Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo Gast,


    die Frage der Verjährung ist nicht nur heiß diskutiert hier, sondern auch von entscheidender Wichtigkeit für alle zukünftigen Rückforderungsanträge!


    Sicher ist: Der Bundesgerichtshof wird sich wahrscheinlich Ende Oktober (28.) mit der Verjährung bei Krediten befassen. Bis dahin ist noch unklar, ob und für welchen zurückreichenden Zeitraum die Bearbeitungsgebühren für Kredit vor 2011 für unzulässig erklärt werden. Zur Zeit gibt es zwei stark divergierende Positionen zum Thema: Ein Gericht hielt die Verjährung für angemessen, ein anderes gab den Kreditnehmern auch für weiter zurückwirkende Darlehen Recht.


    Insofern warten wir nun alle gespannt auf das Urteil. Bis dahin kann man die Rückforderung verlangen, die Banken werden aber höchstwahrscheinlich kategorisch ablehnen. Erst mit dem Urteil wird Klarheit herrschen.


    Wir werden Sie selbstverständlich hier sowie auf unseren sozialen Kanälen darüber auf dem Laufenden halten!


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  • Hallo,


    danke für die Antwort. Die Bearbeitungsgebühr wurde in meinem Fall mit auf die einzelnen Raten verteilt, die ab Mai 2009 fällig wurden. Der Kredit läuft noch bis Mai 2015. Ich kann doch zumindest für die ab 2010 gezahlten Raten (somit anteilig auch die Bearbeitungsgebühr) bis heute zurückverlangen, da diese nach meinem Verständnis noch nicht verjährt sind. Im Kreditvertrag ist nicht die Rede davon, dass die Bearbeitungsgebühr mit der ersten Rate fällig ist.


    Oder soll ich jetzt lieber warten, bis das BGH ein Urteil gefällt hat?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gast,


    Du kannst entweder warten und auf eine endgültige Entscheidung am 28. Oktober hoffen,
    oder alternativ den Weg den Du beschrieben hast gehen.


    Aus meiner Sicht wäre der zweitere Weg doch mal interessant zu sehen, welche Argumente und Rückmeldung die Bank geben wird. Mit dieser Vorgehensweise werden die vorherigen Raten ja nicht betroffen sein, ein Vermerk auf die zu erwartende Entscheidung kann nicht schaden.

  • Da schließe ich mich an - das wäre wirklich interessant zu sehen!


    Ob es besser ist, zu warten und das alles in einem "Aufwasch" zu machen oder jetzt auf jeden Fall auf die Erstattung der nicht verjährten Gebühren zu pochen, dazu könnten unsere Experten sicherlich mehr sagen :) Im Moment sind leider alle im Urlaub. Einfach nochmal hier reinschauen - könnte sich lohnen! ;)


    Generell denke ich, dass es einfach noch an Erfahrungswerten fehlt. Egal, wie es ausgeht - ich würde mich freuen, wenn Sie uns Rückmeldung dazu geben. Je mehr wir hier an Erfahrungen sammeln, desto besser können Kreditnehmer reagieren, wenn das Urteil da ist.

  • Hallo


    ich hab mal eine Frage zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr. Wir haben bei der NRW Bank ein Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum in 2010 aufgenommen. Wir haben 0,4 % der Darlehenssumme als einmalige Verwaltungsgebühr zahlen müssen sowie nun laufende Verwaltungsgebühren in Höhe von 5 % p.a. Sind diese ebenfalls vom Urteil betroffen?


    Für die Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

  • Hallo Gast,


    zu diesem Thema hat sich unsere Expertin Britta schon einmal an anderer Stelle geäußert. Für den Post siehe hier:


    Einmalige Kosten L- Bank förderdarlehen - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Fazit: Auch hier steht noch nicht wasserdicht fest, ob die Erhebung von Bearbeitungsgebühren im rechtlichen Rahmen ist. Es könnte letztendlich wieder auf eine Grundsatzentscheidung hinauslaufen.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Danke für die schnelle Rückmeldung.


    Werde jetzt auch ein nettes Schreiben an die Bank aufsetzen... :evil:

  • Moin Leute,


    war die letzte Woche beruflich unterwegs und hatte leider keine Zeit.


    Eine Zusammenfassung meinte ich das wir User des Forums welche hier ihr Vorgehen geschrieben haben in einen einzelnen Thread packen und aufzeigen wie das Vorgehen war. Nicht jeder ist ja in der gleichen Situation was die Ausgangslage angeht. Mal mit und mal ohne Verjährung.


    Mann könnte mit einer Exceltabelle bzw. auch GoogleDocs eine Zusammenstellung machen. Die Rahmenbedingung müsste man nur Prüfen was da rein soll.


    Gruß


    chris


    P.S, Ich bin mal gespannt welche Summe ich zu erwarten habe bzw. ob bei mir die Zinsen dabei sind.

    • Offizieller Beitrag

    Alternativ wäre ein weiteres Forum im Forum und dort nach entsprechenden Anbietern die Threads eröffnet.


    Sprich D_B und dort schreibt jeder seine Erlebnisse, Erfolgs- und Negativberichte rein.


    Kommt das so in die Richtung, die Du Dir vorstellst?

  • Einzelthreads für Unternehmen haben wir ja schon im Anbieterforum. Könnte man problemlos dort machen oder hier neu einrichten, aber ich befürchte fast, dass wir da wieder keine kompakte Übersicht haben. Ich würde einfach mal die Erfahrungen aus diesem Thread in einer Tabelle zusammenfassen. Ist die umfassend genug und beteiligen sich genügend Leute, könnten wir daraus sogar eine eigene Finanztip-Seite machen ^^ Fürs erste könnten wir sie aber hier zirkulieren lassen.


    Die Tabelle könnte ungefähr so aussehen:


    Nutzername - Bank- Grund des Anschreibens / Art des Kredits - Reaktion der Bank 1 - Reaktion des Kreditnehmers - Reaktion der Bank 2 - Erstattung ja oder nein


    Ergänzungswünsche? Habe ich etwas übersehen?

    • Offizieller Beitrag

    Interessant wäre ja auch warum der Widerruf erfolgte, aber da wird wohl nicht alle den Grund der niedrigen Zinsen nennen.


    Ich möchte jetzt kein Faß und keine Diskussion aufmachen, aber die Rechtsanwaltskanzlei (aus Eislingen),die hier aufgeführt wird wirbt sehr aktiv mit ¨niedrigeren Zinsen¨


    http://www.trewius.de/rechtsge…f-von-immobilienkrediten/


    Da dürfte der Grund des Widerrufes klar sein, schade das damalige richtige Finanzberatungen nicht im Vordergrund stehen.

  • Hallo, ich habe sehr interessiert als Leser die Beiträge gelesen. Auch ich habe regen Kontakt mit der Santanderbank.


    Ich wundere mich über die Geduld mancher Mitglieder. Ich bin da wesentlich ungeduldiger bezüglich Zahlungstermin.
    Oft wurde gefordert, dass die Wege zum Erfolg beschrieben werden sollen. Das möchte ich gerne tun, da mir ebenfalls diese Beiträge wertvolle Hilfe waren.
    Am 20.08.2014 forderte ich mit einem Musterschreiben die Bearbeitungsgebühr schriftlich und per Fax ein, Zahlungstermin am 10.09.2014.
    Am 26.08.2014 erreichte mich das berühmte 3-seitige Schreiben der Santanderbank.
    Am 29.08.2014 sandte ich per Email den Widerspruch an die Bank und forderte die Zahlung nochmals zum 10.09.2014 ein mit dem Hinweis,
    jetzt die Sachlage an den Ombudsmann weiterzuleiten.
    Am 31.08.2014 habe ich die Sachlage an den Ombudsmann geschickt. Der Santanderbank habe ich eine Kopie des Schreibens zur Kenntnisnahme per Email zugeschickt.
    Am 10.09.2014 erreichte mich das 2. Formschreiben, dass die Erstattung erfolgt ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht.
    Am 12.09.2014 habe ich die Email mit der Forderung der Höhe der Bearbeitungsgebühr nebst 5% Zinsen eingefordert. Ebenso eine zeitnahe
    Überweisung, da sich die Santander bereits im Verzug befindet. Bis zur vollständigen Erfüllung meines Anliegens bleibt der Antrag beim Ombudsmann zwecks Überprüfung bestehen.


    Nebenbei noch ein ganz großes Dankeschön @Henning, der sich sehr für alle Bereiche einsetzt:-)).


    Liebe Grüße,
    Johanna

    • Offizieller Beitrag

    Merci für die Blumen und herzlichen Glückwunsch zum ersten Teilerfolg,
    wird aber sicherlich auch mit dem zweiten Teil klappen.


    Ich denke diese Vorgehensweise kann exemplarisch für viele weitere Personen stehen.

  • Ich möchte mich vorerst an alle hier bedanken,dank euren Tips hatte ich auch meine Beschwerde über die Santander
    vor 2,5 wochen an den Ombudsman geschickt und siehe da geld ist heute nebst Zinsen auf mein Konto eingegangen.
    Also blos nicht aufgeben irgendwann kriegt jeder sein Recht.
    Wünsche allen hier noch einen schönen Abend.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gast,


    herzlichen Glückwunsch und viel Spaß beim verkonsumieren des Geldes :)


    Aber es wäre sicherlich für den ein oder anderen interessant, wie die Thematik mit der S. verlaufen ist, sprich welche Reihenfolge von Briefen etc pp.


    Lg

  • Hallo zusammen, auch ich hatte die Bearbeitungsgebühr aus 2011 bei Santander im Juli d.J. rekalmiert und das 3seitige Ablehnungsschreiben erhalten. Ich hatte für mich beschlossen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
    Gestern nun hatte ich Post von Santander im Briefkasten. Man hat meine Eingabe noch einmal geprüft, und wird die Bearbeitungsgebühr erstatten.
    Ist das nicht super? Ich hab mich total gefreut.

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch auch ne überaschende Geschichte, nur geht so etwas im negativ-Rummel unter.


    Viel Spass beim Ausgeben oder wirds doch ne Sondertilgung werden?

  • Erstmal: Super toll, dass es hier weitere Erfolge gab! Es ist schön zu sehen, dass die Informationen hier weiterhelfen!


    Zur Tabelle ist mir noch eingefallen, dass wir auch hinschreiben könnten, welche Summe rückerstattet wurde bzw. welche Prozentzahl an Bearbeitungsgebühren berechnet wurde - je nachdem, wie übersichtlich die Tabelle ist.