Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo,


    am Freitag läuft meine Frist ab, die ich der Santander bzgl. der Zinsforderung geschickt habe. Nun meine Frage. Ich meine, irgendwo in diesem Thread einmal gelesen zu haben, dass der Ombudsmann nur zuständig ist bzw. tätig werden kann, wenn die Bank entweder gar nicht reagiert oder ablehnt. In meinem Fall habe ich auf die Forderung der Zinsen dass Bla-Bla Standard Schreiben erhalten, es ist aber wie vorher von BG die Rede, nicht von Zinsen. Die ändern ihr Schreiben nicht mal ab... Da ich jetzt nicht nochmal den ganzen Thread durchforsten möchte, vielleicht weiß jemand, ob der Ombudsmann auch für die Zins- oder Nutzenforderung tätig werden kann und gibt es evtl. ein Musterschreiben hierzu?


    Liebe Grüße und Besten Dank euch allen für die tatkräftige Unterstützung. Dieses Forum ist echt megaklasse!!!!

  • Hallo Nelli,


    meine Frist für die Zinsen läuft auch Freitag ab und selbiges Schreiben hab ich auch bekommen.


    http://www.n-tv.de/ratgeber/Wa…ahlt-article14026021.html


    Also ich glaube, dass man von einer "Nichtreaktion" ausgehen kann, wenn bis zur Frist kein Geldeingang zu verzeichnen ist. Ich schick das alles an den Ombudsmann am Montag oder Dienstag nächste Woche und Santander in Kopie, vielleicht geht denen ja dann die Muffe und es geht was.... wenn nicht ist auf alle Fälle die Verjährung gehemmt, weil ich eine Beschwerde eingereicht habe....

  • Hallo,


    am Freitag läuft meine Frist ab, die ich der Santander bzgl. der Zinsforderung geschickt habe. Nun meine Frage. Ich meine, irgendwo in diesem Thread einmal gelesen zu haben, dass der Ombudsmann nur zuständig ist bzw. tätig werden kann, wenn die Bank entweder gar nicht reagiert oder ablehnt. In meinem Fall habe ich auf die Forderung der Zinsen dass Bla-Bla Standard Schreiben erhalten, es ist aber wie vorher von BG die Rede, nicht von Zinsen. Die ändern ihr Schreiben nicht mal ab... Da ich jetzt nicht nochmal den ganzen Thread durchforsten möchte, vielleicht weiß jemand, ob der Ombudsmann auch für die Zins- oder Nutzenforderung tätig werden kann und gibt es evtl. ein Musterschreiben hierzu?


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    Nelli, gucke mal hier:


    http://schlichtungsportal.de/o…verfahren-private-banken/

  • Hab ich aus dem Link rauskopiert....


    "Bei Krediten aus der Zeit vor 2011 darf man keine Zeit verlieren: Hat die Bank die Forderung abgelehnt oder gar nicht reagiert, muss man verjährungshemmende Schritte einleiten. Am kostengünstigsten geht das, indem man sich an den zuständigen Ombudsmann wendet. Welcher das ist, hängt von der Art der Bank ab. Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Privat- und öffentliche Banken haben jeweils unterschiedliche Ombudsleute. Mit der Beschwerde bei der Schlichtungsstelle ist die Verjährung automatisch gehemmt. Am besten schickt man die Post an den Ombudsmann per Einschreiben mit Rückschein. So hat man einen Nachweis, falls die Eingangsbetätigung auf sich warten lässt."

  • <p>hallo</p>


    <p>hat denn jemand von euch mal antwort von&nbsp;</p>


    <p>easy credit team bank erhalten ?gestern kam von denen zwar ein brief</p>


    <p>aber nur mit werbung f&uuml;r ein neuen kredit.finde das schon echt dreist.&nbsp;</p>


    <p>dann wird bei easy credit noch mit qualit&auml;tssiegel geworben.</p>


    <p>&nbsp;</p>


    <p>f&uuml;r mich hatten die die schlechteste qualit&auml;t.und das hat nichts mit der forderung zu tun.</p>


    <p>&nbsp;</p>


    <p>&nbsp;</p>


    <p>&nbsp;</p>


    <p>&nbsp;</p>


    <p>&nbsp;</p>

  • Kleines update...


    Meine Anwältin hat jetzt noch zu den ausstehenden Gebühren, Zinsen und Anwaltskosten eine Nutzungsentschädigung für alle BGs über die gesamte Zeit auf den Gesamtbetrag berechnet. Da kommt noch mal was oben drauf 8o Das steht mir zu, sagt sie. Sehr erfreulich. Das ganze geht jetzt noch mal an die Santander und wenn es nach Fristsetzung nicht auf meinem Konto eingegangen ist, dann wird das Mahnverfahren eingeleitet. :saint:

  • Hallo, kann man den Ombudsmann auch einschalten, wenn der Darlehensvertrag nicht mehr vorhanden ist?
    Ich hatte nur noch die Darlehensnummer. Santander hat inzwischen die BG daraufhin überwiesen. (Nur durch Schreiben der Nummer) Aber ohne Zinsen. Das wollte ich nun den Ombudsmann machen lassen. Aber wie geschreiben, habe die Vertragsunterlagen nicht mehr.

  • Kleines update...


    Meine Anwältin hat jetzt noch zu den ausstehenden Gebühren, Zinsen und Anwaltskosten eine Nutzungsentschädigung für alle BGs über die gesamte Zeit auf den Gesamtbetrag berechnet. Da kommt noch mal was oben drauf 8o Das steht mir zu, sagt sie. Sehr erfreulich. Das ganze geht jetzt noch mal an die Santander und wenn es nach Fristsetzung nicht auf meinem Konto eingegangen ist, dann wird das Mahnverfahren eingeleitet. :saint:


    so ist es 8o

  • Hallo, kann man den Ombudsmann auch einschalten, wenn der Darlehensvertrag nicht mehr vorhanden ist?
    Ich hatte nur noch die Darlehensnummer. Santander hat inzwischen die BG daraufhin überwiesen. (Nur durch Schreiben der Nummer) Aber ohne Zinsen. Das wollte ich nun den Ombudsmann machen lassen. Aber wie geschreiben, habe die Vertragsunterlagen nicht mehr.


    im grunde, spräche nichts dagegen.. ich würde es versuchen.. zu verlieren hast du doch nichts..

  • Wo und wie errechne ich die Sollzinsen? Werden die mit dem zinsrechner errechnet und auch pro Jahr , wie bei 5%? http://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php
    Habe heute mit drei Kanzleien telefoniert , zwei meinten : ich muss nicht in Vorkasse. Eine meinte: irgendwas muss ich schon bezahlen, und alle drei wenn ich verliere dann muss ich alles zahlen. Die Frage ist welche Chancen habe ich. ?(
    Und noch was eine Kanzlei meinte wenn ich die Gebühren verlangt habe und die Bank mein Schreiben bekommen hat ist die Verjährung gestoppt!? hm...


    Danke

  • im grunde, spräche nichts dagegen.. ich würde es versuchen.. zu verlieren hast du doch nichts..


    Danke. Meine Finanzierungsnummer und Kontoauszüge dafür liegen beim Anwalt (seit 14 Tagen!!). Der wurde jedoch noch nicht tätig, mit der Begründung, dass er sich da nicht rausfindet. Er weiss nicht mal, wann die erste Rate abgebucht wurde ;( Das habe ich nach heutigem Rückruf dort erfahren. Zum Glück hat die Santander die BG auf mein Schreiben gezahlt, sonst hätte ich lange warten können.
    Die Zinsen wollte ich nun über den Ombudsmann machen lassen, sonst muss ich beim Anwalt dafür wieder Gerichtskostenvorschuss zahlen.

  • Hallo zusammen,


    ich habe nun seit geraumer Zeit still mitgelesen, und möchte nun meinen Beitrag leisten, weil, so wie ich das bisher verfolgt habe, scheint es so zu sein, dass ich einer der ersten bin, der eine Rückmeldung der Deutschen Bank erhalten hat. Interessanterweise war ich gerade dabei die Unterlagen für den Rechtsanwalt vorzubereiten, als ich den Brief von der Deutschen Bank erhalten habe.


    Die große Frage ist nun: Dadurch dass die Frist abgelaufen ist, ist der Gang zum Anwalt meiner Meinung nach trotzdem unumgänglich, da mein Vertragsschluss am 31.12.14 verjährt. Logischerweise verzichtet auch die Deutsche Bank auf Einrede der Verjährung, und versichert, sofern die Rückforderung vor Ende der Verjährung eingegangen ist, trotzdem zu zahlen.


    Gruß,


    David

  • Danke. Meine Finanzierungsnummer und Kontoauszüge dafür liegen beim Anwalt (seit 14 Tagen!!). Der wurde jedoch noch nicht tätig, mit der Begründung, dass er sich da nicht rausfindet. Er weiss nicht mal, wann die erste Rate abgebucht wurde ;( Das habe ich nach heutigem Rückruf dort erfahren. Zum Glück hat die Santander die BG auf mein Schreiben gezahlt, sonst hätte ich lange warten können.
    Die Zinsen wollte ich nun über den Ombudsmann machen lassen, sonst muss ich beim Anwalt dafür wieder Gerichtskostenvorschuss zahlen.


    ach alles mist, sylvi..


    du musst VORHER auf alle fälle klären, ob das ombutsverfahren noch bei dir greift.. aber wenn der anwalt bisher noch NICHT tätig wurde, müsste das ja kein problem sein..

  • Wie verhält sich das mit der Nutzungsentschädigung? Kann das Jeder verlangen?


    Ja, ich denke es mal. Hier Auszug aus der Mail meiner Anwältin:

    Sie werden dem Schreiben entnehmen können, dass wir zu den bislang geltend gemachten Forderungen nunmehr auch eine Nutzungsentschädigung verlangt haben. Im Zusammenhang mit der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren wurde zwar bis dato nicht höchstrichterlich entschieden, ob auch hier eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann; wir sehen jedoch keinen Grund, weswegen Ihnen eine solche Zahlung nicht zustehen sollte.


    Schau mer mal.... :thumbup: