Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Versteuert werden muss über einem Freibetrag von 801,-€ oder Eheleute 1602,-€, wen es darüber liegt musst due es bei deiner Einkommenssteuer mit angeben.
    Allerdings melden die Banken Zinserträge automatisch weiter an son ne Behörde und die informieren dann die Finanzämter.
    Es kann allerdings sein das dir die Bank weniger Zinsen erstattet und gleich den 25%igen Teil ans Finanzamt abführt, dann bekommst du dieses Geld bei deiner nächsten Steuererklärung zurück.


    Ich glaube nicht, dass es sich bei den Geldern, die wir hier im Forum als Zinsen bezeichnen, tatsächlich um abgeltungssteuerliche (25%) Zinsen handelt. Es geht ja eigentlich um die "Herausgabe des Nutzens" die der BGH erlaubt, und die wir bis zu einem Betrag von maximal 5% über Basiszins einfordern können. Es sind keine Zinsen, die vorher in einem Vertrag festgelegt wurden, wie zum Beispiel bei festverzinslichen Wertpapieren oder bei Sparbuchzinsen, sondern einfach eine Berechnungsgrundlage. Meiner Meinung nach ist die gesamte BG + "Zinsen" normal mit dem Einkommenssteuersatz zu versteuern, sofern die Gesamteinkünfte über 801.- / 1602.- im Jahr liegen.

  • Ich glaube nicht, dass es sich bei den Geldern, die wir hier im Forum als Zinsen bezeichnen, tatsächlich um abgeltungssteuerliche (25%) Zinsen handelt. Es geht ja eigentlich um die "Herausgabe des Nutzens" die der BGH erlaubt, und die wir bis zu einem Betrag von maximal 5% über Basiszins einfordern können. Es sind keine Zinsen, die vorher in einem Vertrag festgelegt wurden, wie zum Beispiel bei festverzinslichen Wertpapieren oder bei Sparbuchzinsen, sondern einfach eine Berechnungsgrundlage. Meiner Meinung nach ist die gesamte BG + "Zinsen" normal mit dem Einkommenssteuersatz zu versteuern, sofern die Gesamteinkünfte über 801.- / 1602.- im Jahr liegt.


    interessant.. und wie würde es sich ggf zb bei ausgesteuerten verhalten? was es aber nicht auch alles zu beachten gibt..

  • Ach du Schreck!
    Trau' mich kaum, "ES" auszusprechen, wo doch hier noch so viele am Warten sind...
    Wollte gerade 'runterfahren, gehe spasseshalber nochmal ins online-banking, und mich trifft fast der Schlag:

    POSTBANK hat überwiesen!!!! Fehlt 'n büschen was, könnten durchaus jene 26,375% Kest+Soli sein... Achja, und MB-Kosten sind demnach definitiv nicht drin, ich gehe davon aus, der wurde noch gar nicht zugestellt...

    Weiss jemand, ob und wie ich DEN zurücknehmen kann?
    Lieben Dank allen hier für tolle Unterstützung und jederzeit Infos!!!
    :thumbup:

  • Am besten schreiben die Forumsmitglieder, die hier abends "das Licht ausmachen" für die Frühaufsteher in den letzten blog "von Seite ... bis ... " muss nicht gelesen werden, da steht nur dummschmusgebabbel :D


    Hi Picteur, jetzt weiß ich auch warum ich auf meine Frage keine Antwort bekomme :huh:
    Seite 430 habe ich auch meine Story zum besten gegeben, (es sei denn ich gehöre nicht zu "von Seite....bis...." :D)

  • aber ob das im Vertrag steht kannst du mir nicht beantworten oder? Wie ist es denn bei allen anderen, die BGs wurden doch nicht mit der ersten und zweiten Rate verrechnet oder doch? Ich glaube nicht dass das iwo festgehalten ist die haben ihre Bruttosumme und buchen die Rate ab, machen da doch keinen Unterschied ob nun die BGs abgerechnet werden oder doch....!!!!???


    Genau das habe ich hier im Forum auch schon gefragt, bin aber genau so ratlos wie du Rudi. Wurde die BG und der daraus ziehbare Nutzen nun auf alle Raten verteilt oder mit den ersten ein, zwei Raten abgegolten? Bin bei meinem Mahnbescheid auf Nummer Sicher gegangen und habe die Verzinsung erst nach der 2. Rate eingefordert. Hat geklappt! :) In deinem Fall könnte man aber auch darauf beharren, dass sich die BG auf alle Raten gleichmäßig verteilt hat, so dass du mit einigen BG-Raten innerhalb der Verjährungsfrist bist. ;) Bevor mich einer falsch versteht. Ich spreche nicht von dem Fall, bei dem die BG zur Kreditsumme addiert wurde und die mit dem Kreditzins beaufschlagt wurde, das ist 'ne andere Baustelle.


  • interessant.. und wie würde es sich ggf zb bei ausgesteuerten verhalten? was es aber nicht auch alles zu beachten gibt..


    Fließen Gelder in diesem Jahr auf dein Konto, gibst du sie in der Steuererklärung für das Jahr 2014 an, landen sie erst im nächsten Jahr auf deinem Konto, halt in der Steuererklärung für 2015. Was meinst du mit "ausgesteuert"? Ich kenne nur eine Aussteuer/Mitgift, aber soweit sind wir hier im Forum noch nicht. :D:P:D

  • Wann kann ich spätestens zum Anwalt ? Meine Ansprüche verjähren Ende des Monats. Bank zahlt nicht, habe an die Obmundsstelle geschrieben aber noch keine Antwort erhalten.


    danke

  • Hallo,
    ich habe vor ein paar Tagen die Bearbeitungsgebühr von der Santander zurück erhalten. Jedoch ohne Zinsen. Würdet ihr die Zinsen noch verlangen ? Sind knapp 90€. Kann ich mich dazu an den Ombudsmann wenden ? Und ist es möglich drei Briefe an die Ombudsmannstelle zusammen zu verschicken ? Es ist die gleiche Stelle in Berlin, jedoch drei verschiedene Banken. Oder für jede Bank einen separaten Brief ? Danke !!!!


    Ehrlich gesagt, würde ich dir drei getrennte EINWURF-Einschreiben empfehlen. Diese Schlichtungsstellen sind so was von überlastet, dass sie eventuell ihre Briefkästen/Postfächer bis zum Jahresende nicht mehr leeren. Habe im Forum aber auch schon gelesen, dass Emails oder Faxe reichen. ICH würde auf Nummer Sicher gehen. :thumbup:

  • Freu dich doch, du kannst dir mit den Zähnen dann hinbeißen, wo du willst.... =O


    Im übrigen erinnert mich dein Profilbild an Dieter Nuhr


    Dann ist doch alles gut! Ist zwar schade, wenn vor Weihnachten nix mehr kommt, aber dafür danach. Mittlerweile bin ich da echt optimistisch. Immerhin hatte ich 12 Rückforderungen und nur noch eine fehlt. Also weiß jeder, woher ich den Optimismus nehme.



    12 Stück???? Dat is´ja schon fast so, als wenn die Leute bei mehr als 2 Kindern anne Hand Stück sagen.
    Junge, da warst´e ja Großkunde???

  • Ehrlich gesagt, würde ich dir drei getrennte EINWURF-Einschreiben empfehlen. Diese Schlichtungsstellen sind so was von überlastet, dass sie eventuell ihre Briefkästen/Postfächer bis zum Jahresende nicht mehr leeren. Habe im Forum aber auch schon gelesen, dass Emails oder Faxe reichen. ICH würde auf Nummer Sicher gehen. :thumbup:



    Sehe ich auch so. Der RA kannst´e auch später belöffeln. Ich mutmaße, dat der eh auch Schuuuuuuuß verlangt!

  • Fließen Gelder in diesem Jahr auf dein Konto, gibst du sie in der Steuererklärung für das Jahr 2014 an, landen sie erst im nächsten Jahr auf deinem Konto, halt in der Steuererklärung für 2015. Was meinst du mit "ausgesteuert"? Ich kenne nur eine Aussteuer/Mitgift, aber soweit sind wir hier im Forum noch nicht. :D:P:D



    Grrrrrrrrh Steuerfuzzis anne Front! Ich meine, dat die BG - Rückzaklung nicht als einkommensteuerpflichtig zu betrachten ist. Zinsen, klaro; müssen in der 2014ern Erklärung - so wie du ausgeführt hast - deklariert werden.


  • " Aber ich habe auch noch eine Frage zur Hemmung der Verjährung, ich meine gehört oder gelesen zu haben, dass wenn die Banken die BG`s erstattet haben, es einem Schuldeingeständnis gleich gestellt ist und somit gibt es keine Verjährung, stimmt das."


    Na, wenn se gezahlt haben, ist doch die Frage einer verjährten Forderung nicht mehr zu prüfen. Du meinst die fällig werdenden Zinsen auf die BG - Forderung?


    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 430 - Geld zurück - Finanztip-Community

  • Adresse ist vpllig richtig. Ist wohl schon zugestellt, allerdings haben Großkunden der Post wie die Bank ein Recht Einschreiben in Paketen als zugestellt innerhalb 10 Tagen zurückzumelden. Und nicht für jedes einzelne extra.


    Die Zeitverzögerung ist damit zu erklären, dass die Verwaltung dort abgesoffen ist. Containerweise sind Anträge EBs und so weiter zu bearbeiten. Das dauert. Wenn der Empfang nicht bald bestätigt wird, musste zum Schlichter; rein prophylaktisch, sonst ist die Forderung verjährt.

  • Grrrrrrrrh Steuerfuzzis anne Front! Ich meine, dat die BG - Rückzaklung nicht als einkommensteuerpflichtig zu betrachten ist. Zinsen, klaro; müssen in der 2014ern Erklärung - so wie du ausgeführt hast - deklariert werden.


    Grrrrrrrrh Steuerfuzzis anne Front! Ich meine, dat die BG - Rückzaklung nicht als einkommensteuerpflichtig zu betrachten ist. Zinsen, klaro; müssen in der 2014ern Erklärung - so wie du ausgeführt hast - deklariert werden.


    Jo! Lobster hat Recht. Den BG-Anteil hast du ja schon früher versteuert, sofern nicht auf dunklen Wegen erwirtschaftet. ;) Die braucht man nicht nochmal versteuern. Mir schwirrt der Kopf. :S

  • So meine der GMAC Bank gesetzte Frist ist ohne irgendeine Reaktion ausgelaufen. Jetzt ist guter Rat teuer. Die Bearbeitungsgebuehr beträgt 135 €. Plus Zinsen wäre ich bei 170 €. Klage ich, habe ich ein Loch von 105 € nur allein für die Gerichtskosten und das Verfahren könnte Jahre dauern. Mahnbescheid 35 € Gerichtskosten? Und kann man davon ausgehen dass die Bank dann freiwillig zahlt oder auch das anschließende Gerichtsverfahren wählt? Wie muesste ich den MB ausfüllen fehlerfrei. Welche Katalognummer usw.?


    Hallo Jane,


    habe mir erlaubt meine Antwort aus der Konversation hier ins Forum zu stellen. Könnte andere auch interessieren.


    Also meine Angaben sind ohne Gewähr, bin ja kein Anwalt. Abgesehen davon habe ich den Online-Mahnbescheidsantrag auch zum ersten mal im Leben gemacht.


    Aber es hat geklappt! :)


    Hier siehst du die beiden Seiten meines Antrags:


    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 242 - Geld zurück - Finanztip-Community


    Falls du die Online-Variante machst, werden die zuständigen Gerichte (Mahngericht und Prozessgericht) automatisch aus deinen Angaben ermittelt. Bei mir war z.B. Amtsgericht Mainz falsch. Für die SWK-Bank ist Bingen am Rhein zuständig. Im Impressum deiner GMAC Bank, oder auf deinem Kreditvertrag siehst du den Sitz deiner Bank, das dortige Amtsgericht ist dann auch das zuständige Prozessgericht.


    An welches zentrale Mahngericht du deinen Antrag schicken musst, hängt von deinem Wohnsitz (Bundesland) ab.


    Ich glaube, ich bin hier der einzige im Forum, der das Datum der Hauptforderung und den Beginn der 5% über Basiszins-Berechnung auf einige Tage nach meiner zweiten Rate gesetzt hat. Es gibt hier im Forum Unklarheit darüber, ab wann die Bank mit deiner Bearbeitungsgebühr voll wirtschaften konnte. Mit der 2. Rate hatte ich mehr an die Bank überwiesen, als die BG hoch war. Und bin somit auf der sicheren Seite. Auf die ein, zwei Monate Zins kommt es ja auch nicht an.


    Wie du im Bild oben sehen kannst, habe ich keine Katalognummer gewählt, sondern den Betreff meines ursprünglichen Anschreibens bei "sonstige Anspruch" eingetragen. Es muss halt für die Bank ersichtlich sein, dass du die Bearbeitungsgebühr deines Kreditvertrages zurück haben willst.


    Ach ja, die Bearbeitungsgebühr natürlich, die 5% über Basiszins, jährlich und die Portokosten für diesen Mahnantrag eintragen. Das wars. Der Online-Antrag mit Barcode darf übrigens nicht geknickt werden, daher einen großen Umschlag nehmen und 3,25 für das Einschreiben fordern. Ich würde EINWURF-Einschreiben nehmen, das gilt beim Einwurf schon als zugestellt. Die Mahngerichte sind zur Zeit so überlastet, dass sie kaum Zeit finden ihre Postfächer zu leeren. Bei Einschreiben mit Rückschein müssen die Mahngerichte das Einschreiben erst noch quittieren, bevor die Hemmung läuft. Würde ich jetzt nicht mehr riskieren.


    Tipp: Du kannst den Online-Mahnantrag hier komplett ausfüllen.


    https://www.online-mahnantrag.…ttp://www.mahngerichte.de


    Es werden bei der Barcode-Variante keine Daten übertragen! Nur der Papierausdruck zählt. Deswegen ist auch das Einschreiben so wichtig.


    Hoffe geholfen zu haben. :)


    Daumen drück.


    :thumbup:


    PS: Nehme Likes entgegen. ;)

  • aber ob das im Vertrag steht kannst du mir nicht beantworten oder? Wie ist es denn bei allen anderen, die BGs wurden doch nicht mit der ersten und zweiten Rate verrechnet oder doch? Ich glaube nicht dass das iwo festgehalten ist die haben ihre Bruttosumme und buchen die Rate ab, machen da doch keinen Unterschied ob nun die BGs abgerechnet werden oder doch....!!!!???



    @Rudiratlos


    Bei meinen CITI-Bank Verträgen kam die BG immer erst auf den Nennbetrag und wurde anteilig mit jeder Rate abbezahlt....Deshalb anteilige Rückforderung !!!