Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hierzu mal wieder eine Frage: wenn das Geld nicht eingeht, würde das durch das Schreiben, dass erstattet wird, also der Anspruch anerkannt wurde, Verjährungshemmung bedeuten?


    Durch das so genannte " deklaratorische Schuldanerkenntnis " der Bank verzichtet die Bank auf rechtliche Einwände gegen die erhobene Forderung. Damit auch auf die " Einrede der Verjährung ". Wegen der Überlastung bei der Bearbeitung der Eingaben, lässt sich die Bank allerdings offen, zu welchen Zeitpunkt gezahlt wird. Druck machen! Wat is´mit den Zinsen????


  • Nö, dat hat nix miteinander zu tun. Die RSV - Prämien mussté gesondert zurück fordern. Gib mal bei Tante Google " ein: Retschuldversicherung, Rückforderung, Kopplungsgeschäft. Da gibt´s schon längere Zeit diverse Urteile.

  • :D:D:D ja wat denn.. schnee, ist schnee :D
    (sie, die milch, war nicht schlecht, nur zu kalt für den gebrühten kaffee)..
    aber auch wurscht, dual übersäuert, bin ich seit der bankgeschichte sowieso.. :D
    schlimmer noch am morgen war, dass das küken den 100sten beutel vom kalender schneiden wollte.. nachdem der prothest nicht abreissen wollte, bastelte ich entnervt einen 100sten.. gut, das küken fand die anderen ja viiiiel schöner, und mahnte mich, das nächste mal doch etwas mehr sorgfalt walten zu lassen, aber iwas ist ja bekanntlich immer.. 8| frau hund maulte auch nur rum, weil ihr snack (1 kg pansen) über nacht auf balkonien nicht aufgetaut wollte (oh wunderrrrr).. mal ganz zu schweigen von meinem anderen herrn sohn (Ü20.. spätpubertist *no comment :D* ).. und ich, mittig drin.. quasi allein unter "männern"- was eigentlich ja nicht stimmt, denn das hundchen verfügt ebenfalls über KEIN Y-chromosom, pullert aber dermaßen dreibeinig (den einen hinterlauf WEEEEEEEEEIT in den himmel gestreckt), dass man hier nur von einer neuen gattung, "RÜDIN", ausgehen muss.. wer weiss schon, was da alles mit-gemendelt hat?! 8| du siehst also, ich bin ohnehin ein äusserst gemittleidenswertes geschöpf, und mein *bankbriefloser briefkasten* lediglich EINE persönliche krische auf meinem lebens-dessert :whistling::D noch fragen?! :D
    *der targobank winterdepression die lange nase zeig* :whistling:


    Schöne Poesie! Wat hast´e? Ne´Doggen - Hündin? ( 1 Kg Pansen! ).

  • Hallo,


    ich habe meine Ansprüche mittels Musterschreiben bei der Volkswagen-Bank geltend gemacht. Die zweiwöchige Frist läuft nächsten Freitag ab.
    Bisher habe ich noch nichts von der VW-Bank gehört und befürchte auch, dass sich daran in der nächsten Woche nicht viel ändern wird.
    Daher denke ich schon über die nächsten Schritte nach.


    Am liebsten wäre mir tatsächlich der Anwalt. Aber da ich keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe, weiß ich nicht, ob ich damit ein finanzielles Risiko eingehe, was die Gebühren des Anwalts anbelangt. Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen?


    Alternative wäre der Ombudsmann. Hier frage ich mich, welcher Ombudsmann für die VW-Bank zuständig ist. Ich kann diese Info irgendwie nicht finden, was aber definitiv eher an mir liegt. Für einen Hinweis wäre ich daher sehr dankbar.


    Ombudsmann einschalten ist aber erst nach Ablauf meiner gesetzten Frist möglich, korrekt?


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

  • Hallo,
    ich habe eine Frage, die Targa Bank schrieb mir diesen Text:


    "Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne anerkannten rechtspflicht nicht verjährten Bearbeitungsgebühr, soweit nicht bereits erfolgenden Leistungen sind. Bitte haben Sie Verständnis, das die Prüfung und Abwicklung der erhöhten Zahl an Anfragen einige Zeit dauert. Mit müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen um die Verjährung zu verhindert. Insbesondere ist es nicht notwendig eine Anwalt zu beauftragen, ein Mahnbescheid zu beantragen oder einen Ombudsmannverfahren einzuleiten"


    Kan ich demnächst auf mein Geld hoffen oder ist es ein hinhalte tacktig,?


    Dat Schreiben ist eigentlich das Papier nicht wert, auf dem der Sülz steht. Von wegen " Kulanz ", " Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht "! Die TARGO Bank hat vorbehaltlos zu zahlen und zwar mit Zinsen. Die Frage, die hier schon häufig gestellt wurde: " Hemmt dieses Schreiben die Verjährung?
    Ich meine : Nein!
    Nein, deshalb, weil die Bank auf die so genannte " Einrede der Verjährung " ausdrücklich nicht verzichtet hat.
    Du solltest rechtl. Schritte einleiten.


  • Zu den rechtl. Schritten haben die Mitstreiter hier schon einige Fakten zusammen getragen.
    Dennoch:


    a) Kostenrisiko ( auch ohne RS ) = Null!
    Bank muss zahlen.
    b) Gebührenvorschuß für den Herrn Kollegen aus der Schwarzkittel - Gilde: Dat richtet sich nach dem Streitwert ( Höhe der Bearbeitungsgebühr(en )
    c) Schlichter einschalten: Wenn du ´ne Frist gesetzt hast, ist die Bank erst nach Ablauf dieser in Verzug, sofern sie nicht gezahlt hat.
    Schlcihter darf erst danach involviert werden. Da er ja in einem Streit vermitteln soll, den es erst dann gibt, wenn die Gebühren nicht gezahlt werden oder - siehe TARGO - sich die Bank nicht rührt.
    d) Adresse für den Schlichter gibt´s hier oder bemühe doch mal bitte die NSA - Tante " Google ".

  • Bisher habe ich noch nichts von der VW-Bank gehört und befürchte auch, dass sich daran in der nächsten Woche nicht viel ändern wird.


    Ich würde mich an Deiner Stelle noch bis zum Verstreichen der Frist nächste Woche gedulden, denn nach allem, was man so lesen kann und aus eigener Erfahrung habe ich den Eindruck gewonnen, dass die VW-Bank zahlungswillig ist.
    Bei mir hat es auch 3 Wochen gedauert, bis ein Schreiben von denen kam, aber laut meinem Anwalt ist es korrekt formuliert und es wird auf die Einrede der Verjährung verzichtet, so dass er in diesem Fall vom Versenden eines Mahnbescheides Abstand nehmen wird.

  • Dabei aber nicht übersehen, dass nur von Bearbeitungsgebühren gesprochen wird und nicht von den Zinsen. Diese verjähren auch am Ende des Jahres. Man kann doch leider niemandem mehr trauen


    Stimmt genau, "kastanienbaltt". Ich war etwas zu euphorisch. Aber "rainbow" darf sich wenigstens zum Teil freuen, gelle.

  • Hallo an alle :)
    haben heute sehr nette Post von der Renault Bank bekommen! Zitat ":Selbstverständlich bestätigen wir ihnen gerne,dass wir ihrer Aufforderung nachkommen werden" Bekommen es vollständig zurück bezahlt,die Bank bittet lediglich um noch ein paar Tage Zeit wegen der Vielzahl der Rückforderungen.Die kriegen sie natürlich :thumbup: Vielen dank an das Finanztip-Team.
    Also laßt euch nicht entmutigen,ihr seht es funktioniert :thumbup:
    Schönen abend euch allen,
    lg Claudi


    Wollte nur noch bescheid sagen ,das das Geld komplett überwiesen wurde :thumbup:

  • Tag 36 nach Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr:


    Habe heute nachmittag einen von diesen unsäglich irreführenden Targobriefen in meinem Briefkasten vorgefunden.
    Werde dass nächste Woche mit meiner Anwältin besprechen - und danach endgültig entscheiden..


    Kann ich nicht nachvollziehen, wie so hochbezahlte Rechtsberater so was juristisch uneindeutiges von sich geben können .... :cursing:

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • Nachdem mir die Commerz Finanz bereits mit Schreiben vom 13.11. unter Verzicht der Einrede der Verjährung die Erstattung der BG (von Zinsen natürlich auch kein Wort) angekündigt hatte und hierfür aber die Rücksendung eines ausgefüllten Erstattungsformulars bis 31.12. abhängig macht (wurde von mir postwendend als Einschreiben) verschickt, erhalte ich heute das gleiche Schreiben zur gleichen Finanzierung nochmals :cursing: . Also auch Chaos pur in diesem Laden.


    Schnell und problemlos hat bislang nur die Postbank reagiert und die BG incl. Zinsen erstattet. :thumbup:


    Der Targobank wurde am 26.11. mein Mahnbescheid zugestellt. Bislang hierauf auch keinerlei Reaktion, weder Widerspruch noch erfolgte eine Zahlung der geforderten Summe (BG+5%üBZ). Kommende Woche kann ich den Vollstreckungsbescheid erlassen. Fürchte aber, auch das wird diese Bank nicht zu einer Reaktion veranlassen. Also wer immer noch glaubt, bei der Targobank irgend etwas mit weiteren Schreiben per Post, Email oder Fax zu erreichen: viel Glück aber aus meiner Sicht kann man sich dieses Geld und die Zeit sparen.


    Die Santander Bank hat mir bislang alle BGs erstattet, aber wie bei vielen auch ohne Zinsen. Diese hatte ich nochmals per separatem Schreiben mit Fristsetzung eingefordert. Heute hierauf das 0-8-15 Kulanzschreiben erhalten, welches sich ja nur auf die BGs bezieht und keinen expliziten Verzicht auf Erhebung der Einrede der Verjährung enthält. Die 2. Frist läuft bis Mitte kommender Woche. Danach beantrage ich auch gegen die Santander Bank einen Mahnbescheid.


  • Der Targobank wurde am 26.11. mein Mahnbescheid zugestellt. Bislang hierauf auch keinerlei Reaktion, weder Widerspruch noch erfolgte eine Zahlung der geforderten Summe (BG+5%üBZ). Kommende Woche kann ich den Vollstreckungsbescheid erlassen. Fürchte aber, auch das wird diese Bank nicht zu einer Reaktion veranlassen. Also wer immer noch glaubt, bei der Targobank irgend etwas mit weiteren Schreiben per Post, Email oder Fax zu erreichen: viel Glück aber aus meiner Sicht kann man sich dieses Geld und die Zeit sparen.


    Wie lange hat denn die Bank nach Zustellung des Mahnbescheides Zeit zu widersprechen?

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • mein anwalt meinte 2 wochen.. ich weiss allerdings nicht, ob es generell so ist..


    Ich hab mal gegoogelt:


    <<Zustellung des Mahnbescheids
    Nach Erlass des Mahnbescheids veranlasst das Mahngericht dessen Zustellung an den Antragsgegner per Postzustellungsauftrag. Eine Öffentliche Zustellung (§ 185 ZPO) ist bei Mahnbescheiden nicht möglich[3].
    Daher muss dem Antragsteller stets eine zustellfähige Anschrift des
    Schuldners vorliegen. Hingegen ist eine Öffentliche Zustellung des
    späteren Vollstreckungsbescheids möglich. Nach erfolgter Zustellung des
    Mahnbescheids wird dies dem Antragsteller vom Mahngericht mitgeteilt.
    Das Zustellungsdatum dient dem Antragsteller vor allem als Information
    dafür, ab wann er, falls der Schuldner (= Antragsgegner) keinen
    Widerspruch einlegt, einen Antrag auf Erlass eines
    Vollstreckungsbescheids beim Mahngericht stellen kann (Zweiwochenfrist,
    siehe Abschnitt Vollstreckungsbescheid).
    >>


  • mein anwalt meinte 2 wochen.. ich weiss allerdings nicht, ob es generell so ist..


    Man wird vom Mahngericht schriftlich über den Zustellungstermin informiert (diesem Schreiben liegt schon das Antragsformular für den Vollstreckungsbescheid bei). Ab dem Zustellungstermin läuft eine Frist von 2 Wochen, innerhalb derer der Schuldner (hier die Targobank) der Forderung widersprechen kann. Erfolgt kein Forderungsausgleich und kein Widerspruch, so kann man den Vollstreckungsbescheid erlassen lassen. Das genaue Datum, ab welchem der VB-Antrag zulässig ist steht im Schreiben des Mahngerichtes. Das Gericht erläßt dann den Vollstreckungsbescheid und stellt diesen auch zu. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner noch Widerspruch einlegen, allerdings wird dieser dann gerichtlich geklärt und in der Zwischenzeit kann der Gläubiger aus dem Vermögen des Schuldners die Pfändung betreiben. Ich hoffe, die Targobank hat dann noch genügend Vermögensmasse, um meine gut 500€ bedienen zu können :evil: