreiben.
    Laut telefonischem aus der Nase ziehen hat mir ein Mitarbeiter von denen gesagt dass sich das ganze bis JUNI 15 ziehen kann.


    @Siam79 na wenn sich einer über Antworten hier nicht beschweren kann, dann du. Mein lieber Scholli.
    Bei mir habe ich hier immer das Gefühl dass ich Monologe führe.
    Schreib doch ein jeweiliges Mitglied hier aus dem Forum direkt an, am besten jemanden der dir auf deine Anliegen geantwortet hat. Das führt dich denke ich mal um einiges schneller ans Ziel.

  • @Siam79


    Einige Mitglieder haben dazu schon Erfahrungen geschildert. Die Suchfunktion rechts oben (und überhaupt das Umsehen in weiteren Threads) hilft! Ich meine, dass manche berichtet hätten, dass dann die Zinsen viel niedriger als erwartet ausfielen. Aber wie gesagt, da würde ich noch einmal checken!

  • Das habe ich auch gemacht, nur verweigern die bei mir die volle Zahlung der Zinsen. :(



    Nach welchen Kriterien die Banken wann und wie viel auszahlen, wird wohl ein Geheimnis bleiben. Ich gehe bei uns davon aus, dass wir einfach nur Glück und den richtigen Mitarbeitern hatten.


    Da es - was ich überhaupt nicht verstehen kann - bei den Banken wohl kein worst-case-scenario im Vorfeld und somit vermutlich weder Schulungen noch Anweisungen gab, wurschteln sich die Mitarbeiter vor Ort mit den jeweiligen Anweisungen ihrer Filial-Vorgesetzten herum. Die unterschiedlichen Bearbeitungs- und Zahlungsweisen kann man den vielen Beiträgen hier aus dem Forum entnehmen und sie belegen, dass jede Filiale und jeder MA anders agiert.


    Meine persönliche Meinung ist auch, dass die MA zum Teil völlig überfordert sind mit a) indifferenten Anweisungen und b) der nicht endenden Flut von Briefen, Faxen und Anrufen. Von einer Nachbarin, deren Bruder bei der Commerzbank in Düsseldorf arbeitet, hörte ich, dass viele der dortigen MA sich in den Krankenstand gemeldet haben, weil sie dem Stress nicht mehr gewachsen waren. Das gilt übrigens auch für die Ombudsmänner/frauen und die Angestellten der Amtsgerichte. Alle hat die Flut der Beschwerden/Mahnbescheide mehr als nur überrascht und sie kommen der Abarbeitung nur langsam nach.
    Ich denke, wenn der BGH eine eindeutigere Rechtssprechung getroffen hätte, wäre der Spielraum der Banken geringer ausgefallen. Aber der 5 %-Kann-Paragraph ist viel zu schwammig formuliert worden und wird von jeder Bank/jedem MA anders ausgelegt.

  • @Leko81
    Naja, ich kann ja nix dafür, wenn mir hier geantwortet wird. Vielleicht schreibst du auch mal jemanden persönlich an.
    @Franziska
    Ich werde jetzt "meine" Zinsberechnung mit dranfügen. Sollen mir die Targo-Mitarbeiter erst mal erklären, wenn es nicht stimmt :P . Habe den Zinsrechner benutzt und für alle drei Kredite die vollen Zinsen berechnet. Mehr als weniger zahlen kann mir eh nicht passieren. Zumindest die Zinsen für den letzten und endgültig abgezahlten Kredit möchte ich vollumfänglich bezahlt haben.


    P.S. Ansonsten bin ich ja froh, überhaupt die kompletten Bearbeitungsgebühren bekommen zu haben, so dass ich da jetzt etwas gelassener ran gehe, aber verschenken will ich nun auch nix.

  • Hallo Ihr Lieben,


    die Norisbank hat sich gemeldet und die Bearbeitungsgebühr zzgl. Basiszins + 5% gezahlt.


    Der Basiszins wirde ab Vertragsbegin berechnet, nun stellt sich mir eine Frage.
    Ich forderte auch die zu viel gezahlten Vertragszinsen der BG, welche nicht auf die Kreditsumme, sondern in den eff. Zins gerechnet wurde.
    Sollte man das noch einfordern? ich meine ja. Was sagt ihr dazu?


    LG Kenni