Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Kritik oder eine andere Meinung kann man auch anders anbringen, vor allem nicht so polemisch wie in Deinem 1.oder 2.Post. Hättest Du Dich mit diesem Forum hier mehr auseinandergesetzt, wärst Du selbst drauf gekommen.
    Du entscheidest, wo Du Dich wann aufhältst und in welchem Maß wen verärgerst. Dann musst Du das aber auch ab können.

  • Kritik oder eine andere Meinung kann man auch anders anbringen, vor allem nicht so polemisch wie in Deinem 1.oder 2.Post. Hättest Du Dich mit diesem Forum hier mehr auseinandergesetzt, wärst Du selbst drauf gekommen.
    Du entscheidest, wo Du Dich wann aufhältst und in welchem Maß wen verärgerst. Dann musst Du das aber auch ab können.


    @Stefan

  • schade....sie hat uns immer herlich aufgemuntert ......


    Ja, das stimmt. Ich gebe die Hoffnung aber nicht auf, dass sie sich vielleicht doch mal wieder hier meldet. Es wäre sehr wünschenswert. Hoffentlich verlassen uns nicht noch mehr "alte Hasen" hier aus dem Forum. Selbstverständlich sind auch noch neue Hasen hier willkommen, die sich hier Rat, Hilfe holen möchten und auch ihre Erfahrungen einbringen möchten :) Wir sind schon soweit zusammen "gegangen" und haben uns immer wieder Mut gemacht. Und nun ziehen wir das Ding noch bis zu Ende zusammen durch. :thumbup:

  • @Sylvi62 (S. 519)


    Die Widerspruchsfrist für die Bank beträgt 2 Wochen. Erfolgt kein Widerspruch, sollte man Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids (VB) stellen. Liegt der VB vor, kann man bspw. den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.

  • @ Stefan82
    Na, du scheinst ja ein ganz Verwirrter zu sein.
    Hier, in diesem Forum ist weder Platz für politische Diskussionen noch für geistig arretierte Menschen.
    Such dir ein anderes Forum, wo dir geholfen werden kann und dann kommst du wieder und wirst sicherlich auch solche banalen Vorgänge wie Rechtsanspruch und Streitkultur besser verstehen können.

  • Ja, das stimmt. Ich gebe die Hoffnung aber nicht auf, dass sie sich vielleicht doch mal wieder hier meldet. Es wäre sehr wünschenswert. Hoffentlich verlassen uns nicht noch mehr "alte Hasen" hier aus dem Forum. Selbstverständlich sind auch noch neue Hasen hier willkommen, die sich hier Rat, Hilfe holen möchten und auch ihre Erfahrungen einbringen möchten :) Wir sind schon soweit zusammen "gegangen" und haben uns immer wieder Mut gemacht. Und nun ziehen wir das Ding noch bis zu Ende zusammen durch. :thumbup:


    "Alles hat seine Zeit ...."


    Lg finalco

  • Mit Kontoführungsgebühren befasst sich das BGH-Urteil vom 07.06.2011, Az. XI ZR 388/10 (steht auf der Internetseite des BGH unter "Entscheidungen").


    Danke dir. Wir haben gestern die Sache gut ausdiskutiert.


    Der Unterschied bei meinen und den Anderen Kontoführungsgebühren ist, das es sich einmal um die Kontoführung eines zugeteilten BS und einem in der Ansparphase handelt.
    Hier machen die Banken scheinbar auch Unterschiede..


    Mach dem o. a. Urteil sind sie, die Gebühren, in meinem Fall erlaubt, aber in @Sylvi62 's Fall wohl nicht.

  • Der Unterschied bei meinen und den Anderen Kontoführungsgebühren ist, das es sich einmal um die Kontoführung eines zugeteilten BS und einem in der Ansparphase handelt.
    Hier machen die Banken scheinbar auch Unterschiede..


    Auch in der Ansparphase sind die Kontogebühren nicht mehr erlaubt, mein gutster. Hab das gestern gelesen. LG Sylvi62

  • @ Stefan82,


    so wie Du hier schreibst, ist ja wohl eines klar. Du bist ein Banker und wahrscheinlich noch einer von der
    aus Mönchengladbach.Schon mal darüber nachgedacht wieviel Gewinn eine Bank mit einem Kredit erwirtschaftet ?(
    Natürlich hat jeder für sich selbst seinen Kredit unterschrieben, aber für jede Unterschrift hat es eine Abschlußgebühr
    für euch Banker gegeben und soviel ich weiss musste jeder Banker bei seinen Vorgesetzten antreten wenn er nicht genug Kredite vermittelt hat :thumbdown: Also komm hier nicht mit Moral und Anstand, eines ist wohl klar, es gibt ein
    Grundsatzurteil und daran hat man sich zu halten !!! Der Fehler liegt halt daran, das die Banken von alleine alles zurückzahlen müßten und nicht jeder darum kämpfen muss.
    Also Stefan 82, respktiere die Meinungen hier oder Du bist im falschen Forum X(


    Nochwas zum kastanienblatt, ich vermisse ihre Posts auch, sie hat vielen hier geholfen....und das Foto war auch
    toll :thumbup:
    Gruß
    schumi2804

  • nabend..haben 2006 nen Kredit bei citybank abgeschlossen, diesen dann 2007 aufgestockt..2008 den ganzen citykram bei dkb abgelöst..lohnt sich es, die rsv zurück zu fordern?
    wir haben es kostenlos prüfen lassen und die sagen, wir haben ein anrecht.
    aber man die leute damit beauftragen und das kostet ja immer viel Geld.
    die bg und die zinsen haben wir ja schon..
    das war toll,
    haben nen Bambus parkett, qm 50 euro,
    dann Klamotten und nen Samsung note 4..
    das hätten wir uns ohne bg nicht mal eben alles auf einmal gekauft..


    Mehr hierzu bei: Restschuldversicherung zurückfordern - Seite 13 - Geld zurück - Finanztip-Community

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    Mehr hierzu bei: Forenregeln - Allgemeines - Finanztip-Community


    So, Bitteschön dass habe ich gefunden.