Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

    • Offizieller Beitrag

    Eine Woche halte ich für zu knapp bemessen, da die Banken aktuell unter hohen Anzahl von Anfragen ( teilweise auch sehr absurde) stehen.


    Ich denke eine Frist von 14 Tagen ist in Ordnung.

  • @Hassel
    tja, die Einschreiber mit Rückschein sind anscheinend ein Kapitel für sich. Habe am Samstag erst den letzten Rückschein von meinen vier Einschreiben mit Rückschein vom 31.10. zurückbekommen. Die Sendungsabfrage bei der deutschen Post ist auch nicht aktuell, da steht bei einem von mir zum Beispiel immer noch "befindet sich in Zustellung", obwohl ich den Rückschein abgestempelt vom Empfänger schon zurück habe. Habe bei der Telefonhotline national heute mal nachgefragt, warum das so lange dauert bzw. nicht aktualisiert wird. Das liegt wohl daran, dass die Banken alles Großkunden sind mit verschiedenen Verträgen. Manche bekommen von der Post eine Zustellliste mit den ganzen Einschreibern, und soweit ich das verstanden habe, arbeiten die diese Liste halt ab und geben die erst dann wieder an die Post zurück und das kann manchmal bis zu sieben Tagen dauern. Andere haben ein Postfach, wo die Benachrichtigungen, dass Einschreiben am Schalter zu quittieren sind, eingeworfen werden. Und da kommt es halt darauf an, wann die ihr Postfach leeren. Mich nervt diese blöde Warterei auch. Ich habe mir dadurch beholfen, dass ich den beiden, die noch nicht zugestellt sind, das Musterschreiben gefaxt habe mit Hinweis, dass Einschreiben in Zustellung ist.



    Michaela

  • Hallo,


    habe jetzt von meiner Hypo Kundenberaterin endlich die Infos über meinen damaligen HVB Sofortkredit erhalten.
    Da wurden ca. 1100 € Bearbeitungsgebühr berechnet, allerdings war der Vertragsabschluss am 20.05.2003, Laufzeit über 86 Raten. Kann ich dann anteilig die Bearbeitungsgebühren ab 10.11.04 zurückverlangen?

  • @Henning
    Ich denke mal, die Darlehensraten wurden aus dem Gesamtdarlehensbetrag geteilt durch die Laufzeit berechnet, und auf diese Summe sind sie durch Zusammenrechnung des Nettokreditbetrags, der Zinsen, der Bearbeitungsgebühr und der Restschuldversicherung gekommen. Also Bearbeitungsgebühr haben wir nicht extra bezahlt, die wurde mitfinanziert.


    Michaela

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Michaela,


    dann sollten Sie die Gebühren wohl anteilig zurückfordern können, so wie es hier desöfteren schon besprochen wurde.


    Gebühren vom 01.01.2004 bis heute ... Was die Thematik Nutzziehung angeht, können Sie sich Gedanken machen, ob Sie die 4% hierauf noch berechnen möchten.

  • Hallo,
    ich habe heute meine Gebühren zurückerstattet bekommen, jedoch ohne Zinsen.
    Ist das so richtig?
    Was kann ich dagegen machen?


    Wäre über eine Antwort sehr dankbar!


    Manola

    • Offizieller Beitrag

    @Henning


    Danke für die Info. Einen Versuch ist es allemal wert. Thema Verjährung, ich dachte, die läuft tagegenau, sprich, wenn ich das Schreiben heute aufsetze, dann wäre es ab 10.11.14 einforderbar?


    Michaela



    Wann die Verjährungsfrist startet


    Dass die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist immer drei Jahre beträgt, steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 195 BGB). Aber wann fangen diese drei Jahre an? Das hängt von zwei Bedingungen ab. Die Verjährung beginnt immer mit dem Schluss des Jahres, in dem


    1. der Anspruch entstanden ist und


    2. der Inhaber davon wusste oder zumindest hätte wissen sollen (§ 199 Abs. 1 BGB).


    In vielen Fällen ist die Verjährung eindeutig.


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/verjae…risten-bgb/#ixzz3IgYg2Coj

  • Zu meiner Riesengroßen Überraschung ist das Geld soeben auf meinem Konto eingegangen.
    Super. Allerdings wie bei meinem Mann ohne die Zinsen .
    Soll ich die noch einfordern? Oder hab ich die vielleicht falsch ausgerechnet und deshalb waren sie nicht dabei?

    • Offizieller Beitrag

    Zu meiner Riesengroßen Überraschung ist das Geld soeben auf meinem Konto eingegangen.
    Super. Allerdings wie bei meinem Mann ohne die Zinsen .
    Soll ich die noch einfordern? Oder hab ich die vielleicht falsch ausgerechnet und deshalb waren sie nicht dabei?


    Wie waren denn die Parameter und welchen Wert haben Sie angegeben?

  • Es sind wieder einmal ein par Fragen "aufgelaufen":

    • Ist die Zusage der Bank ausreichend? Ja, wenn im Schreiben steht, dass die Gebühren erstattet werden. In solchen Fällen muss der Ombudsmann nicht mehr eingeschaltet werden.
    • Kann man Gebühren auch anteilig zurückfordern? Ja! Bei der Verjährung zählt der Zahlungszeitpunkt.
    • Offizieller Beitrag

    @Henning
    würde ja die Daten mal hochladen. Weiß aber nicht wie. Hab den Vertrag mal fotografiert.


    Bitte die persönlichen Daten schwärzen