Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Danke Euch. Ich habe den Kreditzinsrechner genommen und komme auf 131,28 Euro.


    Hans, auf die 131,28 Euro kommst du wenn du bei deiner Rechnung weiter runtergehst.


    Ich werde diese so auch anfordern. Die Bank meldet sich, falls sie es so nicht sehen sollte ;)

  • @tanja
    hätte nie damit gerechnet, das das so schnell geht. Bin mir sicher bei meinem Vertrag geht das nicht nochmal so leicht. Ich werde abwarten, habe denen eine Frist bis zum 12.11 gesetzt. Wenn nichts kommt, oder ne Absage geb ich das weiter. Die können nicht bei den gleichen Vertragspartnern unterschiedlich entscheiden.

  • @Anette


    Ich glaub, da hast Du etwas hoch angesetzt 4% von 800 sind 32, das mal 3,5 Jahre sind 112,
    nur mal so ganz grob im Kopf.
    Laut Sparrechner komme ich auf die 116,79€ bei Dir, ausgehend von 43 Monaten und 772,90€.


    Gruß, Hans.

  • Wir haben 3 Verträge der Santander in einem Umschlag verschickt. Ich habe denen eine frist bis zum 20.11.2014 gesetzt. Hoffe ja, sie zahlen. Ansonsten geht es sofort zum Anwalt. Dann wird es für die Bank erst richtig teuer. Gruss Tanja

  • Hans, was ich auch zuerst nicht bedacht hatte war, das beim ersten Jahr die die 4% Zinsen zu der Bearbeitungsgebühr dazugerechnet werden. Also die Bearbeitungsgebühr sich dadurch erhöht.


    Beispiel: 772,90 Euro * 4% = 30,92 im 1. Jahr
    772,90 + 30,92 = 803,82 und wieder davon 4% für das 2. Jahr usw.


    So zumindest rechnet der Zinsrechner.

  • Hans, was ich auch zuerst nicht bedacht hatte war, das beim ersten Jahr die die 4% Zinsen zu der Bearbeitungsgebühr dazugerechnet werden. Also die Bearbeitungsgebühr sich dadurch erhöht.


    Beispiel: 772,90 Euro * 4% = 30,92 im 1. Jahr
    772,90 + 30,92 = 803,82 und wieder davon 4% für das 2. Jahr usw.


    So zumindest rechnet der Zinsrechner.


    Mach doch so 772,90 x 1,04x1,04x 1,04 x 1,04 =

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, mein Freund hat seine Bank angeschrieben ( Musterbrief ) und hat folgende Antwort erhalten.
    Sie teilen mit, dass Ihm kein Erstattungsanspruch zusteht. Begründung der Bank : Die Bearbeitungsgebühr ist mit Ihm wirksam vereinbart worden. Die von Ihm zitierten Urteile wären nicht einschlägig und sie würden nur einen privaten Ratenkredit betreffen und keine Immobilienfinanzierungen.


    Meine Frage hat die Bank Recht und wenn nicht was können wir tun ? Es geht um über 800,00 Euro und der Kredit wurde 2009 Jahr abgeschlossen und läuft noch einige Jahre.


    Viele Grüße Kruemelmai


    Für welchen Zweck wurde das Darlehen denn aufgenommen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich auf Grund des aktuellen Themas hier neu angemeldet und verfolge begeistert diese Diskussion.


    Eine Sache hinsichtlich der Verjährung möchte ich noch anmerken oder mich ggf. berichtigen lassen.


    So wie ich anfangs die Urteilsbegründung und teilweise die Kommentare einiger User verstanden habe, kommen Privatkreditnehmer auf Grund der Verjährung bei Krediten vor 2004 nicht in den Genuss einer Rückerstattung.


    Allerdings meine ich, dass dies nicht ganz richtig ist. In meinem Fall habe ich ein Privatkredit bei der ehemaligen CITIBANK am 28.02.2003 über € 40.807,00 genommen. Die Bearbeitungsgebühr betrug stolze € 1.224,00. Der Kredit wurde im Jahr 2007 vorzeitig getilgt.


    Ich meine, berichtigt mich bitte wenn ich in meiner Denke falsch liege, dass ich dennoch Anspruch auf anteilige Rückerstattung für den Zeitraum 11/2004 bis Laufzeitende habe, da die Bearbeitungsgebühr monatlich in den zu zahlenden Raten enthalten waren.


    Das heißt, alle Kreditverträge den Zeitraum ab 2004 betreffen, egal wann vorher abgeschlossen, haben ein Recht auf anteilige Erstattung, oder ?


    Danke für Eure Meinungen und macht weiter so.

  • Hans, was ich auch zuerst nicht bedacht hatte war, das beim ersten Jahr die die 4% Zinsen zu der Bearbeitungsgebühr dazugerechnet werden. Also die Bearbeitungsgebühr sich dadurch erhöht.


    Beispiel: 772,90 Euro * 4% = 30,92 im 1. Jahr
    772,90 + 30,92 = 803,82 und wieder davon 4% für das 2. Jahr usw.


    So zumindest rechnet der Zinsrechner.


    Anette,


    ich habe Dir extra den Sparrechner empfohlen, da dort alle Daten entsprechend eingegeben werden können.
    Dort ist auch die Zinsansammlung eingeschlossen. Warum nimmst Du die Empfehlungen nicht an und probierst es einfach mal, ob das doch hilfreich sein könnte? Dein Ergebnis ist rechnerisch nicht nachvollziehbar. Meine Denkhilfe sollte nur ganz grob den Bereich des Ergebnisses liegen. Jede Berechnung kann man einfach im Kopf mit groben Zahlen prüfen, ob es denn in dem Bereich liegen kann. Wenn ich schon großzügig aufrunde, kann ich mir den Zinseszins sparen. Zumindest weiß ich vorher im Groben, wo mein Ergebnis liegen wird. Vergleich mal meine Ergebnisse.
    Übrigens hast Du nach einem Rechner gefragt, der monatlich berechnet, weil Du nur einen mit jährlicher Berechnung gefunden hast.


    @ Verbraucherschützer


    Ich denke es wäre hilfreicher, wenn die empfohlenen Links auf einen bestimmten Zinsrechner verweisen würden und nicht auf die Hauptseite, da würden solche Fragen gar nicht auftreten.


    Grüße, Hans.

  • Hallo Henning,
    ich glaube ich habe diesen Beitrag 2 mal falsch eingestellt bevor ich herausgefunden habe wie es geht, tut mir leid.
    Also auf dem Vertrag steht Immobiliardarlehensvertrag ( Annuitätendarlehen ) Bank XXXXXX und Herr XXXXXX wird der nachstehende Vertrag über ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen zu den nachträglichen Konditionen geschlossen.
    Darlehensbetrag 42.000,00 Euro
    Disagio 0,00 % Bearbeitungsgebühr 840,00 Euro Zinssatz p.a. 6,720 % jährlich ab dem Tag der Auszahlung
    anfängliche Tilgung p.a. 1,68 % zzgl ersparter Zinsen ab erster Rate
    anfänglicher effektiver Jahreszins gem. § 6 PAngV 7,46 % ( dabei ist die einmalige Bearbeitungsgebühr auf die Festschreibungszeitverrechnet )
    Gruß Kruemelmai

  • Hallo.wir haben auch letzte woche ein schreiben an die targobank geschrieben, mit Frist zum 14.11.heute dachte ich, ruf doch mal an und frag, wie diese es so handhaben. Da hatte ich eine sehr unfreundliche dame am Telefon, die mir frech antwortete das sie die gesamte post erst öffnen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.dann sagte ich, also dann wenn es verjährt wäre? Dann sagte sie, nein, ich habe ja einen brief geschrieben und der eingangsstempel zählt.dann sagte ich, na, dann müsse ich ja klage mit meinem Anwalt einreichen damit das ganze nicht verjährt.dann sagte sie, das stimme alles nicht, die ganzen anwälte wollen ja nur geld machen. Ich finde es unglaublich.na, nu warte ich noch bis zum 14.11.und dann geht alles zum anwalt.die wollen einen echt für dumm verkaufen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Elu,


    Sie können auch zuerst den Ombudsmann einschalten, dann ist zumindest die Verjährung gehemmt.
    Erscheint mir auf den ersten Blick die kostengünstigere Alternative zu sein.

  • Ja, das überlege ich auch.aber das ist doch echt eine frechheit, oder? Was ist das für eine bank die ihre kunden anlügt? Ich habe gerade eine beschwerde email an die targobank geschrieben. So etwas finde ich unmöglich.

  • Zur Frage von @MarcusG


    Ja, die Gebühren AB 2004 können zurückgefordert werden. Es kommt allerdings immer auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Hat man sämtliche berechnete Bearbeitungsgebühren 2003 gezahlt, sind diese auch nicht einforderbar. Sind sie anteilig angefallen, dann kann errechnet werden, wie viel zurückgezahlt werden muss.


    @elu


    Das finde ich jetzt schon ein starkes Stück! Damit lässt man die Kreditnehmer in der Luft hängen, sozusagen. Und verstopft die Arbeitswege beim Ombudsmann. Damit soll wahrscheinlich sichergestellt werden, dass auch ja kein Cent "zu viel" gezahlt wird - nur so als Vermutung ;)

  • Hallo Elu
    das ist eine Sauerrei. Mein rückschein von der targobank ist auch noch nicht wieder zurück. Allerdings von der santander auch nicht. Eibe Sauerrei ist das. Ich werde zum anwalt gehen wenn nichts kommt. Laut presse haben die banken den abwalt zu zahlen .auch ohne rechtschutz. Gruss tanja

  • Hallo tanja
    Ja, vorallem hättet ihr mal hören müssen wie die mit mir gesprochen hat.unverschämt.ich habe höflich nachgefragt. Noch ist die targobank meine Hausbank. Aber wenn ich gegen meine eigene Hausbank klagen muss, wird sie es nicht mehr lange sein.ich bin mal gespannt ob die auf meine Mail reagieren.

  • Hallo,
    habe 2006 und 2009 je ein Auto über die Volkswagenbank finanziert die inzwischen ausgelöst sind habe keine Verträge mehr kann man die über die Volkswagenbank anfordern ?Ich habe leider keine Ahnung mehr, wie hoch die damalige Bearbeitungsgebühr war und kann auch die Finanzierungsnummer nicht mehr finden ( nur die Kontonummer auf die die Raten gezahlt wurden hab ich noch). Reicht es die Bank mit dem Musterbrief anzuschreiben und die Herausgabe zu fordern und die Bank in diesem Zuge aufzufordern, die damalige Bearbeitungsgebühr + Zinsen auszubezahlen.
    Wie sieht es bei bestehenden Verträgen aus habe 2012 ein Auto über Santander Bank finanziert und Gebühren bezahlt kann ich die zurückfordern oder verrechnen lassen?