Alles anzeigenNach der Bekanntgabe des Urteils habe ich auch alle meine Kreditverträge durchgeschaut und das Musterschreiben an alle betroffenen Banken geschickt mit der Frist bis 21.11.2014.
Die Sparkasse hat geantwortet und mir die Bearbeitung bestätigt.
Gestern habe ich von der S-Kreditpartner eine Antwort erhalten ... hier mal ein Auszug:
Ergebnis: Die Bank hat mir eine Kulanzzahlung von 50% der Bearbeitungsgebühr angeboten und auch bereits überwiesen, aber erkennt keine Rechtspflicht an.
Laut meinem Verständnis sind ausnahmslos alle Bearbeitungsgebühren und die damit verbunden Vertragsklauseln unwirksam. Zumal ich keine Kenntnis habe von einer konkreten Abrede über ein separates Engelt. Aber da kann ich ja sicherlich die Bank auffordern mir diesen Nachweis zu erbringen, oder?
Oder soll ich garnicht mehr auf das Schreiben der Bank reagieren und das Antwortschreiben an den Ombudsmann weiterleiten?
Was vielleicht noch wichtig ist: es handelt sich um die Finanzierung eines Autokaufs und der Kredit wurde vorzeitig zurück gezahlt.
Im Voraus vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung.
Fordern Sie die Bank in einem erneuten Schreiben zur restlichen Zahlung auf, denn Sie haben Anspruch darauf.