Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Als das Urteil da war habe ich sofort per Post meine Forderung zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr angemeldet.


    Heute vor ca. 2 Wochen habe ich die 3 Seitige standart Ablehnung erhalten.
    Darauf hin habe ich folgenden Brief geschirben:


    Finanzierung XXXXXXXXX


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe Ihr Schreiben vom 01.08.2014, in dem Sie meine Bitte um Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr ablehnen, erhalten.


    Ich kann Ihre Argumentation so nicht akzeptieren und fordere Sie ein weiteres Mal auf die gezahlte Bearbeitungsgebühr zzgl. der Zinsen zurückzuerstatten.
    Dafür setze ich Ihnen eine Frist bis zum Dienstag den 19.08.2014.


    Sollte bis dahin die Gebühr nicht auf meinem Konto eingegangen sein, sehe ich mich gezwungen weitere rechtliche Schritte einzuleiten.


    Ich bitte um Ihr Verständnis.


    Mit freundlichen Grüßen


    Obwohl die Frist erst nächste Woche abläuft hatte ich das Geld heute schon auf dem Konto.
    Das wird nen duftes Wochenende!


    Also dran bleiben. Wir sind im recht!


    Gruß&Schönes Wochenende

  • Hallo liebe Mitleidenden,
    es ist eine Unverschämtheit, wie bei den Banken vorgegangen wird.
    Mein Kreditvertrag ist aus dem Jahre 2009 bei der Santander. Er ist jetzt zum 31. August ausgelaufen. Ich habe die Bearbeitungsgebühren aufgerechnet und die Abbuchugseinwilligung widerrufen. Interessierte die Bank überhaupt nicht. Hat einfach weiter abgebucht. Beziehen sich ständig auf Verjährung. Verjährung ist meiner Meinung nach aber bedingt durch BGB &215 nicht gegeben, wenn ich die Schuld verrechne. Wer weiß Rat. Kann ich die Beträge zurück buchen lassen?
    Beste Grüße
    rainbow

  • @rainbow


    Zur Frage der Verjährung hat sich Britta schon einmal ausführlich in diesem Thread geäußert. Hier geht's zur Antwort: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 6 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community

    Das "Ende vom Lied" steht so noch nicht fest, da über die Verjährung bzw. das genaue Verjährungsdatum noch geurteilt wird. Bis dahin können Sie sicherheitshalber eine Rückzahlung beantragen, der Ausgang hängt aber von dem zu erwartenden Urteil ab. Wir halten Sie selbstverständlich hier, in den Artikeln und auch auf den sozialen Medien auf dem Laufenden.


    Hier noch einmal die Details für alle, die es interessiert:


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  • Ich habe nach mehreren Schreiben, Einschalten des Ombdusmannes und "Drohen" mit Anwalt nach 3 Monaten von der Credit Plus Bank meine gesamte Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen zurückerhalten.


    H. M.

  • Na da bin ich aber gespannt! Jetzt wird sich zeigen, ob und wie die Santander reagiert.



    +++ Kleines Update an alle, die die Schreiben der Banken hier anhängen möchten +++


    Um Dokumente, z. B. Schreiben der Bank, hier anzuhängen, einfach bei der Beantwortung auf Erweiterte Antwort klicken. Dann auf den Reite Dateianhänge gehen. Dort können Dokumente z. B. im .pdf und .jpg Format hochgeladen und durch Absenden mit abgeschickt werden.


    Persönliche Daten sollte dabei natürlich immer geschwärzt werden.

  • Hallo Franziska,
    vielen Dank für die Antwort. Ich weiß, dass die Verjährung erst im Oktober genau geklärt wird. Mir geht es aber darum, dass ich eine Aufrechnung mit meinen zwei letzten Raten gemacht habe. Bei einer Aufrechnung spielt nach § 215 BGB Verjährung keine Rolle. Außerdem finde ich es unverschämt, dass die Bank sich einfach über einen Widerruf der Einzugsermächtigung hinwegsetzt. Ich schufte tagtäglich um mit meinem Steuergeld Rettungsschirme für Banken zu finanzieren und wir als Kunden werden dann wie "Deppen" behandelt. Wenn wir uns an Rechte halten müssen, sollen das gefälligst auch die Banken. Bitte wegen des § 215 und der Aufrechnung an einen Finanzexperten weiterleiten. Danke und Gruß
    rainbow

  • Hallo zusammen,


    habe nach langem hin und her nun endlich, zumindest einen großen Teil der Kreditbearbeitungsgebühren zurück erstattet bekommen. Leider fehlen ca. 70€ bei einer der Bearbeitungsgebühren. Habe insgesamt 2. Die Santander hat mir jeweils den gleichen Brief zu jeder Bearbeitungsgebühr zugeschickt. Der älteste Vertrag beläuft sich auf den 28.01.2011 und in den Schreiben teilte mir Santander mit, dass sie "...im Interesse an einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung sich entschieden haben, die nicht verjährten Teile der Bearbeitungsgebühr aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erstatten". Mich stört daran, dass dort keine Zinsen verrechnet wurden und auch nicht die korrekte Summe ausbezahlt wurde.
    Wie gehe ich jetzt am besten vor? Für jede Hilfe wäre ich dankbar. Ich sehe nicht ein, denen auch nur einen Cent zu schenken.
    Vielen Dank im Voraus


    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Beantworte beide Briefe getrennt voneinander und inhaltlich würde ich folgendes einfügen:


    - Kenntnisnahme des Schreibens der Santander Bank
    - Unvollständigkeit der Rücküberweisung
    - Darlegung der Gesamtsumme (Bearbeitungsgebühr plus Zinsen), berechnet z.B. durch den Zinsrechner
    - Fristsetzung (z.B. 14 Tage)
    optional:
    - Ankündigung der Übergabe der Unterlagen an einen Rechtsbeistand.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Henning,


    danke für Ihre Hilfe.
    Ich habe denen bereits mit einer vorgefertigten Klage gedroht. Daraufhin hat die Santander recht zügig das Geld überwiesen. Ich hätte sogar die nicht berechneten Zinsen akzeptiert, aber die Differenz von 70€ sehe ich nicht ein.
    Wären Sie so nett und würden sich meinen Antwortbrief anschauen?

  • Hier mal der Text:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ihr Schreiben vom 16.08.2014 habe ich zur Kenntnis genommen.Im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten Darlehen, welches im Januar 2011 aufgenommen wurde, haben Sie mir für die Kreditbearbeitung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von xxxx Euro berechnet. Laut ihrem Schreiben vom 16.08.2014 behaupten Sie unrechtmäßig, dass Sie die nicht verjährten Teile der Bearbeitungsgebühr zurückerstatten. Die Summe, die Sie mir zurück erstattet haben ist unvollständig. Sie beläuft sich auf xxxx Euro. Dort kann ich eine Differenz von xxxx Euro feststellen und dies kann ich so nicht akzeptieren. Zumal keine Verjährung eingetreten ist.


    Die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Somit ist der Tatbestand der vorgefertigten Bearbeitungsgebührenklausel erfüllt. Das hat der Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI 405/12 entschieden. Zudem gibt es Urteile von 8 Oberlandesgerichten, welche ebenso gegen die Bearbeitungsgebühren entschieden.


    Sie haben mir die Kreditbearbeitungsgebühren nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB zu erstatten. Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).


    Bitte überweisen Sie mir den fehlenden Betrag, xxxx Euro bis zum 03.09.2014.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

  • Hallo AndreasB,


    wenn Sie eine Datei hier anhängen möchten, können Sie das über Erweiterte Antwort > Dateianhänge > Hochladen machen. Auf S. 5 und 6 dieses Threads gibt es ebenfalls ein paar Beispiele zur Reaktion auf solche Schreiben :)


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Franziska,


    entschuldigen Sie, dass ich das Schreiben nicht hochgeladen habe. Das war mir nicht bekannt, aber man lernt ja nie aus.
    Leider kann ich auf den von ihnen genannten Seiten nichts finden für meinen Fall. Sie haben ja erstattet, aber zu wenig und ohne Zinsen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andreas,


    ich schau mir das ganze heute Abend mal in Ruhe an.
    Ergänzend zu den Ausführungen von Franziska kann ich nur sagen:


    Melde Dich doch am besten hier einfach im Forum an, dann geht manches an Kommunikation einfacher und die aktive Mitwirkung am Forum ist deutlich erleichtert ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andreas,


    so hier mal der Text, den ich verwenden würde.


    Aber alle Angaben ohne Gewähr und natürlich hat jeder eine unterschiedliche Ansicht und Meinung.

  • Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für die schnelle Hilfe. Der Text ist sehr gut. Nur habe ich vergessen zu sagen, dass ich im letzten Schreiben an die Santander eine "letzte außergerichtliche Mahnung" mit der Drohung einer vorbereiteten Klage, wenn die Santander nicht umgehend zahlt genutzt habe.
    Soll ich mich darauf berufen und denen erneut drohen?
    Beste grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andreas,


    würde ich entsprechend miteinbeziehen, aber vielleicht im Kontext.


    Im Wege einer bisherigen funktionierenden und gemeinschaftlichen Geschäftsverbindung möchte ich Ihnen vorab noch eine Möglichkeit zur Begleichung der offen stehenden Schuld zu TT.MM.JJ bieten. Anderenfalls sehe ich mich gezwungen meine Ankündigung einer Einleitung von rechtlichen Schritten aus dem Schreiben vom TT.MM.JJ wahrzunehmen.


    Gruss


    Henning