Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Also wir haben OHNE ANWALT 2x von der Santander 1x17.11. und 1x24.11.14 die BG ohne Zinsen erhalten.
    Zinsen und Verzugszinsen haben wir schriftlich am 25.11.14 nachgefordert- warten wir mal ab Frist gesetzt zum 08.12.14


    mir fehlen noch zwei von der santander . Die rühren sich nicht. Am tel. Sagte die nette dame. Es geht auch manchmal nur geld raus ohne das sie schreiben schicken. Und ich sollte noch warten. Nur komisch, das sie von 3 BG s die niedrigste schon überwiesen haben. Obwohl alle drei in einem umschlag waren

  • Nochmal zur KfW. Ich habe mich nach Absage der KfW an den angegebenen Ombudsmann auf der KfW-Homepage gewandt. Seine Antwort ist, er sei nicht zuständig und es gäbe keinen Ombudsmann für die KfW. Hat jemand ne Idee, was ich jetzt tun könnte (bzgl. Verjährung)?


    "... wegen von Ihnen gezahlter Gebühren im Zusammenhang mit der Gewährung eines Kredites haben Sie sich an mich als Ombudsmann des Hinweisgebersystems der KfW - Bankengruppe gewandt. Bitte beachten Sie, dass ich nicht der richtige Ansprechpartner bin. Ihre Anmeldung bei mir führt auch nichtzu einer Hemmung der Verjährung. Wie Sie dem Hinweis auf der Homepage der KfW - Bankengruppe entnehmen können, bin ich keineSchlichtungsstelle für Streitigkeiten Dritter mit Unternehmen der KfW Bankengruppe. Meine Aufgabe ist ausschließlich die Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche Compliance-Verstöße, also für vertrauliche Hinweise auf verdächtige Sachverhalte von strafbaren Handlungen. Ihre Mitteilung fällt nicht hierunter.Für Ihr Anliegen gibt es für die KfW-Bankengruppe keine Ombudsstelle. Gegebenenfalls wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter oder über das auf der Homepage der KfW ersichtliche Kontaktformular oder über info@kfw.de direkt an die KfW. Mit freundlichen Grüßen A.Brillinger Rechtsanwalt"

  • wenn die targobank bis 03.012.2014 das Geld nicht überweist gibt dat halt die klage vorm gericht ....haben die banken selber schuld wenn sie mit uns so umgehen. sehe nicht ein denen hundertausende fristen zu setzen ,denn geschweige noch anzurufen....die machen dat ja och nicht anders die banken . also zahn um zahn ,auge um auge. wie einige hier schon berichten bräuchten sie nur uffn knopp drücken. also liebe leute hier .... schön kämpfen und nicht aufgeben . es sind nur noch 31 tage bis zur Verjährung . sputet euch!!! wenn nicht anders geht ab zum Anwalt (die haben aber och nicht ewig Termine frei ) ; zum Ombudsmann oder frau oder halt Mahnbescheid. aber lasst euch nicht mit irgendwelchen briefen abspeisen die nischt taugen . also macht wat!

  • Weil die mir am tel. Sagten. Das nicht immer die briefe rausgehen


    Ja schon sehr komisch das Verhalten der Santander.Wie bereits gepostet hat mein Nachbar so ein Standardbrief bekommen obwohl er garnicht bei der Santander einen Kredit hatte sondern denen nur ausversehen eine falsche Darlehensnummer .geschickt hat



  • Nö, Kollegen, Kontakt nehme ich zu euch nicht mehr auf. Wer einen eigenen Hund auf dem Hof hat, muss nicht zum Bellen in die Nachbarschaft. Aber vielen Dank für die rechtlichen Hinweise, Kumpels. So mancher hier hat dann doch verstanden, dass er den kreativen Gossen - Poeten in den Rechtsabteilungen der Banken, eben nicht trauen darf.
    Nochmals: Wer zum 31. 12. 2014 keine Maßnahmen zur Verjährungshemmung eingeleitet hat, schaut in die Röhre und nicht ins halb volle Schampus - Glas, weil die Bank A bis Z nun endlich die Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen gelöhnt hat.


  • Damit sind beinahe sämtliche Fragen beantwortet. Kompetenz gibt´s hier umsonst. Was sagte er so schön? " Eine Bank zahlt nur ungerne Geld zurück. " So isses!

  • Hallo an alle.


    Ich poste meinen Beitrag von Seite 165 nochmal:


    Ich bin - wie viele hier - Santander geplagt.
    Werdegang: am 04.11. Einschreiben für zwei BG raus. Am 13.11 Bla bla Antwortschreiben für EINEN Kredit.
    Am 26.11 Zahlungseingang für den Kredit wo ich KEIN Antwortschreiben bekommen habe. Am 27.11 Zahlungseingang für den zweiten Kredit mit Antwortschreiben. Natürlich beide Zahlungen OHNE Zinsen.


    Jetzt meine Frage an euch: Kann mir jemand weiterhelfen - anhand des angefügten Fotos - bezüglich der Zinsen etc. ?

    • Ist es richtig das ich nur die 5% Zinsen fordern kann da mein Kredit so aufgebaut ist, dass der Nennbetrag nicht die BG enthält? Also nur die BG + Verzugszinsen in Höhe von 5 % - richtig?!?
    • Welches Datum trägt man beim Verzugszinsrechner http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php als 'VERZUGSZEITBEGINN' ein? Ist es das Datum an dem ich den Vertrag unterschrieben habe? Oder das Datum an dem die erste Rate des Kredites von mir gezahlt wurde (also 15.11.2006) ? Oder… ???
    • Welches Datum trägt man beim Verzugszinsrechner als 'ZAHLUNGSDATUM' ein? Ist es das Datum an dem die Santander mir die BG ausgezahlt hat? Also bei mir wie geschrieben der 26. bzw. 27.11.2014 ?
    • Zu wählen ist (beim Verzugszinsrechner): Verbrauchergeschäft:Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz(ab 29. Juli 2014: 4,27 %) ???



    Vielleicht kann mir jemand der sich damit auskennt genau auf meine Fragen antworten? Ich wäre euch sehr dankbar!!! :thumbup:



    VG Mathias







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  • Zwischenbericht:
    Fiat Bank hat bezahlt incl. Zinsen.


    Santander hat 2 kleinere Beträge bezahlt ohne Zinsen. Im letzten Schreiben von denen teilten Sie mir mit, das sie mir gerne die Bearbeitungsgebühr eine Vertrages bezahlen würden, sie aber leider keine Kontodaten von mir hätten. Seltsam, wo sie doch schon 2 x Überwiesen haben und allen Anschreiben von mir diese auch drinstand!!!!!!!! Hier ist auch die Nachfrist abgelaufen.


    Team Bank (easy credit) hat nach 3 Wochen und dem Ende der gesetzten Nachfrist für einen von 2 verträgen wie folgt lapidar geantwortet
    " vielen Dank für ihr Schreiben zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr. Wir werden Ihr Anliegen umfassend prüfen und uns in ca. 3 Wochen wieder bei Ihnen melden. mfg und Unterschrift."


    Gruß Pfaelzer


  • Hallo Duky,


    ich war bereits am vergangenen Dienstag beim RA -wegen der Ford Bank.Das Schreiben hat rechtlich überhaupt keine Relevanz und vor Gericht kein Bestand ,sagt der Anwalt.
    Also nimm dir am besten gleich einen Anwalt (Zeitnot bis 31.12.2014) und hemme so erst einmal die Verjährung.Auf dein neues Auto dürfte dies keinen Ausschlag geben ,da die Bank (und nicht der Hersteller o. Händler) in der Pflicht ist ,dir die Gebühren zurückerstten muss! Auch wenn es einer sog. Herstellerban (Ford) ist ,sollte dir daraus kein Nachteil enstehen.


    Mit Audi hat dies übrigens problemlos geklappt-da sieht man also: es geht,wenn man den Kunden halten will also doch!

  • valespa46


    Es würden dann bei dir insgesamt 98,39 an Zinsen anfallen, die du zusätzlich zu den Beabeitungsgebühren fordern kannst. Dieses auf Basis 01.12.14, danach fallen natürlich noch mehr Zinsen an.


    Hm - mit dem Verzugszinsenrechner - aus meinem Link - und dem 15.11.2006 als Verzugszeitbeginn (Datum der ersten Rate) + dem 01.12.2014 als 'Zahlungsdatum', komme ich auf 126,25€.


    Deswegen ja meine Fragen:

    • Welches Datum trägt man beim Verzugszinsrechner http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php Datum an dem ich den Vertrag unterschrieben habe? Oder das Datum an dem die erste Rate des Kredites von mir gezahlt wurde (also 15.11.2006) ? Oder… ???
    • Welches Datum trägt man beim Verzugszinsrechner als 'ZAHLUNGSDATUM' ein? Ist es das Datum an dem die Santander mir die BG ausgezahlt hat? Also bei mir wie geschrieben der 26. bzw. 27.11.2014 ? Oder das Datum welches ich als neue Frist für die Zinszahlung angebe?
    • Zu wählen ist (beim Verzugszinsrechner): Verbrauchergeschäft:Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz(ab 29. Juli 2014: 4,27 %) ???


    VG Mathias

  • valespa46


    Es würden dann bei dir insgesamt 98,39 an Zinsen anfallen, die du zusätzlich zu den Beabeitungsgebühren fordern kannst. Dieses auf Basis 01.12.14, danach fallen natürlich noch mehr Zinsen an.



    Ich komme sogar auf € 126,25 vom 15.11.2006 bis 01.12.2014 bei 5 %...mhhhhhh... ?(

  • Hm - mit dem Verzugszinsenrechner - aus meinem Link - und dem 15.11.2006 als Verzugszeitbeginn (Datum der ersten Rate) + dem 01.12.2014 als 'Zahlungsdatum', komme ich auf 126,25€.


    Deswegen ja meine Fragen:

    • Welches Datum trägt man beim Verzugszinsrechner http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php Datum an dem ich den Vertrag unterschrieben habe? Oder das Datum an dem die erste Rate des Kredites von mir gezahlt wurde (also 15.11.2006) ? Oder… ???
    • Welches Datum trägt man beim Verzugszinsrechner als 'ZAHLUNGSDATUM' ein? Ist es das Datum an dem die Santander mir die BG ausgezahlt hat? Also bei mir wie geschrieben der 26. bzw. 27.11.2014 ? Oder das Datum welches ich als neue Frist für die Zinszahlung angebe?
    • Zu wählen ist (beim Verzugszinsrechner): Verbrauchergeschäft:Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz(ab 29. Juli 2014: 4,27 %) ???


    VG Mathias




    Dito, habe den gleichen Betrag raus und so sollte es richtig sein...

  • MarcusG:


    Genau - oder?!?


    Ich würde den 15.11.2006 als Verzugszeitbeginn nehmen und dann das Datum welches ich als Frist für die Zinszahlung setze als 'Zahlungsdatum'?


    Bin mir da sooo unsicher. Komme mit dem 01.12. auch auf 126,25€ .



    VG Mathias

  • Den von euch verwendeten Verzugszinsenrechner könnt ihr nicht nehmen, da bei diesem Kredit die BG nicht sofort vereinnahmt worden ist, sondern ratierlich mit jede Rate. Deshalb solltest du ja auch den von mir geposteten Rechner nehmen.