Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Kannst Du Dir bei denen sparen, geh lieber gleich zum Anwalt, vor allen Dingen, weil die Zeit knapp wird.



    Dat typische Bla-bla-bla - Schreiben. Dünnpfiff, eben. Da ist nix mit " Kulanz " und " ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.. ". Die haben - lt. BGH - zu zahlen. Klappe zu, Affe tot! Du solltest dich beeilen... in 25 Tagen ist Weihnachten, in 31 Tagen und paar zerhackte Stunden dat Jahr zu Ende. Dann zünden die TARGOs und Konsorten ein Freudenfeuer an. Mit unseren Milliarden!

  • Dat typische Bla-bla-bla - Schreiben. Dünnpfiff, eben. Da ist nix mit " Kulanz " und " ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.. ". Die haben - lt. BGH - zu zahlen. Klappe zu, Affe tot! Du solltest dich beeilen... in 25 Tagen ist Weihnachten, in 31 Tagen und paar zerhackte Stunden dat Jahr zu Ende. Dann zünden die TARGOs und Konsorten ein Freudenfeuer an. Mit unseren Milliarden!



    Habe am 29.10.2014 , das Schreiben versendet, dann Eingangsbestätigung zweimal, Frist abgelaufen am 19.11.14 , hab es dann zum Anwalt gegeben, jetzt läuft die Frist am 05.12.2014 ab, dann Klage. Bisher noch keine Reaktion....;)

  • Oh Mann,
    ich bin zu blöd dazu ;( .
    Ich versteh das mit den verschiedenen Rechnern nicht :/ .
    Gibt es nix gaanz einfaches, was auch jemand versteht, der nichts mit der Bankmaterie zu tun hat??
    Hatte eine Bearbeitungsgebühr von 554,12 € aus 2012. Da hatte ich nach dem Musterschreiben 4% pro Jahr an Zinsen zu gerechnet (eben wie im Schreiben aufgeführt).
    ?( Wie soll ich denn nun weiter berechnen. Hat hier jemand vielleicht ein konkretes Musterbeispiel??
    Wäre Euch echt dankbar....


    Gruß
    diddelfloh

  • Juten Abend Zusammen,


    war bis eben auch stille und interessierte Mitleserin. Nun habe ick aber auch mal 'ne Frage:


    Die Fordbank schickte mir ein Schreiben, dass die Prüfung der Rückzahlung der BG länger dauert, wegen der Vielzahl der Fälle und mit dem Passus "...verzichten insoweit auf die Einrede der Verjährung". Das Schreiben ist zwar unterschrieben, aber vom "i.A. Sachbearbeiter" ohne Namen, den Kringel hätte ich auch hinbekommen.
    Ist das trotzdem rechtsgültig? Habe gelesen, dass immer ein Bevollmächtigter mit Namen unterzeichnen muss? Dann müsste ich ja bei denen weitere Schritte einleiten, was ich gern vermeiden würde, da mein neues Auto gerade gekauft wird und der Kredit zwar genehmigt, aber der Kauf noch nicht durch ist (Auto wird gerade gebaut).



    Wäre super, wenn ihr mir hierzu ne Info zukommen lassen würdet.


    Lieben Dank vorab

  • Hi diddlfloh,


    ein Rechenbeispiel.


    k=Kapital (554,12€)
    m=Monate
    p=Prozent


    Zinsen=k*m*p
    100*12
    Musterbeispiel: WIeviel Zinsen erbringt ein Kapital von 554,12€ das bei einen Zinssatz von 4 % bei 36 Monaten.


    Zinsen=554,12*36*4%
    100*12 (=1200)


    Zinsen=79.793,28€
    1200


    Zinsen=66,4944€ = 66,49€


    Das wären die 4% Zinsen bei einer Laufzeit des Kredits bei 36 Monaten.


    Es gibt aber auch einfache Rechner dazu im Internet. Bearbeitungsgebührenrechner

  • Hallo,


    Ich habe im Oktober 2009 zwei Kredite bei der Sparkasse Duisburg für ein Hauskauf genommen. Der eine Kredit war für die Zwischenfinanzierung der WFA in Höhe von 92000€( lief ein Jahr bei 6,70%) und der andere Kredit in Höhe von 93535€(4,23%) für 10 Jahre.
    In meinem Kreditvertrag steht kein Betrag bei der Zeile "Bearbeitungsgebühr oder Bearbeitungsprovision", aber in der AGB unter Punkt 17 Zinsen und Entgelte steht: " Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem Preisaushang und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Wenn ein Verbraucher einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde , gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte.


    Leider habe ich nur die AGB bekommen und kein Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis. Ältere Preisaushänge oder Preis- und Leistungsverzeichnisse findet man nicht online. Man findet nur geänderte/aktualisierte Preis- und Leistungsverzeichnisse.


    1.Wie komme ich an diese alten Preisaushänge oder Preis- und Leistungsverzeichnis dran?
    2.Ist bei mir die Bearbeitungsgebühr eher versteckt in den Zinsen und Entgelten?

  • @Daniel
    Vielen Dank erst mal für Dein Beispiel. Versteh ich das jetzt richtig, daß dort dann auch diese zusätzlichen Zinsen bzw. die Nutzungsentschädigung mit eingerechnet sind?
    Oder gibt es da noch wieder ne andere Berechnung und das kommt dann noch oben drauf?
    Sorry, das ist, hoffe ich, meine letzte Frage dazu....


    Gruß
    diddelfloh

  • Hallo liebe Mitstreiter,
    ich hatte zwei Kreditverträge abgeschlossen, einen in 2007 (Targobank) und einen in 2009 (GM-Bank). Habe für beide einen Antrag auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gestellt. Die GM-Bank hat mir lediglich bestätigt, dass mein Antrag eingegangen ist und ich mich wegen der Fülle der Anträge in Geduld fassen möchte. Die Targobank hat mir ebenfalls den Eingang des Antrags bestätigt. Sie wollen die Bearbeitungsgebühren auf dem Kulanzweg erstatten. Ferner sei es nicht notwendig, weitere Maßnahmen um eine Verjährung zu verhindern anzustrengen, einen Anwalt zu beauftragen, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten. Da die Frist am 30.11.14 ausläuft und bisher noch keine Zahlung erfolgt ist, wäge ich ab, ob ich ein Ombudsmannverfahren einleite. Weiß jemand von Euch, mit welchen Kosten ich damit in etwa rechnen müßte? Bei Inanspruchnahme eines Anwalts würden die Kosten wahrscheinlich die Erstattung auffressen (550 €). Wie sieht es mit der Verjährung überhaupt aus? Wenn die Beträge nicht bis 31.12.14 gezahlt werden, tritt ab dem 01.01.15 eine Verjährung ein, obwohl ich die Anträge vor dem 31.12.14 gestellt habe?


    LG

  • @Daniel
    Vielen Dank erst mal für Dein Beispiel. Versteh ich das jetzt richtig, daß dort dann auch diese zusätzlichen Zinsen bzw. die Nutzungsentschädigung mit eingerechnet sind?
    Oder gibt es da noch wieder ne andere Berechnung und das kommt dann noch oben drauf?
    Sorry, das ist, hoffe ich, meine letzte Frage dazu....


    Gruß
    diddelfloh




    Das berechnet sich aus der Bearbeitungsgebühr

  • @diddelfloh


    Das berechnet sich aus der Bearbeitungsgebühr, den Zinsen die darauf berechnet wurden ( Sollzins = Basiszinssatz) und die Nutzungsentschädigung.


    Machen wir noch ein Beispiel.......


    Sollzins = 14,99%
    Zinsen für Nutzungsentschädigung = 5%
    Bearbeitungsgebühr = 554,12€
    Laufzeit = 36 Monate
    k=Kapital (554,12€
    )m=Monate
    p=Prozent


    Zinsen=k*m*p
    100*12


    Berechnung Sollzins


    Zinsen=554,12€*36*14,99%
    1200


    Zinsen=299.025,31
    1200
    Zinsen=249,19€


    Das sind die Sollzinsen die auf die Bearbeitungsgebühr angefallen sind.Berechnung Nutzungsentschädigung von 5%


    Bearbeitungsgebühr+angefallener Sollzins auf die Bearbeitungsgebühr
    554,12€+249,19€=803,31€ (jetzt = k)


    Zinsen=k*m*p
    100*12
    Zinsen=803,31*36*5%
    1200


    Zinsen=120,49€


    Zinsen Nutzungsentschädigung+Zinsen Sollzins + Bearbeitungsgebühr = Lachende Diddelfloh :thumbup:


    120,49€+249,19€+554,12€=923,80€


    Das sind 59,985% = 60% von der Bearbeitungsgebühr..................


    Ich hoffe das ich dir helfen konnte


    PS.: Bearbeitungsgebühr+Ergebnis Sollzins+Ergebnis Nutzungsentschädigungszins=Auszahlungsbetrag Im Notfall immer mehr berechnen, eventuell ist der bearbeiter nicht der hellste und winkt deine angegebene Summe durch :)

  • Hallo zusammen, einige sollten endlich mal wach werden!!!!!! Bearbeitungsgebühren werden aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstattet. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ab 01.01.2015, trotz Standartbrief, nichts mehr aus Kulanz erstattet wird, weil die Rechtspflicht ja nicht anerkannt wurde. Bei mehreren Krediten wird die geringste Bearbeitungsgebühr erstattet, nach einiger Zeit vielleicht noch eine zweite...... und dann. Bevor die das Schreiben rausschicken, wird die Forderung überprüft und der Standartbrief rausgeschickt. Eine direkte Überweisung würde wahrscheinlich weniger Zeit in Anspruch nehmen als dieser Brief. Es handelt sich hierbei nur um Vermutungen meinerseits, aber irgendwo muss doch der Haken sein. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle, die den Standartbrief erhalten haben auch die Gebühren erstattet bekommen.


    LG und viel Erfolg

  • Was die Banken mit Ihren Kunden machen, ist einfach eine riesengroße Schweinerei!!!! Ich hoffe dass schon bald ein neues Urteil gesprochen wird, indem die Frist der Verjährung verlängert wird!!!! Es wäre doch echt der Hammer, wenn die Banken damit durchkommen. Ich habe hier oft gelesen, dass sich bei der Santander keiner Sorgen macht!!! Glückwunsch Santander, Teilziel erreicht.

  • Hallo zusammen, einige sollten endlich mal wach werden!!!!!! Bearbeitungsgebühren werden aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstattet. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ab 01.01.2015, trotz Standartbrief, nichts mehr aus Kulanz erstattet wird, weil die Rechtspflicht ja nicht anerkannt wurde. Bei mehreren Krediten wird die geringste Bearbeitungsgebühr erstattet, nach einiger Zeit vielleicht noch eine zweite...... und dann. Bevor die das Schreiben rausschicken, wird die Forderung überprüft und der Standartbrief rausgeschickt. Eine direkte Überweisung würde wahrscheinlich weniger Zeit in Anspruch nehmen als dieser Brief. Es handelt sich hierbei nur um Vermutungen meinerseits, aber irgendwo muss doch der Haken sein. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle, die den Standartbrief erhalten haben auch die Gebühren erstattet bekommen.


    LG und viel Erfolg


    Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren: Ohne klares Anerkenntnis der Bank droht Verjährung zum 31.12.





    Bankrecht & Kapitalmarktrecht,
    Zivilrecht







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    Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren: Ohne klares Anerkenntnis der Bank droht Verjährung zum 31.12.2014


    Einige Bankkunden haben der Kanzlei ARES Rechtsanwälte
    berichtet, dass ihre Bank die Rückzahlungsansprüche auf zu Unrecht
    bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren nicht oder nur unvollständig erfüllt
    hat. Nach Mitteilung der Darlehensnehmer erhielten sie zunächst nur ein
    Schreiben, mit dem die Bearbeitung des Rückzahlungsbegehrs zwar
    angekündigt, gleichzeitig aber der Anspruch nicht eindeutig anerkannt
    wurde. So hieß es zum Beispiel in einem der Schreiben, man werde dem
    geltend gemachten Anspruch „proaktiv nachkommen“, die Erstattung nehme
    jedoch einige Zeit in Anspruch.

    Brief an die Bank hemmt die Verjährung nicht


    Viele Darlehensnehmer denken, dass ein Brief an die Bank, mit dem die
    Forderung auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren geltend gemacht wird,
    die Verjährung hemmen würde. Dies ist nicht der Fall. Nur ein
    ausdrückliches Anerkenntnis des Anspruchs durch die Bank oder der
    Verzicht auf die Einrede der Verjährung beseitigt das Risiko der
    Verjährung. Liegt kein eindeutiges Zugeständnis der Bank vor, lässt sich
    die Verjährung nur per Mahnbescheid oder über ein Schlichtungs- oder
    Ombudsmannverfahren oder die Erhebung einer Klage sicher hemmen.

    Zusagen der Bearbeitung der Anfrage ist nicht immer ein verjährungshemmendes Anerkenntnis


    Wer ein Schreiben der Bank erhalten hat, mit dem diese eine Zahlung
    ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ankündigt oder erklärt, man werde
    dem Anspruch „proaktiv nachkommen“, sollte sich bewusst sein, dass mit
    diesem Schreiben kein sicherer Schutz vor der möglichen Verjährung zum
    31.12.2014 besteht. Einem Anspruch „nachzukommen“, bedeutet nach
    Einschätzung der ARES Rechtsanwälte nicht zwingend, dass der Anspruch
    auch anerkannt wird. Auch einem Anspruch, den man nicht anerkennt, kann
    man nachkommen.

    Auch ein möglicher zusätzlicher Hinweis in dem
    Schreiben der Bank, dass eine Klage zur Verjährungshemmung nicht
    notwendig sei, ändert an dieser Einschätzung nichts. Schließlich lässt
    sich die Verjährung nicht nur mit einer Klage hemmen. Wie bereits
    dargestellt, gibt es neben einer Klage verschiedene Möglichkeiten, die
    Verjährung zu hemmen.

    Keine Rückzahlung vor dem 31.12.2014 oder Zahlung ohne Nutzungsentschädigung?


    Ist keine vollständige Zahlung bis zum 31.12.2014 erfolgt, läuft der
    Darlehensnehmer Gefahr, alle bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht
    bedienten Ansprüche durch Eintritt der Verjährung zu verlieren. Zahlt
    die Bank nach dem 31.12.2014 nicht oder nur teilweise (z.B. ohne
    Nutzungsersatz), so dürfte es aufgrund der eingetretenen Verjährung
    schwierig sein, die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Anleger sollten
    daher möglichst frühzeitig verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.

    Die Anwälte der Kanzlei ARES Rechtsanwälte,
    mit Sitz in der Finanzmetropole Frankfurt am Main, sind spezialisiert
    auf die Vertretung von Bankkunden und Kapitalanlegern. Gerne beraten wir
    Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

  • Was die Banken mit Ihren Kunden machen, ist einfach eine riesengroße Schweinerei!!!! Ich hoffe dass schon bald ein neues Urteil gesprochen wird, indem die Frist der Verjährung verlängert wird!!!! Es wäre doch echt der Hammer, wenn die Banken damit durchkommen. Ich habe hier oft gelesen, dass sich bei der Santander keiner Sorgen macht!!! Glückwunsch Santander, Teilziel erreicht.


    guten morgen,
    mein Anwalt sagte mir, dass die Frist evtl. Verlängert wird. Aber durch ist es noch nicht. Ich hoffe hier für
    alle, das die Anwälte schnell tätig werden und jeder sein Geld bekommt.auch ich knirsche schon mit den Zähnen. Und habe anfang der Woche meinen Anwalt eingeschaltet. Der sagte mir auch...wenn so etwas bis vor das Gericht gehen würde, wäre es sehr lächerlich, da es ein Urteil vom BGH ist und die Banken den Prozess nie gewinnen werden


    gruss Tanja