Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo Susanne,


    herzlich willkommen!


    Meinen Sie mit Zinsen den Betrag, den man für die Zeit einfordern kann, in der die Banken das Geld unrechtmäßig hatten? Hier empfehlen wir einen Satz von 5 % anzusetzen.


    "Von Anfang an" ist relativ. Es gilt auch hier die gesetzliche Verjährungsfrist, d. h. ab 2004. Wann begann denn Ihr Kredit? Wenn das nach 2004 war, ja, dann können Sie alle Gebühren zurückfordern.

  • Weitere sehr gute Nachrichten!


    Ich habe erst vor kurzem die Bearbeitungsgebühren von der Santander erstattet bekommen (nach 2011). Allerdings ohne Zinsen.


    In meinem Schreiben habe ich das jedoch ausdrücklich gefordert. Lohnt ein erneutes Anschreiben und ein Gang zum Anwalt?
    Nach http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__246.html sollte der Fall doch klar sein, oder?


    Grüße

  • Hallo Franziska,


    ich hatte am 13.10.15 schon mal geschrieben. Konnte aber meine Anmeldung nicht mehr finden und habe mich deshalb noch einmal neu angemeldet.
    Die Santander Bank hat mir die Bearbeitungsgebühr eines Kredites von 2014 im September erstattet nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet hatte. Allerdings ohne Zinsen.
    Jetzt ist mein Anwalt der Meinung, ich könte die Zinsen nur ab der ersten Frist, die ich der Santander gestellt hatte einfordern. Ich biin der Meinung die müssen Zinsen ab dem Zeitpunkt der Vereinahmung zahlen.
    Was ist richtig? Sie hatten am 13.10. gecshreiben, wir sollten das heutige Urteil abwarten.


    Danke und liebe Grüße


    Susanne

  • Absolut, @hi007


    Die Gebühren gehören nach diesem Urteil verdientermaßen Ihnen - und auch die Zinsen sollten Sie mit Nachdruck einfordern. Ein Zinsenrechner, der hier sehr oft als Hilfsmittel diskutiert wurde, ist folgender: http://www.zinsen-berechnen.de/


    Leider hat die Diskussion hier auch ergeben, dass oftmals nur das Druckmittel "Anwalt" wirkt. Da Sie nach höchtsrichterlichem Spruch im recht sind, stehen sie Aussichten auch bei Verfahren sehr gut.

  • @Franziska


    Danke für die schnelle Antwort!


    Ich habe in meinem Schreiben angegeben, dass die Bank doch bitte die Zinsen korrekt berechnen soll (5%).


    Wenn ich den Zinsrechner anwerfe, muss ich die Zinsen taggenau berechnen? Welche Zeitspanne ist relevant?

  • @Jerry105


    Selbstverständlich können Sie den Musterbrief verwenden, an der Begründung hat sich nichts geändert. Scaheun Sie am besten mal in diesem Thread auf die Seiten ab S. 4/5. Dort haben andere Mitglieder schon einmal weiterführende Formulierungen eingestellt. Vielleicht gibt Ihnen das Inspiration ;)

  • Hallo Franziska,


    kann ich die Bearbeitungsgebühren auch für ausgelaufene oder abgelöste Verträge einfordern?


    An wen wende ich mich, wenn es die damalige Bank lt. Kreditvertrag nicht mehr gibt. In meinem Fall die CC-Bank die dann zur Santander wurde. Oder kann die Santander die Zahlung ablehnen?


    Bereits jetzt schon einmal vielen Dank für die Mühe.

    • Offizieller Beitrag


    Hallo Jupp-Zupp.


    die Santander ist die Rechtsnachfolgerin der CC-Bank und haftet daher auch für etwaige Ansprüche, die Frage die heute vom OLG zum Thema Verjährung getroffen wurde, ist wohl für Sie relevant.


    Denn u.U. sind die Ansprüche ja bereits verjährt.


    Und hier der Link, das Urteil ist Verbraucherfreundlich gefällt wurde:


    http://m.manager-magazin.de/fi…html#spRedirectedFrom=www


    Aber ... es muss bis zum Jahresende gehandelt werden.

  • Super, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.


    Ist es denn richtig, dass es keine Rolle spielt ob die Kreditverträge noch laufen oder bereits abgelaufen sind / abgelöst worden sind. Wichtig ist nur das es Verträge ab 2004 sind. Habe ich das richtig verstanden?


    VG

  • Das Urteil ist super für mich


    habe 06/09 einen kredit abgeschlossen (kFZ finanzierung) noch aktiv bis 06/15 nun kann ich die bearbeitungsgebühren zurückfordern gibt es einen anderen Formbrief oder wie schaut es aus?

  • Hallo, nun auch noch meine Frage zur Rückerstattung: Hab mir meinen Darlehnsvertrag vom Januar 2009 gerade mal rausgeholt. 300 Euro Bearbeitungsgebühr ......wie errechnen sich daraus die Zinsen? 4 % für jedes Jahr, also 6x 12€= 72 € ?? Stimmt das so?
    Und dann steht in meinem Vertrag noch "Verwaltungskostenbeitrag" monatlich 1,28 €...... summiert sich auch hoch in 6 Jahren.....Ist das auch eine unzulässige Gebühr und kann ich die auch gleich mit zurück fordern?
    Danke schon mal für Antwort <3 LG

  • Hallo,
    ich wollte mal fragen ob man zwingend die Dahrlehnsvertrags-Nummer und die Höhe der Bearbeitungsgebühren angeben muss. Wenn man diese zurückfordert.
    Leider sind meine Unterlagen alle nicht mehr da wegen Umzug.


    LG :)

  • Vorsicht Verjährung!


    So toll das BGH-Urteil für Verbraucher klingt: Wir gehen fest davon aus, dass es kein Selbstläufer wird, sich die Bearbeitungsgebühren von den Banken zurückzuholen. Denn wir haben nur noch wenige Wochen bis Jahresende und dann verjähren schon die ersten Ansprüche. Deswegen werden die Banken vermutlich auf Zeit spielen und Schreiben, die direkt von den Kunden kommen, erstmal liegen lassen oder ablehnen - in der Hoffnung, die Verjährung zu erreichen.


    Deswegen empfiehlt die IG Widerruf auf jeden Fall einen Anwalt zu mandatieren, der die Kommunikation mit der Bank übernimmt. Er kann dann - wenn sich die Bank trotzdem unnachgiebig zeigt - rechtzeitig vor Jahresende auch einen Mahnbescheid verfassen, der die Verjährung stoppt.


    Auf keinen Fall sollten Sie sich in Gesprächen mit ihrer Bank auf eine Teilrückzahlung der Gebühren einlassen, falls Ihnen die Bank das anbietet. Die Rechtslage ist so eindeutig, dass es keinen Grund gibt, auch nur auf einen Euro der gezahlten Gebühren zu verzichten. Auch vor dem Kostenrisiko einer Klage brauchen Sie keine Angst zu haben. Zwar kann es sein, dass Sie Kosten für Anwalt und Gericht vorstrecken müssen. Wir haben aber keinen Zweifel daran, dass Verbraucher hier alle Trümpfe auf ihrer Seite haben und daher die Banken letztlich auch die Anwalts- und Gerichtskosten werden übernehmen müssen.

  • Hallo Finanztip-Team!


    Ich habe 2005 einen Immobilienkredit abgeschlossen, der ein "Entgelt" von 2200€ ausweißt.
    Fällt das Urteil vom BGH auch auf "Immobilienkredite" oder können Kredite nochmal unterschieden werden?
    Macht es zudem einen Unterschied, ob "Bearbeitungsentgelt" oder schlichtweg "Entgelt" im Vertrag steht?


    Da es ich hier inkl.4 % iger Verzinsung um sehr viel Geld für mich handelt, wäre ich mehr als dankbar über eine Nachricht.


    Vielen Dank und Gruß!
    Mario