Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Die Targobank behauptet auf Ihrer FB Seite, dass alle Forderungen die in 2014 eingehen nicht verjähren, wer es glaubt....☺️


    Ich würde und werde dem zwar selbstverständlich auch nicht vertrauen und definitiv verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, glaube aber dennoch, dass die Targo dazu stehen wird, denn der Imageschaden dürfte immens ausfallen, da die Medien das mit Sicherheit aufgreifen dürften.


    Eines steht fest, ich bleibe der Targo auf ewig fern. Die Postbank hat vorbildlich reagiert. Innerhalb meiner Frist ein Schreiben zugestellt, in dem sie auf die Einrede der Verjährung verzichten und um Zeit zur Bearbeitung erbitten. Wenige Tage später war die Gebühr zurückerstattet, inklusive der von mir geforderten Zinsen. Die Postbank darf sich darüber freuen, von mir zukünftig bedacht zu werden und bleibt in positiver Erinnerung. Im Gegensatz zur Targo, die schlichtweg auf gar nichts reagiert. Morgen läuft meine zweite Fristsetzung aus - ohne Zahlung, ohne Reaktion in Form eines Anschreibens. Nachhaltig ist diese Art der Kundenbetreuung nicht.


    In meiner Branche heißt es immer, die beste Kundenbindung erreicht man in der Art wie man Mängel und Reklamationen beseitigt. Und das stimmt. In keiner Phase eines Projektes kann mehr Vertrauen zum Kunden aufbauen.


    Dass man auf meine Forderungen überhaupt nicht reagiert, zeugt von einer bodenlosen Respektlosigkeit gegenüber dem Kunden.

  • das hätte man auch anders sagen können .....natürlich ist die zeit knapp ...das wissen die meisten auch hier....man sollte hier den leuten mut machen ,aber nicht so....und bestimmt gibt es hier einige die zögern einen Anwalt einzuschalten,weil sie es sich nicht leisten können....na und denen sollte man aber mut machen.....


    Hmm. Schon die zweite Person, die meine Formulierung NICHT als lustig aufgefasst hat?!? Mein Tipp sollte eigentlich zu Eile mahnen. :(

  • Sylvi, noch eine Frage: Hast Du trotz der Aussage deines RA eine Erstattung bei der Santander gefordert? Und wie lautete die Anwort?


    Hallo Jagi,


    also. Wenn die BG gleich am Anfang des Darlehensvertrages 2004 einberechnet wurde, dann ist alles verjährt.Wurden die BG mit finanziert, dann hat man noch Anspruch auf die verbleibenden BG.


    Mein Anwalt meinte, dass er nach Sichtung meiner Unterlagen zu dem Schluss kommt, dass die BG am Anfang sofort eingezogen wurde. Somit verjährt ist und keine Klage notwendig ist. Ich war mir nur nicht sicher, wie er darauf kommt und die BG vielleicht doch mitfinanziert wurde.

  • :( Meine Wortwahl war aber nicht als ätzend, sondern neutral bis lustig und anspornend gemeint. :´(


    Hast Du schon mal bedacht, das so ein Antrag auf Prozesskostenhilfe auch erst genehmigt werden muss? Das dauert, und inzwischen ist Januar. Halte ich in dieser Konstellation für keine gute Wahl...

  • ich habe deinen Tip als gut befunden und nicht dass du dich über Leute die nicht viel Geld haben lustig machst, es ist nämlich auch so dass man auf einmal vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht weil man total in Hektik verfällt und man nur noch den 31.12.14 im Blick hat =O

  • So... habe noch einmal meine Unterlagen geprüft. Beim 1. Santander-Kredit habe ich am 29.11.2004 unterschrieben, das "Hallo-Kunde"-Schreiben kam Mitte Jan05. Die erste Rate wurde ebenfalls erst im Jan05 eingezogen. Zudem wurde die BG auf das Darlehen aufgerechnet, sprich: ich musste es mit abstottern - es hat also meine Zinsleistung erhöht. Wie fordere ich das ein? Der "Nutzungsersatz nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit Berechnung der Gebühr" enthält dies nicht oder?

    Gleichmütigkeit ist das Selbstgefühl der gesunden Seele. - Immanuel Kant

  • Hallo Jagi,


    also. Wenn die BG gleich am Anfang des Darlehensvertrages 2004 einberechnet wurde, dann ist alles verjährt.Wurden die BG mit finanziert, dann hat man noch Anspruch auf die verbleibenden BG.


    Mein Anwalt meinte, dass er nach Sichtung meiner Unterlagen zu dem Schluss kommt, dass die BG am Anfang sofort eingezogen wurde. Somit verjährt ist und keine Klage notwendig ist. Ich war mir nur nicht sicher, wie er darauf kommt und die BG vielleicht doch mitfinanziert wurde.


    Nun, Du kannst ja im Januar 2004 auch noch einen Vertrag mit anderen Bedingungen gehabt haben als ich im April 2004. Hat Dir die Santander die Rückzahlung abgelehnt?

  • Hast Du schon mal bedacht, das so ein Antrag auf Prozesskostenhilfe auch erst genehmigt werden muss? Das dauert, und inzwischen ist Januar. Halte ich in dieser Konstellation für keine gute Wahl...


    Ja. Habe ich bedacht. Deshalb schrieb ich "sehr knapp". Ich bevorzuge auch die Ombuds-Variante und danach die Online-Mahnvariante ohne Anwalt. Kostet, glaube ich, 32 Euro. Was für manche Menschen schon zu viel sein kann. :´(

  • Hast´e noch alte Kontoauszüge? In der Regel wird die erste Kreditrate wohl einen Monat nach Vertragsabschluss abgebucht. Zinsen werden dann von Vertragsabschluss bis Rückzahlungszeitpunkt der BG berechnet.


    Es gibt doch 2 Möglichkeiten, wie die Bearbeitungsgebühren getilgt werden. Entweder direkt von der ersten Rate oder die Tilgung der BG wird auf alle Raten verteilt.
    Je nachdem, welche Variante genommen wird, bestimmt dann die richtige Zinsberechnung.


    Und ich weiß nicht, wie es bei dem o.g. Kredit war. Aber es muss bei den vielen Santander-Geschädigten hier doch welche geben, die mir sagen können, wie die Bank das bei Autokrediten in 2010 gemacht hat. ?(


  • Gleicher Ablauf auch bei mir. 2 mal die gleichen Schreiben, aber in keinem steht etwas von Zinsen.

  • Ich habe ja einen Brief bekommen, dass sie auf Einrede der Verjährung verzichten. Haben denn alle Commerzbank-Kunden ein Formular ausfüllen müssen ? Ich hatte im Brief die Bearbeitungsgebühr mit Zinsen aufgeführt und habe kein Formular zugesendet bekommen.


    Also dann mal wieder was neues von der Commerzbank AG;


    Anruf heute ergab, Zahlungen haben begonnen, man versucht alle Forderungen bis Anfang Januar bedienen zu können. Na dann wollen wir dem mal Glauben schenken.

  • Ja. Habe ich bedacht. Deshalb schrieb ich "sehr knapp". Ich bevorzuge auch die Ombuds-Variante und danach die Online-Mahnvariante ohne Anwalt. Kostet, glaube ich, 32 Euro. Was für manche Menschen schon zu viel sein kann. :´(


    Du kannst enweder oder: Wenn Du ein Ombudsmannverfahren laufen hast, und dann zusätzlich einen Mahnbescheid beantragst, wird das Ombudsmannverfahren hinfällig... Es sei denn, nach Ablauf des Verfahrens zu Deinen Gunsten, wenn die Bank nicht innerhalb der Frist zahlt, dann kannst Du einen Mahnbescheid beantragen.

  • Nachdem ich jetzt die Zinsen von der Targobank in ein ausgiebiges Menü investiert habe, und gut gestärkt bin, ist mein Sportsgeist erwacht.


    Ich habe eben noch den Differenzbetrag der Zinserstattung zu den tatsächlich aufgelaufenen Zinsen bei der Santander eingefordert.
    Diese hatte ja (nicht nachvollziehbar) nur für den Zeitraum der Vertragslaufzeit die Zinsen erstattet.
    Da ich aber noch drei Jahre danach erst das BG zurückbekommen habe, ist dieser Zeitraum natürlich auch zinspflichtig.


    Schreiben ist per Fax und email raus.


    Jetzt leg ich mich auf den Fuchsbauch und warte.......