Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Rein rechtlich ist nur da Einschalten des OM oder Anwaltes verjährungshemmend. Die kundenbeschwerdestelle des SpK-Verbandes meines Wissens nicht.
    Diesen Weg kann man nutzen, wenn noch genug Zeit ist, die hast du aber nicht.
    Ich würde direkt an den OM gehen, das kann dir keiner verbieten.



    Dat mit dem Rechtsanwalt aber nur, wenn der ei Mahnbescheid oder eine Klage für dich einreicht.

  • So mit Eingang der Zinsen von der Santander dachte ich kann ich mich auf die letzte große Schlacht vorbereiten ( Commerzbank ). Aber sorry Santander, was soll das, 3Euro 72 Cent Zinsen ????? Das is ja wohl ein Witz !!!



    Lasse dich von den spanischen Krümelkackern nicht hinter´s Licht führen. Wer Millionen in de Formel Eens pumpt, kann dem kleinen Willi auch seine Zinsansprüche zahlen!

  • Vermutlich sind dort zwei Abteilungen oder Arbeitsgruppen am Werke: Diejenige, die den Anspruch prüft und diejenige, die dann auszahlt. In beiden Fällen stapeln sich die Anträge bis unter das Hochhausdach.
    Dennoch: Klaro, am Ball bleiben!


    Habe gerade ein sehr freundliches Gespräch mit der Creditplus geführt. Es ist so dass die Zahlungen automatisiert an das Konto aus dendamaligen Verträgen gezahlt wurden. Da ich die Hausbank gewechselt habe ist das Geld dort zurück gekommen. Wird jetzt an die aktuelle Bankverbindung gezahlt. Ok, aber wofür schreibt man das extra ins Schreiben?


  • Ergänzung...

    • 17.12.2014 Brief der Targobank mit Auflistung der Bearbeitungsgebühren
    • 17.12.2014 trotzdem - weil sicher ist sicher - eine email mit Zinsforderung an sogehtbankheute@targobank.de
    • 22.12.2014 SMS über Gutschrift auf dem Konto erhalten, sofort geguckt von wem --->Zinsen von der TARGOBANK

    ich bin etwas sprachlos ....wow...das ging ja mal alles zackipudding ^^.....
    ich wünsche mir wirklich für jeden von euch, daß er bald bald sein Geld bekommt und sich ebendso freuen kann.....



  • Geht auch so, Ebbe. Wichtig ist, dass du die Verjährung hemmst!

  • Hallo ich habe ein schreiben bezüglich der zinsen verfasst , weiss jemand ob das ok so ist ? ......Sehr geehrter Damen und Herren ,Vielen Dank für die Erstattung der bearbeitungsgebühr zum og. Kreditvertrag . Sicher ist ihnen bekannt das mir zu dieser BG auch Zinsen zustehen , laut meiner Information in der Höhe von 5 Prozentpunkten . Laut meiner Rechnung müssten es ca. ..... euro sein . Ich Bitte sie mir diese Zinsen bis zum 29.12.2014 auf mein Konto zu überweisen ( welches ich bei mein ersten Schreiben an sie angegeben habe ) . Ich gehe von einen problemlosen Ablauf bezüglich der Zinsen aus und bedanke mich schon in voraus , für den Abschluss meines Sachverhaltes .

  • Hallo Jagi,


    Danke für dein "Mitgefühl". Es ist unerträglich mit diesem Anwalt und deshalb habe ich schnellstens alles selbst in die Hand genommen und den Ombudsmann eingeschalten. Die Verjährung ist erst einmal gehemmt und im neuen Jahr sehe ich dann weiter. Schlimm nur, dass ich meinem Geld hinterher laufen muss, welches der Anwalt kassiert hat.
    Vom Vertrag Santander 2004 noch nichts neues. Bei dir? LG Sylvi

  • Hallo Silvi,


    ich habe ein Schreiben der Santader bekommen, in dem sie sich auf die Verjährung berufen, und meinen, die Bg wäre zu Anfang des Vertrages gezahlt worden. Dazu einige Passagen aus dem BGH-Urteil, die überhaupt nichts mit der Problematik zu tun hatten. Die Krönung war die Behauptung, dass die Thematik mit den in den Raten einbezogene BG nicht auf ihre Verträge anwendbar sei. Dabei ist das Urteil meiner Meinung nach doch gegen die Santander ergangen, oder täusche ich micht da? Ich bleibe nach wie vor am Ball, bin auch mit Rechtsbeistand in Kontakt.

  • Richtig, als gesetzlichen VErtreter nimmst du den Vorstandsvorsitzenden. Steht bestimmt im Impressum der Bank.
    Katalognummer 37 passt besser: Ungerechtfertigte Bereicherung
    Den Zinsanspruch habe ich immer ab Vertragsdatum genommen. Das Enddatum ist der Tag, an dem du den Mahnbescheid erstellst.


    Die Erklärung: Hier die Haken bei ersten: Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.
    Die Gegenleistung hast durch du die Gebühr erbracht


    und wenn du bei einem Widerspruch der Bank weitere Massnahmen einleiten möchtest dann auch "Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens" ankreuzen


    Okay, danke. Ich werde jetzt aber erst mal den Ombudsmann einschalten...habe vier Ansprüche und bei zwei läuft morgen die Frist ab. Ich möchte erst einmal die Verjährung stoppen, bekomme ich vom Ombudsmann dann eine Bestätigung darüber oder reicht es aus, wenn die Schreiben bis 31.12.2014 dort vorliegen?
    Ich kann doch bestimmt ein Einschreiben machen mit allen 4 Forderungen, oder?

  • Ergänzung...

    • 17.12.2014 Brief der Targobank mit Auflistung der Bearbeitungsgebühren
    • 17.12.2014 trotzdem - weil sicher ist sicher - eine email mit Zinsforderung an sogehtbankheute@targobank.de
    • 22.12.2014 SMS über Gutschrift auf dem Konto erhalten, sofort geguckt von wem --->Zinsen von der TARGOBANK

    ich bin etwas sprachlos ....wow...das ging ja mal alles zackipudding ^^.....
    ich wünsche mir wirklich für jeden von euch, daß er bald bald sein Geld bekommt und sich ebendso freuen kann.....


    Sieht doch gut aus. Das Prinzip vom " Fischer un sien Fru " - gilt auch hier. Ohne Moos nix los. Ohne Wasser, keene Fische!

  • Hallo ich habe ein schreiben bezüglich der zinsen verfasst , weiss jemand ob das ok so ist ? ......Sehr geehrter Damen und Herren ,Vielen Dank für die Erstattung der bearbeitungsgebühr zum og. Kreditvertrag . Sicher ist ihnen bekannt das mir zu dieser BG auch Zinsen zustehen , laut meiner Information in der Höhe von 5 Prozentpunkten . Laut meiner Rechnung müssten es ca. ..... euro sein . Ich Bitte sie mir diese Zinsen bis zum 29.12.2014 auf mein Konto zu überweisen ( welches ich bei mein ersten Schreiben an sie angegeben habe ) . Ich gehe von einen problemlosen Ablauf bezüglich der Zinsen aus und bedanke mich schon in voraus , für den Abschluss meines Sachverhaltes .


    Sehr wuselig, freundlich, aber bestimmt. Hat die Bank dir die BG ohne die üblichen " Bla-bla-Bla- Schreiben zuvor, gezahlt? Achte auf die drohende Verjährung!

  • Hallo liebe Experten,


    ich habe am 13.12. an die Postbank das Musterschreiben geschickt, bisher noch keine Antwort. Sollte ich jetzt bereits den Ombudsmann anschreiben, oder erst noch - z. B. bis 29.12. - abwarten, ob eine Antwort kommt?


    Vorweihnachtliche Grüße
    Frank

  • Hallo Jagi,
    wieso soll die Problematik mit den in den Raten eingezogene BG nicht auf ihre Verträge anwendbar sein? Da ist doch was faul?
    Wie geschrieben liegt meine Sache beim OM. Da ja meine Pfeife hier nicht tätig wurde (oder nicht wollte). Aber es ist gut, dass du hier mit Rechtsbeistand zusammen arbeitest. Wäre schön, wenn du immer mal berichten könntest :) Ich schreibe dir auch, sobald ich irgend etwas erfahre. Die Santander müsste ja bei uns beiden identisch argumentieren.

  • Hallo liebe Experten,


    ich habe am 13.12. an die Postbank das Musterschreiben geschickt, bisher noch keine Antwort. Sollte ich jetzt bereits den Ombudsmann anschreiben, oder erst noch - z. B. bis 29.12. - abwarten, ob eine Antwort kommt?


    Vorweihnachtliche Grüße
    Frank


    Frankie, der 29. 12. 2014 ist ein Werktag, ein normaler Arbeitstag als. Wenn du bis zum Abend keine Nachricht erhalt hast, solltest du dem OM einschalten - sicher ist sicher und Mutter der Porzellankiste.

  • Hallo Jagi,
    wieso soll die Problematik mit den in den Raten eingezogene BG nicht auf ihre Verträge anwendbar sein? Da ist doch was faul?
    Wie geschrieben liegt meine Sache beim OM. Da ja meine Pfeife hier nicht tätig wurde (oder nicht wollte). Aber es ist gut, dass du hier mit Rechtsbeistand zusammen arbeitest. Wäre schön, wenn du immer mal berichten könntest :) Ich schreibe dir auch, sobald ich irgend etwas erfahre. Die Santander müsste ja bei uns beiden identisch argumentieren.


    Ja, Sylvi, oberfaul... Lustig war auch die Bemerkung, man gehe davon aus, das mein Anliegen nun vollständig geklärt sei... Denken die, die Leute sind dumm???

  • Hallo Jagi,


    Danke für dein "Mitgefühl". Es ist unerträglich mit diesem Anwalt und deshalb habe ich schnellstens alles selbst in die Hand genommen und den Ombudsmann eingeschalten. Die Verjährung ist erst einmal gehemmt und im neuen Jahr sehe ich dann weiter. Schlimm nur, dass ich meinem Geld hinterher laufen muss, welches der Anwalt kassiert hat.
    Vom Vertrag Santander 2004 noch nichts neues. Bei dir? LG Sylvi



    Sylvi62, wenn der Meister deinen Vorschuss nicht abrechnet oder zurückzahlt, gehe zu Rechtsanwaltskammer und beschwere dich dort über ihn. Es gilt auch hier prinzipiell das " Krähen - Prinzip ", aber der hat erst mal ´ne Beschwerde am Allerwertesten und muss reagieren.

  • Ich sage dir auf alle Fälle, was daraus
    geworden ist. Aber bestimmt erst im Januar, denn über die Feiertage will
    ich mich mal mit anderen schönen Sachen beschäftigen. Die Argumentation
    müsste auch gleich sein, es las sich wie ein Standard-Muster-Bla-Bla
    Brief...

  • Hallo Silvi,


    ich habe ein Schreiben der Santader bekommen, in dem sie sich auf die Verjährung berufen, und meinen, die Bg wäre zu Anfang des Vertrages gezahlt worden. Dazu einige Passagen aus dem BGH-Urteil, die überhaupt nichts mit der Problematik zu tun hatten. Die Krönung war die Behauptung, dass die Thematik mit den in den Raten einbezogene BG nicht auf ihre Verträge anwendbar sei. Dabei ist das Urteil meiner Meinung nach doch gegen die Santander ergangen, oder täusche ich micht da? Ich bleibe nach wie vor am Ball, bin auch mit Rechtsbeistand in Kontakt.


    Die spinnen, die Römer in MG. Klar doch, ein Musterverfahren leif genau gegen diesen Laden. Es sind eben kreative Künstler im Bereich der Wortklauberei. Lasse dich nicht hinter die Fichte führen.