Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • zu 'KingDaKa' von heute


    Die Einschaltung des Ombudsmannes hemmt auch die Verjährung. Dabei muss aber beachtet werden, dass es sich bei dem angerufenen Ombudsmann tatsächlich um eine anerkannte Schlichtungsstelle handelt, ansonsten hemmt der Antrag an den Ombudsmann nicht. Des weiteren muss es der für die entsprechende Bank/Sparkasse zuständige Ombudsmann sein. Zudem nehmen nicht alle Banken/Sparkassen an dem Schlichtungsverfahren ihres Ombudsmannes teil. Auch in diesem Fall hemmt der Antrag an den Ombudsmann die Verjährungsfrist nicht. Auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW e.V. gibt es einen Download von Kontaktdaten verschiedener Ombudsleute.

  • zu 'KingDaKa' von heute


    Die Einschaltung des Ombudsmannes hemmt auch die Verjährung. Dabei muss aber beachtet werden, dass es sich bei dem angerufenen Ombudsmann tatsächlich um eine anerkannte Schlichtungsstelle handelt, ansonsten hemmt der Antrag an den Ombudsmann nicht. Des weiteren muss es der für die entsprechende Bank/Sparkasse zuständige Ombudsmann sein. Zudem nehmen nicht alle Banken/Sparkassen an dem Schlichtungsverfahren ihres Ombudsmannes teil. Auch in diesem Fall hemmt der Antrag an den Ombudsmann die Verjährungsfrist nicht. Auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW e.V. gibt es einen Download von Kontaktdaten verschiedener Ombudsleute.


    ich finde diesen link recht gut.. http://bankenverband.de/service/beschwerdestelle

  • zu 'Pelle' von heute


    Das Schreiben der Commerzbank ist mit Sicherheit kein Anerkenntnis. Allerdings verzichtet die Commerzbank auf die Erhebung der Einrede der Verjährung unter der Bedingung, dass das Erstattungsformular dort bis spätestens zum 31.01.2015 eingeht. Unter der Voraussetzung, dass die Frist für die Einreichung des Erstattungsformulars eingehalten wird, bräuchte man zunächst keine verjährungshemmenden Maßnahmen zu ergreifen.

  • Bei mir ging heut auch der Standard Santander Tröster Brief ein! Und das gleich zwei Mal für eine Darlehensnummer! Vielleicht bekomme ich ja doppelte Erstattung :P
    Dann kam heute noch ein Brief der BMW Bank! Mein Einschreiben haben Sie am 03.11. erhalten. Frist somit bis 17.11.! Auch hier kam lediglich eine Eingangsbestätigung und dass ich mich noch gedulden soll aufgrund der Fülle der Anfragen. Der Sachverhalt wird geprüft. Dies sei nun jedoch keine Zusicherung einer Zahlung..bla bla bla.


    FRAGE, da dies nun schon öfters in den Raum geworfen wurde. Wie ist die beste Vorgehensweise, wenn die Santander Bank lediglich die Bearbeitungsgebühr ohne die Zinsen überweisen sollte (wie es schon bei so vielen der Fall war!). Weitere Aufforderung mit Nachfrist setzen oder sich an einen Ombudsmann wenden oder gleich zum RA? Freue mich auf eine kompetente Antwort!

  • hey....wollte mal ein Standpunkt zur targobank abgeben.......habe heut mit jemabden gesprochen aus meinem Bekanntenkreis der bei der targo arbeitet.......er sagte mir das........es wird aufjedenfall alles bearbeitet..... muss alles geprüft werden,weil das bgh urteil eigentlich ja nur für Commerzbank und santander gilt...aber wenn berechtigt sie dann auch zahlen......normalerweise dürfen sie solche Infos garnicht rausgeben,weder am Telefon noch schrieftlich....Anweisung von oben..........aber es dauert halt 6-8 Wochen........na denn werde ich auf jedenfall Mahnbescheid vom Anwalt veranlassen.......mir sind 6-8 Wochen zu lang wegen der frist..........

  • hey....wollte mal ein Standpunkt zur targobank abgeben.......habe heut mit jemabden gesprochen aus meinem Bekanntenkreis der bei der targo arbeitet.......er sagte mir das........es wird aufjedenfall alles bearbeitet..... muss alles geprüft werden,weil das bgh urteil eigentlich ja nur für Commerzbank und santander gilt...aber wenn berechtigt sie dann auch zahlen......normalerweise dürfen sie solche Infos garnicht rausgeben,weder am Telefon noch schrieftlich....Anweisung von oben..........aber es dauert halt 6-8 Wochen........na denn werde ich auf jedenfall Mahnbescheid vom Anwalt veranlassen.......mir sind 6-8 Wochen zu lang wegen der frist..........


    eigentlich eine Frechheit von der targo......wollte nur Sicherheit und dies bestärkt mich darin aufjedenfall ei ra eizuschalten.....

  • Bei der Targobank geht es bestimmt auch um eine beachtliche Gesamtsumme. Wenn man die Beiträge hier verfolgt, sind die hohen Gebühren meist bei Targobank Kunden zu finden. Mache mir keine Hoffnung mehr das bis Dienstag, dann läuft die Frist ab, etwas passiert. Werde auch sofort rechtliche Schritte einleiten.

  • Bei der Targobank geht es bestimmt auch um eine beachtliche Gesamtsumme. Wenn man die Beiträge hier verfolgt, sind die hohen Gebühren meist bei Targobank Kunden zu finden. Mache mir keine Hoffnung mehr das bis Dienstag, dann läuft die Frist ab, etwas passiert. Werde auch sofort rechtliche Schritte einleiten.


    bestimmt auf jedenfall..........ich werde das so machen mit dem ra......denn das Gespräch mit meinem bekannten hat mich nur bestätigt......deshalb ist es besser auf der sicheren seite zu sein........mir auch bewusst das die banken nun ein ansturm haben....is schon klar ......aber jeder muss sich ja leider nun selber drum kümmern ......denn von alleine machen die banken ja nun nichts......

  • Hallo zusammen, habe heute auch einen Brief von der Santander bekommen, in dem es heißt :" es werden aller zum jetzigen Zeitpunkt nicht verjjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten."
    Dieses sollte doch für die letzten 10 Jahre zählen oder verstehe ich da was falsch??????

  • Hallo zusammen, habe heute auch einen Brief von der Santander bekommen, in dem es heißt :" es werden aller zum jetzigen Zeitpunkt nicht verjjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten."
    Dieses sollte doch für die letzten 10 Jahre zählen oder verstehe ich da was falsch??????


    Ja die MÜSSEN die Bearbeitungsgebühren der letzten 10 Jahre erstatten! Das Schreiben von wegen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist eine Frechheit! Wenn die letzte Instanz, ein BGH Urteil, keine Rechtspflicht darstellt, was dann?!

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechtsabteilungen der Banken sehen dieses Urteil nicht unbedingt auf Ihre Bank anwendbar, da in den Urteilen bisher die Commerzbank und Santander aufgeführt wird.


    Ehrlich gesagt würde ich mich nicht so in die Texte reinhängen, denn das wichtigste vom Tage ist doch:


    Das die Kreditinstitute Ihrer Forderung nachkommen und die Bearbeitungsgebühr plus entsprechende (wenn eingefordert) Zinsen erstatten.

  • Du kannst die Bearbeitungsgebühr mit einem Zins von 4 % zurückverlangen. Die Verzinsung beginnt an dem Tag, an dem du die Gebühr bezahlt hast. Beispiel: du hast 325,- € am 15.06.2007 bezahlt. Dann könntest du bis heute Zinsen von 96,52 € verlangen. Mein Tip: http://basiszinssatz-rechner.de/zinsrechner/ - Der beste Zinsrechner, den ich kenne (hier musst du die Variante "alternativer statischer Zinssatz" verwenden. Solte die Bank die Zahlung von Zinsen verweigern, kannst du diesen Text verwenden:


    "Entgegen der Auffassung Ihres Hauses Auffassung besteht jedoch ein Anspruch auf Verzin­sung des Entgeltes. Das Landgericht Bonn führt in seinem Urteil vom 16.04.2013 (8 S 293/12) hierzu aus:
    Die Kläger haben gegen die Beklagte zudem einen Anspruch gemäß §§ 818 Abs. 1 Hs. 1, 246 BGB auf Zahlung von Zinsen in Höhe von 4,59 EUR, ausgehend von ei­nem Zins in Höhe von 4%, gerechnet ab dem spätesten Zeitpunkt des unstreitigen Vertragsschlusses am 10.03.2012 bis zum 13.04.2012. Die Pflicht zur Herausgabe des Erlangten erstreckt sich auch auf die vom Bereicherten gezogenen Nutzungen. Dass die Beklagte aus dem Geld tatsächlich Nutzungen gezogen hat, wird aufgrund ihrer Stellung als Geldinstitut vermutet (Sprau, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 818 Rn 10).
    Dieser Auffassung hat sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13) angeschlossen."

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zu der Zuständigkeit von Rechtschutzversicherungen in Sachen Bearbeitungsgebühr.


    Die Darlehensverträge wurden alle von 2004 -2010 unterschrieben, bzw. die Kreditbearbeitungsgebühr gezahlt.


    Was zählt, das Datum der Zahlung der Bearbeitungsgebühr oder wenn die Bank die Zahlung ablehnt?


    Welche Rechtsschutzversicherung ist zuständig?


    Versicherung 1: Vertrag von 2004 - 2010
    Versicherung 2: Vertrag ab 2010


    Das interessiert mich auch vor allen Dingen in Sachen einer Klage, um die Verjährungshemmung zu starten.


    Gruß
    Underdog

  • Hallo ,
    ich will mich nun auch mal ganz schnell an diese Auseinandersetzungen mit den Banken wagen.


    Habt ihr hier auch irgendwo einen Musterbrief ? Ich konnte nix finden und es wäre super, wenn ihr mir da kurz einen Tip geben könntet.


    Vielen Dank!

  • Also wenn eine Rechtsschutzversicherung incl. Vertragsrechtsschutz seit 2011 besteht, würde ich behaupten, es ist versichert. Das gleiche gilt wenn unter Umständen mehrfach die Gesellschaft gewechselt wurde. Entscheidend ist das es sich um eine Anschlussrechtsschutzversicherung handelt die unmittelbar anschliesst an die vorige und die alte auch benannt wurde.Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht mehr besteht, zum Beispiel wegen Kündigung vor zwei Jahren, wäre sie eintritsspflichtig wenn die Gebühren in den letzten drei Jahren erhoben wurden oder andere Forderungen aus dieser Zeit geltend gemacht werden. Allerdings nur für Schäden die innerhalb der letzten drei Jahre noch versichert waren. In diesem Beispiel nur ein Jahr, weil die Folgejahre nicht versichert waren und vorher auch nicht weil dort die normale Verjährung greift.

  • So ich habe lange Zeit mitgelesen und möchte nun mal meine Erfahrungen preisgeben.


    Ich hatte am 29.10.2014 die Santander Bank, die Commerzbank und die SWK-Bank per Fax angeschrieben.
    Bisher hat die nur Santander Bank für einen Vertrag ohne Zinsen die Bearbeitungsgebühr überwiesen. Die Commerzbank hatte nur mitgeteilt, dass sie auf die Urteilsverkündung warten wollen. Die SWK-Bank hat überhaupt noch nicht reagiert.


    Am 07.11.2014 habe ich noch die Allgemeine Beamtenkasse angeschrieben hier wurde innerhalb von zwei Tagen die Bearbeitungsgebühr inklusive Zinsen überwiesen. Das War wirklich unglaublich schnell.


    Die Frist für die Reaktion würde am 19.11.2014 auslaufen. Meine Frage hierzu wäre, soll man bei der Commerzbank am 20.11.2014 sofort den Ombudsmann einschalten. Wird der überhaupt tätig? Weil die Commerzbank ja noch gar nichts negatives beschieden hat? Oder sollte man hier nochmals abwarten bzw. ein Schreiben nachschieben?


    Die SWK Bank nimmt ja nicht am Schlichtungsverfahren teil. Sollte man hier auch gleich am 20.11.2014 eine Mahnbescheid losschicken. Ich hätte da keine Skrupel, wenn man keine Kreditbeziehungen zu dieser Bank unterhalten würde. Leider läuft da noch ein Kredit. Andererseits sollte man ja auch seine Rechte wahren.


    Wie würdet Ihr weiterverfahren?


    Danke schonmal!