Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Unverhältnismäßig, weil sie sich auf ihr bescheuertes standardisierte Antwortschreiben beziehen, indem steht, dass sie ja zahlen. Natürlich ist das eine Frechheit. So können sie sich schön rausreden, bei denen, die sich vor dem 31.12. einen Anwalt nehmen. Mehr als dreist!


    Ich finde es aber nett, dass mein Anwalt mich zuvor darauf hingewiesen hat

  • Renault Bank überrascht nochmals positiv: BG inkl. Zinsen ist heute nachmittag angekommen. Haben wohl gestern mit dem Briefausgang auch den Knopf gedrückt. Bisher Toyota und Renault die schnellsten/reibungslosesten. Hoffe das klappt genauso gut mit Euch anderen Autobank-Betroffenen. Gleich gehen die Einschreiben für die ZInsen DKB und 1 x Targo raus, Frist 09 Dez.

  • Guten Abend,
    habe soeben auch so ein merkwürdigen Brief von der netten TargoBank erhalten.
    Möchte gerne einen Anwalt einschalten. Kennt jemand aus Hamburg einen guten. So wie ich es verstanden habe, verjährt der Anspruch auch mit diesem Brief.

  • Hallo zusammen,


    @jupp-zupp
    @Octavian


    Vielen Dank für die Überlassung des Schreibens. Das ist ein ganz schön starkes Stück - interessant, wie diese Bank die Urteile auslegt...Ich halte die Argumentation der Bank für nicht überzeugend. Die Gebühren sind nach Prüfung der vorgebrachten Argumente unwirksam. Sie haben unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH aus meiner Sicht einen klaren Anspruch auf Rückforderung. Ihre Chancen stehen gut - sie haben allerdings etwas mehr Aufwand. Zu den Argumenten im Einzelnen:


    1. Die Grundsätze des Bauspar-Urteils sind auf den Kredit der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH übertragbar.

    Eins vorausgeschickt: der BGH hat in 2010 die Abschlussgebühr beim Bausparen für zulässig erachtet. Die Ausführungen des BGH zur Abschlussgebühr beim Bausparen stellen dabei das kollektive System und die Besonderheiten des Bausparens in den Vordergrund. Zitat aus dem BGH-Urteil vom 07.12.2010:


    Beim Bausparen kommt ein stetiges Neukundengeschäft - anders als in einem bilateralen Austauschvertrag - gerade nicht nur dem Unternehmer zu Gute, sondern unmittelbar auch der Bauspargemeinschaft, so dass die Bausparkassen mit dieser durch die Abschlussgebühr zu vergütenden Tätigkeit auch kollektive Gesamtinteressen wahrnehmen. Dies ergibt sich daraus, dass die Zuteilung der zinsgünstigen Bauspardarlehen nur aus den Mitteln erfolgen kann, die durch die Einlage-, Zins- und Tilgungsleistungen anderer Bausparer erwirtschaftet werden.


    Nur aufgrund dieser Besonderheit war die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag zulässig. Ein Kredit zur Finanzierung eines Autos ist in keiner Weise mit dem Bausparsystem vergleichbar – es gibt hier kein Kollektiv – es liegt lediglich ein bilateraler Austauschvertrag vor.


    2. Bearbeitungsgebühren zur Abdeckung allgemeiner Vertriebskosten sind unzulässig
    Die Bank stellt darauf ab, dass sie ein besonderes Vertriebsmodell habe und eine besondere Beratung im Autohaus anbiete: das sind keine Zusatzleistungen, für die sie gesonderte Gebühren verlangen könnte. Zitat aus dem BGH-Urteil vom13.05.2014, XI ZR Az. 405/12:


    Die Erfassung von Kundenwünschen sowie die Führung von Vertragsgesprächen sind keine selbstständigen Leistungen (RdNr. 53).
    Darüber hinaus hat die Bank keine zusätzliche Leistung angeboten.


    Eine selbstständig vergütungsfähige Sonderleistung kann nicht auf die Erbringung einer Beratungstätigkeit für den Kunden gestützt werden. Eine gesondert vergütungsfähige Beratungsleistung setzt eine Beratungstätigkeit voraus, die über bloße Akquise und Vorbereitungstätigkeiten im Rahmen der Antragsbearbeitung hinausgeht (RdNr. 55).“
    Solche besonderen Beratungsleistungen wurden von der Bank nicht erbracht.


    3. Die Bearbeitungsgebühr wurde zusätzlich zu den Zinsen erhoben
    Selbstverständlich wurde die Beratungsgebühr zusätzlich zu den Zinsen erhoben. Die interne Kalkulation der Bank ist an dieser Stelle irrelevant.


    Es liegt damit weder ein wesentlicher tatsächlicher noch ein rechtlicher Unterschied zu den Konstellationen vor, die der BGH in seiner Rechtsprechung vom Mai und Oktober zu bewerten hatte. Die Annahmen des BGH treffen auf diese Bearbeitungsgebühren in gleicher Weise zu. Sie unterliegen deshalb der Inhaltskontrolle und sind aus meiner Sicht unwirksam.


    Jetzt haben Sie 3 Möglichkeiten:

    • Entweder an die Schlichtungsstelle wenden oder
    • nochmal schreiben, dass man die Argumentation der Bank für falsch hält – auf die Argumente eingehen und erneut kurze Frist (7 Tage reicht) zur Zahlung setzen und androhen, dass ansonsten ohne weitere Ankündigung die Angelegenheit gerichtlich geltend gemacht wird.
    • Gleich zum Anwalt

    Lassen Sie sich nicht beirren oder verunsichern - bleiben Sie hartnäckig - Sie haben die besseren Argumente!
    Viele Grüße,
    Britta

  • Renault Bank überrascht nochmals positiv: BG inkl. Zinsen ist heute nachmittag angekommen. Haben wohl gestern mit dem Briefausgang auch den Knopf gedrückt. Bisher Toyota und Renault die schnellsten/reibungslosesten. Hoffe das klappt genauso gut mit Euch anderen Autobank-Betroffenen. Gleich gehen die Einschreiben für die ZInsen DKB und 1 x Targo raus, Frist 09 Dez.


    Die "Autobanken" sehen es scheinbar als Chance die Kunden an sich zu binden.
    es ist wie in der freien Wirtschaft: Bei einer Reklamation zeigt sich das wahre Können des Händlers.
    Hier kann man bei anständiger Reklamationsbearbeitung aus einem "Einmalkunden" eeinen "Dauerkunden" machen.
    wie es negativ geht zeigt uns gerade u.a. die Targobank. Die Quittung folgt umgehend, indem schon viele Forumsteilnehmer ihre Bankverbindung zur Targo kappen wollen.
    Scheint sich aber für solche Banken scheinbar immer noch zu rechnen.
    schade, schade

  • Hallo Zusammen,


    hier nun die Commerz Finanz Dokumente.
    Anschreiben folgt..... Lg


    Hallo Pelle,
    was ich nicht verstehe, du hast doch bereits ein Antrag Anschreiben mit deinen Forderungen per Briefpost
    zugesandt, alle Daten (Adresse, Konto-Nr., Darlehensnr. Unterschift/en , Betrag der Forderungen ) im Schreiben enthalten.
    Warum jetzt noch ein Formular ausfüllen ? hinterfrage dich mal was für ne Taktik von der Bank dahintersteht,
    evtl. bekommst du ja noch ein Bearbeitungsformular zum Musterformular ? (Ironie). Nee wirklich, was meint Ihr wenn
    man eine Rate in Verzug ist und wir würden denen so ein Formular hinschicken, Ihre Rechtsabteilung lacht sich scheckig.
    Ich würde es nicht ausfüllen, gleich den Ombudsmann oder RA beauftragen (mich würde mal Interessieren was der zum Formular sagen würde? )
    Gruß
    George

  • Hallo Georg,


    ja klar, die Reaktion auf das Antrag Anschreiben habe ich ja hochgeladen, da lag das Formular bei.


    Ich muss ja erstmal tun, was die verlangen...... das habe ich ja und es liegt bei der Bank. (Rückschein haben wir)
    Die Bank hat ja den standardisierten Prozess eingeführt....is klar..... ich muss warten. :cursing:


    Grüße

  • Mahnbescheid ist nicht schwer! Vorstand habe ich oben geschrieben. Unter Katalognummer ist es der sonstige Anspruch (Kreditbearbeitungsgebühr), Zinsen können dann dazu auch erfasst werden (wird vom System errechnet). Gibt es mehrere Forderungeb, können diese in einem Mahnbescheid erfasst werden. Bei Zinsforderungen Katalognummer 46


    Hallo, habe ich denn damit auch gleich die Verjährung gehemmt?????
    Habe im übrigen seit dem 04.11. bis auf ein Brief noch nichts bekommen!!!!


  • Hallo Pelle,
    wie so musst du tun,"was die verlangen". Ihr seit Gläubiger und die Schuldner dafür habt ihr einen Rechtsanspruch
    die Schuldner haben zu liefern, "punkt". Wenn sie schreiben die ersticken in Papier kann doch was nich stimmen, wenn die sog. Formulare bei denen eingehen haben sie noch mehr Papier. Die wollen nur sehen wer schon anderweitig was unternommen hat. Lass mal das schreiben mit dem Verzicht der Einrede der Verjährung Überprüfen evtl. hast die eine oder andere Möglichkeit dazu.in diesem sinne
    Gruß
    George