Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Eine Frage bzgl. der Rechtsschutzversicherung. Ich habe mich heute nochmal bei der Roland Rechtsschutz erkundigt, bei einer ganz netten Dame aus der Leistungsabteilung, bin mir jetzt aber nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe.


    Mein Privatrechtsschutz bei Roland läuft seit 16.04.2010, vorher Privatrechtsschutz bei DAS. Nun sagte mir die Dame, dass doch für die Fälle vor 2010 auch die Roland zuständig wäre, weil es für Altfälle nur eine Nachfrist von zwei oder drei Jahren gibt (wußte sie selber nicht so genau). Da ich aber seit 4,5 Jahren bei Roland bin sind die zuständig? Habe ich das richtig verstanden, oder sollte ich vorsichtshalber bezüglich Kostenübernahme die kopierten Unterlagen an beide Versicherungen senden?

  • Thema Postbank


    Habe gerade bei der Postbank angerufen, weil die von mir gesetzte Frist morgen abläuft. Nach einigem Hin und Her bin ich bei der richtigen Abteilung gelandet. Dort konnte man mir lediglich sagen, dass mein Schreiben eingegangen ist. Über den Stand der Bearbeitung konnte die Dame mir leider nichts sagen, da weit über 20000 Schreiben eingegangen sind und extra Personal für die Bearbeitung eingestellt worden ist. Ich solle mich doch noch ein wenig gedulden. Ich werde morgen trotzdem ein Schreiben mit einer einwöchigen Fristsetzung zusenden.

  • Hallo


    Hat schon jemand etwas von der Fiat Bank (FGA Bank) gehört????
    Mein Einschreiben vom 04.11 befindet sich laut Sendeverfolgung immer noch in der Zustellung.
    Habe Heute ein Einschreiben mit Nachfrist geschickt und nochmals mit normaler Post.
    Die stellen sich wohl auch tot.

  • @all


    Moin,


    vorab habe ich etwas positives zu berichten.
    Die PEUGEOT Bank hat reagiert indem Sie mir eine Zahlung aufs Konto
    schickte. Für welchen Vertrag muss ich noch klären da ich noch keinen
    Bankauszug habe und auch keine Post erhalten habe. Näheres werde ich zu
    gegebener Zeit berichten.


    Zudem war ich heute wie angekündigt bei
    der VZ. Auch hier konnte man nicht klären welche
    Aufsichtsbehörde/Schlichtungsstelle/Ombudsmann für die PEUGEOT Bank
    zuständig ist. Habe noch während des Gespräches bei der VZ, bei der
    BaFin angerufen und hier folgendes erfahren: Mit einfachen Worten: Die BaFin
    entscheidet nicht in rechltichen Angelegenheiten http://www.bafin.de/DE/Verbrau…6CA46B86C2751F8D.1_cid372
    Desweiteren sieht die BaFin im Bezug auf dem Ombudsmann das Problem, dass die PEUGEOT Bank in Deutschland nur
    eine Niederlassung besitzt und der Haupsitz in Frankreich. Somit währe vielleicht die Europäische Verbrauerzentrale Deutschland mit Sitz in Kehl zuständig. Ansonsten bliebe mir nur der Weg, im Bezug auf die Hemmnis, der Klage oder die des gerichtl. Mahnbescheides :S , oh je.
    Bei weiterer Recherche bin ich auf folgender Seite gestoßen: http://www.metaclaims.com/ . Vielleicht für diejenigen intressant die den dort aufgelisteten Sammelklagen anschließen wollen?
    Eine weitere Seite fand ich bei der VZ Sachsen mit Video, guckst du hier: http://www.verbraucherzentrale…itungskosten-zurueckholen.


    Bis bald und 8o freundliches Löwenbrüll.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Frage bzgl. der Rechtsschutzversicherung. Ich habe mich heute nochmal bei der Roland Rechtsschutz erkundigt, bei einer ganz netten Dame aus der Leistungsabteilung, bin mir jetzt aber nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe.


    Mein Privatrechtsschutz bei Roland läuft seit 16.04.2010, vorher Privatrechtsschutz bei DAS. Nun sagte mir die Dame, dass doch für die Fälle vor 2010 auch die Roland zuständig wäre, weil es für Altfälle nur eine Nachfrist von zwei oder drei Jahren gibt (wußte sie selber nicht so genau). Da ich aber seit 4,5 Jahren bei Roland bin sind die zuständig? Habe ich das richtig verstanden, oder sollte ich vorsichtshalber bezüglich Kostenübernahme die kopierten Unterlagen an beide Versicherungen senden?


    Es müsste die aktuelle Rechtsschutz in Leistung treten.

  • Hallo


    Hat schon jemand etwas von der Fiat Bank (FGA Bank) gehört????
    Mein Einschreiben vom 04.11 befindet sich laut Sendeverfolgung immer noch in der Zustellung.
    Habe Heute ein Einschreiben mit Nachfrist geschickt und nochmals mit normaler Post.
    Die stellen sich wohl auch tot.



    ja mein Schreiben wurde am Freitag zugestellt (abgesendet 31.10.2014)

  • Mal eine Frage hinsichtlich einer RSV.


    Wenn sich Banken definitiv weigern eine Zahlung zu leisten, nicht reagieren oder eine Hinhaltetaktik verfolgen und ich einen 100%igen Anspruch auf Rückzahlung habe, müßten die Banken dann nicht auch das Anwaltshonorar übernehmen ?


    Ich perönlich bin nicht betroffen, meine RSV hat mir für alle 6 Kredite die Kostenübernahme zugesichert. Es interessiert mich trotzdem, da ich hier auf jeder 2.Seite lese, dass Betroffene Probleme mit der Kostenübernahme eines Anwaltes haben. Ob RSV oder nicht, die Kosten tragen doch im Enddefekt die Banken ?


    Wer zahlt die Anwaltskosten / Folgekosten eines Verfahrens ?

  • zu 'nelli' vom 17.11.2014


    Was die Roland meint, ist die sog. Nachmeldefrist. Diese beträgt - je nach vertraglicher Regelung - 2 oder 3 Jahre. Innerhalb dieser sog. Nachmeldefrist nach dem Ende des Vertrages muss man der alten RSV die Altfälle gemeldet haben. Etwas anderes gilt nur, wenn man die Nachmeldefrist unverschuldet versäumt. Schließt man im Anschluss an den beendeten Vertrag einen neuen Vertrag bei einer anderen RSV, und liegt ein sog. nahtloser Übergang vor, so kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen auch an die neue RSV wenden.


  • Nur zur info weil manche in der sendungsverfolgung befindet sich noch in der zustellung haben.bei meinem einschreiben zur toyotabank ist der status unverändert "befindet sich in der zustellung"die bank hat jedoch schon ausgezahlt.
    Des weiteren sollte man überlegen ob ma n nicht die rs kündigt die die Kostenübernahme verweigern.

  • nehme ich nun die 4 % oder die 5 %. vielleicht kann mir ja einer helfen bei der Berechnung der zinsen.


    Bearbeitungsgebühr 356,53
    Datum: 04.10.2010

  • zu 'nelli' vom 17.11.2014


    Was die Roland meint, ist die sog. Nachmeldefrist. Diese beträgt - je nach vertraglicher Regelung - 2 oder 3 Jahre. Innerhalb dieser sog. Nachmeldefrist nach dem Ende des Vertrages muss man der alten RSV die Altfälle gemeldet haben. Etwas anderes gilt nur, wenn man die Nachmeldefrist unverschuldet versäumt. Schließt man im Anschluss an den beendeten Vertrag einen neuen Vertrag bei einer anderen RSV, und liegt ein sog. nahtloser Übergang vor, so kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen auch an die neue RSV wenden.


    Was heißt unverschuldet? Ich hatte vor meiner RS bereits eine andere RS. Aber es lagen ca. 3 Jahre ohne RS dazwischen. Wie sieht es da aus? Glaube nicht, dass ich da noch anfragen kann :(

  • zu 'nelli' vom 17.11.2014


    Was die Roland meint, ist die sog. Nachmeldefrist. Diese beträgt - je nach vertraglicher Regelung - 2 oder 3 Jahre. Innerhalb dieser sog. Nachmeldefrist nach dem Ende des Vertrages muss man der alten RSV die Altfälle gemeldet haben. Etwas anderes gilt nur, wenn man die Nachmeldefrist unverschuldet versäumt. Schließt man im Anschluss an den beendeten Vertrag einen neuen Vertrag bei einer anderen RSV, und liegt ein sog. nahtloser Übergang vor, so kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen auch an die neue RSV wenden.



    Bei mir ist es ja dann ein oder mehrere neue Fälle, die aber noch in die Laufzeit der ersten RSV fallen, aber nur aus dem Grund, weil die Rechtssprechung es damals noch nicht hergab. Also hier Roland als neue RSV zuständig? Nahtloser Übergang liegt vor.

  • Hallo zusammen...
    Diese Geschichte mit den Bearbeitungsgebühren ist ja mal ein recht umfangreiches Thema. Bin da ggf auch betroffen. Zumindest bei einem (abgelaufenen) Kredit steht der Begriff "Bearbeitungsgebühr" mit auf dem Vertrag. Der Musterbrief zur Rückforderung ist per Einschreiben unterwegs und ich bin gespannt...
    Auf einem anderen Vertrag (VW-Bank) taucht der Begriff "Kreditkosten" auf? Was versteckt sich denn nu da wieder hinter? Vielleicht hat da jemand eine Erklärung, oder gar schon Erfahrungen gemacht...


    Vielen Dank


    Wolli

  • @pfaelzer


    Einschreiben vom 31.10.14 an Fiat Bank befindet sich laut Sendungsverfolgung immer noch in Zustellung. Letzte Woche kam aber der Rückschein zurück, dass Fiat Bank den Einschreibebrief am 05.11. entgegengenommen hat. Seither noch nichts weiteres gehört.

    • Offizieller Beitrag

    zu 'Henning' vom 17.11.2014


    Die Bearbeitungsgebühren waren schon immer unzulässig. Nur hat dies der BGH jetzt erst festgestellt


    Das ist jetzt ne schwierige Frage, denn die Banken waren der Ansicht das es nicht so ist ... sonst hätten Sie es ja nicht ohne klagen und murren erheben können.


    Aber einigen wir uns einfach drauf, sie sind es nun und jeder soll sein legitimes Recht erhalten.

  • Hallo zusammen...
    Diese Geschichte mit den Bearbeitungsgebühren ist ja mal ein recht umfangreiches Thema. Bin da ggf auch betroffen. Zumindest bei einem (abgelaufenen) Kredit steht der Begriff "Bearbeitungsgebühr" mit auf dem Vertrag. Der Musterbrief zur Rückforderung ist per Einschreiben unterwegs und ich bin gespannt...
    Auf einem anderen Vertrag (VW-Bank) taucht der Begriff "Kreditkosten" auf? Was versteckt sich denn nu da wieder hinter? Vielleicht hat da jemand eine Erklärung, oder gar schon Erfahrungen gemacht...


    Vielen Dank


    Wolli


    Das würde ich auch gerne wissen.
    Bei der Skoda Bank werden auch Kreditkosten berechnet..... sind das evtl Zinsen ????
    ODER sind die Gebühren darin enthalten / versteckt ???


    @@@@ KQP: Ich habe auch eine Zusage von der Santander mit Auszahlung und das ich keine verjährungshemmenden Maßnahmen wehr einleiten muss....


    Vielen Dank für die Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Ob und wie die Kosten sind, lässt ja nachrechnen.


    Wenn folgende Daten vorliegen:


    - Darlehenssumme
    - Laufzeit
    - Kreditrate
    - Anzahl der Raten
    - Zins nominal und effektiv
    - evtl. ausgewiesene Kosten

  • Welche Gegenleistung wurde denn seitens des Darlehensgebers für diese Gebühr erbracht?


    Ich habe einen Kredit über 12.500 € aufgenommen (Nettodarlehensbetrag) dazu wurde eine Bearbeitungsprovision (Agio) in Höhe von 2 % = 250 € addiert und ich musste 12.750 € (Darlehensnennbetrag) + Zinsen zurück zahlen.


    Was für eine Gegenleistung genau dafür erbracht wurde weiß ich gar nicht, bei einem Zinssatz von 9,34 % waren die eh schon super bedient.