Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo Franziska,ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir bzw.meinem
    Schwager weiterhelfen!Nachdem wir erfolgreich von der Renault Bank unsre
    Bearbeitungsgebühren zurück erhalten haben siehts bei meinem Schwager
    anders aus.Er hat sein schreiben an die Volkswagen Bank geschickt und
    folgendes zurück bekommen:Sehr geehrte Damen und Herren,wir haben ihr
    Anliegen auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr geprüft.Sie habenden oben
    genannten Darlehensvertrag in ihrer Eigenschaft als Unternehmer
    abgeschlossen.Die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von
    Bearbeitungsgebühren bezieht sich ausschließlich auf
    Darlehensverträge,die mit Verbrauchern abgeschlossen wurden und ist auf
    den mit Ihnen abgeschlossenenDarlehensvertrag nicht übertragbar.Die von
    Ihnen gewünschte Erstattung einer Bearbeitungsgebühr kann daher nicht
    erfolgen. Ist das rechtens? Oder hat er da irgendeine Chance? Vielen
    Dank für die Mühe im voraus,liebe Grüße Claudia

  • Tag 36 nach Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr:


    Habe heute nachmittag einen von diesen unsäglich irreführenden Targobriefen in meinem Briefkasten vorgefunden.
    Werde dass nächste Woche mit meiner Anwältin besprechen - und danach endgültig entscheiden..


    Kann ich nicht nachvollziehen, wie so hochbezahlte Rechtsberater so was juristisch uneindeutiges von sich geben können... :cursing:


    Guten Abend zusammen!


    Da habe ich wohl noch Glück gehabt...
    Zu meiner Geschichte:
    Am 25.11.2014 die Anfrage zur Rückerstattung von BG (Kredit aus 2009) an die TargoBank geschickt
    Am 02.12.2014 kam dann die Eingangbestätigung
    Am 05.12.2014 (zum Nikolaus :) ) wurden nur die BG überwiesen, aber ohne Zinsen (sind aber immerhin 197€...)


    Hat jemand schon die BG Zinsen zurückerstattet bekommen? Wie habt ihr das beantragt?


    Viele Grüße


  • auch auf die, warte ich noch :whistling:


  • du solltest etwas ganz anderes schicken, ansonsten guckst du evtl am 01.01.15 in die röhre :whistling:
    (schicke lieber gleich etwas verjährungs-hemmendes)


    Ich dachte da die Bank bereits die BG erstattet hat, bekennt sie sich zu dem "Vergehen" , dann sind die Zinsen reine "Formalität", oder sehe ich das falsch?

  • @Effektiv,


    habe gestern ebenfalls mit dem Hypo Beschwerdemanagement telefoniert und anfangs dieser Woche bereits eine eMail geschrieben - auf die eMail wurde bis heute nicht geantwortet und Beschwerdemanagement teilte mit, dass Schreiben mit Einrede der Verjährung nicht verschickt werden, auch nicht auf Anfrage. Die Dame konnte mir nur sagen, dass mein Antrag am 13.11. erfasst wurde und sie momentan beim Prüfen und Auszahlen der Eingänge vom 06.11. sind. Da das wohl bis 31.12.14 nichts mehr wird, habe ich die Sache heute vorab an den Ombudsmann gefaxt, Einschreiben folgt am Montag.


    Neues zu Creditplus: Anwalt hat gestern noch geschrieben mit letztmaliger Zahlungsfrist bis Freitag, 12.12.14, um Klage abzuwenden


    Neues zu Toyota Kreditbank: Konnten die Darlehensnummer doch finden anhand unserer Angaben. Heute kam Ablehnungsschreiben unserer Forderung. Sie sagen ist bereits verjährt, da Vertrag aus 2003 ist. Ich habe Ihnen gleich noch zurückgefaxt, dass ich damit nicht einverstanden bin und ganz frech behauptet, anteilig ab 29.11.04 ist gar nichts verjährt laut BGH-Urteil, da die BG über die Raten verteilt war. Dabei kann ich das gar nicht sagen, habe ja nicht mal mehr den Darlehensvertrag. Aber, wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Mehr als ablehnen können die nicht.


  • mein anwalt meinte 2 wochen.. ich weiss allerdings nicht, ob es generell so ist..



    Ähnliches ist auch bei wikipedia - Mahnverfahren nachzulesen!



  • Die Argumentation, wonach die BGH - Urteile sich ausschließlich auf die Verbraucherkredite beziehen, ist zutreffend. Es gibt allerdings bereits Urteile, dass auch erhobene BGs für Gewerbetreibende/ Unternehmer unzulässig sind. Allerdings dürften die nicht als präjudizierend angesehen werden. Dein Schwager wird da wohl klagen müssen. Gucke mal hier unter " Gewerbliche Kredite ".


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/

  • Ich dachte da die Bank bereits die BG erstattet hat, bekennt sie sich zu dem "Vergehen" , dann sind die Zinsen reine "Formalität", oder sehe ich das falsch?



    Leider nicht!
    Die meisten Banken setzten wohl auf den Faktor Zeit und wollen nach der Manier des " Ewigen Kanzlers " die Sache aussitzen.
    Lese dir dat mal durch:


    http://www.finanzen.net/nachri…henken-Milliarden-4068563


    Interessant, oder?

  • Die Argumentation, wonach die BGH - Urteile sich ausschließlich auf die Verbraucherkredite beziehen, ist zutreffend. Es gibt allerdings bereits Urteile, dass auch erhobene BGs für Gewerbetreibende/ Unternehmer unzulässig sind. Allerdings dürften die nicht als präjudizierend angesehen werden. Dein Schwager wird da wohl klagen müssen. Gucke mal hier unter " Gewerbliche Kredite ".


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/


    Dankeschön :thumbup: