Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Im Test.de Forum gelesen......


    @TargobankHabe soeben mit der Hotline Telefoniert. Laut Aussage der Beschwerdestelle der Targobank wird ab Montag, den 08.12.2014, mit der Auszahlung/ Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren begonnen. Bzgl. Erstattung Zinsen konnte mir die Dame nicht mitteilen. Na dann können wir mal gespannt ein, denn "So geht Bank heute" !!

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    @TargobankHabe soeben mit der Hotline Telefoniert. Laut Aussage der Beschwerdestelle der Targobank wird ab Montag, den 08.12.2014, mit der Auszahlung/ Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren begonnen. Bzgl. Erstattung Zinsen konnte mir die Dame nicht mitteilen. Na dann können wir mal gespannt ein, denn "So geht Bank heute" !!


    pruuuuuuuuuuuuuuuuust.. frodo, haste DAS (MAL WIEDER) gehört ?! :whistling:

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    @TargobankHabe soeben mit der Hotline Telefoniert. Laut Aussage der Beschwerdestelle der Targobank wird ab Montag, den 08.12.2014, mit der Auszahlung/ Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren begonnen. Bzgl. Erstattung Zinsen konnte mir die Dame nicht mitteilen. Na dann können wir mal gespannt ein, denn "So geht Bank heute" !!


    Ich finde die Santander hat irgendwie nachgelassen im Knopf drücken. Die könnten auch mal weiter machen...

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    @TargobankHabe soeben mit der Hotline Telefoniert. Laut Aussage der Beschwerdestelle der Targobank wird ab Montag, den 08.12.2014, mit der Auszahlung/ Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren begonnen. Bzgl. Erstattung Zinsen konnte mir die Dame nicht mitteilen. Na dann können wir mal gespannt ein, denn "So geht Bank heute" !!


    Auch die BG`s VOR 2011??? X( *grummmell*

    Happy new year 2015! :thumbup:


  • Du kannst selbst einen Mahnbescheid bestellen, auch wenn die Bank widerspricht, ist die Verjährung erst einmal gehemmt.


    ....... könnte man nicht einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen dem Ombudsmann die nötigen Unterlagen per einschreiben zu zusenden ?? das kann ja nicht viel kosten !! was meint ihr dazu ??

  • Auch die BG`s VOR 2011??? X( *grummmell*


    Auf Ihrer FB Seite schreiben sie ja, "Die Rückerstattungszahlungen aufgrund des ersten BGH Urteils erfolgen bereits seit Juli. Die Kollegen arbeiten mit Hochdruck daran, alle Rückforderungswünsche aufgrund des BGH Urteils von Ende Oktober zu prüfen und zu bearbeiten.


    Auch hat bei Test.de jemand einen Brief für einen Kredit aus 2009 bekommen.


    Hallo Leute, auch ich habe das Standardschreiben der Targobank erhalten, wo mir zugesichert wird das aus Kulanz aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühr erstattet wird. (Kredit ist aus 2009). Ich bräuchte auch keine weiteren Schritte wie Anwalt, Mahnbescheid oder Ombudsmann einleiten. Der Satz "Verzicht auf Einrede der Verjährung" fehlt aber komplett in dem Schreiben. Man bat mich zudem meine Kontodaten schriftlich der Targobank mitzuteilen, obwohl ich die längst in meinem Fristsetzungsbrief mit angegeben habe. Nur eine Hinhaltungstatktik ? Nun folgendes Problem: da die Targobank die Frist bis zum 28.11. verstreichen lassen hat, habe ich am 02.12. mein schreiben an den Ombusmann abgeschickt. (per Einschreiben/Rückschein) Das Schreiben der Targobank kam erst am 04.12. Soll ich mit einem erneuten Schreiben (wie von der Targobank gefordert) denen meine Kontodaten nochmal mitteilen oder abwarten was nun das Ombudsmannverfahren ergibt ?


    Meine Kredite waren übrigens aus 2008 und 2006. Eventuell sind sie da noch nicht angelangt........:)

  • Hallo alle zusammen,


    Ich wollte mal fragen hat schon jemand etwas von der Sparkasse oder spree bekommen? Ausser diesen Standard Brief mit den Verträgen! !!


    Ich danke für eure antworten. ..

  • Auch aus Test.de


    Targobank zahlt - aber nach und nachBei der Targobank hatte ich Kredite in 2012, 2010, 2008 und 2005. Für 2012 hatte ich schon im Frühjahr die Gebühr zurückgefordert, und nach 8 Wochen war das Geld da. Für 2010, 2008 und 2005 hatte ich vor 5 Wochen einen Einschreibebrief verschickt. Ohne schriftliche Antwort wurde am Samstag die Gebühr für 2010 meinem Konto (ohne Zinsen) gutgeschrieben. Der Rest fehlt. Jetzt frage ich mich, ob ich 2008 und 2005 direkt dem Anwalt übergeben soll, damit die Verjährung nicht einsetzt, denn man bekommt ja auch keinen Sachbearbeiter an die Strippe, der einem Auskunft geben kann, ob der Rest (und die Zinsen!) vielleicht in Kürze noch nachgezahlt wird..

  • Jetzt frage ich mich, ob ich 2008 und 2005 direkt dem Anwalt übergeben soll, damit die Verjährung nicht einsetzt, denn man bekommt ja auch keinen Sachbearbeiter an die Strippe, der einem Auskunft geben kann, ob der Rest (und die Zinsen!) vielleicht in Kürze noch nachgezahlt wird..


    Also für mich persönlich würde sich diese Frage nicht stellen. Wenn Du der Bank für alle Rückforderungen die gleiche Frist gesetzt hast und Du darauf keine Reaktion bekamst, ist die Bank mit den nicht gezahlten BG's im Verzug und Du somit im Recht, einen Mahnbescheid zustellen zu lassen.

  • Also für mich persönlich würde sich diese Frage nicht stellen. Wenn Du der Bank für alle Rückforderungen die gleiche Frist gesetzt hast und Du darauf keine Reaktion bekamst, ist die Bank mit den nicht gezahlten BG's im Verzug und Du somit im Recht, einen Mahnbescheid zustellen zu lassen.


    Also für mich persönlich würde sich diese Frage nicht stellen. Wenn Du der Bank für alle Rückforderungen die gleiche Frist gesetzt hast und Du darauf keine Reaktion bekamst, ist die Bank mit den nicht gezahlten BG's im Verzug und Du somit im Recht, einen Mahnbescheid zustellen zu lassen.



    Es handelt sich nicht um mich selber, sondern um jemanden aus dem Test.de Forum...:) Wollte damit nur zeigen, dass scheinbar doch schon jemand Gebühren vor 2011 erstattet bekommen hat. Aber Danke für die Antwort...


  • Hallo Forum,
    jetzt muss ich mit meiner Frage nochmal in diesen Thread umziehen, da im anderen leider keiner antwortet.
    Die Frage lautet: Reicht diese Email mit der Zusicherung, dass bis 31.03.2015 nichts verjährt, aus?
    Ich weiß, dass immer wieder diskutiert wird, ob maschinelle Schreiben ohne Unterschrift ausreichend sind (Ergebnis der Diskussion?), aber in meinem Fall ist es eben eine Email von der Beschwerdestelle Unicredit, diese aber schon mit Name der Bearbeiterin?