Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern



  • So habe ich es ebenfalls gemacht...Und viele andere hier auch...Lass dir deswegen aber keine grauen Haare wachsen, die Bank kalkuliert ja ebenfalls. Erhöhte Forderungen hast Du somit ja auch nicht gestellt...

  • Es gibt zwei Arten von Krediten:


    1. Im gesamten Nennbetrag des Kredites ist bereits die BG enthalten und dieses wird dann auch als gesamte Summe mitverzinst, d.h. die BG wird sofort vereinnahmt. (Variante erhöhter Nennbetrag)


    2. Zusätzlich zu deinen Kreditnennbetrag wird die BG raufgerechnet und bildet mit den Zinsen die Dahrlehnsumme, d.h. die BG wird verteilt auf die Monate bezalt. Also in deinen Fall hast du deine gesamte BG/48 Monate bezahlt und kannst somit nicht von ersten Tag an die Zinsen auf die gesammte Summe bilden, sondern ratierlich nur pro Monat und somit ist die Summe auch kleiner und du musst den von mir geposteten Rechner nehmen.

  • Hm - tomHSV sagt es ist der falsche Rechner!?!


    VG Mathias



    Das mag ja auch stimmen, TomHsv hat da bestimmt auch irgendwie Recht, aber ich schätze die meisten User haben den Verzugs-Zinsen-Rechner genommen. Da einige bereits ihre Zinsen zurückbekommen haben, wäre es ja mal interessant zu wissen, wieviel Zinsen sie wiederbekommen haben ? Leider habe ich immer nur gelesen, dass z.B. die KFZ-Banken relativ schnell die BG inkl. Zinsen überwiesen haben. Aber decken sich diese Beträge auch mit der Forderung ?


    Da wäre eine Info der Betroffenen mal hilfreich.

  • Also die Exeltabelle von Stiftung Warentest?


    VG Mathias



    Für mich hört sich das von TomHsv Geschriebene schlüssig an...Ich bleibe allerdings bei dem Verzugs-Zinsen-Rechner...Bleibt mir ja auch nix anderes übrig...die Banken können und werden mich eh berichtigen, wenn meine Forderung erhöht ist.

  • Den Rechner von test.de gibt es ja auch ersten seit ein paar Tagen, dieser wurde extra von denen erstellt. Man ging vorher davon aus, dass es zu aufwendig sein wird die Zinsen monatsgenau zu berechnen und deshalb nahm man den anderen. Aber wenn du auf der sicheren Seite sein willst dann nehme den von mir geposteten, aber eigentlich ist es für die beim Anspruchschreiben nicht von Bedeutung, da du ja dort nicht genau beziffern musst wie hoch der gezogene Nutzen/Zinsen ist.

  • Hallo Zusammen,


    kurze Frage:


    BG von 228 € bei der BHW Bank
    1 Rate am 17.05.2005, letzte Rate am 30.04.2008
    Kredit ist also abbezahlt..... die Zinsen berechne ich vom 17.05.05 bis heute oder bis 30.04.08


    Vielen Dank....



  • Über den Zeitraum des Verzugs, also bis heute...da sind wir uns, denke ich, alle einig... :thumbup:

  • So weit ich das verstanden habe kann man die Verzugszinsen erst dann verlangen nachdem die gesetzte Frist abgelaufen ist.Im meinem fall wäre das ab dem 01.12.2014,falls die Bank nicht die BG mit Zinsen bezahlt.Und wenn die es weiter verzögern desto mehr werde ich mich freuen.
    Hab mich entschlossen keine weiteren fristen zu setzten sonder gleich Anwalt arbeiten lassen.Die Banken wären ehe noch dreister und würden Kredite kündigen,Zinsen noch höher setzten,pfänden und was weiss ich noch.
    Ich habe Zeit,kredite sind abbezahlt und wenn dann das Geld irgendwann auf dem Konto liegt werde ich noch die Bank wächseln.Nach 23 Jahren Targo/Citi reicht es mir allemal.Die wollen nur Geld von uns,und was ist mit Service?Kulanz?
    Mit mir nicht mehr.
    Grüße,
    Ferki

  • So,


    habe soeben Fax an Creditplus gefaxt mit Nachfrist bis 05.12.14. Glaube aber nicht, dass sich bei denen was tut, werde zeitgleich für Anfang übernächster Woche Anwaltstermin ausmachen. Es geht um 2000 € incl. Zinsen, da werde ich es auf keinen Fall auf die Verjährung ankommen lassen.


    Postbank hat Nachfrist bis 02.12., laut Telefonat wurde mitgeteilt, alle Vorgänge, die bis 28.11. eingescannt wurden (meins wurde am 17.11. eingescannt) erhalten bis nächsten Freitag das Schreiben, dass die Bank auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Haben aktuell vier Wochen Bearbeitungsrückstand. Bin ja mal gespannt, ob was kommt.

  • hallo zusammen !
    ich habe einen Kredit 2002 auf genommen . kann ich dafür jetzt auch noch meine Bearbeitungsgebühr zurück verlangen oder ist das jetzt nicht mehr möglich da es schon vor 2004 ist ???

  • Hey an alle


    Mal ne Frage ich hatte auch Verträge mit der Santander und bekomme BG zurück.


    habt ihr irgendwo noch ein Verzugsschreiben meine Bank ist in Verzug und ich will Sie mit dem schreiben daran erinnern


    Wie habt ab ihr dies geschrieben?

  • hallo zusammen !
    ich habe einen Kredit 2002 auf genommen . kann ich dafür jetzt auch noch meine Bearbeitungsgebühr zurück verlangen oder ist das jetzt nicht mehr möglich da es schon vor 2004 ist ???


    War die Gebühr dagegen nicht Bestandteil des Darlehensnennbetrags und
    musste der Darlehensnehmer sie zusätzlich entrichten, zahlt er die
    Gebühr anteilig mit jeder Rate und nicht vorab. Das kann für die
    Verträge aus dem Jahr 2004 interessant sein, bei denen die erste Rate
    zwar schon vor mehr als zehn Jahren geleistet wurde, aber weitere Raten
    jeweils mit einem Anteil Bearbeitungsgebühr später. In solchen Fällen
    ist die Rückforderung noch nicht verjährt. Die Verjährung beginnt in
    diesen Fällen erst mit Zahlung der letzten Rate am Laufzeitende. Der
    Verbraucher hat dann auch Anspruch auf Neuberechnung des Darlehens.
    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kredit…egruendung/#ixzz3KZCLokHX


    Musst im Vertrag nachschauen,evtl. geht noch was ;)