Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo,


    hat jemand schon einen Schreiben an den Ombudsmann geschrieben um die verjährung zu hemmen, nach den er von der Bank einen Standartbrief bekommen hat?


    wenn ja gib es einen Vorlage bzw was soll ich den Ombudsman schreiben und was muss ich bei legen?
    - meine Schreiben an die Bank
    - Kreditvertrag
    - das schreiben von der Bank


    ??

  • Gar nichts von dem.


    Die Bank bezahlt und informiert ihn.
    :(


    Im Ernst, schicken Sie vorsorglich alles hin, um keine Ausreden zu bekommen.
    Allerdings ist die Erfolgsquote dieser "Institution" eher auf Seiten der Banken / Geldgeber....

  • @lobster53
    Antwort der BVR von letzter Woche, bzgl. VOBA Frankfurt:



    Auf der Homepage dieser "Bank" wird auch lediglich auf eine Schlichtungsstelle für "Versicherungen" hingewiesen.



    Stimmt wohl, denn ich habe mal dort die Seiten durchforstet. Nix von einem Hinweis bzgl. des obligatorischen Schlichtungsverfahrens gefunden. Du hast es zutreffend formuliert. Komisch!

  • @ben123 (S. 243)

    Verzichtet die Bank wirksam
    auf die Erhebung der Einrede der Verjährung, und wird dennoch ein Mahn-/Klageverfahren zwecks Verjährungshemmung eingeleitet, hat der Antragsteller/Kläger aller Voraussicht nach die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, da in diesen Fällen ein Mahn-/Klageverfahren nicht notwendig war.

  • ohne fristsetzung und ohne daraufhin folgende mahnung kannst du keinen gerichtlichen mahnbescheid verschicken und auch nicht zum ombudsmann. für den mahnbescheid gilt dasselbe, wenn du den betrag nicht weißt...
    am besten morgen noch zum rechtsanwalt...


    Hast´e keinen einzige alten Kontoauszug mehr, auf dem ggfs. die Daten zur Lastschrift bzw. dem Lastschriftsverfahren enthalten sind? Sonst könnte dir event. deine Hausbank weiter helfen. Die müssen die Unterlagen zu deinem Konto aufgewahren. Beile dich! Verjährung droht!

  • Werde Dich vermissen !


    Ciao :*


    Marcus, warum willsté hier abzwitschern? Macht doch Freude, zu sehen, wie die Banken absaufen. Und helfen können wir den Leuten auch noch. Denke an den HSV, der hat wenigstens heute gewonnen. Es wird wieder aufwärts gehen mit uns Norddeutschen ( absteigen werden die anderen Vereine ), woll!

  • @ben123 (S. 243)

    Verzichtet die Bank wirksam
    auf die Erhebung der Einrede der Verjährung, und wird dennoch ein Mahn-/Klageverfahren zwecks Verjährungshemmung eingeleitet, hat der Antragsteller/Kläger aller Voraussicht nach die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, da in diesen Fällen ein Mahn-/Klageverfahren nicht notwendig war.



    Erstmal Danke, aber mir ist unklar ob der Verzicht auf die Verjährung für mich wirksam ist?


    Zitat: "Wir werden nach Prüfung Ihre Ansprüche in jedem Fall auf Sie zukommen und Verzichten bei berechtigter Rückforderung bisher nicht Verjährter Ansprüche im Zeitpunklt der Zugangs Ihres Schreiben auf die Einrede der Verjährung bis 31. März 2015."


    Kredit Antrag war 2008


  • Dat kannst´e zunächst Online erledigen. Der Kreditvertrag, dein Aufforderungsschreiben und die Antwort der Bank darauf sind wohl der Schiedsstelle vorzulegen. Sonst kann von dort aus keine Prüfung deines Anliegens erfolgen.

  • Erstmal Danke, aber mir ist unklar ob der Verzicht auf die Verjährung für mich wirksam ist?


    Zitat: "Wir werden nach Prüfung Ihre Ansprüche in jedem Fall auf Sie zukommen und Verzichten bei berechtigter Rückforderung bisher nicht Verjährter Ansprüche im Zeitpunklt der Zugangs Ihres Schreiben auf die Einrede der Verjährung bis 31. März 2015."


    Kredit Antrag war 2008


    Hört sich doch jut an. Wat der Kollega schon oben geschrieben hat, trifft zu. Wobei ich mit " Ansprüche " auch die auf die BG anfallenden Zinsen erkenne. Abwarten und Ostfriesentee mit Kluntje und Weißer Wolke trinken. Bis die Antragsflut abgearbeitet sein wird, könnten noch Wochen vergehen. Zu Silvester darfsté aber auch ´nen Gläscken Sekt trinken, weil die Kohle erstattet wird.

  • Dat kannst´e zunächst Online erledigen. Der Kreditvertrag, dein Aufforderungsschreiben und die Antwort der Bank darauf sind wohl der Schiedsstelle vorzulegen. Sonst kann von dort aus keine Prüfung deines Anliegens erfolgen.


    Muss das Antwortschreiben schon zwingend dabei sein? Ich habe nämlich meins noch nicht erhalten und würde am Dienstag die Unterlagen zum Ombudsmann schicken. Frist läuft morgen aus.

  • Hört sich doch jut an. Wat der Kollega schon oben geschrieben hat, trifft zu. Wobei ich mit " Ansprüche " auch die auf die BG anfallenden Zinsen erkenne. Abwarten und Ostfriesentee mit Kluntje und Weißer Wolke trinken. Bis die Antragsflut abgearbeitet sein wird, könnten noch Wochen vergehen. Zu Silvester darfsté aber auch ´nen Gläscken Sekt trinken, weil die Kohle erstattet wird.


    Letzte frage


    also muss ich jetzt nix mehr tun und abwarten, habe ich das richtig verstanden?


  • @Picteur (S. 246)


    Die Antwort ist falsch. Zuständig für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, es denn, es existiert in dem entsprechenden Bundesland ein sog. 'Zentrales Mahngericht'.


    Ich glaube es geht um meine Frage. :) Du hast Recht, was das Mahngericht angeht, also das Gericht wohin man den "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" hin schickt. Bei meiner ursprünglichen Frage ging es aber um das Prozessgericht, bei dem später evt. Klage erhoben werden muss. Und da hat Picteur recht. Welches Prozessgericht zuständig ist entscheidet (in solchen Darlehensfragen) der Firmensitz der beklagten Bank. In meinem Fall ist es das Amtsgericht in Bingen am Rhein für die SWK-Bank und nicht wie ich zuerst vermutete das Amtsgericht in Mainz, nur weil irgendwas von Mainz in ihrem Impressum steht. Das obige Papierformular hätte ich also erst mal falsch ausgefüllt. :(


    Im Online-Mahverfahren kann es aber auch sein, dass beide zuständigen Gerichte automatisch aus den angegebenen Adressen und der Art des Verfahrens (Mietsache, Darlehen) ermittelt werden und ich hier völlig um sonst herum frage. :)


    Trotzdem danke für deine Antwort.

  • Muss das Antwortschreiben schon zwingend dabei sein? Ich habe nämlich meins noch nicht erhalten und würde am Dienstag die Unterlagen zum Ombudsmann schicken. Frist läuft morgen aus.


    Nö, wenn Unterlagen fehlen oder ergänzt werden müssen, wirst du von dort aus gebeten, diese nachzureichen. Gehe mal - sofern du dazu noch Fragen hast - auf die gegoogelten Treffer, nachdem du Schlichtungsverfahren, Banken, eingegeben hast. Bei " wiki " gibt´s auch ´ne gute Erläuterung zu dem Thema.

  • Hast´e keinen einzige alten Kontoauszug mehr, auf dem ggfs. die Daten zur Lastschrift bzw. dem Lastschriftsverfahren enthalten sind? Sonst könnte dir event. deine Hausbank weiter helfen. Die müssen die Unterlagen zu deinem Konto aufgewahren. Beile dich! Verjährung droht!


    doch habe auch die vertragsnummern aus dem kontoauszug genommen für das schreiben,nur weiss ich nicht ob dmals die gebühren verlangt wurden.

  • @ben123 (S. 255)


    Das Schreiben der Bank dürfte für einen umfassenden Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung nicht ausreichen, da die Bank nur bzgl. "berechtigter" Rückforderungen verzichtet, d. h., die Bank behält sich wohl noch vor, darüber zu entscheiden, ob Ihre Rückforderung berechtigt ist oder nicht.