zu 'Sylvi62' von heute
Die Rechtsschutzversicherung (RSV) hat wahrscheinlich recht mit ihrem Einwand der sog. Vorvertraglichkeit. Hattest Du ggf. vor der jetzigen RSV eine RSV bei einer anderen Rechtsschutzversicherung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages bestand? Sollte dies der Fall gewesen sein, könnte man diese ggf. noch in Anspruch nehmen