Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo, vielleicht hat ja jemand hiermit schon Erfahrung:


    Habe noch eine KfZ-Finanzierung von 08/2003 bei der Toyotabank gefunden. Die wurde bereits 2006 getilgt, es handelte sich aber um ein teures Auto, ein Teil wurde angezahlt, der Rest finanziert, da wird bestimmt einiges an BG berechnet worden sein. Wenn ich richtig informiert bin, kann ich ja den noch nicht verjährten Anteil der BG ab 29.11.04 fordern, das müsste auch einiges sein, da der Vertrag erst ab 09/03 mit der ersten Rate bedient wurde. Soweit, so gut.
    Mein Problem ist aber folgendes: Habe nur noch die Originalrechnung vom Autohaus aufgehoben und Kopie des Fahrzeugbriefs. Kontoauszüge bzw. Darlehensvertrag habe ich bereits vernichtet, Darlehensnummer kann ich daher nicht mehr herausfinden. Henning. ich weiß, ich hätte da mal was archivieren sollen...


    Nun ja, reicht es, wenn ich der Toyotabank Datum des Kaufs, der Erstzulassung, Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugidentnr. und Name und Anschrift des Darlehensnehmers angeben kann? Ich kann auch sagen, dass der Vertrag im Juni 2006 abgelöst worden ist. Also archiviert müssten die ja noch was haben, bis 10 Jahre nach Kreditbeendigung, oder?


    Andere Frage noch, vielleicht ist hier ja ein Banker unterwegs: Kann mir meine Hausbank noch einen alten Kontoauszug von 2006 rauslassen, weiß das jemand?


  • Commerz-Finanz kam das Formular letzten Dienstag, habe ich ausgefüllt und sofort zurück gefaxt, heute war die BG ( allerdings ohne Zinsen) auf meinem Konto.


    Weiterhin viel Erfolg


    Auch bei mir war heute das Schreiben der Commerzbank mit dem Formular zur Erstattung in meinen Briefkasten. Kannst du mir bitte die Nummer mitteilen, wo du das Formular hingefaxt hast? Die wollen ja auch eine Kopie des Kreditvertrages haben. Hast du den mitgefaxt?

  • Kontoauszüge kann man 10 jahre nachfordern .kostet aber was.
    Wenn du die vernr.nicht raus bekommst stellt sich die toyotabank recht stur dir einfach so den vertrag raus zu suchen.hatte ich auch .wenn man jedoch die vettragsnummer hat zahlt sie innerhalb von 3 tagen bei mir jedenfalls.

  • Guten Morgen.Habe gerade mit der Targobank gesprochen und mir wurde Namentlich(Name und Uhrzeit aufgezeichnet) zugesagt das neue Mitarbeiter eingestellt wurden und alle beantragten Bearbeitungsentgelt ab 2004 ausgezahlt werden und ich am Montag hierzu einen Rückruf erhalte.Diese Mitarbeiterin hat sich intern freiwillig gemeldet den auch die Targomitarbeiter mussten dieses Entgelt bezahlen :) .Sie bestätigte mir das meine Anträge 2005+2006+2007 alle AUSGEZAHLT werden nur kann Sie nicht sagen wann 1-2 Wochen aber auf jeden Fall dieses Jahr.Wer sich jetzt erst meldet da wird es eng.Meine Vorgänge habe ich am 31.10. und 20.11.2014 gemeldet.Sie hat Ihre Aussage mehrfach bestätigt und hat sich vorher Aktenkundig gemacht. Nun gehe ich etwas beruhigter ins WE und ich denke Ihr auch.Viel Glück uns allen.Werde berichten egal wie.

  • Guten Morgen.Habe gerade mit der Targobank gesprochen und mir wurde Namentlich(Name und Uhrzeit aufgezeichnet) zugesagt das neue Mitarbeiter eingestellt wurden und alle beantragten Bearbeitungsentgelt ab 2004 ausgezahlt werden und ich am Montag hierzu einen Rückruf erhalte.Diese Mitarbeiterin hat sich intern freiwillig gemeldet den auch die Targomitarbeiter mussten dieses Entgelt bezahlen :) .Sie bestätigte mir das meine Anträge 2005+2006+2007 alle AUSGEZAHLT werden nur kann Sie nicht sagen wann 1-2 Wochen aber auf jeden Fall dieses Jahr.Wer sich jetzt erst meldet da wird es eng.Meine Vorgänge habe ich am 31.10. und 20.11.2014 gemeldet.Sie hat Ihre Aussage mehrfach bestätigt und hat sich vorher Aktenkundig gemacht. Nun gehe ich etwas beruhigter ins WE und ich denke Ihr auch.Viel Glück uns allen.Werde berichten egal wie.


    Moin,
    "den auch die Targomitarbeiter mussten dieses Entgelt bezahlen" ;die haben sicherlich ihre BG selbst ausgerechnet
    und schon auf'm Konto. Und von unverbindilchen Aussagen von MA ist hier im Forum schon mehrfach gepostet worde. Ein schelm der böses dabei denkt :!:


  • moin marcus :D,


    erst einmal: KEIN mitleid mit alkoholkonsumenten 8):D (herr sohn lag heute morgen am frühstückstisch auch *in essig*, gepeinigt von einer raubkatze in kopf und restkörper......... <-------- :whistling: ) ..


    interessante frage.. ich bin der meinung, die chancen stehen für eine anteilige rückzahlung gar nicht mal so schlecht..


    grüße und bessere dich :D

  • Guten Morgen.Habe gerade mit der Targobank gesprochen und mir wurde Namentlich(Name und Uhrzeit aufgezeichnet) zugesagt das neue Mitarbeiter eingestellt wurden und alle beantragten Bearbeitungsentgelt ab 2004 ausgezahlt werden und ich am Montag hierzu einen Rückruf erhalte.Diese Mitarbeiterin hat sich intern freiwillig gemeldet den auch die Targomitarbeiter mussten dieses Entgelt bezahlen :) .Sie bestätigte mir das meine Anträge 2005+2006+2007 alle AUSGEZAHLT werden nur kann Sie nicht sagen wann 1-2 Wochen aber auf jeden Fall dieses Jahr.Wer sich jetzt erst meldet da wird es eng.Meine Vorgänge habe ich am 31.10. und 20.11.2014 gemeldet.Sie hat Ihre Aussage mehrfach bestätigt und hat sich vorher Aktenkundig gemacht. Nun gehe ich etwas beruhigter ins WE und ich denke Ihr auch.Viel Glück uns allen.Werde berichten egal wie.


    was wäre DAS schön :)


    allerdings, habe ich immer "das band" mitlaufen lassen, und mir wurde alles mögliche erzählt, zugesagt und angedacht :whistling: mal betrug die angebliche zeitspanne 2-3 tage, dann wieder "über`s wochenende", bis wochenmitte dann aber GANZ SICHER, oder aber "bis zu 6 wochen" :D und "klar, auch MIT zinsen, was denken sie denn, die stehen Ihnen doch zu" :sleeping:

  • Einschreiben mit Rückschein an das Postfach des Ombudsmannes, geht das?


    Klappt prima! Habe ich selber vor 3 Wochen gemacht, Rückschein kam nach drei Tagen fein leserlich unterschrieben zurück.


    Verjährungshemmung greift ab dem Tag der Quittung der Entgegennahme deines Briefes.

  • Klappt prima! Habe ich selber vor 3 Wochen gemacht, Rückschein kam nach drei Tagen fein leserlich unterschrieben zurück.


    Verjährungshemmung greift ab dem Tag der Quittung der Entgegennahme deines Briefes.



    Also ich hatte gestern einen Termin beim RA und der sagte mir das die Schreiben der Commerzbank mit Einrede der Verjährung wasserdicht sind. Zudem muss man auch mal sehen, was wäre wenn dies nicht so wäre. Da würde noch mehr Unmut bei Kunden aufkommen. Konsequenz evtl. kündigen der Konten durch Kunden. Kann sich auch nicht jede Bank leisten. Klar bin auch ich sehr vorsichtig ( deshalb auch RA Termin wahrgenommen ), aber man sollte auch nicht zu "Schwarz malen". Letzendlich sollte man auch sehen, wenn ein Kreditinstitut an die 80000 Schreiben innerhalb von 30 Tagen bekommt, daß eine Bearbeitung nicht innerhalb von 2 Tagen geschehen kann.


    Übrigens, ich arbeite nicht bei einer Bank !

  • Also ich hatte gestern einen Termin beim RA und der sagte mir das die Schreiben der Commerzbank mit Einrede der Verjährung wasserdicht sind. Zudem muss man auch mal sehen, was wäre wenn dies nicht so wäre. Da würde noch mehr Unmut bei Kunden aufkommen. Konsequenz evtl. kündigen der Konten durch Kunden. Kann sich auch nicht jede Bank leisten. Klar bin auch ich sehr vorsichtig ( deshalb auch RA Termin wahrgenommen ), aber man sollte auch nicht zu "Schwarz malen". Letzendlich sollte man auch sehen, wenn ein Kreditinstitut an die 80000 Schreiben innerhalb von 30 Tagen bekommt, daß eine Bearbeitung nicht innerhalb von 2 Tagen geschehen kann.


    Übrigens, ich arbeite nicht bei einer Bank !


    und noch vor 3 wochen, hätte ich das zu 100% unterschrieben ;)


  • Danke. Und gilt die Hemmung dann nur für die BG oder auch für %? Bekomme ich dann eine Bestätigung dafür?


    Die Hemmung gilt für den gesamten Vorgang. Du bekommst eine schriftliche Bestätigung, kann im Moment bis zu 4 Wochen dauern. Aber kein problem, die Verjährungshemmung tritt ab dem Tag ein, an dem dein Rückschein unetrschrieben worden ist.
    Kann also nichts mehr passieren bzgl. Verjährung.
    Nach Abschluß des Verfahrens greift die Verjährung noch 6 Monate, so dass du bei Bedarf dann immer noch zum Anwalt gehen kannst.

  • Also ich hatte gestern einen Termin beim RA und der sagte mir das die Schreiben der Commerzbank mit Einrede der Verjährung wasserdicht sind. Zudem muss man auch mal sehen, was wäre wenn dies nicht so wäre. Da würde noch mehr Unmut bei Kunden aufkommen. Konsequenz evtl. kündigen der Konten durch Kunden. Kann sich auch nicht jede Bank leisten. Klar bin auch ich sehr vorsichtig ( deshalb auch RA Termin wahrgenommen ), aber man sollte auch nicht zu "Schwarz malen". Letzendlich sollte man auch sehen, wenn ein Kreditinstitut an die 80000 Schreiben innerhalb von 30 Tagen bekommt, daß eine Bearbeitung nicht innerhalb von 2 Tagen geschehen kann.


    Übrigens, ich arbeite nicht bei einer Bank !


    und noch vor 3 wochen, hätte ich das zu 100% unterschrieben ;)


    Hallo,
    Letzendlich sollte man auch sehen, wenn ein Kreditinstitut an die 80000 Schreiben innerhalb von 30 Tagen bekommt, daß eine Bearbeitung nicht innerhalb von 2 Tagen geschehen kann.
    O.K. aber dann hätten die Banken/Sparkassen Rechtssicherheit schaffen müssen in Ihren Antworten, so
    wie es bisher gelaufen ist, sieht es nach Hinhalten aus, bis nach dem 31.12.2014. in diesem sinne


    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 162 - Geld zurück - Finanztip-Community

  • Da find ich nur die Adresse und mail.
    Aber wie man es schicken soll steht da nicht...


    Am Besten immer per Einschreibn mit Rückschein, damit du eine Empfangsqquittung in der Hand hast und geanu weiß, ab wann die Verjährungshemmung greift, nämlich ab dem Tag der Empfangsquittung, ansonsten mußt du die Unterlagen trotz evtl. Mail vorab sowieso unterschrieben nachsenden.

  • hallo,
    passt det nich auf unsere Situation :?::thumbup:
    "Warten auf Godot" erschien 1952 und wurde am 5. Januar 1953 in Paris uraufgeführt. Das Stück erzählt keine eigentliche Geschichte, sondern zeigt eine mehr oder weniger statische Situation auf. Es geschieht praktisch nichts: Neben einer Landstrasse am Fusse eines Baumes warten die beiden Landstreicher Wladimir und Estragon auf Godot. So stellt sich die Situation am Anfang des ersten Aktes. Gegen Ende des ersten Aktes erfahren die beiden, dass Godot mit dem sie eine Verabredung haben, nicht kommen kann, aber Godot lässt durch einen Jungen ausrichten, dass er bestimmt am folgenden Tag erscheinen wird. Im zweiten Akt geschieht genau das Gleiche, der gleiche Junge bringt ihnen die gleichlautende Nachricht: Godot wird erst am folgenden Tag erscheinen. Einzig die Abfolge der Geschehnisse und die Dialoge unterscheiden sich. Wiederholt - unter anderen Umständen - treffen die beiden Landstreicher auf ein zweites Personenpaar, Pozzo und Lucky, Herr und Diener. In jedem Akt versuchen sich Wladimir und Estragon in der Hoffnungslosigkeit des unaufhörlichen Wartens umzubringen und scheitern jedesmal daran. =O
    Gruß
    George

  • Servus,
    um noch mal auf die Zinsberechnung zurück zu kommen;
    laut Verbraucherzentrale Brandenburg

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    werden die Zinsen auf basis des
    Vertragszinses berechnet.Das würde im meinem fall 9,25% bedeuten,oder? Dazu kommen noch die Nutzungsgebühren in höhe von 5%.
    Das würde heissen Kreditgebühren + Zinsen auf Vertragsbasis + Nutzunsgebühr = Erstattungsanspruch.


    Und wenn die Bank das nicht bis Fristende zahlt gibts noch Verzugszinsen.Wenn man sich noch etwas rächen will kommen noch Anwaltskosten dazu.
    Meiner Bank hab ich Frist gesetzt bis zum 1.12.2014. Volle 4 Wochen.Die haben sich gestern mit standard Antwort gemeldet,von wegen Kulanz und so weiter.
    Falls die TARGOBANK nicht bis zum Fristende zahlt,oder nur die Kreditgebühren zurückzahlt sende ich eine letzte Mahnung mit einwöchiger Frist.danach sofort RSV in anspruch nehmen und noch Verzugszinsen Verlangen.Genauso werden die auch handeln,wenn nicht noch schlimmer.


    Bitte um Antwort ob das mit zinsberechnung überhaupt stimmt.Es ist ein riesen unterschied zwischen nur 4% verlangen und berechnungen von Verbraucherzentrale.


    Viele Grüße,


  • hallo ferki,


    eben dieses prüft mein anwalt momentan.. ist dir auch die "30,00 € gebühr" aufgefallen? weisst du, wofür die ist? :whistling: