Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Ich denke, dass der Güte- und Verhandlungstermin erst mal klären soll, ob und in welcher Höhe deine Forderungen berechtigt/belegbar sind und ob die Bank Gegenbeweise vorbringt. (Forderung nicht berechtigt oder schon erfolgt)


    Danke für Deine Statements,die mir einen tieferen Einblick in die Taktik der Gegenseite und die Absicht der Richterin genannt und vermittelt haben.


    -Meine Forderungen sind aufgrund der Rechtslage(BGH etc) berechtigt,


    -mit Ausnahme des Vertrags aus 2005(dafür gibt es einen erweiterten Auskunftsanspruch gemäß §666 BGB den Rückzahlungsbeweis im Vertrag aus 2008,der auch die Existenz des Darlehens aus 2005 (und damit der BG beweist)liegen alle(!!) Beweise in Urschrift vor und sind damit belegbar.


    -Gegenbeweise wird die Santander NICHT vorlegen können(weil nicht existent),außerdem ist ihr Versuch,eine Zinszahlung von ihr bezüglich des Darlehens aus 2008,zu beweisen,nicht nur durch meine Kontoauszüge zu widerlegen,sondern meiner Ansicht nach sogar strafrechtlich relevant.


    Was wären denn mögliche Probleme mit der RSV?


    Da Deine Akte dem Gericht seit Januar vorliegt,dürftest Du auch bald an der Reihe sein(ich habe das Gericht am 5.Januar bezahlt,Klage war am 17.12.2014 dem Gericht zugeleitet worden).........


    Ich würde mich über weitere bzw.ergänzende Wortmeldungen sehr freuen.


  • Vor einem halben Jahr hätte ich solche Machenschaften meiner Hausbank nicht zugetraut.
    Dann wurden mir Stück für Stück die Augen geöffnet und ich habe mich in die Materie eingearbeitet. Was wie ein billiger Thriller anfing, ist jetzt leider immer mehr zur bitteren Wahrheit geworden und ich habe höchsten Respekt vor jedem der sich darüber auch nur Gedanken macht. Ich weiß, dass es sehr anstrengend werden kann und man häufig gegen Windmühlen anrennt.
    In den Bedingungen meiner RSV steht drin, dass jegliche Abreden (oder auch Gütevereinbarungen) mit der Gegenseite, wenn sie nicht angemessen sind (wohl für den Versicherer), einer Kostenübernahme durch die RSV entgegenstehen können. Soll wohl heißen, wenn schon Vergleich, dann bitte alle Nebenkosten dem Verfahrensgegner überhelfen!

    Ich sag Bescheid, wenn ich wieder News habe.

  • Heute hat die Commerzbank di Berbeitungsgebühr überwiesen. 4 Monate nach dem Mahnbescheid.
    Leider hat sie nicht den Mahnbescheid , 150 € Sicheheitenbearbeitung ( Fällt das Eurer Meinung nach auch unter getarnte BG?) und das wichtigste, ohne Zinsen.


    Sind die Zinsen Bei den Commerzbankgeschädigten separat überwiesen wurden? (Bitte keine Hinweise, das dies schon beantwortet wurde. ;-))

  • Heute hat die Commerzbank di Berbeitungsgebühr überwiesen. 4 Monate nach dem Mahnbescheid.
    Leider hat sie nicht den Mahnbescheid , 150 € Sicheheitenbearbeitung ( Fällt das Eurer Meinung nach auch unter getarnte BG?) und das wichtigste, ohne Zinsen.


    Sind die Zinsen Bei den Commerzbankgeschädigten separat überwiesen wurden? (Bitte keine Hinweise, das dies schon beantwortet wurde. ;-))


    In meinem Falle wurden die Zinsen samt Bearbeitungsgebühren überwiesen es wurde lediglich eine Kapitalertragssteuer und Soli abgezogen. In meinem Falle ging es über einen Anwalt.

  • Ist hier noch irgendjemand IM Kredit drin oder seid ihr alle schon draußen und verlangt diese Gebühren quasi nach? Bitte helft mir mal kurz wg. dem Anschreiben... :-/

    Ich geh kaputt, wer kommt mit?

  • Bei mir kamen die Zinsen und die Gebühren separat!


    Und gab es ein Schreiben dazu mit der Aufschlüsselung?
    Heute habe ich Zinsen von knapp über 100 € überwiesen bekommen. Die BG ist über 1000 Euro und von 2008. Ich habe Zinsen von knapp 500 € errechnet. Kann mir das jemand Ansatzweise erklären oder nachvollziehen?

  • @ santanderofper


    Also wir haben keine Abrechnung oder Aufschlüsselung bekommen...weder von der Santander noch von der DSL oder Postbank


    Aber bei Postbank und DSL waren die Zinsen korrekt berechnet und überwiesen...bei der Santander war es nur 1/3 der vorher berechneten Zinsen....also habe ich alles zum Ombudsmann geschickt...durch die Zahlung der BG hat die Santander ja unseren Anspruch anerkannt und auf über 250,- Euro Zinsen verzichte ich nicht. Das würde die BAnk auch nicht tun.


    Also weitermachen und weiter kämpfen

  • Hier noch eine kurze Rückmeldung zur Norisbank.


    Die Bearbeitungsgebühren incl. Zinsen wurden heute überwiesen. Nach meiner Forderung im Dezember habe ich nach einen Schreiben von denen, dass sie auf die Verjährung verzichten, nix mehr gehört.


    Netti

  • So habe nun endlich Antwort auf das letzte Forderungsschreiben meines Anwalt vom 16.02. bekommen. Die Creditplus erstattet jetzt auch die Anwaltsgebühren. Die restlichen Zinsen wollen sie mir auch bezahlen, müssen hier aber auch Kapitalertragssteuer abziehen, aber ich würde gleichzeitig eine Steuerbescheinigung bekommen. Ich müsste mich aber, wen wunders, ein lange Zeit gedulden. Die Abläufe in der Bank sind echt nicht zu toppen, warum wird nicht gleich alles ausgezahlt, so wie es das Urteil sagt, zumal man nun auch noch einen Anwalt hatte. Die Anwaltsgebühren und Zinsen von Santander, hat der Anwalt über Ombudsmann laufen lassen, nochmal nehme ich den auch nicht. Erst hat er auf seiner Homepage so getrommelt, was er für ein harter Anwalt ist und würde sofort klagen und bis heute sind nur nichtssagende Forderungsschreiben rausgegangen. Das hätte ich auch selber machen können, aber leider wird man ja in Deutschland nicht für voll genommen, wenn auf dem Briefkopf nicht Anwalt steht.

  • Neues von der Deutschen Bank.
    Nachdem ich nun seit dem 14.12.2014 auf meine BG warte, kam heute ein Brief der Deutschen Bank. Ich hatte mich schon gefreut, dass es die Aufschlüsselung der Rückzahlung ist, aber weit gefehlt.
    Sie forderten mich auf, ihnen doch bitte die Kontonummer mitzuteilen, auf der das Geld ggf. überwiesen werden soll (hatte ich schon am 14.12. mit meiner Forderung gemacht!!) und ich sollte doch bitte eine Kopie der Kreditverträge übermitteln. Ich dachte, dass wäre über die Kredit-Kontonummer (die ich auch am 14.12. mitteilte) möglich.
    Naja, einmal mit Profis arbeiten :thumbdown: ....


    Ich rief daraufhin die Beschwerdestelle an. Kaum fiel meinerseits das Wort Kreditbearbeitungsgebühr, fiel bei der guten Frau am Telefon eine Schranke und sie wurde richtiggehend unfreundlich. Und wieder nur Wischiwaschi-Blabla seitens der Bank. Sie sagte nur irgendwas davon, dass bis Mitte des Jahres alle Forderungen abgearbeitet sein sollten.
    Wer es glaubt....
    Ich harre der Dinge die da IRGENDWANN mal kommen mögen.
    Ich werde weiter berichten.

  • @IanAnderson2
    Die Rechtsschutzversicherung behalten sich bei einem Vergleich aus gutem Grund die Option offen, Kosten eines Vergleichs erst nach eigener Prüfung des Vergleichs zu übernehmen.
    Sie ziehen diesen Versagungsjoker in der Regel nur, wenn Vergleichssumme und Kostenverpflichtung nicht im selben Prozentsatz zur Hauptforderung stehen.
    Beispiel. Ihr Forderungsbetrag waren 5000 Euro und sie einigen sich im Vergleich auf einen Betrag von 3000 Euro. Dann hätten sie 60% ihrer Hautforderung durchgesetzt. In diesem Fall dürften sie sich im Vergleich auch nur zu 40%iger Kostenübernahme verpflichten. Sollen sie 50% der Kosten zahlen brauchen sie die Zustimmung der RSV und vor allem gute Argumente warum das Sinn macht!

  • Heute habe ich 2 Umschläge in Sachen spanische Bank zur Post gebracht. Umschlag 1 war die Klageschrift an das AG Mönchengladbach bezüglich einer BG von 2006, bei deren Rückforderung sich die Bande totstellte und dann einem MB widersprach. Umschlag 2 war ein Einschreiben mit der Nachforderung der Zinsen für eine BG von 2012, die mir tatsächlich ohne Murren Anfang März überwiesen wurde. Die Zinsen belaufen sich auf ca. 65-70 Euro mit Zahlungsfrist bis 13.5. Beim Gang ins streitige Verfahren gehe ich von einem Versäumnisurteil aus, bei der Zinsnachforderung mit Androhung rechtlicher Schritte (wird die sicher kaum jucken) werde ich wohl mit einem MB und weiteren Maßnahmen "nachbohren" müssen. Nun ist wohl erstmal Geduld bis in den Sommer hinein angesagt.

  • IanAnderson2
    Die Rechtsschutzversicherung behalten sich bei einem Vergleich aus gutem Grund die Option offen, Kosten eines Vergleichs erst nach eigener Prüfung des Vergleichs zu übernehmen.
    Sie ziehen diesen Versagungsjoker in der Regel nur, wenn Vergleichssumme und Kostenverpflichtung nicht im selben Prozentsatz zur Hauptforderung stehen.
    Beispiel. Ihr Forderungsbetrag waren 5000 Euro und sie einigen sich im Vergleich auf einen Betrag von 3000 Euro. Dann hätten sie 60% ihrer Hautforderung durchgesetzt. In diesem Fall dürften sie sich im Vergleich auch nur zu 40%iger Kostenübernahme verpflichten. Sollen sie 50% der Kosten zahlen brauchen sie die Zustimmung der RSV und vor allem gute Argumente warum das Sinn macht!


    Vielen Dank für die freundliche Aufklärung;ich habe mir die Ausführung kopiert und zur Akte gelegt.


  • Kenne ich auch den Mist an Ärger

  • Kurzer Zwischenstand meinerseits.


    Zinsen fehlen immer noch. Eben angerufen und es hieß ich solle wieder ein Reklamationsschreiben aufsetzen.


    Hab ich gemacht.
    Da es das dritte Mal ist, hab ich denen jetzt auch die Portogebühren aufgebrummt.
    Mal sehen was kommt


    Wetten 1/4 der geforderten Zinsen ?
    Sagt mir meine Targo-in-die-Taktik-Zukunft-schau-Zauberkugel ;)