Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

    • Offizieller Beitrag

    Aus dieser Aufstellung wird nicht klar ersichtlich um welche Art von Gebühren es sich handelt, denn nicht alle Gebühren sind unzulässig.


    Gebühren in denen die Bank eine Gegenleistung erbracht sind, sind durchaus zulässig.


    In Ihrem Fall würde ich


    a) Die Bank anschreiben, darauf hinweisen das Bearbeitungsgebühren unzulässig sind und Sie diese inklusive Zinsen zurückerstattet haben


    b) wird die Bank Ihnen darauf ein Antwortschreiben zusenden, in denen Ihnen aufgeschlüsselt wird, warum es sich bei dieser Gebühr nicht um eine Bearbeitungsgebühr handelt


    c) können Sie Ihre Strategie darauf weiteraufbauen

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Das würde ich zurück schreiben. Oder gibt es evtl. noch Verbesserungsvorschläge. Sollte ich gleich um eine Aufschlüsselung bitten, oder zeige ich so das Schlupfloch?


    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es tendenziell so schreiben.


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom ......


    Ihr Angebot in Höhe von 50% der von Ihnen vereinnnahmten Bearbeitungsgebühr habe ich zur Kenntnis und möchte mich auf die aktuelle Rechtssprechung des BGH zum Thema Bearbeitungsentgelte beziehen (AZ:xxx).


    Nach dieser Rechtsauslegung ist die Vereinnahmung von Bearbeitungsentgelten für Sie unzulässig und bitte Sie mir die aufgeführte Summe inklusive Zinsen (4% für die Dauer der Vereinnahmung der Bearbeitungsgebühr) auf folgende Bankverbindung zu überweisen:


    Nr.
    BLZ


    Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 15.11.2014, anderenfalls sehe ich mich gezwungen den Sachverhalt an den zuständigen Ombudsmann zu übergeben.


    Über eine positive Rückmeldung Ihrerseits zur weiteren freundschaftlichen Geschäftsverbindung verbleibe ich


    mit freundlichen Grüßen

  • Hallo franziska, Ich würde sie gerne was fragen ,und zwar habe ich im jahr 2008 darlehenskredit angenommen,einmal vok dkb ind das zweite kvw ,meine frage lautet:das kredit wurde durch eine beraterin durchgeführt,so das sie 1% bekommen hat ,kann ich die turückverlangen oder hat die bank auch noch bearbeitungsgebühren bekommen ,wird immer eine bearbeitungsgebühr genommen,danke im voraus :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    herzlich Willkommen in diesem Forum.


    Es lässt sich ein wenig schwer erschließen, was genau Ihre Fragen sind. Ich versuche es einmal.


    Sie haben zwei Kredite in 2008 abgeschlossen. Einmal Bank und einmal KfW, für den ersten haben Sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% entrichtet.


    Nehmen Sie das Musterschreiben von finanztip und fordern Sie diese zurück.


    Bei der KfW haben Sie vermutlich keine Gebühr bezahlt bzw. wenn Sie eine bezahlt haben, wird es aktuell noch schwer sein dort etwas zu erhalten.

  • Hello,
    ich habe mich durch die 32 Seiten gekämpft, aber ich bin der Meinung dass meine Frage (obwohl in den ersten seiten 2 mal angesprochen) nicht wirklich beantwortet wurde (wenn doch bitte um Entschuldigung und Hinweis auf die Stelle).
    Ausserdem habe ich dann noch eine (paar) klarstellende Fragen zu den Verjährungen. Also


    Frage 1:
    Autkredit mit ausgewiesenen Bearbeitungsgebühr über 600 EUR bei BHW Bank
    Kredit wurde von BHW an LBB Verkauft (also NICHT die Bank wurde auufgekauft, sondern nur mein Kredit von Bank A an Bank B)
    Kredit wurde schon zurückgezahlt / Abgelöst.


    An wen soll ich jetzt die Rückforderung schicken? an BHW oder an LBB?


    Frage 2 a):
    Also diese Verjährungssache ist schon bisschen verwirrend. Aus diesem Grund würde ich über eure Hilfe freuen:
    Obiges Kredit wurde in 08.2004 abgeschlossen. Bearbeitungsgebühr ist nicht direkt bezahlt sondern verteilt in den monatlichen Zahlungen. Ist das jetzt schon komplett verjährt, oder nur die in 08.2014 und 09.2014 (und evtl. in 10.2014) gezahlten Anteile dieses Gebührs?


    Frage 2 b):
    Ich habe ein zweites Kredit auch mit Bearbeitungsgebühr, abgeschlossen am 17.10.2010 mit ersten Zahlung am 15.01.2011. Wann vejährt das? auch am 31.12.2014? Ich sollte also gleich etwas machen damit gehemmt wird, sonst kriege ich durch die Verzögerungstaktik der Banken Probleme?


    Frage 2 c)
    Und was ist jetzt eigentlich der Allgemeinregel? alles was vor Mai.2011 (aber nach 31.12.2004) abgeschlossen war verjährt am 31.12.2014 und alle danach abgeschlossen 3 Jahre nach Vertragsabschluss?


    Danke für die Antworten

    • Offizieller Beitrag

    zu Frage 1:


    Wenden Sie sich an die BHW, denn dort haben Sie den Kredit abgeschlossen und diese Bank hat die Bearbeitungsgebühr vereinnahmt.


    zu 2)
    Alle Kredite aus 2004 verjähren zum 31.12.2014, daher sollten Sie sich mit der Rückforderung sputen.


    zu 2b)


    Die Kredite verjähren erst in 2020/2021


    zu 2c)


    im Urteil wurde die 10-Jahresfrist festgelegt.

  • (mein voriger Antwort scheint doch nicht abgeschickt zu sein, also falls doppelt, sorry)


    Hi Hemming,


    danke für die schneller Antwort. Sorry falls ich schwer von begriff sind aber hier:


    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 28 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    haben Sie die Aussage von Loewe unterstützt, in dem ein 2009er Kredit auch am 31.12.2014 verjährt.


    Was ist da anders als bei einem Kredit aus Jan 2011?


    danke

    • Offizieller Beitrag

    AKTUELL: VERJÄHRUNG BEI DER RÜCKFORDERUNG VON KREDITGEBÜHREN
    Bei der Rückforderung von Kreditgebühren gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Aber auch hier ist der Beginn entscheidend. Bis zur Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte im Jahr 2011, die diese Gebühren für unzulässig erklärt haben, war die Rechtslage unsicher. Erst danach war es den Verbrauchern zumutbar, auch vor Gericht zu klagen. Die Verjährung hat damit bei älteren Kreditverträgen auch erst mit Ende des Jahres 2011 begonnen. Verbraucher können damit von ihrer Bank auch bei Altkrediten ab 2004 die unzulässigen Gebühren zurückverlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aufsehenerregenden Urteil vom 28. Oktober 2014 (BGH, Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14).




    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/verjae…risten-bgb/#ixzz3Hqz14Hl3

  • Hallo, nun auch noch meine Frage zur Rückerstattung: Hab mir meinen Darlehnsvertrag vom Januar 2009 gerade mal rausgeholt. 300 Euro Bearbeitungsgebühr ......wie errechnen sich daraus die Zinsen? 4 % für jedes Jahr, also 6x 12€= 72 € ?? Stimmt das so?
    Und dann steht in meinem Vertrag noch "Verwaltungskostenbeitrag" monatlich 1,28 €...... summiert sich auch hoch in 6 Jahren.....Ist das auch eine unzulässige Gebühr und kann ich die auch gleich mit zurück fordern?
    Danke schon mal für Antwort <3 LG


    hallo Finanztip-Team, hat jemand Zeit mir eine Antwort zu schreiben??? Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Die Berechnung würde ich wie folgt machen:


    300 Euro, Zeitraum 5 Jahre mit 4%


    nachstehend ein permanenter Link zu www.zinsen-berechnen.de:


    http://www.zinsen-berechnen.de…er.php?paramid=4j3xm1mngw


    Die Verwaltungskosten können Sie nach aktueller Rechtslage zurückfordern und zukünftig unterbinden.

    • Offizieller Beitrag

    Gute Frage, die @Britta sicherlich beantworten kann.


    Wo befindet sich denn lt. Vertrag der Gerichtsstand?

  • Hallo,
    ich habe auch noch ein Frage. Bei meinem Vertrag steht: Bearbeitungsgebühr 308 € davon 20% Auszahlungs- und Bereitstellungsentgelt. Kann ich beides zurückfordern oder nur die 90% für die Bearbeitung- und die Auszahlungsgebühren?


    Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank für die Mühe.

  • Hallo,


    ich habe gerade meine Kreditverträge durchgeschaut. Die Sparkasse hat die Gebühren nicht im Kreditvertrag eindeuting angegeben. Dort steht nur:


    "Die Bearbeitungsprovision als laufzeitunabhängige Einmalkosten wurde auf.............verrechnet"


    Keine Angaben von Kosten. Dort wurde nichts eingetragen.
    Stecken die Kosten für die Bearbeitung in Jahreszins?


    Wie kann ich die Kosten ermitteln?

  • Hallo,


    ich habe mal einige Fragen zu mehreren Altverträgen von mir zum Thema wann diese nun genau verjähren.


    Kredit aus Juni 2006
    Kredit aus Dezember 2008
    Kredit aus Dezember 2010 (bereits die Santander schriftlich aufgefordert, abgelehnt nach alter Verjährungsfrist)
    Kredit aus Mai 2011 (Santander hat Zusage vor 1,5 Monaten zur Zahlung gegeben, bisher aber noch keine Zahlung)


    wann verjähren diese nun genau bzw. bis wann muss ich spätestens tätig werden?


    Da ich mich schon bei den beiden jüngeren Verträgen mit der Santander in Schriftverkehr befinde, aber diese Bank mich leider hinhalten tut was die Erstattung anbelangt, trotz Zusage einer Zahlung, wollte ich mich auch einmal erkundigen, wie lange es ca. dauert bis der Ombudsmann eine Entscheidung fällt.


    Oder ist es ratsamer eventuell gleich einen Anwalt zu beauftragen?



    Danke schonmal im Vorraus für die Antworten auf meine Frage

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich habe auch noch ein Frage. Bei meinem Vertrag steht: Bearbeitungsgebühr 308 € davon 20% Auszahlungs- und Bereitstellungsentgelt. Kann ich beides zurückfordern oder nur die 90% für die Bearbeitung- und die Auszahlungsgebühren?


    Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank für die Mühe.


    Fordern Sie doch die gesamte Summe zurück, die Bank wird Ihnen sicherlich aufschlüsseln warum die 20% nicht erstattet werden können. Es kommt halt darauf an, ob die Bank hierzu eine Gegenleistung erbracht hat oder nicht.