Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @lobster53


    Ja, klar is es Methode, aber ernsthaft, alleine sowas durchziehen als Nicht-Jurist ist zweifelhaft, oder?


    Nun, da muss ich dich enttäuschen. Ich habe - könnte eigentlich nicht zu überlesen sein - von ´80 bis Ende 86 dat 1. und 2. Staatsexamen abjelegt und darf mich seit dem " Volljurist " nennen. Aber dat nur nebenbei. Ansonsten bin ich Bankengeschädigter und Humanist, neben dem Volljuristen, eben.

  • Nun, da muss ich dich enttäuschen. Ich habe - könnte eigentlich nicht zu überlesen sein - von ´80 bis Ende 86 dat 1. und 2. Staatsexamen abjelegt und darf mich seit dem " Volljurist " nennen. Aber dat nur nebenbei. Ansonsten bin ich Bankengeschädigter und Humanist, neben dem Volljuristen, eben.


    Nee, ich hab ja nicht ÜBER DICH gesprochen, sondern von mir! Ich halte es für zweifelhaft, als Nicht-Jurist sowas zu machen.
    War mir schon klar, dass Du viel weißt. (Nicht jeder Dödel traut sich zu, eine Klage zu fertigen.) Eines meiner Kinder ist vor dem 1.Staatsexamen (Jura) und macht sich fast in die Hose...insofern Hut ab vor Dir!

  • Ich hab mir heute einen neuen TV gekauft. Mit zahlpause. Mach ich normal nicht sowas. Aber mit einem grinsen im Gesicht hab ich daran gedacht dass ich in drei Monaten bestimmt MEIN Geld habe. Wenn nicht kann ich ihn mir auch leisten. Aber so wuerde es mehr spass machen...Sorry fuer den unsachlichen Beitrag aber ich bin nur noch stinkig...Anwalt meint, das schreiben unserer bank waere dreist. Ach ja, wer legt eigentlich fest ob die Forderungen berechtigt sind?


    Sicherlich nicht die Banken, dann wären wir alle verraten und verkauft. Der Bundesgerichtshof hat dazu vier Fälle entschieden. Und zwar zu Gunsten der Kunden. Daran haben die Banken sich zu halten und weiter nix!

  • Nee, ich hab ja nicht ÜBER DICH gesprochen, sondern von mir! Ich halte es für zweifelhaft, als Nicht-Jurist sowas zu machen.
    War mir schon klar, dass Du viel weißt. (Nicht jeder Dödel traut sich zu, eine Klage zu fertigen.) Eines meiner Kinder ist vor dem 1.Staatsexamen (Jura) und macht sich fast in die Hose...insofern Hut ab vor Dir!


    Tschuldigung, hatte ich in ´nen falschen Hals bekommen. Aber, mit deinen Zweifeln bist du nicht alleine. Wer es sich nicht zutraut, die Sache ohne RA auszufechten, sollte es nicht probieren. Ansonsten gilt: So eine Klageschrift kann jeder Geschädigte auch auf einer Rechtsantragsstelle des Amtsgericht von einer Rechtspflegerin / einem Rechtspfleger kostenlos formulieren lassen.
    Naja, das Studium ist nicht von Pappe.

  • herr lobster,


    also das ist aber quasi *jammern auf verdammt hohem niveau* :D diese bank, gehört LETZTLICH ja schon fast ins gute töpfchen.. erweisst sich geradezu als (BG-)ZAHLUNGEWÜTIG :D *duck+wech*


    Wenn ich die Erfahrungen der anderen Betroffenen hier lese, trifft es wohl zu. Die Santander hat aber nur auf schriftlichen Druck reagiert.

  • Winterzeit-Märchenzeit: Man könnte aus den Erfahrungen in diesem Forum auch einige Neuverfilmungen drehen:


    " 3 Bla-Bla-Schreiben für Aschenbrödel" oder "Vom Fischer und seiner ....- Bank". "Von einem der auszog, um seine Bearbeitungsgebühr einzuklagen"


    Märchen gehen immer gut aus, ob es hier auch so ist???


    ..we are walking in the targo-wunderland... :whistling::whistling:

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • meiner will das schreiben diese woche noch rausschicken. Santander und targo.Mit einer frist bovon 14 tagen. Ob das wohl zeitlich noch alles klappt? ??


    ja, tanja.. es ist zwar nervend und nervig, aber zeitlich, liegt das noch im rahmen.. das gilt zumindest für das zustellen eines mahnbescheides durch den anwalt ;) aber bedenke: das gericht stellt den erst der bank zu, wenn bei gericht das geld hierfür eingegangen ist :whistling: NOCH, ist alles im zeitlichen rahmen, auch wenn zahlreiche "herr und frau banker" in die verfrühten weihnachtstage gehen ;)

  • Targo, was ich festgestellt habe: die filtern anscheinend die Verträge die maximal 3 Jahre alt sind, sprich 2011 -2014, für 2011 hat mein Kollege ein Schreiben mit Ankündigung der Erstattung mit Betragsnennung erhalten, für seinen anderen Vertrag der älter ist noch kein Schreiben....


    aha... ja sowas hab ich mir schon gedacht... :cursing::cursing: mann, krieg ich einen hals....

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • Man könnte auch von der Märchenschiene in die Gegenwart gehen, würde der Targo dann den Titel "The Targo Dead" im Zeichen von The Walking Dead geben.
    Oder man bezieht es auf die Targobankverantwortlichen mit dem Film "Catch me if you can"
    Ein Sommermärchen passt ja nicht so ganz!

  • ja, tanja.. es ist zwar nervend und nervig, aber zeitlich, liegt das noch im rahmen.. das gilt zumindest für das zustellen eines mahnbescheides durch den anwalt ;) aber bedenke: das gericht stellt den erst der bank zu, wenn bei gericht das geld hierfür eingegangen ist :whistling: NOCH, ist alles im zeitlichen rahmen, auch wenn zahlreiche "herr und frau banker" in die verfrühten weihnachtstage gehen ;)


    danke für die Antwort, setzt dein anwalt den banken auch noch eine frist oder gleich Klage? ???denke zwischen Weihnachten und Neujahr wird nichts mehr passieren. Denn sind wir am arsch.

  • danke für die Antwort, setzt dein anwalt den banken auch noch eine frist oder gleich Klage? ???denke zwischen Weihnachten und Neujahr wird nichts mehr passieren. Denn sind wir am arsch.


    nein, ich lasse einen mahnbescheid schicken, der hemmt die verjährung AUF JEDEN FALL, und dann ist es auch total wumpe, wann sie letztlich zahlen oder nicht, denn ggf geht es danach gleich mit der klage los..