Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • naja.. ganz so, kann man es nicht sehen.. ich verstehe deinen unmut, aber es war nicht ungesetzlich, eine BG zu erheben.. natürlich ist der umgang einiger banken jetzt indiskutabel.. mir stinkst auch..


    Es ist schon lange untersagt diese Gebühr zu erheben, die Banken haben es nur immer schön weitergemacht. Wo kein Kläger, da kein Gericht... Und wenn man es als Kunde nicht besser weiss, dann nimmt man diese Gebühr halt mit.

  • Vielen lieben Dank für eure Hilfe ruckizucki und frohe Weihnachten,


    ok also wenn ich morgen direkt die 3 Banken anschreibe mit einschreiben und Rückschein kann ich direkt in 2 Wochen (Zählen nur Werktage) den Ombudsmann die Info zukommen lassen (auch mit Einschreiben und Rückschein) und damit ist eine Verjährung gehemmt? Ach man, hätte ich das vorher mal mitbekommen *grummel*

  • Es ist schon lange untersagt diese Gebühr zu erheben, die Banken haben es nur immer schön weitergemacht. Wo kein Kläger, da kein Gericht... Und wenn man es als Kunde nicht besser weiss, dann nimmt man diese Gebühr halt mit.


    es ist aber doch noch keine 10 jahre untersagt, sorry.. und ja, aber mich hat, wie gesagt, auch niemand zur unterschrift gezwungen.. ich verstehe schon, was ihr meint..

  • Es war sicherlich bis vor dem BGH nicht ungesetzlich da hast du recht nur was jetzt hier abgeht ist wirklich absolut ein Witz
    Wenn das so höre ist die Santander ja noch nicht die Spitze der Unverschämtheit die Targo scheint ja noch besser zu sein
    Noch einmal Werbung von denen dann rufe da an mir nie mir so einen Unfug in den Briefkasten zu werfen


    jepp, klare zustimmung.. es ist -und bleibt- mir unverständlich.. *diese bank war (für mich) gestern*

  • Vielen lieben Dank für eure Hilfe ruckizucki und frohe Weihnachten,


    ok also wenn ich morgen direkt die 3 Banken anschreibe mit einschreiben und Rückschein kann ich direkt in 2 Wochen (Zählen nur Werktage) den Ombudsmann die Info zukommen lassen (auch mit Einschreiben und Rückschein) und damit ist eine Verjährung gehemmt? Ach man, hätte ich das vorher mal mitbekommen *grummel*



    Genauso ist es. Dann ist eine Verjährung gehemmt, sobald dein Einschreiben mit Rückschein vom Ombudsmann quittiert wurde, also er das Schreiben erhalten hat.

  • Dann dürfte das Schreiben doch korrekt sein, wenn die Daten stimmen.......


    Ich gehe davon aus, dass hier eindeutig die Verjährung gehemmt wurde. Sprich: hier kann jeder Kunde erst einmal durchatmen. Saubere Lösung @Commerzbank.

    Gleichmütigkeit ist das Selbstgefühl der gesunden Seele. - Immanuel Kant

  • Vielen lieben Dank für eure Hilfe ruckizucki und frohe Weihnachten,


    ok also wenn ich morgen direkt die 3 Banken anschreibe mit einschreiben und Rückschein kann ich direkt in 2 Wochen (Zählen nur Werktage) den Ombudsmann die Info zukommen lassen (auch mit Einschreiben und Rückschein) und damit ist eine Verjährung gehemmt? Ach man, hätte ich das vorher mal mitbekommen *grummel*


    es ist aber doch noch keine 10 jahre untersagt, sorry.. und ja, aber mich hat, wie gesagt, auch niemand zur unterschrift gezwungen.. ich verstehe schon, was ihr meint..


    Aber spätestens seit Mai 2011 (dank BGH) und unsere "Lieblingsbanken" haben danach noch schön weiter kassiert... ;) Merkt ja keiner....

  • Genauso ist es. Dann ist eine Verjährung gehemmt, sobald dein Einschreiben mit Rückschein vom Ombudsmann quittiert wurde, also er das Schreiben erhalten hat.[/quote]


    Hallo, ich habe vergangene Woche2 Darlehensverträge in einem Umschlag zum Ombudsmann versandt. (Einschreiben mit Sendungsverfolgung)
    Am Samstag erhielt ich ein Schreiben vom Ombudsmann, dass ein (bzw. der Vertrag wurde geschrieben) zuständigkeitshalber an den Verband für Bausparkassen geleitet wurde.
    Der zweite Vertrag galt für die Santander. (Hierfür ist der Ombudsmann zuständig). Der Eingang dieses Schreibens wurde jedoch vom Ombudsmann gar nicht erwähnt? Muss doch aber angekommen sein, sonst hätten sie das 2. Schreiben nicht weitergeleitet.
    Mir ist nun der Eingang, zwecks Wahrung der Frist sehr wichtig.
    Die Onlinenachverfolgung der Sendungsnummer besagt: "Brief befindet sich in Zustellung". Hä? Seit 24.11.14?


    Ich habe nun eine Mail an den Ombudsmann versandt, dass ich eine Eingangsbestätigung für das "Santanderschreiben" benötige. Mail mit Lesebestätigung rausgesandt. Aber da tut sich nichts. Was kann ich hier machen? LG

  • Liebe Forenmitglieder,


    Weihnachten naht und die Binnenwirtschaft lechzt auch schon nach neuen Umsatzrekorden. Um den kleinen Händlern um die Ecke eine außerplanmäßige Freude zu gönnen, wäre es schön, wenn ich mit einer kleinen monetären Umverteilung zwischen dem Bankwesen und der arbeitenden Bevölkerung beitragen könnte. Voller Freude habe ich mein Vorhaben letzten Monat meinem Lieblingszinshai, der SWK Bank (Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH) mit schönen Grüßen vom Bundesgerichtshof unterbreitet.


    Nun, nach über drei Wochen, und ohne Antwort vom obigen Wirtschaftsankurbelinstitut beschleicht mich das mulmige Gefühl – die nehmen mich nicht ernst, die wollen den (anderen) Menschen gar keine Freude machen! Einem solch unsozialem Verhalten gehört ein Riegel vorgeschoben - ein Hemm-Riegel.


    Angespornt durch eure Erfahrungen mit euren Lieblingsfi­nan­zi­ers, und dem über unseren Köpfen schwingenden Silvester-Damokles-Schwert möchte ich mir nun professionellen Beistand aus der ehren Gilde der Schlichter holen. Mein Problem dabei: diese Gilde scheint ähnlich zerrissen, wie die Hose eines seit Wochen durch die Wälder irrenden Pfadfinderanwärters zu sein.


    Da gibt es den Stamm der Versicherungsombudsmannen http://www.versicherungsombudsmann.de, sie werden explizit auf der Selbstauskunftsseite meines Kreditgebers als potentielle Schlichtergesellen genannt. Aber diese feinen Herren scheinen sich nur um den Versicherungsteil meines damaligen Darlehens kümmern zu wollen. Mit schmutzigen Zinsgeschäften möchten die nichts zu tun haben.


    Oder soll ich mich mit meinem Anliegen an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank http://www.bundesbank.de/Redak…e/schlichtungsstelle.html wenden, welche auch für Verbraucherkredite zuständig scheint.


    Oder vielleicht doch lieber die Beschwerdestelle der Private Banken. http://bankenverband.de Schließlich geht es hier ja um die private Süd-West-Kreditbank und nicht nur um eine popelige Klassenlotterie.


    Habe im internationalen Spinnennetz einen Knoten mit einer Liste der potentiellen Schlichtungskandidaten gefunden: http://bankenverband.de/servic…chutz-schlichtungsstellen


    Könnt ihr mir bei meiner schweren Entscheidung helfen?


    Gebt euch einen Ruck, und helft mir, den nach dem schnöden Mammon gierenden Krämerseelen meiner Heimatgemeinde, helfen zu können.


    ;)

  • Guten Abend zusammen,
    ich verfolge den Chat schon eine ganze Weile mit großem Interesse, da die Sache mit den Gebühren leider auch mich mehrfach betrifft.
    Habe heute bei der BMW-Bank angerufen, da ich bislang nur ein Schreiben vorliegen habe, dass ich mich gedulden soll und die Angelegenheit geprüft würde usw. Allerdings weißt man auch im Schreiben darauf hin, dass dieses keine Anerkennung eines Anspruchs darstellt usw.... Die unfreundliche Dame sagte mir am Telefon: wenn ich Angst hätte, dass die Verjährung greift, könnte sie evtl. veranlassen, dass mir noch ein Schreiben zugeht... Auf meine Frage, wie lange die Bearbeitung noch dauern wird und ob Zinsen ausbezahlt werden, antwortete sie nur, dass sie am PC nicht mal in der Lage wäre mir anhand meiner Kreditnummer überhaupt zu bestätigen, dass ich dort einen Kredit habe!! Häääää? Was ist das? Wollen die mich für blöd verkaufen?
    Hat jemand schon Geld von der BMW-Bank erhalten? Mit Zinsen?
    Von der Santander habe ich bereits 3 x Geld zurück erhalten. Jedoch ohne Zinsen. Kann ich wegen der nicht-erhaltenen Zinsen auch den Ombudsmann einschalten?? (Sorry, wenn die Frage schon gestellt wurde)
    Ich danke für Eure Information!!
    Nik

  • Genauso ist es. Dann ist eine Verjährung gehemmt, sobald dein Einschreiben mit Rückschein vom Ombudsmann quittiert wurde, also er das Schreiben erhalten hat.


    Hallo, ich habe vergangene Woche2 Darlehensverträge in einem Umschlag zum Ombudsmann versandt. (Einschreiben mit Sendungsverfolgung)
    Am Samstag erhielt ich ein Schreiben vom Ombudsmann, dass ein (bzw. der Vertrag wurde geschrieben) zuständigkeitshalber an den Verband für Bausparkassen geleitet wurde.
    Der zweite Vertrag galt für die Santander. (Hierfür ist der Ombudsmann zuständig). Der Eingang dieses Schreibens wurde jedoch vom Ombudsmann gar nicht erwähnt? Muss doch aber angekommen sein, sonst hätten sie das 2. Schreiben nicht weitergeleitet.
    Mir ist nun der Eingang, zwecks Wahrung der Frist sehr wichtig.
    Die Onlinenachverfolgung der Sendungsnummer besagt: "Brief befindet sich in Zustellung". Hä? Seit 24.11.14?


    Ich habe nun eine Mail an den Ombudsmann versandt, dass ich eine Eingangsbestätigung für das "Santanderschreiben" benötige. Mail mit Lesebestätigung rausgesandt. Aber da tut sich nichts. Was kann ich hier machen? LG[/quote]


    hast du keine möglichkeit, ES vor ort in einer filiale stempeln zu lassen?


    (btw.. ein postinternes prob? die haben ja nun auch etwas mehr zu tun)..

  • hallo an alle.


    das internet ist ja nun voll mit dieser ganzen Sache wegen der Kredit Bearbeitungsgebühr


    habe ende november auch mehrere briefe raus geschickt.
    und von einer bank erst antwort erhalten.


    hab vorhin mit der targo bank telefoniert.
    da wurde mir gesagt das die verjährung
    gestoppt wurdesobald ich das schreiben per einschreiben rückschein geschickt habe.


    mir wurde gesagt das ich ja meineforderung dieses jahr gestellt hab
    und das zählt.


    stimmt das denn
    oder muß ich da jetzt doch noch den ombudsmann einschalten.


    wenn ja.
    was muß ich den dann alles schreiben und muß ich irgendwelche kopien mit schicken.


    danke schon mal.

  • Hallo, ich habe vergangene Woche2 Darlehensverträge in einem Umschlag zum Ombudsmann versandt. (Einschreiben mit Sendungsverfolgung)
    Am Samstag erhielt ich ein Schreiben vom Ombudsmann, dass ein (bzw. der Vertrag wurde geschrieben) zuständigkeitshalber an den Verband für Bausparkassen geleitet wurde.
    Der zweite Vertrag galt für die Santander. (Hierfür ist der Ombudsmann zuständig). Der Eingang dieses Schreibens wurde jedoch vom Ombudsmann gar nicht erwähnt? Muss doch aber angekommen sein, sonst hätten sie das 2. Schreiben nicht weitergeleitet.
    Mir ist nun der Eingang, zwecks Wahrung der Frist sehr wichtig.
    Die Onlinenachverfolgung der Sendungsnummer besagt: "Brief befindet sich in Zustellung". Hä? Seit 24.11.14?


    Ich habe nun eine Mail an den Ombudsmann versandt, dass ich eine Eingangsbestätigung für das "Santanderschreiben" benötige. Mail mit Lesebestätigung rausgesandt. Aber da tut sich nichts. Was kann ich hier machen? LG


    hast du keine möglichkeit, ES vor ort in einer filiale stempeln zu lassen?


    (btw.. ein postinternes prob? die haben ja nun auch etwas mehr zu tun)..[/quote]


    Hallo, leider nein. Wenn gar nicht anders, muss ich alles erneut an den Ombudsmann senden. Dann jedoch mit Rückschein. Leider


  • NEIN!! das stimmt NICHT!!