Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Gibt es was neues vom roten Knopf ?!


    hallöchen,
    wie ich soeben aus gut unterrichteter Quelle erfahren habe sind zwei LKW's vor der Targo Zentrale
    vorgefahren und haben eine "Geheimnis" volle "Maschine mit einem Buzzer Knopf" wieder abgeholt, auf nachfrage sagte
    der Abholer "die Targo" hat die erste Leasinggebühr nicht entrichtet =O und nu :?:
    Gruß
    George

  • Dieses Postbankschreiben habe ich auch gestern erhalten. Es entspricht nicht der korrekten Form und ist im Ernstfall vor Gericht nicht verwertbar. Zusätzliches Problem bei der Postbank ist, dass Sie nur auf schriftliche Anfragen eingehen. Ich war gestern sogar in einer Postfiliale. Der Herr aus der Bankabteilung hatte extra in meinem Beisein mit der Dame Kontakt aufgenommen. Auch dort keine konkreten Aussagen.
    Ich hatte am 03.11. mit Frist bis 28.11. geschrieben. Keinerlei Antwort, gestern nochmal Einschreiben geschickt mit Frist 15.12. (was schon recht spät ist). Als ich nach Hause kam, dann in Briefkasten der Postbankbrief. Zwar mit dem Hinweis auf Verzicht auf Einrede Verjährung", jedoch nur für die Bearbeitungsgebühr, was auch noch geprüft werden müsse. Jetzt müsste man, um rechtsverbindlich vorzugehen, noch ein kurzfristiges letztes Aufforderungsschreiben verfassen. Dieses kommt auf keinen Fall mehr rechtzeitig an. Somit ist man genau wieder am Anfang. Vor allem sind die "Wege" innerhalb des Postbank viel zu groß. Man schreibt nach Köln, erhält dann Brief aus Bonn usw.

  • Seltsam, Antrag auf Mahnbescheid an das Gericht in MG über den Anwalt ist raus und es wollte noch niemand Geld von mir. Muss man dafür nicht in Vorkasse gehen?


    Aber die Begründung des MB ist "nett": Ungerechtfertigte Bereicherung - da ist was dran...


    Hat jemand von uns nach dem MB-zustellen eigentlich eine Reaktion gehabt? Hab ich es vielleicht überlesen? ?( Gab es Erfolge? Widersprüche? Auf jeden Fall bin ich seeeehr gespannt was jetzt passiert...

  • Hallo,


    so, habe die Creditplus Sache gerade meinem Anwalt übergeben. Über deren Facebook Post hat er sich köstlich amüsiert. Er schickt heute gleich noch Schreiben raus mit letzter Fristsetzung bis nächsten Freitag.Sollten die bis dahin immer noch nicht bezahlt haben, dann gibt`s gleich noch nen Mahnbescheid hinterher. Mir doch egal, ich muss sowieso nicht in Vorkasse gehen, auch meine RSV nicht, weil die Bank in Verzug ist und er seine Kosten denen gleich mitberechnet. Mir ist das jetzt egal, ich lehne mich jetzt entspannt zurück und warte, bis die zahlen. Und Targo-Fälle hat er auch so einige, die wollen`s anscheinend wirklich auf die harte Tour wissen.

  • hallo leute


    ich hätte da mal eine Frage


    wenn in dem Brief der Targobank steht


    sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen um eine etwaige Verjährung zu verhinder.


    insbesondere ist es nicht notwendig einen Anwalt zu beauftragen einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein ombudsmannverfahren einzuleiten



    ist dann die Verjährung gestoppt oder nicht

  • .. hello MDM,


    verrätst du nun, was hinter dem ominösen "2-fufffffzich-briiiief" steckte?


    lass`mich raten, ein verfrühter schoko-nikolausi, war es wohl NICHT :whistling:


    Leider immer noch kein Breif, Dienstag das Porto dafür abgebucht.
    Hab nur gedacht die Post verspätet sich, aber dem wahr nicht so.
    Mach mich jetzt erstmal wieder frisch ans Werk und terrorisiere die Targohotline was es mit diesem Brief auf sich hat, muss ja im System hinterlegt sein und ja nach dem roten Knopf frage ich auch.


    Ach übrigens bin heute vom Beschwerdemanagent zurückgerufen wurden, hatte ja Montag um Rückruf gebeten. Angeblich müsste ich mich wegen der Erstattung noch eine Woche gedulden zu 95% sagte die MAin.


    Verdammt habe den Knopf vergessen zu erwähnen!!!! ;(


    Wieder ein neues Märchen?


    Hab gestern sowieso alles zum OM geschickt natürlich mit ES+Rückschein.


    So, geh jetzt der Sache mal auf den Grund, melde mich später wieder.


  • tja, hier scheiden sich scheinbar die geister.. :whistling:


    (rein nach meinem persönlichen bauchgefühl, würde ich JEDEM empfehlen, trotzdem hemmende massnahmen einzuleiten- ICH, fühle mich nur dadurch auf der sicheren seite- natürlich muss das jede(R) für sich entscheiden..)


  • Leider nein. Das hat die Santander auch geschrieben und meine Anwältin sagte, das es überhaupt keine Wirkung hat - eher dass die Bank auf die Verjährung spekuliert, weil man darauf vertraut was dort geschrieben steht und der 31.12.2014 ist mehr als nah.


  • hauptsache, du bist nach annahme des OM save, alles andere, klärt sich früher oder später *hint* :D:whistling:

  • Nun musste ich mich doch auch mal hier anmelden. Nachdem ich meine ganzen Unterlagen jetzt mal sortiert habe, habe ich mir auch mal die Bearbeitungsgebühren diverser Kredite angeschaut und die will ich nun mal versuchen wiederzuholen.


    Aber nun stehe ich vor dem Problem der Ahnungslosigkeit... ab welchem Zeitpunkt kann ich denn die Zinsen berechnen? Aber Vertragsabschluss oder ab dem Datum des Beginns der Rückzahlung oder ganz anders?

  • [...]


    Aber nun stehe ich vor dem Problem der Ahnungslosigkeit... ab welchem Zeitpunkt kann ich denn die Zinsen berechnen? Aber Vertragsabschluss oder ab dem Datum des Beginns der Rückzahlung oder ganz anders?


    oh ha!! na dann aber mal äusserst zeitnah!! =O


    PS.. mist.. falsches zitat gelöscht.. bezog mich auf den ersten teil :whistling:

  • Nun musste ich mich doch auch mal hier anmelden. Nachdem ich meine ganzen Unterlagen jetzt mal sortiert habe, habe ich mir auch mal die Bearbeitungsgebühren diverser Kredite angeschaut und die will ich nun mal versuchen wiederzuholen.


    Aber nun stehe ich vor dem Problem der Ahnungslosigkeit... ab welchem Zeitpunkt kann ich denn die Zinsen berechnen? Aber Vertragsabschluss oder ab dem Datum des Beginns der Rückzahlung oder ganz anders?


    Ich habe ab der 1. Rate angesetzt.

    Gleichmütigkeit ist das Selbstgefühl der gesunden Seele. - Immanuel Kant


  • Lass doch einfach mal die Zweifuffzich zurückbuchen. :D Hast ja schließlich keine nachweisbare Leistung dafür erhalten.
    Dürfte nicht all zu lange dauern, bis sich jemand bei Dir meldet - dann kannste direkt nach dem Knopf fragen.

  • Nun musste ich mich doch auch mal hier anmelden. Nachdem ich meine ganzen Unterlagen jetzt mal sortiert habe, habe ich mir auch mal die Bearbeitungsgebühren diverser Kredite angeschaut und die will ich nun mal versuchen wiederzuholen.


    Aber nun stehe ich vor dem Problem der Ahnungslosigkeit... ab welchem Zeitpunkt kann ich denn die Zinsen berechnen? Aber Vertragsabschluss oder ab dem Datum des Beginns der Rückzahlung oder ganz anders?


    Schau mal bei der Stiftung Warentest https://www.test.de/Erstattung…zahlen-muessen-4783329-0/
    Da gibt es eine Ecxel-Tabelle zur Berechnung zum runterladen und Erläuterungen dazu.