Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern


  • Sobald die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen besteht, das ist der Zeitpunkt, ab dem auch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entfällt, leistet die Versicherung.
    Aber Achtung: Versicherungsfälle, die auf bekannten ernstlichen Vorerkrankungen oder den Folgen eines Unfalls basieren und aufgrund derer der Versicherte in den letzten zwölf Monaten vor Abschluss der Restschuldversicherung ärztlich behandelt wurde, sind in den ersten zwei Jahren nach Abschluss der Restschuldversicherung von der Leistung ausgeschlossen. Erst im Anschluss sind auch diese geschützt.


  • aber wie ist es bei 2 Kreditnehmern?


    Dazu können wir nichts finden.

    Bavaria_Elite schrieb:




    Mal eine andere Frage


    Arbeitskollege ist krank.


    dauert wohl länger.


    Nun hat er auch einen Kredit bei der TEAM Bank mit RSV. (Auch Arbeitsunfähigkeit ab der 6ten Woche)


    Er ist aber mit seiner Frau als Kreditnehmer eingetragen. ( 2 Kreditnehmer)


    Bezahlt die RSV?


    Sobald die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen besteht, das ist
    der Zeitpunkt, ab dem auch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers
    entfällt, leistet die Versicherung.


    Aber Achtung: Versicherungsfälle, die auf bekannten ernstlichen
    Vorerkrankungen oder den Folgen eines Unfalls basieren und aufgrund
    derer der Versicherte in den letzten zwölf Monaten vor Abschluss der
    Restschuldversicherung ärztlich behandelt wurde, sind in den ersten zwei
    Jahren nach Abschluss der Restschuldversicherung von der Leistung
    ausgeschlossen. Erst im Anschluss sind auch diese geschützt.

  • Hallo @ all


    inzwischen hat die Santander Bank die Gebühren auf 2 Kredite erstattet. Leider ist das ganze ohne Zinsen geschehen. Ich habe bereits an den Ombudsmann geschrieben und um weitere Bearbeitung gebeten.


    Gibt es ein Musterschreiben, mit den ich direkt bei der Bank die Zinsen nachfordern kann?


    Lieben Dank für eure Hilfe. :)

  • nachfolgenden Beitrag habe ich auch unter Erfahrung mit den Banken gestellt - hier passt er aber besser rein - und mehr Feedback ist zu erwarten - hoffe ich.


    Feedback von der Postbank


    Folgendes Antwortschreiben hat mir die Postbank geschickt:


    (fett geschrieben ist von Postbank / Textfarbe von mir)


    "...


    vielen Dank für Ihren Brief vom 18.11.2014. Sie wünschen, dass wir Ihnen das Bearbeitungsentgelt für Ihren Kredit/Ihre Kredite zurückzahlen. Gerne prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht - maßgeblich sind die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13).


    Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um Erstattung des Bearbeitungsentgelt gebeten. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung - vorausgesetzt, Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt.


    Sobald wir Ihren Fall geprüft haben, kommen wir auf Sie zu. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.


    Haben Sie den Kredit gemeinsam mit anderen Kreditnehmern aufgenommen?
    Dann teilen Sie uns bitte schriftlich mit, auf welches Girokonto wir die eventuelle Erstattung überweisen sollen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Kreditnehmer diesen Brief unterschreiben.


    ..."


    Nachfolgend meine Anmerkungen zu den rot markierten Textstellen in der
    Reihenfolge, wie im Brief vorgegeben - ohne Ordnung der Wichtigkeit.


    - 18.11.2014 - Mein Brief war vom 04.11.2014, Rückschein abgezeichnet von der Postbank am 05.11.2014.
    Somit handelt es sich wohl nicht um meinen versendeten Brief. Üblich in Antwortschreiben bei Streitigkeiten: Ihren Brief vom 04.11.2014, bei uns eingegangen am 05.11.2014, oder erhalten am 05.11.2014.


    Frage: Versehen oder Absicht? Denn beim 18.11.2014 war die von mir
    gesetzte Frist bis zum 24.11.2014 eventuell bei einem Rechtstreit nicht
    angemessen. Auch bei weiteren Schriftwechsel muß der Bezug eindeutig und
    nachvollziehbar sein - der 18.11.2014 führt zu Verwirrung.


    - wünschen - Nett formuliert, aber im von mir verwendeten Musterbrief der Stiftung Warentest habe ich geschrieben Sie haben zu erstatten, Wir verlangen, jedenfalls haben Sie, unsere Forderung.
    Gewünscht wurde nichts, gefordert alles.


    - Bearbeitungsentgelt - In meinem Schreiben waren auch die Zinsen gefordert. Hierzu schreibt die Postbank nichts.


    - prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht - maßgeblich sind die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13) -


    Im verwendeten Musterschreiben werden weitere Urteile genannt, u. a. auch in Bezug auf die Zinsforderungen:
    Es fehlt der Bezug der Postbank auf folgendeBGH- Urteile:
    BGH-Urteil vom 13.05.2014, XI ZR 405/12 (Briefabschnitt Kreditbearbeitungsgebühr)
    BGH-Urteil vom 12.05.1998 (Briefabschnitt Zinsforderung)
    BGH-Urteil vom 07.06.2011,XI ZR 79/97(Briefabschnitt Zinsforderung)
    BGH-Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 17/14 (Briefabschnitt Verjährung).


    Alle die hier genannten Urteile wurden von Stifung-Warentest im Musterschreiben als einschlägig aufgeführt. Speziell auf die angeführtenUrteile zu den 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz wird von der Postbank überhaupt nicht eingegangen.


    - gebeten / Anfrage - War klare Forderung gegenüber der Postbank und keine Anfrage.


    - Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung -

    Worauf bezieht sich das Wort Hier ?
    Auf das positive Ergebnis der Postbank-Prüfung zur zurückgeforderten Bearbeitungsgebühr?
    Auf eine positive Prüfung der Postbank zu meinen Zinsforderungen -
    welche im Postbankschreiben weder in Wort noch in Urteil genannt wird?
    Oder - ganz großzügig von der Postbank - auf alle meine Forderungen?


    Nach meiner eigenen Beurteilung bezieht sich der angekündigte Verzicht der Postbank auf die Einrede der Verjährung nur auf durch die Postbank positiv geprüfte, von mir geforderte Kreditbestandteile.


    Von der Postbank negativ geprüfte Ansprüche und Zinsforderungen werden vermutlich von der Postbank durch eine Einrede der Verjährung abgelehnt - und auf den Postbank-Brief verwiesen, wo doch alles so drinnen stand?
    Eine klare Aussage sieht anders aus! Und dieser Brief wurde wohl überlegt von Juristen ausformuliert!


    Zu guter Letzt ein Ablenkung auf einen Nebenkriegsschauplatz:
    - Haben Sie den Kredit gemeinsam mit anderen Kreditnehmern aufgenommen? -


    Könnte ja sein, eventuell haben den Brief ja nicht alle Kreditnehmer unterschrieben - da wäre ein Nachschieben der Einverständniserklärung der weiteren Kreditnehmer mit dem Vorgehen sicher gut. Und eventuell ist z.B. ja eine Ehe zwischenzeitlich geschieden - und die gemeinsam gezahlte Kreditbearbeitungsgebühr steht eventuell beiden Expartnern zu.


    Aber das ist sicher nicht der Regelfall - Wenn die Postbank schon so weit und präzise die eventuell vorliegenden Sachverhalte durchdacht hat -wo ist das Wörtchen Zinsforderung?


  • denselben Wisch habe ich auch bekommen. Auch bei mir war mein Brief vom 03.11. Bezogen wurde sich auf 17.11.! Auf die Zinsen wird auch gar nicht eingegangen.


  • Na, ich versuche mich mal ( aber " To Whom It May Concern " frei übersetzt: An alle Geprellten:


    Zu1.: Nö, die Bank ist mit deinem Schreiben unter Fristsetzung auch wg. Zinsen in Verzug.


    Zu 2: Zinsen, klar! Nutzungsentschädigung, bin ich mir jetzt nicht sicher. Müsste ich mich mal einlesen. Oder: Gucke mal hier auf die Seiten 210 ff.


    Zu3: Jau, der tritt bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Banken in den Ring, wenn er angerufen wird. Dem musste´e nicht die Summe benennen, sondern nur die maßgeblichen Unterlagen zusenden. Also: Kreditvertrag, Schriftwechsel mit der Bank.


    Zu4: Der RA wird sicherlich einen Vorschuss verlangen. ( Motto: " Ohne Schuuuss, kein Juuus! " ). Da die Bank in Verzug ist, hat sie die Kosten seiner Beauftragung zu zahlen. Wenn sie zur Zahlung der Zinsen / Nutzungsentschädigung verurteilt wird, sowieso.


    Zu5: Es kommt wohl auf die Vertragsgestaltung an. Es gibt Verträge, da wird die Bearbeitungsgebühr als einmalige Zahlung, ergo, unverzinst, ausgewisen. Möglich ist dann, dass dieser Betrag zusammen mit den anderen Positionen: Darlehnssummer, RSV und Zinsen auf Darlehnssumme addiert wird und dann durch die Anzahl der Monat bis zum Laufzeitende dividiert wird.
    Der Vertrag / die AGB werden das aber regeln. Bitte mal nachsehen.


    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 250 - Geld zurück - Finanztip-Community

  • denselben Wisch habe ich auch bekommen. Auch bei mir war mein Brief vom 03.11. Bezogen wurde sich auf 17.11.! Auf die Zinsen wird auch gar nicht eingegangen.



    Ich traue den Banken zwar nicht über den Weg, aber: Gehen wir mal davon aus, dat die durch die Flut von Forderungsschreiben nach dem 28.102014 heillos überlastet sind und - natürlich - nicht auf jedes Einzelschreiben eingehen können. So wurden flugs Standardschreiben formuliert und dann jeweils abgesandt. Wenn diese, wie hier und wie es auch erforderlich wäre, auf die " Einrede der Verjährung " der Forderung(en) verzichtet, weil sie die Fälle nicht fristgemäß bearbeiten können, wäre dieses so zu verstehen, dass diese sich auf die - berechtigten - Zinsforderun(en) bezieht. Dafür spricht, dass die hierzu einschlägige BGH - Rspr. heran gezogen und ausdrücklich erwähtnt wird.

  • Hallo,



    es wurde die bei der Targobank die Bearbeitungsgebühr + Zinsen zurückgefordert. Per Einschreiben mit Rückschein.


    Jetzt hat die Targobank folgendes geantwortet.



    ...


    Die in den letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen die Verträge anderer Kreditinstitute. Wegen der abweichenden Gestaltung unseres Kreditangebots sind diese Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren nicht unbedingt übertragbar. Dies haben einige Gerichte auch nach den Entscheidungen im Mai 2014 noch so entschieden.


    Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren, soweit nicht bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von Anfragen aktuell einige Zeit dauert. Sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Insbesondere ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten.


    ..


    100% sicher ist es aber nicht, dass die Verjährungfrist ausgesetzt wird oder?
    Sollte ich selbst einen Mahnbescheid beantragen oder einen Anwalt einschalten?
    Muss ich hierfür in Vorkasse treten?
    Zahlt die Bank dann den Anwalt den ich beauftragt habe oder wie läuft das ganze?


    Vielen Dank.

  • Unlaublich .... das so was erlaubt war/ist


    Dat is´Banken - Kapitalismus in Reinkultur.
    Die VBZ in HH hat bereits 2007 in einem prima Aufsatz ( http://www.vzhh.de/schulden/30785/moderner-kreditwucher.aspx ) die rechtlichen Bedenken zu solcher Art Kopplungsgeschäften ausgearbeitet. Dat ist lange her. Geändert hat sich nix. Wer heute Kohle braucht, vielleicht sogar in einer Notsituation ist ( Tod der Eltern, Unfall des Partners, Erwerbsunfähigkeit erc. pp. ) muss bei den Brüdern zu Kreuze kriechen und wird dann noch mit dem Hinweis " Wenn Sie die RSV nicht wollen, kriegen Sie den Kredit nicht " über´n Eimer gehalten. Vogel friss oder stirb, eben.
    Wat macht Merkel und Konsorten dagegen? Nix!

  • Hallo, habe auch bei der Targobank einen Kredit aufgenommen im Jahre 2004 und diesen in 2005 nochmals aufgestockt, leider liegen mir diese Unterlagen nicht mehr vor, weiß jemand wieviel die damalige Citibank jetzt Targobank an Prozentpunkten an Gebühr genommen hat ?
    Allerdings muss ich dazusagen, dass ich bereits einen Mahnbescheid erstellt habe mit der gleichen Kontonummer, gilt der Mahnbescheid dann nur über den Betrag der eingetragen wurde oder auch für alle Bearbeitungsgebühren aus der Kontonummer ?!


    THX
    Tommy

  • Hakko in die Runde!


    Volksbank BG


    Ein Freund von mir hat 2005 einen Kredit bei der Volksbank aufgenommen.
    1900,- Eus Bearbeitungsgebühr
    Jetzt schreibt die Bank:
    1. BGH- Urteil ist auf Immobilienkredite nicht übertragbar
    2. Aus Kulanz zahlen wir ihnen aber 850,- €
    3. Füllen sie beiligendes Formular aus.


    Die haben doch nicht alle Latten am Zaun. Für wie blöde halten die uns Verbraucher?

  • Ich habe mal eine Frage,
    ich habe folgendes Schreiben von der Deutschen Bank erhalten.


    Sie Verzichten auf die Einrede der Verjährung, solange der Erstattunganspruch nicht bei Eingang des Schreibens bereits verjährt war.
    Der Kredit stammtbaus dem Juni 2005, sollte dann nicht verjährt sein.


    Muss bzw. sollte ich dennoch verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen oder ist das jetzt nicht nötig?

  • Hallo Axel, genau das identische Schreiben haben wir von der Norisbank erhalten.
    Da es ein Standardschreiben ist, kann es ja sein, dass es Forderungen gibt, die bereits verjährt sind, da würde die Bank für diese ja ein Verzicht eingehen. Deswegen ist der Satz so formuliert.


    Aber ich traue keiner Bank, da man heutzutage auf jeder Formulierung achten sollte und ich möchte nicht, das bei denen am 1.1. alle Sektkorken knallen.
    Ich sichere mich trotzdem ab, ich weiss noch nicht wie :( , welches der bessere Weg wäre.


    Kenni

  • Hallo Axel, genau das identische Schreiben haben wir von der Norisbank erhalten.
    Da es ein Standardschreiben ist, kann es ja sein, dass es Forderungen gibt, die bereits verjährt sind, da würde die Bank für diese ja ein Verzicht eingehen. Deswegen ist der Satz so formuliert.


    Aber ich traue keiner Bank, da man heutzutage auf jeder Formulierung achten sollte und ich möchte nicht, das bei denen am 1.1. alle Sektkorken knallen.
    Ich sichere mich trotzdem ab, ich weiss noch nicht wie :( , welches der bessere Weg wäre.


    Kenni


    wegen zeitknappheit.. per anwalt mahnbescheid oder klage.. viel erfolg..