Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @ franziska


    moin moin,


    2006 habe ich einen kredit aufgenommen, und ihn bis 2013 einige male aufstockcken lassen- dabei zahlte ich jedes mal bearbeitungsgebühren (die auch mit dieser bezeichnung benannt wurden).


    heute war ich bei der bank, um mir meine fehlenden aufstockungen kopieren zu lassen, was meine bank auch netter weise ganz unkompliziert tat.. mir ist ganz schwindelig, denn es geht immerhin um einen mittleren 4-stelligen betrag (+ 5% verzinsung)..


    bei meiner letzten aufstockung (2013), steht allerdings nicht mehr "bearbeitungsgebühr", sondern "einmaliger laufzeitunabhängiger individualbetrag", und ich wurde darauf hingewiesen, dass man den aller wahrscheinlichkeit nach NICHT erstatten würde..


    ist das wirklich so? ich lass hier, dass es quasi wurscht ist, wie die bank diese position bezeichnet hat.
    wenn die bank auch diese zahlen muss, wäre es dann sinnvoll, einen diesbezüglichen (kurz-)passus in den musterbrief einzufügen (wegen der fristeinhaltung), und wenn, wie müsste der lauten??


    mit dank und gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kastanienblatt,


    ich kann eine Marmelade auch im schwäbischen Gsälz nennen, letztendlich ist es doch das selbe.


    Sprich ... fordern Sie auch für diese Position das Geld zurück und fordern Sie die Bank auf, mitzuteilen welche Gegenleistung für diese Kostenposition erbracht wurde.


    Hier wird sich wohl schnell herausstellen, das es sich lediglich um ein Bearbeitungsentgelt handelt.

  • hello henning,


    danke, das frug ich heute, und man sagte mir, man habe 2013 "diesbezüglich leistungen erhöht" (bsp die möglichkeit, 1x jährlich die kreditrate für einen monat aussetzen usw..).. - von einer verzinsung der summen, wollte man dort auch nichts wissen ;)


    ich werde die og position auf jeden fall auch mit auflisten.. ich dachte nur an die einhaltung der fristen bei nichtzahlung, und wollte das quasi prophylaktisch in einem abwasch abhandeln..


    wie verzinse ich eine gebühr vom 16.12.13 in höhe von 870,38 euro mit 5%.. hier wäre 1 jahr ja noch nicht herum??
    muss ich dann die summe für 10 monate ausrechnen?? boah, ich bin überfordert..


    mit dank und gruß

    • Offizieller Beitrag

    am besten aufrunden auf ein Jahr ... die Bank wird es schon entsprechend geringer rechnen ...


    ansonsten 30/360 - Regel in der Bank, Taggenau berechnen und die Zeit mit 5% verzinsen

  • ich wähle variante 1 :D


    vielen dank, für die flotte und kompetente hilfe, henning :thumbup:


    ich rechne fest mit einer rückzahlung (werde hier dann berichten), und werde einen teil davon einem soz. zweck spenden..
    ich freue mich sehr, da so unverhofft.. nochmals danke..

  • Hallo,


    nachdem ich hier einige Seiten gelesen habe, ist mir aufgefallen, das zwei verschiedene Zinssätze den Banken in Rechnung gestellt werden sollen. Mal 4% dann 5%. Welcher Zinssatz ist nun richtig?


    Ich habe ein Darlehen bei der DSL-Bank mit einer ausgewiesenen Bearbeitungsgebühr von 550,-€, abgeschlossen am 25.02.2010. Das sind 56 Monate, die bei 5% Verzinsung per anno 140,81 € ergeben würden. Bei 4% wären es 30€ weniger.


    Mfg, Hans.

    • Offizieller Beitrag

    § 288
    Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden

    (1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.


    Quelle: BGB


    Der Basiszins beträgt seit dem 01.07.2014 -0,73%

    • Offizieller Beitrag

    An sich ist der Basiszinssatz für den vergangenen Zeitraum zu nehmen, glaube ich zumindest.


    Daher würde ich persönlich 4% nehmen.

  • @Henning,


    danke erstmal für die Antwort.
    Ich habe mich gerade mit dem Musterbrief beschäftigt und da ist mir ja noch ein Licht aufgegangen. Mein Darlehen ist ein sogenanntes Policendarlehen mit 10-jähriger Laufzeit und Rückzahlung des Gesamtbetrages am Ende. Somit habe ich ja Zinsen auf das Geld bezahlt, das eigentlich meine ist. Die Bank muß also den Kreditbetrag um 550,- € senken und die zuviel bezahlten Zinsen auch noch rausrücken. Und das zuzüglich der Verzugszinsen von 5% über Basis auf die 550,-€.
    Sehe ich das richtig so?


    MfG, Hans.

  • Hallo Zusammen,
    beschäftige mich nun seit gestern mit unseren Kreditverträgen und habe heute auch schon meine Einschreiben auf reisen geschickt ;) .
    Jetzt hab ich mal eine Frage (die wahrscheinlich eh schon beantwortet wurde :S ) : Ich habe ein Immobiliendarlehen mit Abtretung Bausparvertrag der LBS: Einmalig 650 € Abschlusskosten Bausparvertrag und jährliche Servicegebühr Bausparvertrag 18,00 €.
    Kann ich diese Gebühren zurückfordern?
    Schon mal Danke für die Hilfe :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Die Abschlussgebühr können Sie nicht zurückfordern, da es nach einem letzten Urteil zulässig ist.
    Das Urteil macht aus meiner Sicht auch Sinn.


    Bei den Kontoführungsgebühren gibt es einige Diskussionen, da ein BGH-Urteil zum Thema Kontoführungsgebühren wohl auch für Bausparverträge anzuwenden ist oder die Möglichkeit hierzu gibt.


    Aber hier scheinen die Bausparkassen bisher erfolgreich ein Urteil abgewendet zu haben, vielleicht kann @Franziska ja die Experten von Finanztip mal fragen.

  • Guten Tag,


    ich habe mehrere Kredite zwischen 2005 und 2010 bei Santander und Targobank abgeschlossen, wo ich sicher bin, dass Bearbeitungsgebühren bezahlt wurden. Leider habe ich die Verträge weg geworfen, da ich später umgeschuldet habe. Die Ratenzahlungen kann ich anhand meiner Kontoauszüge nachweisen, wo auch genauere Angaben dabei stehen.
    Meine Frage: Kann ich auch ohne genaue Angaben zur Höhe der Bearbeitungsgebühren diese zurückfordern? Müssen mir die Banken darüber Auskunft geben?

  • Hallo zusammen,


    als im Mai das erste BGH positiv für uns Verbraucher ausfiel, habe ich natürlich meine DSL Bank angeschrieben. Die hat natürlich mit den Hinweis auf die dreijährige Verjährung abgelehnt, da mein Anspruch, nach deren Ansicht, mit Ablauf des 31.12.2013 verjährte. Die Bank hat die Einrede der Verjährung erhoben.


    Meine Frage ist, kann ich nun, obwohl die Bank Einrede der Verjährung erhoben hat, unter Berufung auf das BGH Urteil vom 28.10.2014 die Bearbeitungsgebühren zurückfordern? Das Problem ist nur, dass ich noch die Darlehensnummer habe, bei meinem Umzug die Unterlagen zum Darlehensvertrag leider abhanden gekommen sind. So kann ich ja bestimmt im Zweifelsfall keinen Ombudsmann einschalten oder?


    Vielen Dank für Ihre Antworten!

  • @Tervo


    Versuchs doch mal mit einem Anschreiben, das sich auf die bereits getätigte Korrespondenz bezieht. Solange die Darlehensnummer bekannt ist, können die Bankster nachlesen, was Sache war. Beginnend mit der Einleitung: Bezugnehmend auf mein Schreiben vom und Ihrer Ablehnung...
    dann BGH-Urteil...


    Gruß, Hans

  • Hallo Franziska,
    habe gerade gemerkt das ich wohl mit meinem dicken Finger, Dir ein Dislike gegeben habe.
    Sollte natürlich ein Like werden.Wie kann ich das ändern, oder hast Du selbst die Möglichkeit
    dazu.
    Entschuldige vielmals
    Fanco

  • hallo,


    bezüglich der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren hätte ich eine Frage.


    Die Bank bei der ich den Kredit 2009 erhalten habe existiert seit 2012 nicht mehr. Kann ich dann die Gebühren von der Bank zurückverlangen, die den Vertrag übernommen hat??


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    ich habe mehrere Kredite zwischen 2005 und 2010 bei Santander und Targobank abgeschlossen, wo ich sicher bin, dass Bearbeitungsgebühren bezahlt wurden. Leider habe ich die Verträge weg geworfen, da ich später umgeschuldet habe. Die Ratenzahlungen kann ich anhand meiner Kontoauszüge nachweisen, wo auch genauere Angaben dabei stehen.
    Meine Frage: Kann ich auch ohne genaue Angaben zur Höhe der Bearbeitungsgebühren diese zurückfordern? Müssen mir die Banken darüber Auskunft geben?


    Die Mitarbeiter der Bank können mit der Nummer aus diesen Jahren einiges anfangen und die Diskussion um "Bankster" halte ich für nicht zielführend und nicht richtig.