Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Ich habe, nachdem ich gestern ja noch ein Erinnerungs-Fax an die Santander geschickt habe, heute morgen meine Bearbeitungs-Gebühr ohne Zinsen wiederbekommen.


    Meine Anwältin hat meine bisherigen Unterlagen, mit der telefoniere ich am Dienstag mit welchen Schritten wir jetzt noch die Zinsen einfordern.


    Ich bin aber schonmal über zwei Dinge froh, erstmal die Zahlung der Hauptsumme und das die Sache beim Anwalt liegt.
    Denn ich möchte bis zu letzten Cent alles wieder haben was mir zusteht. Denn anders würde das die Bank auch nicht machen, im umgekehrten Fall. Und zwar mit wesentlich kürzeren Fristen.



    Wann hast du den den Standartbrief von der Santander erhalten und was du in das Fax geschrieben.?

  • Hallo,
    ich habe eine Frage, die Targa Bank schrieb mir diesen Text:


    "Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne anerkannten rechtspflicht nicht verjährten Bearbeitungsgebühr, soweit nicht bereits erfolgenden Leistungen sind. Bitte haben Sie Verständnis, das die Prüfung und Abwicklung der erhöhten Zahl an Anfragen einige Zeit dauert. Mit müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen um die Verjährung zu verhindert. Insbesondere ist es nicht notwendig eine Anwalt zu beauftragen, ein Mahnbescheid zu beantragen oder einen Ombudsmannverfahren einzuleiten"


    Kan ich demnächst auf mein Geld hoffen oder ist es ein hinhalte tacktig,?

  • tja, hier scheiden sich scheinbar die geister.. :whistling:


    (rein nach meinem persönlichen bauchgefühl, würde ich JEDEM empfehlen, trotzdem hemmende massnahmen einzuleiten- ICH, fühle mich nur dadurch auf der sicheren seite- natürlich muss das jede(R) für sich entscheiden..)


    Wenn erklärt wird, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird dann ist man auf der sicheren Seite.


    Kurz zur Erklärung: Rechtstechnisch läuft das folgendermaßen ab. Ansprüche verjähren nicht automatisch nach der Verjährungsfrist, sondern der Anspruchsgegner muss diese Einrede erst erheben. Wenn der Anspruchsgegner, hier die Bank, nun wirksam darauf verzichtet, dann kann er für die Zukunft sich nicht mehr auf die Verjährung berufen, d.h. der Anspruch kann nicht mehr verjähren.

  • Hallo,
    ich habe eine Frage, die Targa Bank schrieb mir diesen Text:


    "Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne anerkannten rechtspflicht nicht verjährten Bearbeitungsgebühr, soweit nicht bereits erfolgenden Leistungen sind. Bitte haben Sie Verständnis, das die Prüfung und Abwicklung der erhöhten Zahl an Anfragen einige Zeit dauert. Mit müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen um die Verjährung zu verhindert. Insbesondere ist es nicht notwendig eine Anwalt zu beauftragen, ein Mahnbescheid zu beantragen oder einen Ombudsmannverfahren einzuleiten"


    Kan ich demnächst auf mein Geld hoffen oder ist es ein hinhalte tacktig,?



    @ben123


    nichts wird passieren - Du mußt die Verjährung hemmen !!! JETZT !!!

  • Hallo Targorittern,


    sorry aber leider kann ich nicht den Beitrag im Facebook/Targobank geteilt von AEWDDB.
    Ich sehe nur etwas ziemlich komisch wegen "Individualbeiträge" von Andrea Berkes von Targo...
    Es ist den Beitrag weg oder bin ich Blind?


    Danke


    Javier

  • habe mich heute vorsichtshalber bei meiner anwältin informiert. hab noch zeit bis 16.12.2014 für eine beauftragung...
    hat das was targo da schreibt denn rechtlichen Bestand??


    "Diese laufen nicht in die Verjährung" könnte man als konkludenten Verzicht auf die Einrede der Verjährung ansehen. Jedoch sieht das eher nach Verschleierung aus. Denn die Bank erweckt den Eindruck, dass allein schon die Geltendmachung des Anspruchs die Verjährung hindert. Das ist jedoch nicht der Fall. Dazu bedarf es der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Am einfachsten eines Mahnverfahrens ODER der Anrufung eines Ombudsmannes. Besser wäre es, wenn die Bank, so wie die Deutsche Bank es in meinem Fall getan hat, ganz klar sagt, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Im Zweifel Mahnverfahren einleiten. Geht mit juristischen Vorkenntnissen auch im Internet.

  • nelli:


    Herzlichen Danke!


    meine Dinge mit HVB habe ich erst am 20.11 geschickt und den Kredit war auch fünfstellige, BG "nur" vierstellige...
    Mal sehen wie es läuft aber im Moment überlege wann aber ich starte mit Ombudsman von Privatbanken um Verjährung zu vermeiden (Frist war heute).


    Sobald ich etwas bekomme, melde ich es hier


    Schönen Abend noch


    Javier

  • Hallo an alle,


    ich habe erst gestern Abend (weiß auch nicht, wie das alles an mir völlig vorbeigehen konnte) durch einen Arbeitskollegen von diesem Thema erfahren (also, dass man die Bearbeitungsgebühren zurückforden kann) und versuche mich seit Stunden im Internet durchzulesen. Ich bin total verwirrt und weiß nicht , was ich jetzt zuerst machen soll. Hab total Panik, dass ich es nicht mehr schaffen könnte. Ich wäre so froh, wenn ihr mir einige Fragen beantworten könntet, da es jetzt ziemlich eng wird für mich.


    Hab ich es richtig verstanden? :


    1. Reicht es aus, dass mein Brief /Forderung an die Bank bis zum Ende des Monats raus ist, damit ich überhaupt einen Anspruch darauf habe? (Ich habe Kredite von 2004, 2009 und 2014)
    2. Sollte ich zunächst erstmal sofort am Montag die Briefe abschicken, oder direkt zum Anwalt und mich erstmal informieren, was besser wäre? Oder sollte ich zu allererst einen Ombudsmann kontaktieren?
    (Bei mir ist es hauptsächlich die Deutsche Bank)


    Da es jetzt wirklich sehr sehr eng ist mit der Zeit, möchte ich nichts falsches tun und somit kostbare Zeit vergeuden.
    Könnt ihr mir sagen, welche Vorgehensweise jetzt das Richtige für mich wäre?


    Ich danke Euch schon mal im Voraus für Eure Hilfe.

  • @A.T.
    Einfach das Schreiben der Verbraucherzentrale nehmen, individualisieren und BG nebst Zinsen einfordern von der Bank, per Einchreiben losschicken gegen Rückschein.


    Interessant was die Targo da schreibt auf FB, ich zitiere aus dem op.a. Post:


    "TARGOBANK Liebe Community, wir können Ihre Ungeduld und Ihre
    Unsicherheiten nachvollziehen. Wir haben zusätzliche Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeiter für die Erfassung der Ansprüche freigestellt. Die
    Rückerstattungszahlungen aufgrund des ersten BGH Urteils erfolgen
    bereits seit Juli. Die Kollegen arbeiten mit Hochdruck daran, alle
    Rückforderungswünsche aufgrund des BGH Urteils von Ende Oktober zu
    prüfen und zu bearbeiten. Sie können sich sicher sein, dass berechtigte
    Rückforderungen, die bis zum 31.12.2014 schriftlich bei uns eingehen,
    erstattet werden. Diese laufen nicht in die Verjährung. Uns erreicht
    eine hohe Zahl von Rückerstattungsforderungen. Die Prüfung und
    Bearbeitung der Rückforderung wie auch die Überweisung des
    Erstattungsbetrags kann deshalb noch etwas dauern. Die ersten
    Gutschriften erfolgen jetzt und werden in der nächsten Woche auf dem
    Konto der Kunden sein. Zusätzlich werden Bestätigungsschreiben über die
    Auszahlung versendet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier
    an dieser Stelle nicht im Einzelfall sagen können, wann die Gutschriften
    genau erfolgen. Wichtig ist, dass sie erfolgen. Wir bitten um Geduld
    und hoffen auf Ihr Verständnis, Ihr TARGOBANK Social Media Team".


    Dafür haben wir Verständnis liebe Targo, aber warum verschickt ihr nicht gleich vernünftige Schreiben anstatt sehr allgemein formulierter Texte die auch noch Schreibfehler beinhalten?


    Mich würde mal interessieren ob schon jemand BG und Zinsen für Verträge vor 2011 erstattet bekommen hat von der Targobank?

  • Das Schreiben von mir ging am 14.11. zur Santander mit Frist bis zum 08.12.
    Am 24.11. kam die Antwort zurück, daß aus Kulanz bla bla.
    Am 04.12. habe ich ein FAX geschickt mit dem Hinweis nicht über die Frist hinaus zu warten und
    am 09.12. einen Termin beim Anwalt zu haben.


    Am 05.12. kam die BA ohne Zinsen.


    Also am 09.12. zum Anwalt - Mahnbescheid.


  • also ich kann diesen Beitrag da nicht finden ....... wo steht das denn da geschrieben ??

  • Reicht es aus, dass mein Brief /Forderung an die Bank bis zum Ende des Monats raus ist, damit ich überhaupt einen Anspruch darauf habe? (Ich habe Kredite von 2004, 2009 und 2014)



    Nein, ein bloßes Schreiben an die Bank hemmt die Verjährung noch nicht. Das geht nur per anschliessendem Mahnbescheid oder durch Einschalten eines Ombudsmannes oder wenn die Bank schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.


    In Deinem Fall sehe ich aber auch *nur* dringenden Handlungsbedar für den Kredit aus 2009, denn die Forderungen zu Deinem Kredit aus 2014 verjähren erst in 2017 und bis dahin ist ja noch etwas Zeit.


    Ob Du auch für den Kredit aus 2004 noch etwas zurückfordern kannst, hängt davon ab, wann die Zahlung der BG dazu war,
    denn hier gilt die taggenaue Verjährung und ich fürchte, dass hier die Zeit nicht mehr reicht. Sollte die BG jedoch nicht in einem Betrag gezahlt worden sein, sondern auf die Raten verteilt, hast Du noch die Möglichkeit, die BG für alle ab 2005 gezahlten Raten anteilsmäßig zurückzufordern.


    Genaueres dazu ( und zu vielen anderen Fragen) findest Du hier


    https://www.test.de/Kreditbear…n-4709243-0/#question-1-1


    Dort gibt es auch ein Musterschreiben, das Du benutzen kannst, um Deine Forderungen an die Bank zu formulieren.

  • Guten morgen,


    noch jemand von Nachbarforum von Test.de hat G E L D von Targobank bekommen:


    "
    *****104 schrieb am 06.12.2014 um 00:24 Uhr:
    Targobank
    Die Targobank hat mir am Freitag Abend das erste Geld überwiesen, für den Kredit aus dem Jahr 2011 fast 1900 Euro. Ohne Zins, versteht sich und das Geld für die Verträge von 2008 und 2009 fehlt noch.
    "


    Sollte vielleicht Nikolaus was für uns auch haben?


    Schönen Tag noch


    Javier

  • Wir haben heute nochmal ein Schreiben an die Targobank verschickt. Einschreiben/Rückschein in dem wir, um unsere Forderungen zu sichern, von denen einen schriftlichen Verzicht auf die Einrede der Verjährung fordern. Sollte der bis zum angegebenen Termin nicht vorliegen gibt es erstmal einen Mahnbescheid (gut das die Tochter bei einem Anwalt arbeitet), und dann gehts im nächsten Jahr eben weiter. Aber so ist dann die Verjährung zumindest mal gehemmt.
    Vielleicht kommt ja das gewünschte Schreiben?? Wir werden sehen.


    Was wir absolut nicht verstehen, aber da spielen die eben mit der Naivität der Leute, das die nicht gleich diese Formulierung wegen der Einrede der Verjährung mit in ihrem blöden Standardschreiben aufgenommen haben.


    Naja, keiner hat behauptet das es einfach ist sein zuviel gezahltes Geld zurück zu bekommen, oder?? :huh: