Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • zu 'Sylvi62' von heute


    Die Rechtsschutzversicherung (RSV) hat wahrscheinlich recht mit ihrem Einwand der sog. Vorvertraglichkeit. Hattest Du ggf. vor der jetzigen RSV eine RSV bei einer anderen Rechtsschutzversicherung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages bestand? Sollte dies der Fall gewesen sein, könnte man diese ggf. noch in Anspruch nehmen

  • Achso, Du hast noch gar nichts von denen gehört. Bei mir kam das Schreiben am 15.11. und meins ging am 29.10. raus... vielleicht bist Du heute dran. Ich hab noch nicht rausgefunden, nach welchem Prinzip die arbeiten... ich denk mal nach dem Zufallsprinzip.


    Hallo ihr beiden
    bei mir hat es auch gedauert.... Schreiben am 30.10. raus, Antwort mit Zusage am 12.11. oder 13.11 bei mir Eingegangen. (Briefdatum 11.11.2014)
    Ich werde diese Woche noch auf Zahlungseingang warten.....


    Die Musterformulare der Commers Finanz schicke ich heute ab.....


    Grüße

  • zu 'teasy65' von heute


    Eine Eingangsbestätigung und die Mitteilung der zukünftigen Bearbeitung durch die Bank hemmt die Verjährungsfrist nicht!!! Zur Hemmung reicht nur ein schriftliches Anerkenntnis der Bank aus, womit die Bank die Rückzahlung definitiv zusagt.

  • zu 'Sylvi62' von heute


    Die Rechtsschutzversicherung (RSV) hat wahrscheinlich recht mit ihrem Einwand der sog. Vorvertraglichkeit. Hattest Du ggf. vor der jetzigen RSV eine RSV bei einer anderen Rechtsschutzversicherung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages bestand? Sollte dies der Fall gewesen sein, könnte man diese ggf. noch in Anspruch nehmen


    Ja gut, aber andere Rechtsschutzversicherungen sehen das anders, wie ich hier lesen konnte. Und sieh mal hier:


    BGH: Entscheidendes Ereignis ist Bestreiten des Widerrufrechts durch die Bank


    Gemäß dem BGH (Beschluss vom 17. Oktober 2007 Az.: IV ZR 37/07 und Urteil vom 24. April 2013 Az.: IV ZR 23/12) ist es jedoch nicht korrekt, als entscheidendes Ereignis für den Rechtsschutzfall den Abschluss des Darlehensvertrags zu betrachten. Vielmehr ist der Zeitpunkt relevant, welchen der Versicherungsnehmer seinem Vertragspartner als Verstoß anlastet. Dies sei der Zeitpunkt, in dem die Bank oder Sparkasse die Fortgeltung des Widerrufrechts nach dessen Geltendmachung bestreitet und sich weigert, den Widerruf zu akzeptieren. Dieses Ereignis ist somit nicht mit dem Abschluss des Kreditvertrages gleichzustellen, sondern kann auch Jahre später stattfinden. Es ist daher entscheidend, ob der Rechtsschutzversicherungsvertrag vor der pflichtwidrigen Weigerung der Bank abgeschlossen wurde und eine vertraglich vereinbarte Wartefrist abgelaufen ist.


    Trifft das hier nicht zu? LG

  • zu 'Sylvi62' von heute


    Der Verstoß, der der Bank bei den Bearbeitungsgebühren zum Vorwurf gemacht wird, liegt - im Gegensatz zu den Widerrufsentscheidungen des BGH - wohl darin, dass die Bank sich die Bearbeitungsgebühren zu unrecht hat bezahlen lassen. Dies war aber regelmäßig in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Darlehensabschluss, sodass dieser Zeitpunkt wohl maßgeblich sein dürfte.

  • Hallo zusammen.
    Nach langem hin und her wurde ich vom beschwerdemanagment der targobank letzte Woche bereits zurückgerufen.hatte alles nochmal per fax an die wirklich mal freundliche Mitarbeitern geschickt.heute nochmal angerufen und 25minuten mit der dame telefoniert.und es scheint sich was zu tun.ich fragte sie da heute meine frist abläuft was ich nun tun solle, weil klagen möchte ich eher ungern.sie sagte alles sei im Programm eingespeist und sie warten nur noch auf das ok das sie den knopf drücken können.das sei aber voraussichtlich erst ab mitte nächster woche.ich solle doch noch warten bis ende nächster Woche. Das werde ich wohl nun auch tun.weil warum sollte sie lügen?soe sagte auch das sie versuchen wollen alles bis zum 31.12.auszubezahlen.es ist wohl momentan schrecklich dort, es werden keine neuen Mitarbeiter eingestellt und die leute müssen doppelschichten einlegen um alles aufzuarbeiten und andauernd rufen leute an die die Mitarbeiter beschimpfen, es wären verbrecher, etc.wie gesagt die dame war sehr nett und ich glaube ihr schon das da was wahres dran ist.also gicken wir mal ob spätestens nächsten Freitag wirklich das geld auf dem konto ist.

    • Offizieller Beitrag

    Liebe @elu,


    dann warten Sie doch einfach bis Ende nächster Woche ab und sehen dann weiter,
    die Angelegenheit wird sicherlich bis dahin geregelt sein. Und ich glaube sehr das die Mitarbeiter dort aktuell ein sehr schweres Leben haben.

    • Offizieller Beitrag

    zu 'Sylvi62' von heute


    Der Verstoß, der der Bank bei den Bearbeitungsgebühren zum Vorwurf gemacht wird, liegt - im Gegensatz zu den Widerrufsentscheidungen des BGH - wohl darin, dass die Bank sich die Bearbeitungsgebühren zu unrecht hat bezahlen lassen. Dies war aber regelmäßig in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Darlehensabschluss, sodass dieser Zeitpunkt wohl maßgeblich sein dürfte.


    Ich würde hier zustimmen, aber vielleicht sollte man noch @Britta oder @RAWedekind fragen.


    Übrigens diese Gebühren sind erst mit neuer Rechtssprechung verboten worden und konnten damals legitim vereinnahmt werden. Aber das nur am Rande.

  • Ja, die Mitarbeiter dort haben auch alle angst um ihren job, weil irgendwo muss das geld ja aufgefangen werden.ich werde auch warten, denn das ist das erste mal das ich mit jemandem gesprochen habe die plan von der ganzen sache hat.und die Mitarbeiter warten nur auf anweisung von oben.

  • Hallo.
    ich habe da mal noch eine Frage zu dem Thema. Ich hatte einen Kredit bei der Santander und bezüglich der Bearbeitungsgebühren haben sie diese mit einem * versehen und geschrieben *davon 20% Auszahlung- und Bereitstellungsentgeld. Meine Frage wäre jetzt, wenn ich die Bearbeitungsgebühren zurück verlange- muss ich dann diese 20% von dem Betrag abziehen, oder soll ich den in vollem Umfang fordern?

  • @kqp.de



    "Eine Eingangsbestätigung und die Mitteilung der zukünftigen Bearbeitung durch die Bank hemmt die Verjährungsfrist nicht!!! Zur Hemmung reicht nur ein schriftliches Anerkenntnis der Bank aus, womit die Bank die Rückzahlung definitiv zusagt"


    Ergo hemmt das Standardschreiben der Santander die Verjährung, weil sie schreiben, dass die noch nicht verjährte Bearbeitungsgebühr allerdings aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bezahlt wird.
    Problem wird halt dann sein, dass bis 31.12.14 die Zinsforderung verjährt. Und was die Santander unter noch nicht verjährt versteht weiss man ja auch erst, wenn das Geld auf dem Konto ist

  • Hallo zusammen.
    Nach langem hin und her wurde ich vom beschwerdemanagment der targobank letzte Woche bereits zurückgerufen.hatte alles nochmal per fax an die wirklich mal freundliche Mitarbeitern geschickt.heute nochmal angerufen und 25minuten mit der dame telefoniert.und es scheint sich was zu tun.ich fragte sie da heute meine frist abläuft was ich nun tun solle, weil klagen möchte ich eher ungern.sie sagte alles sei im Programm eingespeist und sie warten nur noch auf das ok das sie den knopf drücken können.das sei aber voraussichtlich erst ab mitte nächster woche.ich solle doch noch warten bis ende nächster Woche. Das werde ich wohl nun auch tun.weil warum sollte sie lügen?soe sagte auch das sie versuchen wollen alles bis zum 31.12.auszubezahlen.es ist wohl momentan schrecklich dort, es werden keine neuen Mitarbeiter eingestellt und die leute müssen doppelschichten einlegen um alles aufzuarbeiten und andauernd rufen leute an die die Mitarbeiter beschimpfen, es wären verbrecher, etc.wie gesagt die dame war sehr nett und ich glaube ihr schon das da was wahres dran ist.also gicken wir mal ob spätestens nächsten Freitag wirklich das geld auf dem konto ist.


    hallo, kannst du mir evtl die kontaktdaten der guten frau bei der targobank geben. dann wende ich mich auch mal an sie. denn die, mit der ich es zu tun hatte war echt pampig und hat mich als unwissend und dumm dargestellt...so von wegen ich solle mich doch erstmal richtig informieren bevor ich irgendwelche forderungen stelle.

  • Hallo,


    erstmal vielen Dank an dieses Forum, das mir wertvolle Hilfe bei der Stellung meiner Rückforderungen geleistet hat.


    Hier nun etwas Positives: Ich habe heute die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren incl. Zinsen von der POSTBANK erhalten, die auch meine Hausbank ist. Es ging um einen abgezahlten Kredit aus 10/2010. Die Forderung hatte ich am 30.10. mit großzügiger 30tägiger Fristsetzung per Einwurfeinschreiben abgeschickt. Ein sonstiges Schreiben habe ich bisher nicht erhalten, aber eben die Zahlung incl. centgenau berechneter Zinsen (5% über Basiszinssatz). Es geht also!


    Nun warte ich noch auf die Erstattung durch die VW Bank (hatte im Mai bei meinem erstmaligen Schreiben mit der Einrede der Verjährung abgelehnt), aber meine Frist läuft ja noch und hier wurde ja auch schon von einer Rückzahlung durch die VW Bank berichtet. Also bin ich da mal auch optimistisch.


    Weiterhin allen hier viel Erfolg!

  • @Bernie,


    wann hat denn die Postbank dein Einschreiben entgegengenommen? Ich habe mein Einschreiben am 31.10. abgeschickt und die Postbank hat es am 04.11. angenommen. Dürfte also kurz nach Dir sein. Bei mir geht es um 900,- € plus Zinsen aus einem noch laufenden Kredit von 2007, müsste dann ja bald was kommen.

  • @nelli,


    laut Sendungsverfolgung der Post wurde das Einwurfeinschreiben am 03.11. ausgeliefert. Eine weitere Bestätigung gibt es bei dieser Zustellart ja nicht und ein sonstiges Schreiben der Postbank habe ich wie gesagt (bis jetzt) nicht bekommen.

  • ja, anscheinend zahlen die ohne Schreiben aus. Hatten schon ein paar geschrieben, dass das Geld letzte Woche auf dem Konto war ohne vorherige Post. Dann müsste ich ja beim nächsten Schwung mit dabei sein. Das wird ja wohl nach Posteingang abgearbeitet werden. Ich habe aber auch Frist bis 25.11. gesetzt, zu kurz bringt ja nichts. Die machen da alle auch nur ihre Arbeit.