Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Marcus, warum willsté hier abzwitschern? Macht doch Freude, zu sehen, wie die Banken absaufen. Und helfen können wir den Leuten auch noch. Denke an den HSV, der hat wenigstens heute gewonnen. Es wird wieder aufwärts gehen mit uns Norddeutschen ( absteigen werden die anderen Vereine ), woll!



    Ich doch nicht - Kastanienblattt ist raus ;(


    Genau, war ein klasse Spieltag ! :D


    Endlich wieder Montag, da gibt es wieder News von Anderen hier !!! :thumbup:

  • Ich doch nicht - Kastanienblattt ist raus ;(


    Genau, war ein klasse Spieltag ! :D


    Endlich wieder Montag, da gibt es wieder News von Anderen hier !!! :thumbup:


    So ist es, am Samstag ging hier Post von der Hypovereinsbank/Unicredit ein.


    Sie erstatten alle BG's incl. durch die Bank berechneter Zinsen (4%), baten aber noch um einige Tage Geduld bis zur Überweisung.


    Sollte man trotz deren Bescheide zur Sicherheit noch die Verjährung vor Jahresende hemmen, wenn die Zahlung in den nächsten Tagen nicht eintrifft?

  • So ist es, am Samstag ging hier Post von der Hypovereinsbank/Unicredit ein.


    Sie erstatten alle BG's incl. durch die Bank berechneter Zinsen (4%), baten aber noch um einige Tage Geduld bis zur Überweisung.


    Sollte man trotz deren Bescheide zur Sicherheit noch die Verjährung vor Jahresende hemmen, wenn die Zahlung in den nächsten Tagen nicht eintrifft?


    Wenn die alles konkret aufgeführt und beziffert haben, sollten keine weiteren Schritte mehr notwendig sein.
    Im Regelfall hat man nach solchen Schreiben (von anderen Banken jedenfalls) innerhalb einer Woche das Geld auf dem Konto.


    Hier ist auch nicht mehr der Zeitpunkt der Überweisung wichtig, sondern die Anerkennung Deiner Forderung. Und die hast Du ja schriftlich.

  • Ich hatte am Samstag auch den Brief er DB im Briefkasten.
    Sie verzichten auf die Verjährung, wenn die Ansprüche von mir auch wirklich geltend gemacht werden können usw.
    Hört sich ganz gut an.
    Leider kam er zu spät und mein Brief an dem OM ist schon in Berlin.
    Egal, doppelt hält besser und ich bin auf der sicheren Seite.
    Jetzt lass ich alles mal laufen und freu mich auf Weihnachten.
    Das ich vorher noch Geld bekomme, glaube ich eh nicht, ich freu mich einfach drauf, das ich überhaupt was bekomme.
    Hoffe ich.
    Hab noch nirgends gelesen, das die DB schon gezahlt hat.
    Gruß

  • Hallo,


    habe 2012 ein Haus gekauft und mit Schwäbisch Hall finanziert. Habe dafür einen Bausparvertrag abgeschlossen mit 500 € Bearbeitungsgebühren. Diese sind ja zulässig. Des Weiteren habe ich einen Bausparvertrag ( Bauspardarlehen ) abgeschlossen mit sofortiger Auszahlung und hierfür haben die ein laufzeitunabhängiges Entgelt in Höhe von 600 € berechnet. Kann mir jemand sagen ob dieses Zulässig ist ? Schreiben an die Schwäbisch Hall habe bereits verschickt.


    Gruss


    Dennis


  • Ich habe alle Unterlage an den Ombudsmann geschickt. Vordruck auf der Seite des jeweiligen Ombudsmannes.
    Sachverhalt beschreiben, alle Unterlagen und Schriftverkehr mit der Bank und ab per Einschreiben.
    Habe jetzt Antwort erhalten, nach ca. 1 Woche, das das Schreiben eingegangen ist und das Schlichtungsverfahren eingeleitet wurde. (Ombudsmann der Sparkasse). Bei dem Anderen dauert es wohl etwas länger. Da habe ich noch keine Rückmeldung wegen Santander.

  • Wie verhält man sich denn am besten, wenn die BG ohne Zinsen zurückbezahlt wurde?


    Es geht um einen Autokredit von 2010 bei der BMW Bank.
    Ich hatte die BMW Bank zweimalig angeschrieben:


    1. Schreiben:
    Rückforderung der BG mit Zinsen (4%) und einer Frist von 3 Wochen, auf welches ich nur ein Standardschreiben bekam:


    "Derzeit erhalten wir eine große Anzahl von Anfragen aufgrund des am 28. Oktober 2014 ergangenen BGH-Urteils zur Bearbeitungsgebühr. Wir bemühen uns, jede Anfrage zeitnah und mit der nötigen Sorgfalt zu bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage dennoch verzögert.
    Wir weisen Sie darauf hin, dass dieses Schreiben keine Anerkennung eines Anspruchs darstellt. Sollte unsere Prüfung ergeben, dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr besteht, werden wir diesem entsprechen. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von weiteren Schreiben ab."


    2.Schreiben dann nach verstreichen der obengenannten Frist mit Rückforderung der BG+Zinsen+Verzugszinsen und einer erneuten Frist von 7 Tagen und Androhung denn Fall bei erneutem Verzug alles einem Anwalt zu übergeben.


    Die BG wurde jetzt überwiesen. Jedoch ohne Zinsen und Verzugszinsen.


    Zudem erhielt ich wieder ein Standardschreiben:
    "Da Sie uns als Kunde wichtig sind, haben wir nach Prüfung des Sachverhaltes die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr veranlasst. Dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage.
    Wir werden den Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen."

    Von der Verjährung ist keine Rede. Greift die Verjährung bzgl. der Zinsen+Verzugszinsen auch am 31.12.14?
    Von den eingeforderten Zinsen ist in diesem Schreiben keine Rede.


    Wie ist der Passus "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage" zu interpretieren?


    Sollte man die Sache doch dem Anwalt oder Ombudsmann übergeben um die Verjährung zu hemmen?
    Sollte man selbst einen Mahnbeschescheid beantragen mit dem Risiko, dass er bezgl. der Berechnug der Zinsen und Verzugszinsen nicht korrekt sein könnte?

  • Also Targobank rührt sich nicht nur Werbung können sie verschicken für einen Kredit
    Langsam hab ich die Schnauze voll jeden Tag auf mein Konto zu schauen und nichts tut sich.
    Aber ok Freitag Anwalt's Termin und dann bin ich gespannt ob sich dann was tut. Ganz ehrlich glaub ich auch daran nicht wäre ja zu schön

  • Guten Montag,


    nochmal aus Nachbarforum von Test.de:


    "
    ********n schrieb am 08.12.2014 ***Uhr:


    Targobank


    Habe eben die Targobank angerufen. Die freundliche Dame (ja solls geben) teilte mir mit, dass die auf den (uns bekannten Standard-) Schreiben vorhandenen "neuen Kundennummern" nicht falsch - sondern eine neue Erfassung der Targobank (bei Übernahme verm. der Citibank) sind. Nach Erhalt dieses Schreibens soll demnächst ein Schreiben mit der Aufstellung rausgehen wo ggf. alle Kredite erfasst sein sollen und dann wir - wie sie wörtlich sagte - gemäß dem BGH-Urteil ausgezahlt werden. Sollte ich bis Ende der Woche nichts gehört haben, solle ich mich nochmal melden. Bin gespannt. (Anwalt weiß schon Bescheid).
    "


    von meine Seite, Email an egalwem@targobank.de .... mal sehen.


    Javier