Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @ Franziska
    Die Bearbeitungsgebühren sind auch als solche ausgewiesen. Es sind zwar nur Beträge im 2-stelligen Bereich, aber immerhin etwas.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Kosten sind in der Regel zulässig, da die Bank hierfür eine entsprechende Gegenleistung erbracht hat.

  • Ich habe alle 28 Seiten überflogen, aber nichts genaues zu meiner Frage gefunden. Entschuldigung, falls diese Frage aber doch schon beantwortet wurde.
    Zum Hauskauf musste ich einen bestehenden Kredit bei der IngDiBA übernehmen.
    Die Bank hat mir dann dafür eine zusätzliche "Übernahmegebühr", von der vorher nie gesprochen wurde, in Höhe von 1100€ berechnet. Da mir keine andere Wahl blieb, und die "Beratung", wenn man das überhaupt so nennen darf, immer nur telefonisch erfolgen konnte, habe ich diese bezahlt.
    Auf dem Schreiben der Bank steht "Übernahmegebühr", fällt das auch unter Bearbeitungsgebühren?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist schwer zu bewerten, daher folgender Vorschlag:


    Fragen Sie bei der Bank an, welche Gegenleistung für diese Übernahmegebühr geleistet wurde.
    Daran anschließend können Sie bewerten, ob es möglich ist diese zurückzufordern.

  • Liebes Finanztip-Team,
    ich würde gerne noch einmal den KfW Studienkredit aufgreifen, da ich selbst einen aufgenommen habe und mir die Lage hier noch nicht ganz klar ist bzw ich mir nicht sicher bin, ob ich alles richtig verstanden habe.


    Beim KfW Studienkredit wird immer eine Aufwandsentschädigung von 238 € gefordert. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Bearbeitungsgebühr, sondern eher nur um eine Vermittlungsgebühr für die kreditvermittelnde Bank (Stichwort: Urteil LG Itzehohe). Richtig?
    Das heißt, derzeit ist es aufgrund des Urteils des LG Itzehohe nicht möglich die 238 € zurückzubekommen?


    Ist es außerdem richtig, dass der BGH über diese Rechtslage noch entscheiden wird (zusätzlich zum Urteil vom 28.10.)? Falls ja, gibt es hierfür schon einen konkreten Termin?


    Es wäre sehr nett, wenn Sie mir hier ein wenig weiterhelfen und meine Fragen beantworten könnten.
    Vielen Dank!

  • Hallo,


    wir haben im Mai 2011 einen Kredit für einen PKW bei unserer Bank abgeschlossen. Es wurden 100 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben. Aber zudem werden jeden Monat 1,50 Euro "Verwaltungskosten" abgebucht, erst mal nicht viel, aber über Monate und Jahre gerechnet...
    Kann ich diese Verwaltungskosten auch zurückfordern?

  • Hallo,
    ich habe das Problem das ich nicht mehr alle Darlehensverträge finden kann um die Darlehensnummer angeben zu können und um die Höhe der Bearbeitungsgebühr zu bestimmen.
    Meine Frage ist nun, wo ich die Daten herbekomme um sie bei der Bank entsprechend einfordern zu können?
    Kann hier evtl. die Schufa helfen?


    Danke Gruß Dalo

  • Hallo,
    ich hab eine Frage.Ich habe im September 2006 ein Darlehn bei der RBS genommen.Diese Bank wurde Ende 2008 mit der Santander zusammengelegt.Dorthin habe ich auch ab diesem Zeitpnkt meine Raten überwiesen.Kann ich nun meine Bearbeitungsgebühren in Höhe von 250 Euro bei der Santander einfordern?
    MFG
    Michie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wir haben im Mai 2011 einen Kredit für einen PKW bei unserer Bank abgeschlossen. Es wurden 100 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben. Aber zudem werden jeden Monat 1,50 Euro "Verwaltungskosten" abgebucht, erst mal nicht viel, aber über Monate und Jahre gerechnet...
    Kann ich diese Verwaltungskosten auch zurückfordern?


    Ja, können Sie. In diesem Forum wurde desöfteren darüber gesprochen. Über die Suchfunktion (oben rechts) finden Sie weitere Informationen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich habe das Problem das ich nicht mehr alle Darlehensverträge finden kann um die Darlehensnummer angeben zu können und um die Höhe der Bearbeitungsgebühr zu bestimmen.
    Meine Frage ist nun, wo ich die Daten herbekomme um sie bei der Bank entsprechend einfordern zu können?
    Kann hier evtl. die Schufa helfen?


    Danke Gruß Dalo


    Sie können Ihre kostenfreie Schufa-Auskunft anfordern, hilft aber nur wenn der Kredit noch nicht herausgenommen wurde. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach den Informationen an, diese haben 10 Jahre die Unterlagen noch vorrätig.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich hab eine Frage.Ich habe im September 2006 ein Darlehn bei der RBS genommen.Diese Bank wurde Ende 2008 mit der Santander zusammengelegt.Dorthin habe ich auch ab diesem Zeitpnkt meine Raten überwiesen.Kann ich nun meine Bearbeitungsgebühren in Höhe von 250 Euro bei der Santander einfordern?
    MFG
    Michie


    Ja, da die Santander die Rechtsnachfolgerin der RBS und hierfür auch haftet.

  • Besten Dank für die schnelle Antwort. Kann ich bei aufgestockten Kreditverträgen alles in einen Brief schreiben oder muss ich für jeden neuen Vetrag (auch wenn selbe Vertragsnummer bleibt, weil aufstockung) einen extra Brief schicken?


    Vielen Dank schon mal.
    Kerstin

  • Zur Thematik Studienkredite / LG Itzehoe hat unsere Expertin @Britta schon früher etwas hier geschrieben. Einfach die Suchfunktion rechts oben verwenden und dann kommt man zum entsprechenden Post!


    Das gilt übrigens für alle Beiträge: Viele Fragen wurden gerade in den letzten zwei Tagen mehrfach gestellt. Bevor Sie die Frage stellen, nutzen Sie zunächst die Suchfunktion - vielleicht wurde sie ja schon beantwortet? Und wenn sich dann noch eine Frage ergibt, können Sie viel spezifischer nachfragen.


    Vielen Dank!

  • Hallo an Alle


    ich verfolge dieses Thema bereits seit dem ersten Urteilsspruch im Mai und bin erfreut, dass der BHG verbraucherfreundlich entschieden hat.


    Habe zwischenzeitlich eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr für ein Immo-Darlehen von 2011 (gekopellt mit Bauspar) von der Dt. Bank zurückerhalten - ging zwar drei Monate mit einigem hin und her, aber schlussendlich haben sie das Geld erstattet incl. Zinsen.
    Für ältere Verträge gehen heute die Schreiben raus (ebenfalls Deutsche und Santander).


    Bei folgenden zwei Punkten, hoffe ich auf Unterstützung aus dem Forum hier:


    1. Autofinanzierung mit Beginn ca. 2004 oder 2005 (habe leider keine Unterlagen hierzu, zumindest die Darlehensnr. über alte Auszüge) --> lief über die GE Money Bank.
    Die wurde doch von Santander übernommen, richtig? D.h. Santander sollte anhand der Darlehensnr. die Unterlagen ausfindig machen und die Höhe der Bearbeitungsgebühr ersehen können.


    2. KFW Darlehen über Deutsche Bank von 2005
    Im Angebot, bevor die Verträge abgeschlossen wurde, stand, dass 1% Bearbeitungsgebühr anfallen. Im vorliegenden Vertrag steht aber lediglich:
    ..." Nach Ende der zusageprovisonsfreien Zeit wird von der KFW auf die noch nicht ausgezahlte Kreditvaluta eine Zusageprovision berechnet. Die anfallende Provision werden wir jeweils vierteljährlich nachträglich einziehen und an die KFW weiterleiten"....
    Auf den KtoAuszügen steht dann immer Zinsen/Kosten/Auslagen.


    Ich verstehe das so, dass die Bearbeitungsgebühr da anteilig mit eingerechnet wird.
    Muss ich hier zunächst bei der Bank rückfragen wie sich das ganze aufsplittet bzw. pauschal die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr verlangen ohne einen exakten Betrag im Brief zu notieren?


    Vielen Dank für die Hilfe.
    Gruss wasp

    • Offizieller Beitrag

    1. Autofinanzierung mit Beginn ca. 2004 oder 2005 (habe leider keine Unterlagen hierzu, zumindest die Darlehensnr. über alte Auszüge) --> lief über die GE Money Bank.
    Die wurde doch von Santander übernommen, richtig? D.h. Santander sollte anhand der Darlehensnr. die Unterlagen ausfindig machen und die Höhe der Bearbeitungsgebühr ersehen können.


    Ja, so ist es. Die Santander sollte als Rechtsnachfolgerin der GE Money Bank an alle Unterlagen und Daten gelangen.



    Der Kredit wurde über die Dt. Bank bei der KfW abgeschlossen, hier im Forum gibt es diverse Diskussion rund um dieses Thema. Einerseits hätten Sie Anspruch darauf, aber die Förderbanken sind hier noch sehr stark ablehnend unterwegs und solange es hier kein spezielles Urteil gibt, wird es wohl schwer werden die Ansprüche einzufordern.


    Fordern Sie doch mal pauschal bei der Bank eine Aufschlüsselung der Kosten an.

  • Habe auch mal eine Frage zu dem Thema Bearbeitungsgebühren. Ich habe im Juli 2009 ein Darlehn bei LBS/Sparkasse aufgenommen. unten im Antrag steht Abschluss-/Erhöhungsgebühr 530€ 1% von der Darlehnssumme). Kann ich diese auch wiederverlangen? Der Berater der Sparkasse, meinte, die Abschlussgebühren muss jeder Bezahlen bei einem Darlehen und dies wären nich die Bearbeitungsgebühren.

  • @Dagobert


    Laut BGH hat in einem Kreditvertrag nichts anderes zu stehen als die Kreditsumme und die Zinsen.


    Verwaltungskosten bereichern einseitig die Bank und sind somit unzulässig, da es auch versteckte Bearbeitungsgebühren sind.
    Sie können diese Kosten ebenso zurückholen und die Bank dazu auffordern, die monatliche Rate zukünftig um diesen Betrag zu kürzen. ;)


  • Zur Thematik Studienkredite / LG Itzehoe hat unsere Expertin @Britta schon früher etwas hier geschrieben. Einfach die Suchfunktion rechts oben verwenden und dann kommt man zum entsprechenden Post!


    Danke für die Anwort, Franziska!
    Brittas Beitrag vom 14.Oktober 2014 zum Thema Studienkredit kenne ich. Da ich mir nicht sicher bin, ob ich diesen richtig verstanden habe, habe ich nochmals nachgfragt. Vor allem weil sie schrieb: " Bin sehr gespannt, wie der BGH die Rechtslage bewerten wird."


    Deshalb noch einmal dazu meine Frage:
    Hat der BGH darüber denn auch am 28.10. entschieden oder wird er dies noch extra an einem anderen Termin tun? Falls ja, gibt es hierfür schon einen konkreten Termin?