Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Wir sollten alle etwas konkreter werden und auch sagen wie man vorgegangen ist. Ich bin zwar kein Anwalt, aber kenne mich in BGB, HGB usw auch aus.


    Fakt ist, die Sachen welche die Santander vorbringt sind Gegenstandslos und daher sollte man den Menschen die betroffen sind auch etwas in die Hand geben.


    @ Pluto: Ich freue mich das du Erfolg hattest, jedoch würde mich Interessieren wie du vorgegangen bist.
    Hast du das Schreiben auch erhalten oder wurde der Betrag direkt nach dem 1. Musterbrief geschickt.


    Ich glaube wir sind uns alle einig das eine Fristsetzung via E-Mail vor Gericht kaum Bestand haben wird. Ich denke sogar, dass dies einem das Genick brechen kann. Ergo würde ich die 10€ investieren und das Einschreiben zustellen.


    Franziska: Ja, genau so sehe ich das auch. Frechtheit wenn man sich die BGB Absätze mal durchliest. Gegenstandslos und total aus dem Kontext gerissen.


    Bitte um Feedback


    Gruß


    Chris

  • Hallo,


    hat denn jemand vllt eine passende Formulierung für die Antwort auf den eingescannten Brief?


    Habe dasselbe Problem und auch diesen Brief vorliegen. Mag bei der Antwort nur nichts falsch
    machen.


    Vielen Dank schonmal im Vorraus.


    Gruß


    Timo

  • @Annette76 Ich habe Ihre Frage an unsere Experten weitergeleitet (ich selbst bin hier hauptamtlich für die Moderation und Beantwortung von funktionalen Fragen zuständig ;) ). Da wir aber durch den Sommer in Unterbesetzung sind, bitte ich um ein bisschen Geduld.


    Die Verjährung der vom BGH beschlossenen Regelung wird, so weit uns bekannt ist, Anfang Oktober verhandelt. Damit sollte dann endgültig feststehen, welche Kredite unter die Regelung fallen und welche nicht. Selbstverständlich werden wir alle Informationen an Sie weiterleiten, sobald wir davon Kenntnis haben. Für den Fall, dass Sie uns in den sozialen Medien folgen möchten, können Sie das hier tun:


    Facebook
    Twitter
    Google+


    Dort werden Aktualisierungen sofort gepostet.


    @derChris Absolut richtig! Was mir v. a. Sorgen macht, ist die Tatsache, dass hier der Bürger entmündigt wird. Abgesehen mal davon, dass die Kreditnehmer sowieso schon im Recht sind: Jemandem zu unterstellen, durch Tricks vertragsbrüchig werden zu wollen, wenn eine BGH-Rechtssprechung eindeutig das Gegenteil sagt, ist unfassbar.


    Timo Unsere Experten schauen sich das zur Zeit mal näher an. @derChris hat hier vor ein paar Antworten (unter Reiter Nummer 5: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 5 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community) schon eine sehr passende Antwort formuliert. Wichtig ist: Bleiben Sie dran und bestehen Sie auf Ihr Recht in diesem Schreiben! Die Bank ist im Unrecht und weiß das auch, wird es aber nicht zugeben.


    @alle Eine Bekannte berichtete mir, dass die Banken wohl auch strategisch klug vorgehen. Sie weiß aus ihrer beruflichen Praxis, dass bei kleineren Beträgen die Rückzahlung vergleichsweise reibungslos erfolgt. Bei größeren Beträgen dagegen stellen sich die Banken eher quer - kein Wunder, es geht ja auch um mehr Geld!

  • Ich bin auf den 3 Seitigen Brief bei der Rückantwort kein bisschen eingegangen. Sie sollten einfach weiter Druck machen und eine letzte Frist setzen. Die Santander zahlt zu hundert pro wenn Klage eingereicht wird!

  • Hallo,
    auch ich habe die dreiseitige Ablehnung der Santander bekommen.Ich frage mich nach welchen Kriterien die Santander die Gebühren bei einigen zurückzahlt und bei anderen nicht.Kommt mir vor wie eine Verlosung.Jedes dritte Los gewinnt.
    Ich habe die Bank nun noch einmal angeschrieben und der Argumentation widersprochen.Ich habe denen 14 Tage Zeit gegeben mir das Geld zu überweisen,
    ansonsten werde ich einen Anwalt einschalten..
    Man sollte dieser Bank nichts schenken und auf sein Recht pochen.Andere Banken zahlen anstandslos zurück.Bei mir die Renault Bank.Die hat sofort nach dem 1.Musterschreiben die Bearbeitungsgebühr zurücküberwiesen,samt Zinsen.
    So, nun heißt es abwarten.
    Gruß
    Michaela

  • Ich glaube, dass genau das Strategie sein könnte. Denn wer geht schon wegen 200 € Streitwert zum Anwalt? Viele scheuen ja, auch aus mangelnder Rechtsschutzversicherung, vor diesem Schritt zurück. Wie man am Verlauf des Threads sieht, scheint aber schon die Androhung eines Verfahrens Wirkung zu zeigen. Man muss bedenken: Auch die zuständigen Abteilungen bei der Bank sind gerade überlastet.


    Daher ist das Vorgehen wahrscheinlich: 1. Lange ablehnen, mit der Hoffnung, dass der Kreditnehmer aufgibt. 2. Zahlen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

  • Also ich habe als erstes das Musterschreiben von Finanztip hingeschickt worauf das Standartschreiben in dem Stand
    das sie die schriftliche Urteilsbegründung erst noch abwarten wollen . Danach habe ich gewartet bis die Begründung rauss war . Als sie veröffentlicht war habe ich noch eine Woche gewartet und mich dann telefonisch bei ihnen gemeldet.
    In diesem Telefonnat baten sie um Geduld ,da es sehr viele Anträge gäbe, Ok dacht ich mir warte noch 2 Wochen . Als sich dann immer noch nichts rührte, schrieb ich per Mail an die Santander:


    Sehr geehrte Damen und Herren !


    Sie haben am ............ von mir ein Schreiben mit der Bitte um Rückzahlung des Bearbeitungsentgelds
    eines bei ihnen aufgenommenen Kredits ( Finanzierungsnummer :.............. ) erhalten.
    In diesem Schreiben setzte ich ihnen eine Frist bis zum ............... das Geld auf unser Konto zu überweisen.Daraifhin bekam ich am ...........von ihnen ein Schreiben , das die Schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt .Mittlerweile
    wurde die Urteilsbegründung am 20.06.2014 veröffentlicht . Hiermit gebe ich ihnen noch einmal 7 Werktage Zeit
    um das Geld an uns zu überweisen, ansonsten wird mein Anwalt Klage gegen sie einreichen.


    Mit freundlichen Grüssen



    Daraufhin war das Geld am 6 Werktag auf unserem Konto

  • Hallo zusammen.
    ich habe den gleichen ärger mit der santander wie viele andere hier.
    Ich werde das ganze nun an einen ombudsmann weitergeben.kann mir jemand sagen an welche adresse ich das schicken muss und was man in so einen brief an einen ombudsmann schreibt?

  • Hallo zusammen,


    bei mir der gleiche Brief von Santander, Ablehnung, 3 Seiten, absoluter identischer Wortlaut wie in dem eingescannten Beispiel.


    Wie soll man darauf reagierien?Mit welchem Wortlaut kann man explizit auf diesen Brief reagieren?
    @Plutos Mail kann man ja leider nicht übernehmen da dessen Mail ja nicht die direkte Reaktion auf die 3-seitige Ablehnung der Santander war, sondern schon vorher erfolgte!


    Würde es schon gerne noch einmal per Einschreiben probieren.
    Wahrscheinlich hofft die Santander das sich viele von deren Brief einschüchtern lassen!


    Ich jedenfalls nicht!!!


    Gruß,
    Sven

  • Ich würde einfach nicht auf den Standartbrief eingehen. Einfach noch eine letzte Frist setzen. Auch das mit dem Ombudsman würde ich nicht machen da die meist eng mit der Bank zusammen halten und ausserdem das dann ewig dauert bis man sein Geld bekommt. Anwalt+Klage ist einfach das schnellste und beste. Hab auch keine Rechtsschutz na und? Das ist eine Grundsatzentscheidung des BGH wo man im Recht ist.

  • Zur Information, die Adressen der Ombudsmänner finden Sie hier:


    http://bankenverband.de/service/beschwerdestelle - private Banken


    http://www.sparkasse.de/s_finanzgruppe/schlichtungsstelle/ - Sparkassen


    http://www.bvr.de/p.nsf/index.html?ReadForm&main=3&sub=70 - Volks- und Raiffeisenbanken


    @derChris hat auf Seite 5 in diesem Thema ein Schreiben formuliert: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 5 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community Britta könnte evtl. noch etwas dazu sagen. Wenn jemand weiß, welche Formulierungen am besten geeignet sind, dann unsere Anwältin :thumbup:


    Bisher hat sich tatsächlich gezeigt, dass direkter Kontakt und "Druck machen" die beste Strategie sind. Lassen Sie sich von keinem Schreiben einschüchtern - der BGH hat Ihnen den Rücken gestärkt und Sie sind im Recht!

  • So,ich hab mir jetzt auch gedacht...."Was soll ich mich in langen Briefen verzetteln?"


    Hab kurz und knackig die Ablehnung nicht akzeptiert, netterweise aber letztmalig eine Frist von 7 Werktagen gesetzt bevor mein Anwalt Klage einreicht.
    Das ganze ist schon bei der Post......


    Ich bin gespannt was passiert und gebe wieder Bescheid!


    Gruß
    Sven

  • Hallo,
    wird sich der BGH mit der Frist zur Verjährung nochmal auseindersetzen? Habe ein Kredit von 2008 bei der Postbank.
    Habe Ihr Musterschreiben schon hingeschickt wurde aber abgelehnt!


    Gruß Micha

  • Hallo zusammen,


    @derChris und @Annette76 : Erstmal vielen Dank, Chris, dass Du das Schreiben hochgeladen hast. Dazu Folgendes:


    Das Ablehnungsschreiben der Bank enthält im Wesentlichen vier Argumente. Ich habe jetzt die Argumente unter den Ziffern 1 bis 4 nochmal jeweils in einer Überschrift zusammengefasst. Es wird nichts wirklich Neues vorgebracht. Das, was die Bank schreibt, kann man bezweifeln und bestreiten.


    So könnte man auf die einzelnen Argumente der Bank schriftlich reagieren (kursiv gedruckt).


    1. Bearbeitungsgebühr wurde transparent dargestellt – sowohl in den vorvertraglichen Informationen als auch im Darlehensvertrag.


    Erwiderung - Das ist nach den gesetzlichen Vorschriften auch erforderlich, ändert aber nichts daran, dass das Bearbeitungsentgelt der AGB-rechtlichen Kontrolle unterliegt. Die Beachtung der verbraucherkreditrechtlichen Vorgaben ist nicht Gegenstand der Diskussion.


    2. Pacta sunt servanda – Verträge müssen eingehalten werden. Bank hat ansonsten einen Zinsanpassungsanspruch.

    Erwiderung - Es ist richtig, dass Verträge grundsätzlich einzuhalten sind – dazu müssen sie aber wirksam sein. Die Vereinbarung der Bearbeitungsgebühr ist unwirksam. Und unwirksame Verträge müssen nicht eingehalten werden. Das Bestehen eines Zinsanpassungsanspruchs wird bestritten. Es ist keine Rechtsgrundlage für einen irgendwie gearteten Anspruch auf nachträgliche Zinsanpassung ersichtlich.


    3. Verfassungsrechtliche Bedenken

    Erwiderung - Der Umstand, dass eine Bank eine vom BGH für unwirksam erklärte Bearbeitungsgebühr zurückzahlen muss, begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken. Es bleibt den betroffenen Banken unbenommen, Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einzureichen.


    4. Bearbeitungsgebühr ist eine Preishauptabrede und unterliegt damit nicht der AGB-rechtlichen Überprüfung.

    Erwiderung - Es wird bestritten, dass die von der Bank erhobene Bearbeitungsgebühr eine Preishauptabrede ist. Gerade dieser Annahme hat der BGH eine klare Absage erteilt:


    Das Bearbeitungsentgelt wird nicht deshalb kontrollfreier Preisbestandteil, weil es auf Grund europarechtlicher Vorgaben als Teil der Gesamtkalkulation der Beklagten in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einzubeziehen ist (BGH, Az. 170/13, RdNr. 47).
    Ebenso wenig kann aus § 501 BGB entnommen werden, dass laufzeitunabhängige Kosten als Teil der Gesamtkosten der Inhaltskontrolle entzogen sind (BGH, Az. 170/13, RdNr. 48).
    Das Entgelt für die "Bearbeitung" des Darlehens ist laufzeitunabhängig ausgestaltet. Damit wird gerade nicht die Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit "bepreist“ (BGH, Az. 170/13, RdNr. 53).


    Der BGH hat sich eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Klausel als Preisnebenabrede zu bewerten ist. Die Richter haben sehr klar festgehalten, dass die Klausel eine Preisnebenabrede darstellt.


    Die von Ihnen verwendete Klausel ist gleichfalls Preisnebenabrede und unterliegt damit der AGB-rechtlichen Kontrolle. Nach dieser Kontrolle ist die von Ihnen verwendete Klausel unwirksam, weil die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgelts für die Bearbeitung eines Verbraucherdarlehens mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und mich entgegen der Gebote von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB.


    Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie letztmalig auf, die zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren gemäß § 812 BGB an mich zurückzuzahlen. Sollte ich innerhalb von 14 Tagen keinen Zahlungseingang feststellen können, werde ich ohne weitere Ankündigung Klage erheben.


    Klingt jetzt alles etwas kompliziert - aber so könnte man argumentieren...


    Beste Grüße,
    Britta

  • Hallo Britta,


    danke für die gute punktielle Prüfung und die Vorschläge. Ich habe meine Argumente für Punk 1-2 ebenfalls ähnlich aufgebaut, bin aber auf Grund der Zeit noch nicht komplett fertig.


    Ich werde deine Aussagen in mein Schreiben mit einfließen lassen und dieses dann hier für alle betroffenen zum Download bereitstellen.


    Gruß


    chris

  • derChris: Vielen DANK!


    @Annette76


    Zur Frage der Verjährung bei der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren


    Da die Frage immer mal wieder auftaucht, hierzu etwas ausführlichere Informationen:


    Der BGH wird im Oktober dazu entscheiden.
    Worum geht es?


    Dem Gericht liegen zwei Verfahren vor:
    1. LG Mönchengladbach: geht von 3-jähriger Verjährungsfrist aus
    2. LG Stuttgart: geht davon aus, dass der Verjährungsbeginn herausgeschoben ist.

    Der BGH wird nun entscheiden, ob bei den Kreditbearbeitungsgebühren die regelmäßige 3-jährige Verjährungsfrist entscheidend ist oder ob der Kreditnehmer auch bei älteren Kreditverträgen die Gebühr zurückverlangen kann.


    Ausnahmsweise kann laut Bundesgerichtshof der Verjährungsbeginn nämlich hinausgeschoben sein. Das kann der Fall sein, wenn die Rechtslage - wie hier bei der Frage der unzulässigen Kreditgebühren - unklar ist und eine Klageerhebung deshalb für den Verbraucher unzumutbar erscheint (BGH, Urteil vom 20.01.2009, Az. XI ZR 504/07, Urteil vom 15.06.2010, Az. XI ZR 309/09.


    So hat unter anderem auch das Amtsgericht Stuttgart entschieden und den Beginn der Verjährung hinausgeschoben (AG Stuttgart, Urteil vom 20.03.2013, Az. 1 C 39/13). Diese Entscheidung wurde vom LG Stuttgart bestätigt (LG Stuttgart - Urteil vom 18. Dezember 2013 - 13 S 127/13).


    Der Anspruch auf Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts war in dem Fall des LG Stuttgart nicht verjährt. Der Verjährungsbeginn setzt nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände, voraus, nicht jedoch eine zutreffende rechtliche Schlussfolgerung. Rechtsunkenntnis des Gläubigers könne aber den Verjährungsbeginn ausnahmsweise im Falle einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinausschieben.Eine solche Situation hatte hier nach Auffassung des LG Stuttgart vorgelegen. Erst Veröffentlichungen obergerichtlicher Entscheidungen im Jahre 2011, in denen das Bearbeitungsentgelt - anders als das Disagio - als unwirksame Preisnebenabrede eingeordnet worden sei, hätten Anlass gegeben, von einer unwirksamen Vereinbarung und damit von einem Rückzahlungsanspruch auszugehen.


    Die dreijährige Verjährungsfrist habe deshalb nicht vor dem Jahre 2011 zu laufen begonnen.


    Unsere Empfehlung: Fordern Sie selbst für ältere Darlehensverträge die Gebühren zurück. Die Bank wird sich dann auf Verjährung berufen. Die weisen Sie dann zurück und verweisen auf das Urteil des LG Stuttgart und dann warten wir alle ab, was der BGH im Oktober zu dieser Frage sagt. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden! :)


    Beste Grüße,
    Britta