Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Alle Diskussionen führen zu einer Antwort. Verjährungshemmend sind nur drei mmögliche Varianten. 1. Bahnbrechend 2 Die Einreichung einer Klage und 3. die rechtsverbindliche Erklärung der Gegenseite auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

  • In meinem Fall komme ich auf über 5000 Euro (Zinsen incl.) und ich habe gelesen, dass nur bei einem Streitwert bis 5000 Eiro die Entscheidung des Ombudsmannes für die Bank bindend ist. Bei dem Streitwert wird sich der Anwalt in der Tat freuen.


    Und wenn ich mir vorstelle, dass Tausende Beschwerden nun beim Ombudsmann landen ...
    Ist es nicht eher wahrscheinlicher, dass dieser überlastet ist und die Fälle nicht zeitnah bearbeiten kann? :| Mir ist klar, dass damit die Verjährung gestoppt werden kann, aber das wäre eher der Weg der Geduldigen denke ich...

  • Alle Diskussionen führen zu einer Antwort. Verjährungshemmend sind nur drei mmögliche Varianten. 1. MAHNBESCHEID 2 Die Einreichung einer Klage und 3. die rechtsverbindliche Erklärung der Gegenseite auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend Henning, ich verstehe dich schon... Aaaber haben uns die Banken, in den vergangenen Jahren nicht genug mit teils unsinnigen Gebühren, abgezockt? Jede Kleinigkeit, jede minimale Auskunft, die eigentlich selbstverständlich gewesen wäre, haben sie sich gut bezahlen lassen. Haben sie nicht genug an den Zinsen verdient? Damit ist jetzt Schluss. Und, ich finde auch gerecht. Ich sehe es mal so... für mich eine kleine Genugtuung. Und ich werde nicht aufgeben... Wer das tut, hat schon verloren.


    Hallo Sylvie,


    schön das Sie so aktiv sind im Forum. Die Diskussion um unsinnig oder nicht ist ehrlich gesagt müßig, fakt ist .. viele Gebühren waren rechtlich legitim und können nun nachträglich zurückgefordert werden, was auch in Ordnung ist.
    Denn Recht ist Recht und soll auch durchgesetzt werden.


    Die Marge in den Zinsen waren in der Vergangenheit sicherlich deutlich höher als heute, dennoch darf man nicht vergessen: "Beratung kostet Geld" und die Beratung war ja "angeblich" kostenfrei, das diese quersubventioniert wurde/wird, das ist bisher vielen nicht bewusst gewesen.


    Oder hat Ihnen die Bäckereifachverkäuferin die Ware bisher auch kostenfrei mitgegeben?

  • leute, noch ist doch nichts verloren..


    unter einhaltung unsere fristen, können wir uns erlauben, einen kühlen kopf zu bewahren..
    ich bin mir ziemlich sicher, dass die banken eben NICHT in allen fällen die anwalts-/verfahrenskosten übernehmen müssen.. bitte behaltet das unbedingt im auge, sofern ihr nicht wie nelli eine zusage eurer RV habt..


    nutzt ggf lieber vorerst, wie schon so oft hier auch von fachlicher seite aus empfohlen, die ombudsmänner und frauen :D


    btw.. wie würde sich das eigentlich mit einer sammelklage verhalten?! *duck und wech* :whistling:

  • Lieber Henning,


    genau das haben wir vor. Bis 2017 wollen wir komplett schuldenfrei sein und nur noch mit Barem zahlen... und deshalb kommt uns die Gebührenrückzahlung genau recht. Und wir arbeiten nicht erst seid heute an diesem Plan sondern schon seit über einem Jahr und machen gute Fortschritte und zwar nicht nur finanziell sondern auch lernmäßig.... Schuldenfrei fängt im Kopf an und ist ein Lernprozess.

  • Alle Diskussionen führen zu einer Antwort. Verjährungshemmend sind nur drei mmögliche Varianten. 1. Bahnbrechend 2 Die Einreichung einer Klage und 3. die rechtsverbindliche Erklärung der Gegenseite auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

    Sorry, vergessen habe ich den Ombusmann ob dort die Einreichung der Beschwerde hemmend ist weiss ich nicht! Ich weiss allerdings das eine Beschwerde beim Ombudsmann nur unter Voraussetzungen zum Beispiel der definitiven Zahlungsablehnung oft erst zulässig ist und bearbeitet wird! Also Vorsicht beim Ombudsmann, wenn dann dies für genug abklären!!

  • @Henning


    Es ist nun mal leider so, dass sich manche Banken den Kunden gegenüber diesbezüglich nicht gerade korrekt verhalten und das finde ich so nicht in Ordnung. Wenn man telefonisch eine höfliche Anfrage stellt, so kann man eine höfliche Rückantwort erwarten, auch wenn man nur vertröstet wird. Ich habe vollstes Verständnis, dass bei der momentanen Flut der Anträge eine Wartezeit anfällt, aber die zum Teil dreisten Rückantwortsschreiben, die man hier schon gelesen hat, lassen mir schon die Haare zu Berge stehen.

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Henning,


    genau das haben wir vor. Bis 2017 wollen wir komplett schuldenfrei sein und nur noch mit Barem zahlen... und deshalb kommt uns die Gebührenrückzahlung genau recht. Und wir arbeiten nicht erst seid heute an diesem Plan sondern schon seit über einem Jahr und machen gute Fortschritte und zwar nicht nur finanziell sondern auch lernmäßig.... Schuldenfrei fängt im Kopf an und ist ein Lernprozess.


    Hallo Doris,


    hört sich doch toll an und diesen Satz übernehmen ich gerne, wenn Sie mir das erlauben :)
    Bei Fragen melden Sie sich gerne, es gibt viele Helfer in diesem Forum, auch ich trage gerne meinen Teil bei.

    • Offizieller Beitrag

    @Henning


    Es ist nun mal leider so, dass sich manche Banken den Kunden gegenüber diesbezüglich nicht gerade korrekt verhalten und das finde ich so nicht in Ordnung. Wenn man telefonisch eine höfliche Anfrage stellt, so kann man eine höfliche Rückantwort erwarten, auch wenn man nur vertröstet wird. Ich habe vollstes Verständnis, dass bei der momentanen Flut der Anträge eine Wartezeit anfällt, aber die zum Teil dreisten Rückantwortsschreiben, die man hier schon gelesen hat, lassen mir schon die Haare zu Berge stehen.


    Das höfliche Miteinander ist von allen Parteien einzufordern :)


    Zu Ihrer Frage:


    Ja, bis 10.000 Euro ist die Entscheidung des Ombudsmann für die Banken verpflichtend.

    • Offizieller Beitrag

    Unter nachstehendem Link wird die Arbeit des Ombudsmannes in einem kleinen Video beschrieben:


    http://bankenverband.de/service/beschwerdestelle

  • @ruckizucki


    ja, hab ich auch schon gemacht. Ich setze denen nach Fristablauf noch eine Woche Nachfrist mit der Mitteilung, dass sie danach von meinem Anwalt hören werden. Soweit ich informiert bin, müssen die Banken dann zusätzlich die Anwaltskosten bezahlen, wenn der Verbraucher vorab seine Forderung unter angemessener Fristsetzung erfolglos geltend gemacht hat. Ich habe denen eine, wie ich denke, durchaus großzügige Frist bis zum 25.11. gesetzt. Wenn die was von einem wollen sind sie ja komischerweise immer superschnell.


    Ich habe gleich im ersten Schreiben darauf hingewiesen, dass ich ohne Vorankündigung den RA einschalten werde, wenn die Frist abläuft. Ich finde eine Frist von drei Wochen ist wohl mehr als angemessen. Danach befindet sich die Bank im Verzug, daher muss sie die RA-Kosten auch übernehmen.

  • Ich habe heute ein Schreiben meines Anwalts bekommen, der sich freuen würde meine Interessen durchzusetzen.


    Da ich bereits eine Schadensnummer meiner RV habe, werde ich mir wahrscheinlich den Umweg über den Ombudsman sparen.


    Aber ok, soll halt jeder selber entscheiden, welcher Weg für einen moralisch und finanziell am Besten zu vertreten ist.


    Zumindest werde ich jeder Bank den nötigen Respekt entgegenbringen und nicht einen auf dicke Hose machen. Die Geldhäuser haben mir in der Vergangenheit teilweise den A#### gerettet. Außerdem, was ich nicht hoffe, sieht man sich immer 2x im Leben.

  • wie gesagt, ich war bisher immer zufrieden, mit meiner bank.. ich war es, die ua kredite wollte, und bekam ;)


    mir geht es null darum, nun auf meine bank, verbal oder anwaltlich vertreten, einzuschlagen- und nein, mir geht es auch nicht um eine hexenjagd auf banken..


    ich fand schon so manche aussage der hotline äusserst fragwürdig, und teilweise.... na sagen wir mal etwas zweifelhaft im ton.. grundsätzlich, nehme ich so etwas ohnehin eher mit humor, und bleibe trotzdem höflich..


    von meinem stammberater allerdings, erwarte ich auf hieb- und stichfeste fragen auch hieb- und stichfeste aussagen.. und die gab es heute definitiv eben enttäuschenderweise nicht.. und ja, DAS macht mich sehr nachdenklich ;)
    leider, deckt sich das mit so vielen postings hier bzgl der targobank (und natürlich auch anderen banken)..
    ich finde das sehr bedauerlich..


    tja, wir alle wissen: recht haben, und (noch fristgerecht-)recht bekommen, sind 2 paar stiefel, nicht wahr.. ;)
    ich wollte das nur noch einmal für mich klarstellen..


    ich melde mich wieder, wenn es von der targobank wieder etwas zu melden gibt ;) bis dahin...........

  • Toll, die immer reger werdende Beteilung in diesem Forum. Und so spannend...ich danke euch allen! :thumbup:


    Bei all dem Banken-Bashing ist es auch gut, eine Stimme der Vernunft (Henning) zu vernehmen.
    An dieser Stelle besten Dank Henning für die vielen hilfreichen Einträge!

  • Thorsten und evtll. auch andere:


    mein Z15-Darlehen ist also jetzt eine andere Baustelle als die KfW-Darlehen und ich muss da jetzt nichts machen zwecks Fristenwahrung, da es nix gibt in meinem Falle. Habe ich das richtig erfasst?


    Ob es In Ihrem Falle nix gibt, kann ich natürlich nicht mit letzter Sicherheit sagen. Richtig ist aber auf alle Fälle, dass sich die Rechtslage bei den von privaten Banken und Sparkassen durchgeleiteten KfW-Krediten anders darstellt als bei den von den öffentlichen Förderbanken direkt vergebenen Förderkrediten, weil die Hausbanken nur privatrechtlich an die Konditionenvorgaben der KfW gebunden sind, die Förderbanken hingegen an Verwaltungsvorschriften der zuständigen Ministerien und sie diese mittels privatrechtsgestaltender Verwaltungsakte den Förderantragstellern gegenüber umsetzen.


    Zu den von privaten Banken und Sparkassen durchgeleiteten KfW-Krediten haben Gerichte bisher unterschiedlich geurteilt und ist deshalb beim BGH ein Revisionsverfahren gegen das klageabweisende Urteil des LG Itzehoe anhängig. Bei direkt vergebenen Förderkrediten wurden hingegen meines Wissens bisher alle Erstattungsklagen gegen die Förderbanken abgewiesen und das LG Frankfurt a. M. hat in einem Prozess gegen die hessische WI-Bank in seinem Berufungsurteil auch nicht die Revision zum BGH zugelassen, weil die Rechtslage klar sei.


    Ob Sie nun dennoch verjährungshemmende Maßnahmen für einen etwa doch bestehenden Erstattungsanspruch ergreifen wollen, weil die Rechtsprechung zu den direkt vergebenen Förderkrediten sich theoretisch auch noch drehen könnte, müssen Sie selbst entscheiden. Ich halte die bisher hierzu ergangenen Urteile jedenfalls für überzeugend.

  • Habe alle Bearbeitungsgebühren von der Santander zurück bekommen 2006-2012 5 Kredite, schreiben ging am 29.10 raus.
    Aber schon witzig ist dass die Bank mir heute nochmal 3 Briefe geschickt hat dass ich die Gebühren aus Kulanz zurück bekomme, habe die schreiben aber schon längst und das Geld auch, vielleicht zahlen sie ja doppelt.

  • Danke an Thorsten für die Antwort auf meine Frage.
    Ich wünsche allen anderen Usern mit schwebenden Verfahren einen erfolgreichen Ausgang der Fälle.


    Dieses Forum ist eine echte Bereicherung für das WWW. Dank an alle Beteiligten.

    Gruß: Thommy