Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo, ich habe einen Immobilienkredit bei Labo-Bank und ich habe 1% Bearbeitungsgebühr bezahlt, kann ich diese zurück verlangen?

  • Liebe Franzika,


    ich hoffe, dass ich in diesem Blog richtig bin; ich schreibe das erste mal hier.


    Auch ich habe eine Frage zum Thema "Bearbeitungsgebühr-Rückerstattung". Ich habe in diesem Urteil gelesen, dass dies nicht für die sog. Abschlussgebühren gelte. Ist dem aber auch so, wenn man auf das Darlehen bei einem Bausparvertrag verzichtet? Wir werden sehr wahrscheinlich das Darlehen wegen der sehr hohen Darlehenszinsen nicht in Anspruch nehmen. Bei Abschluss des Bausparvertrages wurde uns gesagt, dass wir im Falle eines Darlehensverzichts die Abschlussgebühr erstattet bekämen. Leider gab es damals noch kein Bankenprotokoll und ich habe diese Aussage leider nicht schriftlich.
    Können Sie mir bitte mehr dazu sagen?


    Herzlichen Dank und freundliche Grüße

  • Ja, Sie sind richtig! Herzlich willkommen in unserer Community!


    Als Moderatorin bin ich für die technische und formale Betreuung der Community zuständig. Ich leite Ihre Anfrage daher gerne an unsere Experten weiter, die Ihnen da besser Auskunft geben können.

  • Hallo Martin K.,


    so wie Sie es beschreiben, hört es sich nach einem ganz normalen Kredit für Ihre private Baufinanzierung an. In dem Fall können Sie die 1% Bearbeitungsgebühr zurückverlangen. Als Vorlage für Ihr Schreiben an die Labo können Sie das Musterformular aus unserem Artikel zum Thema Kreditgebühren nehmen http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/.


    Läuft denn die Finanzierung noch und wann ist der Vertrag abgeschlossen worden?


    Beste Grüße
    Martin Berg

  • Hallo I.Kiesew.,


    Sie haben es richtig erkannt. Das BGH Urteil bezieht sich nicht auf die Abschlussgebühren bei Bausparverträgen. Für diese hat der BGH bereits entschieden, dass eine Bearbeitungsgebühr von einem Prozent der Bausparsumme zulässig ist.


    Daran ändert sich auch nichts, wenn man sich dann dazu entscheidet, dass Darlehen nicht abzunehmen.


    Ich sehe also für Ihren Fall keine guten Erfolgschancen, gerade da Sie schreiben, dass Ihnen zwar versichert wurde die Gebühr zurückzuerstatten, Sie diese Aussage aber leider nicht schriftlich haben.


    Sie sollten trotzdem Ihre Bausparkasse auf ihr gegebenes Wort ansprechen, um zu einer Lösung zu kommen. Hatten Sie damals bei Vertragsschluss eventuell eine zweite Person dabei, die Ihre Aussage gegenüber der Bausparkasse bestätigen kann? Wenn Sie noch den Namen von Ihrem damaligen Berater bei der Bausparkasse wissen, umso besser.


    Viel Erfolg.

  • Hallo Martin,


    vielen Dank für Ihre Antwort.


    Die andere Person, die dabei war, war mein Mann. So ist es leider nur eine Aussage von Eheleuten. Den Namen des Bankberaters habe ich natürlich noch, aber ob es etwas nützt?
    Ein Versuch ist es wert :)


    Nochmals vielen Dank!!

  • Guten Tag,
    Ich habe 2011 bei der Nrw Bank Fördermittel (Kredit) bekommen, für die ich momentan zweimal im Jahr eine Bearbeitungsgebühr von 0,5 % der Kreditsumme bezahle. Kann ich diese Beträge zurückfordern? Ich danke im Voraus für die Rückmeldung.

  • Nochmal Hallo :),
    Ich habe bei der Deutschen Bank 2011 einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nun weiß ich anhand der Beiträge im Forum, dass eine Rückforderung der Abschlussgebühren bei Bausparverträgen nicht möglich ist. Wie sieht es dann aber aus, wenn mein Bausparvertrag 2019 zuteilungsreif wird und ich ein Darlehen in Anspruch nehmen möchte und aufgefordert werde, hierfür eine Darlehensgebühr von 1% der Darlehenssumme zu zahlen? Kann ich mit dem Urteil des BGH dieser Aufforderung widersprechen? Habe ich da gute Chancen?
    Schöne Grüße
    Ercan

  • Hallo Franziska,


    ich habe bitte noch eine letzte Frage: als Neuling fühle ich mich noch ein wenig fremd hier.
    Wie läuft es im Allgemeinen ab, wenn jemand noch auf meinen Beitrag antwortet? Ich bin davon ausgefangen, dass ich automatisch eine E-Mail erhalte; dem war aber nicht so. Ich müsste mich hier in der Community einloggen, um zu sehen, ob jemand geschrieben hat? Bisher habe ich mich immer auf "erhaltene Likes" gestützt.


    Vielen Dank nochmals und einen schönen Tag.
    Iris Kiesewetter

  • Hallo Frau Kiesewetter,


    ich bin Ihnen gerne behilflich!


    In der Finanztip Community gilt das sogenannte "Opt-in"-Prinzip. Das heißt, Sie können selbst entscheiden, ob Sie Benachrichtigungen erhalten möchten. Klicken Sie dazu auf Ihren Nutzernamen in der Menüleiste links oben und dann auf Einstellungen. Unter Benachrichtigungen können Sie Ihre Präferenzen anpassen.


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    Ich wünsche Ihnen auch einen sonnigen Tag!


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo zusammen
    Wie lange wird es denn ungefähr noch dauern bis die Urteilsbegründung raus ist ??
    Habe mir auch mal die Homepages verschiedener Banken angeschaut und die bieten jetzt die Kredite
    ohne Bearbeitungskosten an , also da haben sie schon reagiert , nur mit dem Rückzahlen tun sie sich offenbar schwer.
    kann man verstehen denn jeder tag den sie Später zahlen bringt ihnen Zinsen .....
    Mal schauen wie es weitergeht bei mir ..
    Die Üblichen Schreiben der Banken habe ich auch bekommen .. bitte warten ... bitte warten ...:)


    Grüsse Thomas

  • Hallo Pluto,


    als das Urteil getroffen wurde, hieß es, dass die Begründung innerhalb von 3 Wochen zu erwarten sei. Bedauerlicherweise hat sich da noch nichts getan und wir haben leider auch keine Informationen darüber, bis wann das absehbar ist.


    Wir hoffen jetzt natürlich, dass die Begründung schnellstmöglich nachgereicht wird - denn sonst müssen viele Verbraucher weiter mit den Banken ringen.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Ercan,


    kurze Gegenfrage zu dem Kredit der NRW Bank: Handelt es sich um ein zinsloses Darlehen? Im Bereich der Studienabschlussdarlehen gibt es beispielsweise Angebote, bei denen für die aufgenommene Summe keine Zinsen bezahlt werden müssen. Dafür wird aber jedes Jahr eine Verwaltungsgebühr von 1 Prozent des noch ausstehenden Kredits einbehalten. So eine Verwaltungsgebühr ist bei ansonsten zinslosen Darlehen sicherlich angemessen.


    Wenn der Kredit der NRW Bank allerdings bereits verzinst wird und Sie die zweimal 0,5 Prozent Bearbeitungsgebühr zusätzlich zahlen, sollten Sie versuchen die bereits gezahlten Beträge zurückzufordern und mit Verweis auf das BGH Urteil ankündigen, die nächsten Zahlungen nicht zu leisten.


    Bezüglich Ihrer zweiten Frage: So wie Sie es beschreiben, sollten Sie auf jeden Fall der Forderung nach 1 Prozent Bearbeitungsgebühr für das Darlehen widersprechen. Aus unserer Sicht ist es unerheblich, ob das Darlehen später mit einem Bausparvertrag abgelöst werden soll. Dass Sie bereits ein Prozent für den Bausparvertrag gezahlt haben, ändert nichts daran, dass der BGH gegen Bearbeitungsgebühren bei Darlehen entschieden hat.


    Mit besten Grüßen
    Martin Berg

  • Hallo Martin,
    Bei dem Kredit der Nrw Bank geht es um öffentliche Fördermittel für den Erwerb einer Eigentumswohnung. Hierbei wurde außerdem zu Beginn der Auszahlung des Darlehens ein einmaliger Verwaltungskostenbetrag in Höhe von ca. 300 Euro einbehalten. Kann ich diesen auch zurückfordern?
    Vielen Dank
    Ercan

  • Hallo Franziska und auch an alle anderen in der Community,


    ich möchte heute auch mal diesen Service zum Thema Bearbeitungsgebühr nutzen.


    Im Darlehensvertrag meines PKW aus dem Jahr 2012 sind die (Zitat) "wesentlichen Vertragsdaten" aufgelistet. Unter anderem auch eine Position die sich "Kreditkosten" nennt.
    Ist dieser Begriff ein anderes Wort für die Bearbeitungsgebühr oder haben beide Begriffe nichts miteinander gemein?


    Der Begriff "Bearbeitungsgebühr" selbst ist nicht im Vertrag zu finden.


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Thomas

  • Achos, wenn ihr diesen Service nutzt, wäre es gut, sich anzumelden! Dann kann man euch auch mal persönlich Rückmeldung geben und besser Rat geben. So kann ich dir jetzt keine PN schreiben.


    Nur so als Tipp ;)

  • Hallo Zusammen,


    wir haben ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen. Als das Darlehen 2011 ausgezahlt wurde, wurde eine Bearbeitungsgebühr einbehalten.


    Ich habe bereits die Gebühr von der Bausparkasse zurück gefordert und bekam folgendes Schreiben:


    "...Das ist bei der Darlehensgebühr nicht der Fall. Denn die Darlehensgebühr entgilt nicht nur ein gewöhnliches Bankdarlehen, sonder darüber hinaus spezifische Leistungsbestandteile des Bausparvertrages.
    Hierzu zählen namentlich die Einräumung einer Option auf ein Darlehen zu einem bestimmten Zinssatz, die der Bausparer bereits bei Abschluss des Bausparvertrages erwirbt und die Möglichkeit zur sofortigen Rückzahlung bzw Sondertilgung des Bauspardarlehens in beliebiger Höhe, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist. Diese bausparvertraglichen Besonderheiten grenzen das Bauspardarlehen in grundlegender Weise von einem Bankdarlehen ab, zu dem die Urteile des Bundesgerichtshof ergangen sind.
    Die Urteile sind deshalb auf die Darlehensgebühr nicht übertragbar. ...."


    Ist das so? Dann könnte die Bausparkasse doch auf einfach ihren Zinssatz etwas höher legen und darin einpreisen, dass Sondertilgungen etc möglich sind.


    Herzlichen Dank


    Christiane


  • Vielen Dank für die Antwort ;)


    also steckt hinter dem Begriff "Kreditkosten" wohl mehr als nur die Bearbeitungsgebühr!?
    So ich denn meiner Bank nun noch die Frage nach den Einzelheiten der in meinem Vertrag aufgeführten "Kreditkosten" stelle, wird sie mir diese bestimmt nicht im Detail auflisten. Zumindest eine eventuelle Position "Bearbeitungsgebühr" wird sie nicht erwähnen.


    Der erste Versuch die Bearbeitungsgebühr einzufordern schlug nämlich schon fehl. Eben mit dem Hinweis der Bank, dass gar keine Bearbeitungsgebühren enthalten sind. ...


    Schönen Tag wünsche ich ;)


    Viele Grüße


    Thomas

  • Hahahah... ja stimmt! Ich bin da immere ein bisschen zu übereifrig und denke, die ganze Welt ist gut. Aber der Hintergdenake war, dass sie dir ja aufschlüsseln müssen, welche Kosten das alles beinhaltet, oder? Gibt's da nicht irgend sow ein Informations- bzw. Auskunftsgesetz?


    Nur eine Vermutung, aber: Haben sie dir die Kosten nicht erstattet, weil es vielleicht keine Bearbeitungsgebühr war? Das müssten sie aber auch demenstprechend begründen! Du bist der Kunde, du hast das Recht zu wissen, was du wann wie wo zahlst. Da müssen sie dir auch die Abrechnungspositionen erklären.


    Sorry, dass ich mich da nicht besser auskenne... Damit spielen die Banken ja, mit unserer Unwissenheit. Leider!