Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @Daniel.K (S. 252)


    Wo haben Sie gelesen, dass Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjährt sind? Hier im Forum mit Sicherheit nicht. Dies ist auch definitiv falsch. Auch Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjähren erst am 31.12.2014, falls die Bearbeitungsgebühr in 2005 mit der 1. Kreditrate gezahlt wurde.

  • @Daniel.K (S. 252)


    Wo haben Sie gelesen, dass Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjährt sind? Hier im Forum mit Sicherheit nicht. Dies ist auch definitiv falsch. Auch Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjähren erst am 31.12.2014, falls die Bearbeitungsgebühr in 2005 mit der 1. Kreditrate gezahlt wurde.


    Es ging hier um die Restschuldversicherung und nicht um die Bearbeitungsgebühr!

  • Aus welchen Jahren kann ich den die Restschuldversicherung einfordern, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.? 10 Jahre wie bei den Bearbeitungsgebühren, oder 3 Jahre?
    Danke für die Hilfe!


    Also: nachdem zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Recht, galt das Widerrufsrecht als "unendlich" - Du kannst es also heute noch geltend machen - ich drücke Dir die Daumen!

  • Es ging hier um die Restschuldversicherung und nicht um die Bearbeitungsgebühr!


    Es kommt im Wesentlichen darauf an, ob die Widerrufsbelehrung "falsch", d.h. nicht ordnungsgemäß ist - wenn sie das ist, läuft das Widerrufsrecht weiter, also kann m.a.W. auch heute noch geltend gemacht werden.



  • Ich mache noch mal auf dieses Problem aufmerksam. Scheint untergegangen.
    :/


    Nein, was machst du dir da einen Kopf drüber.
    Die Bank hat dir bereits bei der Vertragsunterzeichnung die BG abgezogen bzw. draufgerechnet, du bist also von Anfang an wirtschaftlich benachteiligt worden.


    Demnach haben die Banken auch von Anfang an die Zinsen auf die BG zu zahlen.

  • [quote='KoenigKunde','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-zurueckfordern?postID=9911#post9911']Das kenne ich doch! Die SWK-Bank ist genauso ein Verein. Die Versicherungsobundsmannen fühlen sich nicht zuständig, genauso wenig wie die Schlichtungsstelle der Bundesbank oder des Bankenvereins.


    Deswegen befinde ich mich gerade auf dem Mahnbescheidstrip, um nicht zu sagen auf dem Kriegspfad.


    hat sich die swk bank denn immer noch nicht gemeldet bei dir?? X(

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • Hallo zusamen
    Habe gestern diese sache mit den bearbeitungsgebühren erfahren,und seit 2005 habe einige sachen finaziert unter anderen auch ein auto bei der vw bank ,das problem ist bei vielen sachen habe ich die unterlagen nicht mehr,und nur die bank kundennummer vom kontoauszug,kann ich da auch ein schreiben fertig machen mit bitte um erstattung?wenn ich nicht 100% weiss ob welche angefallen sind?
    welche frist sollte ich jetzt setzen?will das ganze morgen per einwurfeinschreiben an die banken verschicken


    ohne fristsetzung und ohne daraufhin folgende mahnung kannst du keinen gerichtlichen mahnbescheid verschicken und auch nicht zum ombudsmann. für den mahnbescheid gilt dasselbe, wenn du den betrag nicht weißt...
    am besten morgen noch zum rechtsanwalt...

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • Nein, was machst du dir da einen Kopf drüber.
    Die Bank hat dir bereits bei der Vertragsunterzeichnung die BG abgezogen bzw. draufgerechnet, du bist also von Anfang an wirtschaftlich benachteiligt worden.


    Demnach haben die Banken auch von Anfang an die Zinsen auf die BG zu zahlen.


    Naja, es könnte halt ein Grund sein, warum viele Banken hier keine Zinsen auszahlen möchten. Ich habe das BGH-Urteil so verstanden, dass die Banken den Nutzen aus unserem Geld, pauschal 5% über Basiszinssatz, uns heraus geben müssen. Wenn sie das Geld aber in meinem Fall etwa erst nach 2,5 Monaten nach Vertragsunterzeichnung in die Finger bekommen, können sie ja schwerlich vorher damit einen Nutzen erwirtschaftet haben. Ich könnte also auf Nummer Sicher gehen und die pauschalierte Herausgabe des Nutzens erst einen Tag nach der zweiten Rate verlangen. Das sind nur wenige Cent Unterschied. Wer weiß wie Bankenanwälte ticken? :D

  • @rainbow (S. 247)


    Es kommt für den Umfang des Verzichts der Bank auf die Erhebung der Einrede der Verjährung darauf an, welche Ansprüche 'rainbow' gegenüber der Bank geltend gemacht (nur die Bearbeitungsgebühr oder die BG mit Zinsen), denn der Verzicht der Bank bezieht sich auf den "mit Ihrem Schreiben geltend gemachten" Anspruch.

  • ohne fristsetzung und ohne daraufhin folgende mahnung kannst du keinen gerichtlichen mahnbescheid verschicken und auch nicht zum ombudsmann. für den mahnbescheid gilt dasselbe, wenn du den betrag nicht weißt...
    am besten morgen noch zum rechtsanwalt...[/


    Also Ombudsmann kann man schon vor Kontaktaufnahme mit der Bank einschalten, steht so auf der Website des Bankenverbandes. Gerade jetzt womit Zeit knapp wird werde ich auch gleich den Ombudsmann einschalten um die Verjährung zu hemmen

  • @Picteur (S. 246)


    Die Antwort ist falsch. Zuständig für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, es denn, es existiert in dem entsprechenden Bundesland ein sog. 'Zentrales Mahngericht'.