Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Könntest Du uns bitte auf dem Laufenden halten! Das ist doch sehr verwunderlich, wenn Akten beim Amtsgericht verloren gehen.


    @Britta
    nach langem Warten, ohne jeglichem Zwischenbescheid, habe ich heute eine Mail von meinem Anwalt erhalten. Diese Mail beinhaltet eine Kopie vom Amtsgericht Mönchengladbach, datiert vom 19.03.2015 und ist inhaltlich in etwa folgendermaßen:


    Die Santander Bank wurde schriftlich dazu aufgefordert zur Klageschrift Stellung zu nehmen. Hierfür wurde der Santander eine vierwöchige Frist eingeräumt. Unterbleibt dies, wird schriftlich ein Säumnisurteil erlassen. Weitere Fristsetzungen im schriftlichen Verfahren bleiben vorbehalten :S Es wird weiterhin ein vereinfachtes schriftliches, nicht mündliches, Urteil stattfinden.
    Weiterhin steht dort, dass eine Entscheidung, insbesondere auch ein Endurteil, gegen das ein Rechtsmittel von Gesetzes wegen nicht möglich ist, § 511, ergeht nach Ablauf gesetzter Frist im vereinfachten Verfahren von Amts wegen ohne Bestimmung eines Verkündungstermins.


    Es bleibt mir nun wieder mal, nur abzuwarten, was sich die Herren Wend und Henle einfallen lassen. Jedenfalls scheint die Klageschrift bei Gericht nun wieder aufgetaucht zu sein, oder mein Anwalt hat Diese tatsächlich erneut dort hin gesandt. Das kann ich leider nicht nachvollziehen, mein Anwalt ist nicht sonderlich informativ.


    Sobald es hier was Neues gibt, werde ich es mitteilen. LG Sylvi62



  • @ Sylvi, Ina Anderson 2 etec.: Ich habe mal just Tante Google wg. Amtsgericht Mönchengladbach und die dortige Arbeitsüberlastung befragt und erhielt hierzu u.a. eine Seite von Herrn RA Ferner, der dort dieses mitteilt:


    http://www.ferner-alsdorf.de/r…adbach-ueberlastet/15540/

  • @ lieber Lobster53 ;)


    Ja, diese Aussage (das man von Sachstandsanfragen, Überlastung etc.) hat mein Anwalt auch erhalten.
    Ich kann nur nicht ganz nachvollziehen, was sich diese Herren Anwälte eigentlich dabei denken???? Kann denn niemand denen das Handwerk legen? Suchen immer irgendwelche Schlupflöcher und spielen hier auf Zeit...


    Zahlen müssen sie doch sowieso :!:

  • Kurzes Update zum Beschluss des Amtsgerichtes Mönchengladbach
    IM NAMEN DES VOLKES
    erging Ende März ein Anerkenntnisurteil
    Im Rechtsstreit
    ICH
    gegen
    Santander Bank AG
    Zitat: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger die volle geforderte Summe zu zahlen.
    Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
    Berufung innerhalb eines Monats möglich! :thumbup:


    Danach gehts evtl. noch ans Landgericht, dann aber mit Anwalt..............................


    Euch alle frohe OSTERN

  • Es wird weiterhin ein vereinfachtes schriftliches, nicht mündliches, Urteil stattfinden.
    Weiterhin steht dort, dass eine Entscheidung, insbesondere auch ein Endurteil, gegen das ein Rechtsmittel von Gesetzes wegen nicht möglich ist, § 511, ergeht nach Ablauf gesetzter Frist im vereinfachten Verfahren von Amts wegen ohne Bestimmung eines Verkündungstermins.


    Amtsgericht Mönchengladbach und die dortige Arbeitsüberlastung befragt und erhielt hierzu u.a. eine Seite von Herrn RA Ferner, der dort dieses mitteilt:


    Ich fange mal mit dem zweiten Teil an:


    Dieses Schreiben des AG Mönchengladbach datiert vom 28.01.2015(Geschäftsnummer 141E-3289),stammt vom Direktor selbst (lt.Briefkopf),wurde mir von meiner Anwältin auch zugeleitet,und ich habe hier auch darüber schon berichtet!


    Zum ersten Teil habe ich ein paar Nachfragen:
    a)ich vermute mit dem Hinweis auf §511 ist §511 ZPO gemeint und darin der letzte Teil,der besagt,daß nur unter bestimmten Voraussetzungen(die hier nicht vorliegen)überhaupt eine Berufung möglich ist.


    Habe ich das richtig verstanden?


    b)Habe ich auch richtig verstanden,daß das AG KEINE Berufung zulassen,KEINE mündlichen Verfahrenstermine anberaumen,sondern NUR vereinfacht und schriftlich OHNE bestimmte Terminankündigung(gegenüber den Beteiligten?)seine Entscheidung mitteilen wird?


    Wenn das richtig ist:


    Was ist für die Kläger zu erwarten? Was für Tendenzen sind jetzt aus der von Silvie62 zitierten Mitteilung an ihren Anwalt abzuleiten? Wird das AG jeder vernünftig begründeten Klage stattgeben oder eher die Winkeladvokaten der Bank schützen??


    Eine begründete Einschätzung würde mir guttun!!

  • Zum ersten Teil habe ich ein paar Nachfragen:
    a)ich vermute mit dem Hinweis auf §511 ist §511 ZPO gemeint und darin der letzte Teil,der besagt,daß nur unter bestimmten Voraussetzungen(die hier nicht vorliegen)überhaupt eine Berufung möglich ist.


    @IanAnderson2


    du liegst richtig. Gemeint ist §511Abs.2 Nr.11 ZPO.
    Was kann hier noch passieren? Das ist hier die Frage. Es wird ein Richter ohne mündliche Anhörung vom Schreibtisch aus entscheiden. Zumal es bei mir nur noch um ein Teilanerkenntnis geht. Die Santander hatte die Zinsen im Vorfeld bezahlt, jedoch nur einen Bruchteil und sich geweigert meine Anwaltskosten zu zahlen. Da sie es nicht für notwendig ansieht, das ich mir einen Anwalt genommen hatte.
    Nun, das sehe ich jedoch anders, und will nun alles - zumindest das, was mir zusteht. Und bis zum letzten Pfifferling.

  • Sag mal, machst Du diese Hetzkampagne eigentlich hauptberuflich?


    @DSWNWST


    Wenn wir schon mal beim Thema Beruf sind, was machst du denn HAUPTBERUFLICH ?
    Ich habe zwei Antworten schon parat :
    1. du bist Banker und verteidigst hier die Vorgehensweise deiner Bank, weil du ein loyaler Mitarbeiter bist oder
    2. dein Arbeitgeber (Bank XY) hat dich beauftragt uns hungrige Meute im Zaum zu halten und bei der Gelegenheit paar
    Infos zu sammeln, die der Bank nutzen könnte.


    Ich tendiere zu 1, weil Punkt 2 würdest du diskreter bewerkstelligen

  • @IanAnderson2
    das Urteil erging ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe.
    Wiederspruch darf eingelegt werden
    1. wenn der Streitwert > 600€ ist oder
    2. wenn das AmG diesen erlaubt


    das Ding kann bei Wiederspruch noch min. 3 Monate verschleppt werden.
    Na und! Ich hab ne gute RV und viel Geduld................ :evil:


  • Gratulation! Prima gemacht! Ein Berufungsverfahren wird es nicht geben, denn die Beklagte hat ja anerkannt und somit darfst Du locker - bitte setzte eine Zahlungsfrist - die Zwangsvollstreckung betreiben. So wie ich - aus leidlicher, eigener Erfahrung - berichten kann, reagiert " Tante " Santander erst nach der zweiten Aufforderung. Geld kommt aber für Dich. " Wetten, dass...? "
    Schöne Ostern für Dich.
    Vor allem gibt es unseren Mitstreitern Mut, wenn solche Erfolgsmeldungen hier eintrudeln


  • Lady, ich danke Dir für die prima Unterstützung. Wir wisse doch alle hier, dass es ein paar " Spionagesatelliten der Gegenseite/Banken gibt, die uns ´nen X für´n U vormachen wollen und hier " dumm Tüch vertellen ". Als immigrierter Norddeutscher sage ich dazu mit Achim Reichel " .. und es ging langsam voran, es ging langsam voran. Ein Hoch auf die Reise, sind wir erst an Hamburch dran! " So ist der Streitablauf mit den Banken auf zu sehen. Am Ende müssen sie eh betolen..

  • @ lieber Lobster53 ;)


    Ja, diese Aussage (das man von Sachstandsanfragen, Überlastung etc.) hat mein Anwalt auch erhalten.
    Ich kann nur nicht ganz nachvollziehen, was sich diese Herren Anwälte eigentlich dabei denken???? Kann denn niemand denen das Handwerk legen? Suchen immer irgendwelche Schlupflöcher und spielen hier auf Zeit...


    Zahlen müssen sie doch sowieso :!:


    Sylvi, sehe ich ganz genau so und kalauere deshalb: " Die Banküberweisung kommt ganz bestimmt, auch wenn sie dort am Absaufen sind. " Und weil heute Gründonnerstag ist, gebe ich noch einen Schwank aus dem bösen Reich der schwarzen Magie zum Besten: " Stillstand der Rechtspflege " liegt dann vor, wenn ein Verfahren über einen unangemessen langen Zeitraum ( Rsp. geht von mindestens Monaten aus ) ohne triftigen Grund nicht bearbeitete wird ( oder so ähnlich ). Dat liegt in Gladbach zurzeit nicht vor, denn das Amtsgericht hat ja einen Grund benannt: " Arbeitsüberlastung ".
    Aber, lasse über Deinen RA Druck unter´m Kessel aufbauen, dann geht´s etwas schneller.


  • Wenn möglich hätte ich gerne noch die von mir erbetene begründete Einschätzung,welche Schlußfolgerungen sich ergeben:


    a)es gibt ein Endurteil OHNE Berufungsmöglichkeit,was ich glaube aus dem Silvi62 von ihrem Anwalt zugeleiteten Schreiben herauslesen zu können,entweder aus materiellen (Streitwert geringer als €600.-)oder rechtsspezifischen Gründen,da aufgrund der Rechtslage und der BGH Urteile auch in weiteren Rechtszügen keine anderen Ergebnisse zu erwarten sind.
    Wie sieht in diesem Zusammenhang dann die Revision(die ja was anderes ist als Berufung!!) aus rechts(formalen) Gründen aus??
    b)es gibt ein Urteil wie bei Octalus geschehen mit Berufungsmöglichkeit,wenn die Voraussetzungen gegeben sind,
    c)es gibt trotz des erklärten Vermeidungswillens durch das Gericht eine mündliche Verhandlung,wenn eine der beiden Parteien dies beantragt.


    Fragen über Fragen........


    Mir geht es hauptsächlich darum,ob das Gericht den Winkeladvokaten der Santander bindend und abschließend im ersten Rechtszug "das Maul stopfen" kann/wird OHNE die rechtlichen Züge der Klägerseite bei Unterliegen(aus irgendwelchen Gründen und seien es nur formale Aspekte) einzuschränken.



  • " Es wird weiterhin ein vereinfachtes schriftliches, nicht mündliches, Urteil stattfinden.Weiterhin steht dort, dass eine Entscheidung, insbesondere auch ein Endurteil, gegen das ein Rechtsmittel von Gesetzes wegen nicht möglich ist, § 511, ergeht nach Ablauf gesetzter Frist im vereinfachten Verfahren von Amts wegen ohne Bestimmung eines Verkündungstermins. "


    Häh, habe ich dat geschrieben? Na, gut, ja, gut, gut, auch ein Schwarzkittel - Träger i.R. wird älter. Deshalb: egale!


    Ian, Fakt ist: Die ZPO ist ein wunderbares Werk mit vielen Gesetzen und so gestaltet, dass sich jenes Einzelne wie ein Wrigley´s Spearmint Gum - schön durch gekaut, so, wie es Sir Alex Ferguson von ManU einst im TV vor machte - in die Länge ziehen lässt.
    Doch in bestimmten Vorschriften ist auf die gute ZPO klar und deutlich:
    Reitet die Grand Dame Justitia erst einmal auf den "ollen" Klepper ZPO, dann wird sie auch auf das Ziel " Entscheidung " zu traben.


    Wenn - wie in den meisten Fällen hier - eine Klage erhoben ist, muss ein Entscheidung dazu ergehen. Wann, ist zurzeit beim AG in M´gladbach allerdings ungewiss. Nun wird das Gericht, also der zuständige Dezernent / die Dezernentin wg. des riesigen Arbeitsanfalls bestrebt sein, die Klageflut in geordneten Bahnen zu lenken und die einzelnen Verfahren zügig abzuarbeiten. Aufgrund der überwiegend einfach gelagerten Streitigkeiten wegen der BG - Rückzahlungspflicht, wird das Gericht bereits eine Entscheidung im " schriftlichen Verfahren " ( § 128 II ZPO ) oder , wenn ein Anerkenntnis der Beklagten erfolgt, im schriftlichen Vorverfahren ein Urteil absetzen ( §§ 276, 307 ZPO ).


    Die meisten " Santander " - Fälle werden so abgewickelt werden: Klageschrift geht bei Gericht ein und erhält ein Aktenzeichen. Klageschrift wird danach der Beklagten zugestellt. Mit der Zustellung wird ein Frist aufgegeben, binnen der sich die Beklagte äußern muss. Will sie sich verteidigen, muss sie dieses schriftlich anzeigen. Will sie anerkennen ( das wäre hier ratsam, weil kostengünstiger ) muss sie dieses schriftlich bekunden. In diesem Fall ergeht ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung ( § 307 II ZPO ).


    Gegen ein solches Urteil ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen das Rechtsmittel der Berufung ( § 511 ZPO ) möglich. Dieses Rechtsmittel muss in Form eines, von einem zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichneten Berufungsschriftsatzes bei dem Landgericht in Mönchengladbach eingelegt werden. Frist ist hierfür: 1 Monat nach Zustellung des Urteils ( § 516 ZPO ).


    Nun stellt sich hier die Frage, warum soll die Bank dieses Rechtsmittel, sofern überhaupt zulässig, einlegen, wenn sie selbst den Anspruch zuvor im vollen Umfang anerkannt hat.
    Oder sollte im Sinne der ML - Lehre, die Feststellung von Papa Lenin aus dem Hut gezaubert werden, die da sinngemäß lauten könnte: " Zwei Schritte vor, drei zurück "?




    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 613 - Geld zurück - Finanztip-Community

  • lobster53

    " Es wird weiterhin ein vereinfachtes schriftliches, nicht mündliches, Urteil stattfinden.Weiterhin steht dort, dass eine Entscheidung, insbesondere auch ein Endurteil, gegen das ein Rechtsmittel von Gesetzes wegen nicht möglich ist, § 511, ergeht nach Ablauf gesetzter Frist im vereinfachten Verfahren von Amts wegen ohne Bestimmung eines Verkündungstermins. "


    Häh, habe ich dat geschrieben? Na, gut, ja, gut, gut, auch ein Schwarzkittel - Träger i.R. wird älter. Deshalb: egale!


    Ich darf Dich beruhigen,DAS hast DU nicht geschrieben,DAS stammt von Silvi62 als Zusammenfassung dessen,was Ihr Anwalt ihr vonseiten des Gerichts hat zukommen lassen.


    Sei so gut und lies meine Fragen nochmals und erläutere mir dann,was geht,nicht geht und welche Tendenz(en)sich aus dem "Octalus"-Urteil und dem "Silvi62"-Schreiben Deiner Ansicht nach als "Schwarzkittel pensioniert" herauslesen lassen bzw.welche Optionen die Knechte haben bzw.ob ihnen jetzt im ersten Rechtszug vom Gericht "das Maul zu stopfen" ist.


    Mein eigenes Verfahren steht im Moment bei "Stellungnahme meiner Anwältin" zu "Klageerwiderung Santander"(über Wendt/Henle),über die ich schon weiter oben berichtet habe.


    Danke und beste Grüße,auch an die Zähne!

  • Hallo zusammen,


    vielleicht für alle Santander-Kunden interessant:
    Nach Rückfrage beim Amtsgericht Mönchengladbach sind dort derzeit noch 6.716 laufende Verfahren wegen Kreditbearbeitungsgebühren anhängig. Das ist eine stattliche Zahl!


    Beste Grüße,
    Britta

  • COMMERZBANK



    Eine freundliche Dame sagte mir, dass das Aufkommen komplett unterschätzt wurde und der Termin, wo wirklich alles erledigt sein soll, sich auf Miite Mai verschoben hat.


    Ich kann es nicht mehr hören!


    Also Erwartungsmodus wieder auf standby und das alte Mantra rausgekramt. "5% über Basiszins' 5 % über Basiszins ommmmm"



    Hab immer noch keine Eingangs Bestätigung vom Ombudsmann, noch wer da, der schon so lange wartet?



    Frohe Ostern euch allen.

  • Nach Rückfrage beim Amtsgericht Mönchengladbach sind dort derzeit noch 6.716 laufende Verfahren wegen Kreditbearbeitungsgebühren anhängig. Das ist eine stattliche Zahl!


    Das paßt zu der mir Mitte März genannten insgesamt aufgelaufenen Gesamtzahl von ca.10.000 Verfahren (einschl.der Mahnbescheide).