Vorgehensweise:
1. Brief per Einschreiben an die Bank mit Fristsetzung von knapp 14 Tagen
2. Erinnerung per Fax, Ausdruck der Sendebestätigung
Um keine weitere Verwirrung zu stiften.
Vorgehensweise:
1. Brief per Einschreiben an die Bank mit Fristsetzung von knapp 14 Tagen
2. Erinnerung per Fax, Ausdruck der Sendebestätigung
Um keine weitere Verwirrung zu stiften.
1. Die Bank wird Ihnen aus Kulanz die Bearbeitungsgebühren erstatten
2. warten Sie ab, welchen Betrag Sie erhalten
2a) wenn diese ohne Zinsen sind, fordern Sie diese erneut an
2b) setzen Sie eine weitere Frist von 14 Tagen, kündigen Sie bei Nichterstattung die Einbindung des O-Mannes an
3) Sollte die Bank nicht erstatten dann geben Sie den Sachverhalt an den O-Mann weiter.
Zum Thema "Santander" und Erstattung der Gebühren ohne Zinsen:
Ich habe die Gebühren nebst 5% Zinsen von drei Krediten zurückgefordert per Einschreiben vom 29.10.2014. Auf alle drei Briefe habe ich Antowrten erhalten, wie sie die anderen hier im Forum auch schildern, mittlerweile habe ich von 2 der 3 Kredite die Rückzahlung erhalten, in beiden Fällen OHNE Zinsen. Wie schon vor einigen Tagen hier mitgeteilt, habe ich bereits nach der ersten Rückzahlung ohne Zinsen am 5.11.14 die Santander angerufen und die sehr fragwürdige Antwort erhalten, die Zinsen müsse ich mit einem separaten Schreiben einfordern - was ich für eine simple Schikane halte. Mit drei weiteren Einschreiben an die Santander, alle abgeschickt am 10.11.14, habe ich daher unter Androhung einer Klage (mit dem Zusatz "auch für geringe Beträge") die Einschaltung eines Anwaltes angedroht.
Hallo,
ich bin jetzt ein wenig verwirrt, was die Bauspardarlehen angeht.
Ich habe hier zum einen gelesen, dass diese mit anderen Immo-Darlehen gleichzusetzen sind und in anderen Threads stand, dass diese gesondert zu betrachten sind. Sollte es die zweite Variante sein und es hierzu noch keine Entscheidung des BGH gibt, dann Frage ich mich, wie es hier mit der Verjährung aussieht, falls es doch zu einem Urteil kommt.
(die Begründung der LBS habe ich als Bild eingefügt)
Außerdem wollte ich die Kontoführungsgebühren zurück fordern, die m. E. auch nicht rechtens sind. Die habe ich zusammen mit dem Musterschreiben für die Bearbeitungsgebühr getan. Dass das aktuelle BGH-Urteil dazu nicht passt, ist mir schon klar, ich kann bloß keinen passenden Rechtsentscheid finden. Kennt jemand die rechtliche Grundlage auf die man sich berufen kann?
Vielen Dank
Entschuldigung!
Es wurde ein Fehler beim Hochladen der Datei angezeit und jetzt wurden trotzdem alle Versuche eingefügt
Ich muss den zweiten Teil mit den Kontoführungsgebühren zurück rudern, bin gerade zufällig auf diese Seite gestoßen:
http://www.vz-nrw.de/kontofuehrung
Da ist auch ein Musterschreiben bei.
Hallo zusammen,
ich habe nach 2004 zwei KFZ Finanzierungen als Selbstständiger in Anspruch genommen und habe jetzt die Rückzahlung der Gebühren von der BMW Bank abgelehnt bekommen. Sollte ich da weiter vorgehen oder ist dies ohne Aussicht?Als Selbständiger habe ich eine Einzelfirma und bin daher doch genauso in der Haftung wie ein privater Kreditnehmer.
Danke
hallo zusammen...
ich habe heute ein Antwortschreiben von der Bank bekommen.
sie schreiben: die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 182,60 Euro zzgl. zinsen 24,78 Euro überweisen sie.
meine Frage ist sind die Zinsen richtig ausgerechnet? (wie kann man das selbst ausrechnen)
Kredit wurde aufgenommen 02.2005
abgezahlt im 06.2008
ich hoffe es kann mir jemand helfen.
schon mal viel danke
Erfolgsmeldung! Toyota Kreditbank Einschreiben am 3. November raus, Kredit vom 27.06.2006, 189,37 Gebühr.
Samstag kam der Rückschein an. Die Erstattung war gestern 10. November 282 EUR auf dem Konto.
Und kein Brief von der Bank. Laut div. online Zinsrechner mehr als die geforderten 4% (aber jedes Tool wirft was anderes raus)
Bleiben noch die Santander, Targo, DKB, Renault.
Hallo könnten Sie vielleicht schreiben, um welche Bank es sich handelt. Es wäre echt hilfreich.
Es gibt Zinsrechner im Internet ("Verzugszinsrechner" googeln), dort ist das Datum der Zahlung der Bearbeitungsgebühr (meistens 1. Rate) einzugeben und die Höhe der Gebühr.
Hallo zusammen,
ich habe nach 2004 zwei KFZ Finanzierungen als Selbstständiger in Anspruch genommen und habe jetzt die Rückzahlung der Gebühren von der BMW Bank abgelehnt bekommen. Sollte ich da weiter vorgehen oder ist dies ohne Aussicht?Als Selbständiger habe ich eine Einzelfirma und bin daher doch genauso in der Haftung wie ein privater Kreditnehmer.
Danke
Für gewerbliche Darlehen ist das Urteil nicht anwendbar, daher die berechtigte Ablehnung seitens der Bank.
Guten morgen ,
Leider habe ich immer noch nichts von meine Bank gehört (Targobank ).
Das Musterschreiben habe ich persönlich abgegeben am 29.10 mit eine frist von 3 Wochen
Guten Tag,
ich habe momentan ebenfalls einen Kredit für eine Immobilie der noch läuft. Ich habe bei Abschluss im Jahr 2011 350 € Bearbeitungsgebühr (1%) zahlen müssen. Die Summe wurde von der Kreditsumme über 35 000 € auf einen Schlag abgezogen.
Meine Frage: Habe ich in dem Fall anrecht auf eine Zinsrückzahlung oder bekomme ich dann "nur" die Bearbeitungsgebühr zurück?
Danke für die Hilfe.
Daniel
Hallo, ich würde mich rießig freuen, wenn jemand noch eine AW auf meine Frage auf Seite 47 hätte, die ist vielleicht in dem Getummel hier ein wenig untergegangen
Liebe Grüße!
@fukara.ich denke da kommt auch nix von der targobank.ich warte auch, habe frist bis zum 14.11.gesetzt.letzte woche habe ich bei der targobank angerufen und sie sagte mir sie warten mal wieder auf die schriftliche Urteilsverkündung. Also alle sofort zum anwalt oder Ombudsmann wenn die frist verstrichen ist.tolle Bank. Sehr kundenfreundlich.
Hier mal mein Vorschlag für das Schreiben an den Ombudsmann, macht das so Sinn?:
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend finden Sie den im November 2010 abgeschlossenen Darlehensvertrag sowie meine Anfrage bzgl. der Aufschlüsselung des Geldbeschaffungsentgeltes an meine Bank. Die Anfrage geschah vor dem Hintergrund der Rechtmäßigkeit gem. des BGH Urteils zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsentgelten der Darlehensgeber.
Ich bitte um Prüfung des Vorganges, da die Stellungnahme meiner Bank mir nicht stimmig erscheint. Innerhalb eines Darlehens von rund 70.000 Euro, für welches ich im Rahmen der langen Laufzeit über 100.000 Euro zurück zahle erscheint es mir fragwürdig, ob diese zusätzliche Gebühr rechtmäßig war.
Hierzu habe ich auch bereits herausgefunden, dass es zwar richtig ist, dass es sich bei Förderkrediten nicht um Verbraucherkredite im Sinne des BGB handelt. Das hat allerdings wohl für die Frage der Kreditgebühren keine Bedeutung. Der BGH hat gerade keine Einschränkung auf Verbraucherkredite vorgenommen. Es geht bei den Kreditgebühren gerade nicht um spezifisch verbraucherkreditrechtliche Fragen. Selbst wenn das Förderdarlehen nach § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB kein Verbraucherdarlehensvertrag ist, kann eine AGB-Kontrolle dennoch erfolgen.
Es ist aus meiner Sicht nicht relevant, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Kreditvertrag zugrunde liegen. Die AGB-Kontrolle gilt nicht bei Gesetzen, Satzungen und Verordnungen. Das ist richtig. Es geht in meinem Fall aber um einen privatrechtlichen Kreditvertrag, der für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert war.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB und die Billigkeitskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen nicht schon allein dadurch ausgeschlossen, dass die entsprechenden Regelungen auf öffentlich-rechtlichen Vorgaben beruhen. (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007, Az. III ZR 467/04, RdNr. 19).
Der BGH hat in seinem Urteil zu den Kreditgebühren eine AGB-Kontrolle durchgeführt. Es ist aus meiner Sicht kein Grund ersichtlich, warum eine solche Kontrolle nicht auch für Förderdarlehen gelten sollten.
Ich möchte daher freundlichst um Prüfung der Gegebenheiten bitten und bitte um Aussetzung der Verjährungsfrist für diesen Zeitraum.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
@fukara.ich denke da kommt auch nix von der targobank.ich warte auch, habe frist bis zum 14.11.gesetzt.letzte woche habe ich bei der targobank angerufen und sie sagte mir sie warten mal wieder auf die schriftliche Urteilsverkündung. Also alle sofort zum anwalt oder Ombudsmann wenn die frist verstrichen ist.tolle Bank. Sehr kundenfreundlich.
Habe auch letzte Woche angerufen und die Dame von Kundenservice sagte mir sie bekommen die Gebühr zurück erstatet plus die Zinsen und es dauert 6 Wochen bis das Urteil Rechtskräftig ist
Die Targobank ist eine scheiss bank , ab 01.01 gehe ich zu eine anderen
Alles anzeigenHallo ThommyTulpe,
zu den Verwaltungs- und Geldbeschaffungskosten der L-Bank bei Z15-Darlehen gibt es schon ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.08.2014 (Az. 1 C 1279/14). Danach besteht kein Erstattungsanspruch.
Begründung des Gerichts kurz zusammengefasst: Die L-Bank sei durch die Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums zu dem einschlägigen Landeswohnraumförderprogramm in der Ausgestaltung der Verträge gebunden gewesen. Deshalb finde eine Inhaltskontrolle der Kostenklauseln nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht statt. Der Kläger habe die Förderzusage, mit der diese Verwaltungsvorschriften ihm gegenüber umgesetzt worden seien, einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zuführen können.
Diese verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist allerdings nur möglich, solange der in der Förderzusage liegende Verwaltungsakt noch nicht unanfechtbar geworden ist, also auch bei Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung zur Förderzusage nur innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe. Die zivilrechtlichen Verjährungsfristen von bis zu 10 Jahren für den Erstattungsanspruch spielen für die verwaltungsprozessrechtliche Anfechtungsfrist keine Rolle. Außerdem würde das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Kostenklauseln nicht nach zivilrechtlichen, sondern nach subventionsrechtlichen Maßstäben beurteilen.
Die Rechtslage bei den von der L-Bank und anderen öffentlich-rechtlichen Förderanstalten der Länder vergebenen Förderdarlehen ist den über private Banken und Sparkassen geleiteten KfW-Krediten nicht vergleichbar, denn dort sind die kreditgewährenden Institute lediglich privatrechtlich an die Refinanzierungszusagen der KfW gebunden, nicht aber unmittelbar an öffentlich-rechtliche Vorschriften und die privaten Banken und Sparkassen erlassen selbst auch keine Verwaltungsakte gegenüber den Förderantragstellern.
Vielleicht mögen sich auch die Finanztip-Experten noch einmal zu der Thematik äußern.
Gruß
Torsten
Hier das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart:
http://www.finanztip.de/commun…tuttgart-1-c-1279-14-pdf/
Und hier ein sehr ähnlich begründetes Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 14.08.2014 (Az. 2- 15 S 40/14):
Thorsten und evtll. auch andere:
mein Z15-Darlehen ist also jetzt eine andere Baustelle als die KfW-Darlehen und ich muss da jetzt nichts machen zwecks Fristenwahrung, da es nix gibt in meinem Falle. Habe ich das richtig erfasst?
Habt ihr denn von der targobank den rückschein wiederbekommen. Und hat die santander erst überwiesen...nachdem ihr ein schreiben von der bank erhalten habt.
danke. Gruss tanja
Ich werde auch die bank wechseln. Solche Leute die mich anlügen brauchen nicht mit meinem geld arbeiten. Vorallemsagen sie jetzt wir zahlen nach der scschriftlichen Urteilsverkündung, aber ich kann dafür wetten das sie dann am 01.01.anfangen briefe rauszuschicken und dann schreiben, ist leider verjährt.