Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo :)


    irgendwie kann ich beim Handy nicht auf zitieren gehen, besser gesagt geht das Fenster immer wieder zu.


    Also ich habe keine genau Abrechnung von der Santander erhalten, sondern nur das übliche bla bla bla.


    Was mir jetzt gerade keine Ruhe lässt.....muss die Bank nur für die Laufzeit des Kredits Zinsen zahlen oder bis zur Erstattung der BG?

  • Sagen wir es mal so:


    -ist am 31.12.Verjährung eingetreten und der Ombudsmann NICHT oder nicht rechtzeitig eingeschaltet worden,ist dieser Weg nunmehr versperrt,
    -die Schlichtung des Ombudsmannes ist nur bis €5000.-Forderungshöhe für die Bank verbindlich,


    -der Weg über den Mahnbescheid scheint sich bei Widerspruch des Gegners als Sackgasse zu erweisen,da jetzt unausweislich richtiges Geld in die Hand genommen werden muß:die Gerichtskosten liegen bei ca.10 Prozent der Forderungssumme und sind vorzustrecken,
    -der Vorschuß des Anwalts ist ebenfalls zu zahlen:außergerichtlich waren dies erst einmal €400.-,die meine Anwältin in unserer Klage in die Forderungsliste aufgenommen hat.Wie hoch die Anwaltskosten für die Klage,das schriftliche Verfahren und/oder das mündliche Verfahren sind,weiß ich nicht.
    -aber eins weiß ich ganz genau:ich habe Deckung seitens meiner Versicherung einschließlich aller Kosten der ersten Instanz.An dieser Stelle:
    Liegt der Streitwert unter €5000.-,ist das eine Sache fürs Amtsgericht,wo man sich selbst vertreten darf,
    liegt der Streitwert höher,ist das Landgericht zuständig und dort herrscht Anwaltszwang,was wiederum die Kosten treibt.


    In dem Fall der abgelehnten Deckungszusage seitens der Rechtsschutzversicherung,ist DORT durch den bereits tätigen Anwalt eine fachmännisch formulierte Deckungszusage-Anfrage zu stellen oder dieser zu bezahlen und sich einen Fachanwalt zu suchen.(Die ersticken allerdings momentan in Arbeit und nehmen häufig keine neuen Mandanten mehr an)


    Will "die Cousine" das nicht:
    Beratungs-und Prozeßkostenhilfe beim Rechtspfleger des Amtsgerichts beantragen(da MUSS anhand von Originalbelegen komplett die (wirtschaftliche)"Hose runtergelassen werden".
    Will die Cousine das auch nicht:
    Bitterlich weinen,Anwalt bezahlen und sich über die geflossene Kohle freuen.


    Die obigen----bei weitem nicht vollständigen----Kosten(fallen)sind das,was ich als "Ausbluten" bezeichnet habe.


    P.S.:die Ablehnung der Versicherung ist bei dieser klaren Rechtslage für mich nicht nachvollziehbar.Außerdem hat "Cousine" richtigerweise den Anwalt NACH Eintritt des Verzugsschadens nach §286 BGB eingeschaltet,was sie hoffentlich mit Datum und Inhalt zumindestens eines außergerichtlichen Forderungsschreibens beweisen kann.


  • momentchen mal.. die bereits gezahlten BGs, musst du schon abziehen, nech.. und somit relativiert sich der streitwert ;)


  • a)die "Relativierung" des Streitwerts ist doch für die Problematik als solche nur insofern von Belang,daß dieser sich auf die Gerichts-und Anwaltskosten auswirkt.
    b)die Forderungen beim Ombudsmann wurden doch VOR dem 1.1.2015 u.a.zum Zwecke der Verjährungshemmung gemacht(oder etwa nicht??),so daß noch die "alte Verbindlichkeitsregel" anzuwenden war.


    Im übrigen möchte ich freundlich darum bitten,die "Pfeile der Kritik" dorthin zu lenken,wo sie hingehören,aber bitte nicht auf mich,denn ich bin weder Verursacher noch Adressat noch betreibe ich hier Rechtsberatung(was niemand von uns darf),sondern nur Aufklärung über die Dinge,die ich aus eigener(auch leidvoller)Erfahrung kenne.

  • Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für die guten Tips und Hilfe in diesem Forum. :) Ich habe hier sehr gute Infos bekommen weil ich auch jetzt im Dezember schnell noch 4x Kreditgebühren zurückgefordert habe.


    Um dem Forum auch mal einen Input meinerseits zu geben hier zusammengefasst meine Erfahrungen in den 3 Fällen:


    1. BMW Bank, Rückforderung von 300 € plus Zinsen, Kredit von 2007


    - Musterschreiben mit Frist 14 Tagen per Einschreiben abgesendet, eingetroffen 1.12.
    - Keine Reaktion innerhalb der Frist, daher vor Weihnachten den Ombudsmann eingeschaltet-Gestern kam ein Schreiben, dass alles wie gefordert bezahlt wird. Inhalt das übliche Blabla: ohne Anerkennen der Rechtspflicht, Sie sind uns als Kunde wichtig und wir sind großzügig usw. Aber immerhin scheint der Fall erledigt. Im Prinzip hatte ich das erwartet, da widerspenstiges Verhalten auch auf die Marke BMW zurückfällt.



    2. DKB ,Rückforderung von 500 € plus Zinsen, Kredit von 2008


    -Musterschreiben mit Frist 14 Tagen per Einschreiben abgesendet, eingetroffen 2.12.
    -Die BG ohne Zinsen wurden nach 10 Tagen erstattet. Keine Reaktion zu den Zinsen, ein zweizeiliges Schreiben der DKB sagte nur, Fall erledigt durch die Rückerstattung der BG
    -vor Weihnachten den Ombudsmann eingeschaltet bzgl der Zinsen. Mal sehen was passiert



    3. SWK, Rückforderung von 2x 300€ BG +Zinsen, Kredite von 2009 und 2010


    -Musterschreiben mit Frist 14 Tagen per Einschreiben abgesendet, eingetroffen 1.12.
    -Keine Reaktion auf das Schreiben
    -gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet über Inkasso-Sofort da die SWK nicht am Schlichtungsverfahren teilnimmt. Die Mahnverfahrenskosten wurden gleich mit in die Forderung genommen
    -Mahnbescheid erlassen am 29.12.
    -02.01. Rückerstattung beider BG inkl Zinsen und Mahnverfahrenskosten aber abzüglich c.a. 30 € die mir nicht erklärbar sind
    -06.01. Rückinfo von Inkasso-sofort, dass die SWK Widerspruch gegen den GANZEN Mahnbescheid eingelegt hat und jetzt ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden müsste.


    die SWK reagiert erst also gar nicht, nach Mahnbescheid aber innerhalb 3 AT fast alles gezahlt und jetzt Widerspruch. Es bleibt also nur die Klage. Die werde ich durchziehen.



    hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Mahnbescheid und anschließender Klage?


    gruß
    Bankster

  • EC-Karte schrieb:
    Süddeutsche.de schrieb:Sparer und Anleger können künftig auch bei größeren Streitigkeiten mit ihrer Bank ohne Gericht zu ihrem Geld kommen. Von Januar an gilt für das Schlichtungsverfahren der privaten Banken einverdoppelter bindender Streitwert von 10 000 Euro. Das heißt, die Kreditinstitute sind bis zu diesem Streitwert an die Entscheidung des Ombudsmannes gebunden.



    Das ist auch richtig. es betrifft ab Fälle die ab 01.01.2015 dem Ombudsmann zugestellt werden.
    Diejenigen die ihre alten Ansprüche bis 31.12.2014 beim Ombudsmann eingereicht haben sind soviel ich weiß noch mit dem 5000 Euro Betrag gebunden.

  • -Mahnbescheid erlassen am 29.12.
    -02.01. Rückerstattung beider BG inkl Zinsen und Mahnverfahrenskosten aber abzüglich c.a. 30 € die mir nicht erklärbar


    Wann wurde denn der Mahnbescheid der Bank zugestellt?


    Die fehlenden 30€ könnten Steuern sein, die direkt ans FA abgeführt wurden.


    Hast du einen eindeutigen NAchweis, das sich in der Rückzahlung der Punkt Mahnverfahrenskosten versteckt?

  • @lanAnderson2 (S. 501)


    Welches Gericht ist eigentlich zuständig, wenn der Streitwert genau 5.000,00 € beträgt? Unter 5.000,00 € soll es das Amtsgericht sein und über 5.000,00 € das Landgericht!