Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Loewe


    Super, vielen Dank für diesen Tipp. Dann werde ich diese Vorgehensweise ebenfalls in Angriff nehmen. :)

  • Hallo,
    da mein Darlehenskredit seit Oktober 2004 läuft, habe ich wohl Pech, weil hier die Verjährung greift. Oder gibt es hier noch eine Möglichkeit für mich?


    Liebe Grüße, Dietrich

  • Dietrich
    Bei Kredite, die vor dem 01.01.2011 abgeschlossen wurden, können die Ombudsleute keine Schlichtung durchführen.
    1. Eine Schlichtung wird nach der Verfahrensordnung der Schlichtungsstellen abgelehnt bei Verjährung und
    2. es tritt keine Hemmung der Verjährung ein.


    Aber, falls der Kredit noch aktiv ist, können Sie anteilig ab dem 01.01.2011 die Bearbeitungsgebühren beanspruchen.
    Da lohnt es sich auf jeden Fall, die Gebühren einzufordern, da die Verjährung ab dem 01.01.2011 nicht greift und dieser Zeitraum noch bis zum 31.12.2014 nicht verjährt ist. ;)

  • Hallo,


    möchte mich hier nochmal zurück melden und Euch kurz meine Erfahrungen zum Thema Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren mitteilen.
    Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass ich selbständig bin und es sich somit um gewerbliche Kredite handelt.
    - Die Santander Bank hat mir die Bearbeitungsgebühren erstattet, Zinsen leider nicht, aber da werde ich nochmal
    nachgehen.
    - Die Peugeot Bank hat mir ebenfalls die Bearbeitungsgebühren erstattet zuzüglich der Zinsen.


    Natürlich wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich in meinem Fall um gewerbliche Kredite handelt. Santander schrieb, sie sind weiterhin an einer ungestörten Geschäftsbeziehung interessiert. Der Kredit ist abbezahlt und habe dort auch keinen mehr.
    Von der Peugeot Bank kann ich noch positiv berichten, dass sie einem Anliegen nicht entsprechen konnten, da es sich hier um einen Kreditvertrag vor 2011 handelt. Sollten jedoch im Herbst 2014 neue Urteile des BGH zu einer veränderten Verjährungsfrist anstehen und hier zu meinen Gunsten entschieden werden, so ist die Bank auch zur Erstattung dieser Gebühren bereit.
    Fazit : Die Mühe hat sich gelohnt :)

  • Leider geht die Santander Bank mit Privatkunden um wie mit Bittstellern. Erst einmal alle Rückzahlungsforderungen (Bearbeitungsgebühr) ablehnen. Das nennt man Kundenservice. Die Banken sind nicht anders wie Versicherungen.....kassieren können sie schnell und unkompliziert, bezahlen wollen sie aus Profitgier nie. Die Aroganz ist so einschlägig das rechtskräftige Urteile einfach ignoriert werden. Und der Gesetzgeber/ Politik reagiert nicht. Aber das ist typisch Deutschland. Danke Frau Merkel und Anhang

  • Gast


    Ihren Ärger kann man verstehen. Aber es gibt u. a. dieses Forum, wo Sie sich alle relevanten Informationen herausholen können. Viele aktive Leute nehmen sich deswegen die Zeit um ihre Erfahrungen und Lösungen für Sie zur Verfügung zu stellen. ^^


    Gerade bei der Santanderbank ist es nicht mehr schwer, die Bearbeitungsgebühren erstattet zu bekommen, wenn die Ansprüche nicht verjährt sind.


    Frau Merkel und Anhang sind nicht dafür verantwortlich, dass Kunden Kredite abschliessen. ;)
    Seine Rechte muss der Kunde selber einfordern, mit Bittstellern hat das meiner Ansicht nach nichts zu tun, denn keine Bank zwingt den Kunden, einen Kreditvertrag abzuschliessen. Im Normalfall geht der Kunde zur Bank.


    Sollten Sie weitere Informationen benötigen, helfen Ihnen die Forummitglieder gerne weiter, damit Sie das gewünschte Ziel erreichen. ;)

  • Guten Morgen,


    so, die Antwort der VOBA ist nach 17 Tagen da- kann mir jemand sagen, ob das so rechtens ist? In meinem Darlehensvertrag wurden keine Bearbeitungsgebühren sondern 5% Geldbeschaffungskosten von ca 3.600 Euro veranschlagt....daher bat ich gem. hier erhaltenem Tipp um Aufschlüsselung, um die Bearbeitungskosten einsehen (und ggf rückfordern zu können).


    Hier im Zitat der wesentliche Auszug:


    "...weisen den Antrag auf Bitte um Angabe hinsichtlich der Aufteilung der belasteten Geldbeschaffungskosten zurück.


    Nach Überprüfung der hier zugrunde liegenden Sachlage möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine genaue Aufschlüsselung nach Aufwandsbereich nicht möglich ist und hierfür auch keine Rechtspflicht besteht.


    Bei Ihrem Darlehen handelt es sich um einen Investitionskredit für eine Beteiligung am Solarpark XXX. Dem Darlehen lag ein Sonderkreditprogramm der VOBA.... durch die Finanzvermittlung XXX zugrunde. Für die Tätigkeit des Vermittlers entrichtete unser Haus eine Vermittlungsgebühr, welche selbstverständlich ebenfalls in der Bearbeitungsgebühr enthalten ist.


    Die Ausgestaltung sowie die Verwaltung des genannten Sonderkreditprogrammes bedürfen eines erhöhten Arbeitsaufwandes, wie Sie beispielhaft aus der regelm. Überwachung der EIngänge der abgetretenen Einspeisevergütung nachvollziehen können, geregelt im Darlehensvertrag Ziffer xxx. Mithin steht der hier zugrunde liegenden Bearbeitungsgebühr eine konkrete Gegenleistung gegenüber. Eine konkrete Gegenleistung besteht beispielsweise auch darin, dass im Zusammenhang mit dem hier zugrunde liegenden Darlehensvertrag Sondertilgungen möglich sind. Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass die in Ihrem Falle erhobene Bearbeitungsgebühr im Jahr der Anchchaffung steuerlich berücksichtigt werden konnte.


    Das in Ihrem Falle erhobene Bearbeitungsentgelt ist ein unselbständiger Teil des lediglich kalkulatorich aufgespaltenen Gesamtbetrages, welches sich im effektiven Zinssatz widerspiegelt."




    Kann man hier wirklich dann nichts machen?


    Ich wäre seeeehr dankbar für ein feedback.


    Viele Grüße


    Christine

  • Christine,


    auch ein Investitionskredit ist ein Verbraucherkredit, er ist nur zweckgebunden.
    Für die Aufschlüsselung besteht in der Tat keine Rechtspflicht, da ja davon auszugehen ist, dass die VoBa Ihnen vorher mitgeteilt hat, dass es sich um eine Finanzvermittlung handelte.
    Da liegt auch das Interesse einseitig bei der Bank. Sie als Kunde haben ja keinen Nutzen davon.
    Interessant ist zudem noch, dass seit dem BGH-Urteil auch bei Investitionskrediten keine Bearbeitungsgebühr mehr erhoben wird.


    Schicken Sie den Vorgang zur zuständigen Schlichtungsstelle, vorausgesetzt, dass der Kredit noch nicht verjährt ist.
    Viel Glück.

  • Die Santander Bank ist nicht in Allem nur toll, aber wir dürfen nicht meckern und hatten innerhalb 1Woche die Rückzahlungen auf unserem Konto.
    Ein kleiner Tipp: Musterbriefe sind super, aber man kann sie auch persönlich nett verpacken!!!!! Beim ersten Schreiben sollte man eine freundliche Art versuchen, nicht mit Drohungen sondern Hinweisen. :)

  • Hallo,


    ich bin heute auf diese diskusion gestoßen und habe nun auch eine frage zwecks Bearbeitungsgebühren der Santander Bank (S-Bank).
    Mein mann und ich hatten ein kredit bei der S-Bank im Mai 2009 abgeschloßen da haben wir Bearbeitungsgebühren in höhe von 809,00 € bezahlt, dieser kredit wurde 2012 intern von der S-Bank umgeschuldet da haben wir wieder 666,05€ Bearbeitungsgebühren bezahlt . Nun meine Frage wir haben am 6.2.2013 per Einschreiben/Rückschein die aufforderung zur Erstattung der bearbeitungsgebühren aus dem kreditvertrag von Mai 2009 gefordert, am 13.2.13 haben wir ein brief bekommen darin steht ich zitiere " die von Ihnen zitierte rechtsprechung ist auf unsere Vetragsbeziehung nicht anwendbar." meine frage ist kann ich die S-bank nun nochmals aufforderen (da ja das Urteil vom BGH zwecks gebühren gefällt wurde bzw in kraft ist) die gebühr zu überweisen oder greift jetzt leider die verjährungsfrist.
    Auf jeden fall werde ich versuchen die gebühren aus dem kredit von 2012 zurück zufordern.


    es wäre schön wenn mir einer darauf eine antwort geben kann/könnte.


    Danke im Vorraus
    p.s im anhang noch das schreiben der santander bank, vielleicht kann mir das auch noch jemand erklären was die meinem. ?(

  • @jkobin,
    seit Mai 2014, nach dem Urteil des BGH, sieht Ihre rechtliche Situation anders aus.


    Grundsätzlich sind alle Forderungen der Bearbeitungsgebühren aus Krediten vor dem 01.01.2011 verjährt.
    Am 28.10.2014 entscheidet der BGH darüber, ob auch ältere Kredite noch nicht verjährt sind.


    Jetzt können Sie anteilig sämtliche Bearbeitungsgebühren ab dem 01.01.2011 einfordern, die müssen Ihnen erstattet werden, denn die sind noch nicht verjährt.


    Die Bearbeitungsgebühren aus dem Jahr 2012 können Sie komplett zurückfordern einschliesslich Zinsen.



    Die Santanderbank zahlt mittlerweile ohne grossen Widerstand, da sie dem Druck der Kunden nicht mehr standhalten konnte.
    Am besten den Musterbrief heute noch runterladen und abschicken. ^^
    Ich bevorzuge immer das Fax oder Email zusätzlich zum Schreiben per Post. Somit hat man immer einen Beweis, dass eins von beiden sicher bei der Bank landet. ;)


    Sollte der BGH am 28.10.2014 verbraucherfreundlich urteilen, können Sie die Gebühren vor dem 01.01.2011 auch noch einfordern. Das bleibt abzuwarten.
    Für den Fall, dass die Bank sich ziert und nicht zahlen möchte, sofort den Ombudsmann einschalten. Das ist wichtig, da Sie damit die Verjährung hemmen können für die Ansprüche ab dem 01.01.2011. :D


    Dann kann nichts mehr schief gehen.


    Viel Glück

  • hallo,


    danke an Loewe, den musterbrief hab ich schon fertig geschrieben werde ihn dann morgen früh gleich los schicken. Eine Frage noch, da wir beide in dem kredit sind müssen dann auch beide den brief unterschreiben oder reicht es wenn der 1ste kreditnehmer den unterschreibt.


    LG jk0bln

  • @jkobin;
    bei Eheleuten sind beide Unterschriften besser, notfalls reicht auch eine. :P
    Liebe Grüsse

  • Danke, nein nur Lebenspartner also reicht die von meinem partner völlig aus.
    Ich hoffe ja das es diesmal klappt mit der rückforderung. :huh:


    LG jk0bln

  • @jkObln;


    ich habe versäumt mitzuteilen, dass die Ansprüche aus dem Jahr 2011 bereits am 31.12.2014 verjähren. Also nicht zu lange warten :) .
    Das klappt mit Sicherheit :thumbup: .

  • Hallo, danke für den Tipp, da der Vertrag im Nov 2010 abgeschlossen wurde muss ich dann wohl jetzt erstmal das Urteil vom 28.10. abwarten, richtig? Und wo finde ich die Schlichtungsstelle?


    LG und vieeeelen Dank!
    Christine

  • Christine,


    es macht Sinn, jetzt die Bearbeitungsgebühren sofort einzufordern, da Sie die Gebühren anteilig ab dem 01.01.2011 einfordern können, denn die sind noch nicht verjährt. Das Jahr 2011 verjährt aber am 31.12.2014.
    Sollte der BGH verbraucherfreundlich urteilen, können Sie die Gebühren auch vor dem 01.01.2011 einfordern. Das entscheidet der BGH aber erst am 28.10.2014.
    Somit macht das Schlichtungsverfahren Sinn, da der Kredit ja noch aktiv ist und Sie die nicht-verjährten Anteile einfordern. Wichtig ist dabei, dass ein Schlichtungsverfahren die Verjährung hemmt.


    Adresse: Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
    Schellingstr. 4
    10785 Berlin


    Internet: www.BVR.de


    L.G.

  • Da ich hier einen ähnlichen Fall nicht finden konnte, würde ich gern mein Problem anbringen, um vielleicht eine Lösung, vor allem aber Hinweise dazu zu erhalten.
    Wir haben 1992 ein (damals) zinsloses nicht-öffentliches (?) Baudarlehen von der Bayerischen Landesbodenbank aufgenommen - jährliche Tilgung 1 v.H. , lfd. Verwaltungskostenbeitrag 0,5 v.H.
    Im September 2013 - überall gingen die Zinsen in den Keller - erhob die Bank einen Zinssatz von 1 % auf den offenen Betrag, fordert weiterhin 0.5 % Gebühren/Verwaltungskostenbeitrag von der ursprünglichen Darlehenssumme.


    Begründung:

    Zitat

    In der Darlehenszusage haben wir uns entsprechend der Förderrichtlinie des Freistaats Thüringen vorbehalten. den Zinsssatz gem. § 44 Abs. 2 II. Wohnungsbaugesetz i.V. mit §28 Abs. 1 Thüringer Wohnungsbaufördergesetz unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen.


    Bestehen hier Möglichkeiten erfolgreich einen Einspruch gegenüber den Festlegungen der Bank zu erheben, bzw. liegen zu gleichartigen Fällen bereits Gerichtsurteile vor?

  • @pitcol,


    schauen Sie mal auf die Seiten 16 und 17 (Loewe, Britta, Henning), da stehen die Informationen, die für Sie interessant sein können, denn Ihr Kredit ist ebenfalls ein Förderkredit. ;)