Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @ Nikolaus
    Das wird mit Sicherheit viele Kunden der Bausparkassen freuen.


    In meinem Fall hat sich auch etwas getan. Nach Rückzahlung der BG durch die Santander, sind jetzt auch endlich die Zinsen auf meinem Konto gelandet. Jetzt steht nur noch der Kostenfestsetzungsbescheid und die damit verbundene Rückzahlung der vorgerichtlichen Ausgaben aus.


    Auf die Rückzahlung einer 2. BG muss ich noch etwas warten, das AG Mönchengladbach sortiert z.Z. noch die Akten. ;)


    Ein schöner Tag ...

  • Hallo,


    habe vor einigen Jahren als Privatperson mit meiner Frau einen Immobilienkredit aufgenommen und damit ein gewerbliches Objekt gekauft.
    Dieses Objekt vermiete ich an meine Firma (Kfz-Firma). Die DB hatte uns seinerzeit schlappe 10.000 Euro dafür an Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.
    Habe im letzten Jahr dies via Einschreiben an die DB gesendet und ebenfalls (w/ Hemmung der Verjährung) an den Ombudsmann in Berlin.
    Nun schreibt mit die DB, dass eine Erstattung aufgrund der finanzierten Immobilienart nicht möglich sei.
    Stimmt das?


    Danke für Eure Unterstützung!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Charly1958,


    als kurze Info: Ihren Beitrag finden Sie jetzt hier. Ich habe ihn in den Thread zum Thema "Kreditbearbeitungsgebühr zurückforden" geschoben. Da hier schon fleißig zu dem Thema diskutiert wird, werden Ihre Chancen auf eine Beantwortung so erhöht.


    Viel Erfolg und Grüße :)


    Anika

  • Charly


    Meines Wissens nach gilt das BGH Urteil nur für Verbraucher Kredite. Die Definition davon kann man im Netz bei 'gesetzeimnetz' nachlesen. Habe die genaue Definition für Verbraucher Kredite gerade nicht mehr im Kopf.

  • So,


    die nächste Klage und das damit zusammenhängende Säumnisurteil ist zu meinen Gunsten gefallen.


    Die TARGOBANK muss bis Ende des Wonnemonats ca. € 1000,00 inkl. Zinsen überweisen.


    Das BESONDERE: Der Kreditvertrag ist aus dem Jahre 2003 und lief bis 2009. Das Gericht war der gleichen Auffassung wie mein Anwalt, dass die BG für den nicht verjährten Zeitraum zu erstatten sind.


    Ich bin ehrlich, damit hätte ich nie und nimmer gerechnet. SUPER !!!


    Grüße

  • Was ist wenn der Anwalt sich bei der Bank geirrt hat ? Schadensersatz ?
    Hatte ja alles dem Anwalt übergeben bei meinen Verträgen der Norisbank.
    Eine Summe habe ich auch zurück bekommen die direkt über die Norisbank lief.
    Offen ist noch ein Easy Credit über die Norisbank , ich habe ihn auch darauf hingewiesen und es steht ja auch im Vertragskopf oben geschrieben.
    Nun Will er gegen Easy Credit Klage einreichen da sie im Februar einen Einspruch gegen die Forderungen gesendet hatten und er sie schon zwei mal mit Fristsetzung angemahnt hatte. Sollte sich rausstellen das er die falsche Bank mit Klage kommt ....bleibe ich doch auf den kosten sitzen, Anwalt und auch BG + Zinsen usw.....


    Holla, die Waldfee, dat riecht verdammt nach einem Fall für die anwaltliche Berufshaftpflicht. Die Norisbank ist doch schon seit einigen Jahren nicht mehr existent, die nennt sich jetzt ja " Teambank " und ist eine ( eigenständige )Tochter der Deutsche Bank. Diie Teambank vertreibt unter der Marke " Easy Credit " lediglich Konumentenkredite. Eine " Eays Credit Bank " gibt es deshalb nicht. Oder, habe ich hier etwas falsch verstanden?


  • No, dann haben wir Schwarzkittel doch mal etwas für unseren angeknacksten Ruf getan. Glückwunsch!


  • Danke für die herüber geschobene Beute, Anika!
    Nicht nur " SPIEGEL " -, sondern auch " Finanztip - Leser wissen mehr, denn:


    GILT DAS URTEIL AUCH FÜR GEWERBLICHE KREDITE?Es gibt bisher keine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Bearbeitungsgebühren auch bei gewerblichen Krediten unzulässig sind. Der BGH befasste sich in den Urteilen mit Verbraucherkrediten. Die von den Banken verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen unterlagen der richterlichen Inhaltskontrolle und waren unwirksam. Eine solche Inhaltskontrolle nach § 307 BGB dient aber nicht allein dem Schutz der Verbraucher, sondern ebenso dem Schutz von Unternehmen. Zwei Klagen sind bereits vom Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 08.11.2013, Az. 4 C 387/12) und vom Amtsgericht Nürnberg (Urteil vom 15.11.2013, Az. 18 C 3194/13) zugunsten betroffener Unternehmer entschieden worden. In Nürnberg ging es um Kredite, die für die gewerbliche Nutzung von Photovoltaikanlagen aufgenommen wurden. Kreditbearbeitungsgebühren können aus unserer Sicht auch gegenüber Gewerbetreibenden unzulässig sein. Aus Sicht des Ombudsmanns der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) gilt das BGH-Urteil auch für gewerbliche Kredite.


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/#ixzz3ZNSes2y4


    Waidmanns heil, beim Klage verfassen, mein Gutster Charly 1958!


  • By the way: 10.000,-- Euronen? Jetzt weiß ich och, wo die Bankvorstände ihre Boni her holen und zudem Prachtpaläste und eigne Luxus - Villen behausen. Die DB hat ja schon immer eine Tradition aus dem einstigen Reich des Bösen vor sich her geschoben.

  • Banken "leisten sich" Anwälte,diie für die jeweilige Bank dieser "unliebsame" dh.finanziell "unerwünschte/potentiell kostspielige" (Prozeß)Kundschaft "vom Leibe hält",indem sie diese(die Kundschaft) nicht über die tatsächliche Rechtslage und deren Möglichkeiten beraten,sondern sie zur Aufgabe etc durch wahrheitswidrige,unvollständige,falsche etc Behauptungen "animieren".


    Erst vor einigen Jahren stellte sich heraus,daß der damalige Präsident der Bundesanwaltskammer regelmäßig geschmiert wurde.
    Viele Bankenanwälte lassen sich von Banken zu gut dotierten Vorträgen und Tagungen einladen,bei denen sie "in jeder Hinsicht(!!)"verwöhnt werden.
    Anwälte,die sich im Sinne der Bank(en)"unbotmäßig" verhalten,werden nicht mehr eingeladen,ihre Karriere zB..zu hoch angesehenen Kanzleien zu wechseln torpediert und sie werden bei ihren "Standesgenossen" systematisch diskreditiert und gemobbt.


    Weitere Beispiele findest Du im Net zuhauf!


    Wat denn, war denn? Unbotmäßiges Verhalten gegenüber Banken????? Na, ja, Bankenanwälte gibt es zwar auch nicht, sonst dürfte sie nicht zur Anwaltschaft zugelassen werden. Aber so manche Kleinigkeit der Kreditinstitute wechselt unter dem Verhandlungstisch schon mal seinen Besitzer. Um es kalr auszudrücken: Der Kollega hat weder Schiss, noch ist er eine Parteiverräter: Er hat einfach keine Ahnung. Und wat für Zinsen sollen dat sein???

  • Kaffeegrüße!


    Wie ist es eigentlich, wenn der Kredit noch läuft? Ändere ich das Schreiben dann um von "bitte überweisen" in "bitte dem Kredit entsprechend anpassen"?


    Nö, Du kannst zwar Birnen und Äpfel als Obst bezeichnen, aber nicht gegeneinander aufrechnen. Die haben Dir die BG plus Zinsen seit Vertragsabschluss bis zum Zeitpunkt der Zahlung zu erstatten; der Ratennkredit bleibt davon unberührt.

  • Laut socialmedia COBA sollen die Zinsen minus Kapitalertragssteuer überwiesen werden. Hab aber noch keine Zahlung erhalten.



    Sach´ den Socialmedia - Mediatorinnen und - mediatoren, dat se´immer noch keine Ahnung haben. ( Dafür flog G. Netzer in einem BL - Spiel wg. Schiedsrichterbeleidigung vom Platz ).: Die Kapitalertragssteuer fällt net an, weil es sich um Prozesszinsen handelt und keene Zinseinkünfte nach dem ESTG. Wann wird es endlich wieder Sommer? Wann geht den Knäblein und Mägdelein bei der CoBa ein Licht auf???

  • Um es kalr auszudrücken: Der Kollega hat weder Schiss, noch ist er eine Parteiverräter: Er hat einfach keine Ahnung. Und wat für Zinsen sollen dat sein???


    Guten Tag,schön,daß Du wieder da bist.Schon habe ich zwei Fragen:


    a)die Zuordnung Deines Textes in meinen Beitrag zum Thema "Korruption" zwischen "Fachanwälten für Banken-und Kapitalmarktrecht"(so muß es wohl korrekt heißen)und den Banken selbst verstehe ich nicht.
    Oder simplifiziert:habe ich recht oder nicht??
    b)in meiner Angelegenheit hat das AG MG für den 22.7. einen "Gütetermin UND einen Verhandlungstermin" angesetzt.Was will Deine Kollegin Richterin damit erreichen?Was will die Santander damit erreichen??
    Oder geht es nur darum,die von mir beigebrachten,aber dem Gericht(und der Santander)noch nicht vollumfänglich bekannten Beweisdokumente durch meine Anwältin so vorzutragen,daß ich obsiege?
    Aufklärung tut not!!

  • lobster53:


    a)habe ich jetzt verstanden,mit "Kollega" war nicht mein Beitrag,sondern der "Rechtsbevollmächtigte" der Forianerin Alexa gemeint.
    Thema ist damit für mich erledigt,es sei denn,du möchtest Dich noch zum Verhältnis "Bank-Anwälte" und "Banken" äußern.

  • Hallo allerseits ;) Endlich mal wieder ein paar "alte Leidensgenossen" im Forum.


    Habe auch ein paar Neuigkeiten. Hatte gestern Mail vom Anwalt. Santander hat nunmehr die 2. Klage vollumfänglich anerkannt. Hat dies dem AG Mönchengladbach mitgeteilt und wurde von dort im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung beschlossen. Santander muss nun die BG + Zinsen + Anwalts- und Gerichtkosten löhnen. Anwalt hat denen 14 Tage Zeit gegeben um das Geld zu überweisen. Freut mich, da ich bei diesem Verfahren mit allem in Vorkasse gehen musste. Im ersten Verfahren übernahm es meine RS. Das Geld war bereits von der Santander überwiesen.


    Dies war nun das 3. Verfahren, welches ich vollumfänglich (mit anwaltlicher Hilfe) gewonnen habe. :thumbup:

  • Nö, Du kannst zwar Birnen und Äpfel als Obst bezeichnen, aber nicht gegeneinander aufrechnen. Die haben Dir die BG plus Zinsen seit Vertragsabschluss bis zum Zeitpunkt der Zahlung zu erstatten; der Ratennkredit bleibt davon unberührt.


    Lobster, schön, das du wieder da bist,
    ich konnte es mir nicht verkneifen, meinen Senf dazuzugeben und zwar zu deiner Aussage " der Ratenkredit bleibt davon unberührt". Wenn @uppsala44 die BG in den monatlichen Raten zahlt (davon gehe ich aus) muss wohl in Zukunft die Raten um die anteilige BG minimiert (angepasst) werden. Er kann also beide Forderungen in sein Schreiben setzen :


    BG mit Zinsen bis heute überweisen und Kredit ab heute anpassen, natürlich definierter ausgedrückt..


    oder? :)

  • Hallo allerseits ;) Endlich mal wieder ein paar "alte Leidensgenossen" im Forum.


    Habe auch ein paar Neuigkeiten. Hatte gestern Mail vom Anwalt. Santander hat nunmehr die 2. Klage vollumfänglich anerkannt. Hat dies dem AG Mönchengladbach mitgeteilt und wurde von dort im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung beschlossen. Santander muss nun die BG + Zinsen + Anwalts- und Gerichtkosten löhnen. Anwalt hat denen 14 Tage Zeit gegeben um das Geld zu überweisen. Freut mich, da ich bei diesem Verfahren mit allem in Vorkasse gehen musste. Im ersten Verfahren übernahm es meine RS. Das Geld war bereits von der Santander überwiesen.


    Dies war nun das 3. Verfahren, welches ich vollumfänglich (mit anwaltlicher Hilfe) gewonnen habe. :thumbup:


    YEAH - ich auch!!!! 8o


    Hahaaaaa, heute Post vom Anwalt (die Pappnasen hatten es vergessen mir zuzusenden ist bereits vom 30.04. ), die Rechtsverdreher der Santander haben ein Anerkenntnis der noch zu zahlenden Gebühr sowie der Verfahrenskosten beim Gericht abgegeben. Ich weiss zwar noch nicht wieviel sie zahlen wollen/sollen, die Anhänge fehlten..., aber morgen bin ich schlauer. Jetzt fehlt nur noch die Kohle auf meinem Konto!!!!! Juchuuuuu :D


  • Koenntest du das Urteil vllt als PDF beifuegen oder anderwietig zugaenglich machen. In meinem Fall hat sich die Targo darauf berufen, dass der Vertrag von August 2004 war und daher nicht nach dem Urteil des BGH die BG erstattet werden muss.