Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo oder Guten Tag,
    Etwas zu Nachdenken,
    ick möchte mal mäuschen spielen bei den Kredit-MA's die unsere Anträge zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren
    abwickeln. Die Rechtsabteilungen entwickeln jeden Tag neue "Kaugummi's" in Form von jeglicher Vertröstung.
    Und wir haben nicht's anderes zu tun um Ihnen noch eine Chance und noch eine Verlängerung und noch eine usw. zu geben.
    Die Rechtsabteilungen bei den Banken lachen sich doch Schlapp über uns !!!!! Da gibt's bestimmt schon wetten wer von uns der Dumme sein wird ?? Und dann gibt's nee saftige Provision für denjenigen der die meisten "Gläubiger" also uns, über das Verjährungsjahr gezogen hat.
    Ab einem Zeitpunkt der in kurzer Zeit kommen wird, kann weder der "Ombudsmann" noch der RA nicht's' mehr für uns tun.
    Wer outet sich dann der runtergefallen ist ??
    Gruß
    George

  • Die von Euch angesprochenen Banken, wären den Stress schon lange los, wenn sie innert 6-7 Tagen
    ein Schreiben (in gesetzl. Schriftform) für jede Kreditkonto Nr. uns zu kommen lassen indem Sie zu unseren Gunsten auf die Einrede der Verjährung verzichten würden. Warum um Himmelswillen machen sie es dann nicht ???? Bitte um Aufklärung
    Gruß
    George

  • Santander


    Ich kämpfe bereits seit Oktober 2013 mit Anwalt gegen die Santander. Auch nach dem neuen BGH-Urteil haben sie den Brief vom Anwalt bekommen. Bla bla Brief erhalten. Ich habe am "Zahltag" letzte Woche 1 von 4 BGs erstattet bekommen. Natürlich ohne Zinsen... X( Am Donnerstag letzte Woche, nächster Brief vom Anwalt an die Santander wg. der Restzahlung plus Anwaltsgebühren. Frist bis 26.11. danach Klage.

  • Santander


    Ich kämpfe bereits seit Oktober 2013 mit Anwalt gegen die Santander. Auch nach dem neuen BGH-Urteil haben sie den Brief vom Anwalt bekommen. Bla bla Brief erhalten. Ich habe am "Zahltag" letzte Woche 1 von 4 BGs erstattet bekommen. Natürlich ohne Zinsen... X( Am Donnerstag letzte Woche, nächster Brief vom Anwalt an die Santander wg. der Restzahlung plus Anwaltsgebühren. Frist bis 26.11. danach Klage.


    Krass, die rühren sich nicht mal mit Anwalt. Ich habe inzwischen auch einen Anwalt eingeschalten. In 4 Bgs., da ich alleine nicht gegen die Santander ankam. Ich kämpfe bereits seit Mai. Nichts hat sich gerührt. Allerdings muss ich beim Anwalt jedesmal in Vorkasse gehen. Oh mann. Ich hoffe, dass sich das nicht ewig in die Länge zieht. Aber was soll man machen???

  • wie hast du dein Geld zurück ???
    also habe angerufen auf die nur 0203 Beschwerdestelle und die haben mir gesagt 1-2 Wochen dauerts , am Montag soll ich noch mal anrufen


    zum thema "geld zurück", lese bitte hierzu die beiträge von gestern.. (es gab auch nur eine kleine teilzahlung, unverzinst)


    zum thema "beschwerdestelle": aha, also wieder eine zusätzliche/unterschiedliche kundenauskunft *hello elu!! :D *

  • Krass, die rühren sich nicht mal mit Anwalt. Ich habe inzwischen auch einen Anwalt eingeschalten. In 4 Bgs., da ich alleine nicht gegen die Santander ankam. Ich kämpfe bereits seit Mai. Nichts hat sich gerührt. Allerdings muss ich beim Anwalt jedesmal in Vorkasse gehen. Oh mann. Ich hoffe, dass sich das nicht ewig in die Länge zieht. Aber was soll man machen???


    oups.. seit mai 8|

  • Das ist ja echt ne ding.also sind wir jetzt schon bei nächster woche?nee,unglaublich. Meinen dir eigentlich wir sind alle dumm?Freitag ist Zahltag ansonsten ist anwaltstag.hatte schon genug schlaflose Nächte. Jetzt hab ich keine Lust mehr.

  • kastanienblatt


    ja, seit Mai, als das erste Urteil raus kam, dass die BG unrechtmäßig sind. Hatte dann den Ombudsmann eingeschalten, welcher aber auch nicht machen konnte, da die Bank es hinausgezögert hat, mit der Begründung, dass das Urteil noch nicht "höchstrichterlich" entschieden wurde.
    Nun, da das Urteil rechtskräftig ist, zahlen die Banken jedoch immer noch nicht, sondern spielen auf Zeit. Obwohl sie seit Mai genau wussten, was da auf sie zukommt. Nun brauchen sie sich nur noch übers neue Jahr zu retten und habens geschafft.


    Ich hab vielleicht ne Wut! :evil:

  • kastanienblatt


    ja, seit Mai, als das erste Urteil raus kam, dass die BG unrechtmäßig sind. Hatte dann den Ombudsmann eingeschalten, welcher aber auch nicht machen konnte, da die Bank es hinausgezögert hat, mit der Begründung, dass das Urteil noch nicht "höchstrichterlich" entschieden wurde.
    Nun, da das Urteil rechtskräftig ist, zahlen die Banken jedoch immer noch nicht, sondern spielen auf Zeit. Obwohl sie seit Mai genau wussten, was da auf sie zukommt. Nun brauchen sie sich nur noch übers neue Jahr zu retten und habens geschafft.


    Ich hab vielleicht ne Wut! :evil:


    ja, die hätte ich auch :/

  • Hallo zusammen,
    ist ja alles hier sehr interessant, was Ihr da postet bzw. was viele positives und negatives erleben.


    Von der Santander habe ich letzte Woche eine BG zurückbekommen. Ein Mitte des Jahres 2008 abgeschlossener Kredit über die GE Money Bank was jetzt auch Santander ist, wurde noch keine BG erstattet. Heute war frist. Vllt ist es ja morgen auf dem Konto?


    Nur was ist mit den Zinsen? Die wurden in meinem Schreiben (Musterbrief Verbraucherzentrale NRW) auch zurückgefordert? Muss ich die jetzt seperat anfordern?


    Wo finde ich das passende Musterschreiben nur für die Zinsen zufordern oder muss ich einen Musterbrief dafür umformulieren?

  • Dann hätte ich noch eine Idee, von der ich hier nichts gelesen vllt auch eine Antwort überlesen hab.


    Ihr habt immer noch keine Antwort auf die Rückforderung und zahlt noch an diesem Kredit?


    Dann einfach die nächste Zahlung aussetzen und warten bis sich die Bank meldet.


    Anschließend mit einem Schreiben auf die Rückforderung verweisen, wäre insteressant zu wissen wie die Bank dann reagiert. Wird die Rückforderung verrechnet oder doch ausbezahlt und ihr zahlt dann die Zahlung?


  • Hallo,
    was meinst du wie schnell du einen Mahnbescheid im Hause hast von der Bank. Du darfst rein rechtlich
    nicht eine Schuld gegen eine andere einfach aufrechnen, sind zwei verschiedene zivilrechtliche Angelegenheiten.