Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @locke


    nur eine konkrete Frage bezüglich BG. Kannst mir auch per PN antworten.


    Hat dir die Norisbank, den Betrag welcher auf deinem Vertrag steht, unter Bearbeitungsgebühren, zurück gezahlt ?


    Mich interessiert jetzt nur dieser Betrag ohne Zinsen oder Fehlberechnungen.

  • ich habe gar keine Haare mehr , alle bei dem Thema ausgezupft. Von dem Geld lass ich mir neue setzen


    Ne mal Butter bei die Fische so langsam macht mich diese Rechnung kirre.
    Welche summe soll ich nun separat einfordern ?
    Oder war es zum Thema Falsche Berechnung zu meinen Gunsten ?
    HILFEEEEEEEEEEE


    @locke
    jetzt mach Dir doch nicht so einen Kopf. Ich hab einfach Pi mal Daumen gerechnet, weil ich auch kein Überblick mit den Zinsen mehr hatte, einen Betrag X angegeben.
    Es waren 2 unterschiedliche Kredite bei CB unteranderen auch unzulässige Kto. Gebühren. Die werden sich schon melden wenn du viel ausgerechnet hast.
    Du kriegst dein Geld auch nicht früher wenn du es 4 Stellen nach dem Komma angibst. Bei mir hat es ca. 6 Monate gedauert, nur zur Info. Habe auch mit allen Mitteln gekämpft und war mit den Nerven am Ende. Bis Zuletzt hatte ich auf eine gütliche Einigung gehofft. Leider Nein.
    Resultat MB mit Klageandrohung. Schließlich haben die mir ein Angebot gemacht womit ich voll und ganz zufrieden war.
    Wünsche Viel Erfolg :thumbup:

  • Heute in der Lübecker Nachrichten online:


    "Großbank Santander ist wieder auf Erfolgskurs. Die größte Bank der Eurozone, die spanische Banco Santander, hat sich von den Folgen der Wirtschaftkrise erholt. Im vergangenen Jahr steigerte sie ihren Gewinn um fast 40% auf rund 5,8 Milliarden Euro, teilte das Geldinstitut mit. Die Gewinne seien in allen zentralen Märkten zum ersten Mal seit Beginn der Krise gestiegen, teilte die Bank mit."


    Das ist doch erfreulich. Dann kann die Saubande die paar 100 Millionen Euro Rückzahlung an Bearbeitungsgebühren und Zinsen ja easy wegstecken. :D

  • Jetzt werde ich wirklich ganz kirre.
    Das bedeutet, dass die Banken nicht nur die BG`s und die Zinsen zu erstatten haben, sondern für die ganzen Kredite, auch wenn diese bereits abgelöst wurden oder zurückgezahlt wurden, eine Neuberechnung durchführen müssen. Weil man ja auf den ganzen Betrag, einschließlich der BG, auch die Zinsen gezahlt hat? Habe ich das so richtig verstanden?
    Das heißt jetzt für mich im Umkehrschluss, dass sämtliche Banken durch Zahlung der BG die Forderung anerkannt haben und ich somit diese auch jetzt noch anschreiben kann, um die Neuberechnung und Erstattung der Differenz zu verlangen.


    Gibt es hierfür eventuell ein Musterschreiben? Hat jemand das schon gemacht?
    In meinem Fall sind die Kredite bei BMW-Bank, Creditplus Bank, Santander und Fiat-Bank bereits getilgt oder abgelöst worden, nur der Postbank Kredit läuft noch bis September. Der hatte aber eine sehr lange Laufzeit von 84 Monate, da käme bei 900,- Euro BG und 7,77% Zinssatz effektiv ja nochmal einiges zusammen.

  • Jetzt werde ich wirklich ganz kirre.
    Das bedeutet, dass die Banken nicht nur die BG`s und die Zinsen zu erstatten haben, sondern für die ganzen Kredite, auch wenn diese bereits abgelöst wurden oder zurückgezahlt wurden, eine Neuberechnung durchführen müssen. Weil man ja auf den ganzen Betrag, einschließlich der BG, auch die Zinsen gezahlt hat? Habe ich das so richtig verstanden?
    Das heißt jetzt für mich im Umkehrschluss, dass sämtliche Banken durch Zahlung der BG die Forderung anerkannt haben und ich somit diese auch jetzt noch anschreiben kann, um die Neuberechnung und Erstattung der Differenz zu verlangen.


    Gibt es hierfür eventuell ein Musterschreiben? Hat jemand das schon gemacht?
    In meinem Fall sind die Kredite bei BMW-Bank, Creditplus Bank, Santander und Fiat-Bank bereits getilgt oder abgelöst worden, nur der Postbank Kredit läuft noch bis September. Der hatte aber eine sehr lange Laufzeit von 84 Monate, da käme bei 900,- Euro BG und 7,77% Zinssatz effektiv ja nochmal einiges zusammen.


    jo so habe ich das auch verstanden und mich mit dieser Seite auseinander gesetzt, das Programm rechnet dir alles genau aus und am ende Speichern und Daten nachtragen, Ausdrucken und ab die Post. So werde ich es auch machen.


    iff-finanzcheck.de/berechnen/e…ngsgebuehren-eingabe.html
    Auch hier die daten eingeben, der Rechner wirft dann 2 Varianten aus:
    VARIANTE A: Neuabrechnung des Kredits ohne Bearbeitungsgebühr
    das zeigt, wieviel man für den Kredit zuviel bezahlt incl. Zinsen,
    hilft bei der neuberechnung des laufenden Kredites oder um bei einem bereits abgezahlten Kredit die Rückforderung von der Bank darzustellen,da hier auch die zusätzlich gezahlten Zinsen für die BG berücksichtigt sind.
    VARIANTE B: Nachträgliche Auszahlung des Bearbeitungsgebührenbetrag
    das zeigt, wie hoch der Auszahlungsbetrag wäre incl. Zinsen, wenn man die BG ausgezahlt haben möchte bei einem noch laufenden Kredit, bei einem bereits abgezahlten Kredit fehlt hier der gezahlte Zins auf die BG


    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 560 - Geld zurück - Finanztip-Community

  • Jetzt werde ich wirklich ganz kirre.
    Das bedeutet, dass die Banken nicht nur die BG`s und die Zinsen zu erstatten haben, sondern für die ganzen Kredite, auch wenn diese bereits abgelöst wurden oder zurückgezahlt wurden, eine Neuberechnung durchführen müssen. Weil man ja auf den ganzen Betrag, einschließlich der BG, auch die Zinsen gezahlt hat? Habe ich das so richtig verstanden?


    Ja, hast du.


    Das heißt jetzt für mich im Umkehrschluss, dass sämtliche Banken durch Zahlung der BG die Forderung anerkannt haben und ich somit diese auch jetzt noch anschreiben kann, um die Neuberechnung und Erstattung der Differenz zu verlangen.


    Aber klar doch, mehr wie nein sagen können die nicht.


    Gibt es hierfür eventuell ein Musterschreiben?


    Weis ich nicht.


    Hat jemand das schon gemacht?


    Ja, ich habe es so bei der Deutschen Bank gemacht, aber insgesamt noch keine Antwort erhalten. Habe das als Nachtrag zu meiner Forderung für die BG und die Zinsen in einem zweiten Schreiben beansprucht.


    In meinem Fall sind die Kredite bei BMW-Bank, Creditplus Bank, Santander und Fiat-Bank bereits getilgt oder abgelöst worden, nur der Postbank Kredit läuft noch bis September. Der hatte aber eine sehr lange Laufzeit von 84 Monate, da käme bei 900,- Euro BG und 7,77% Zinssatz effektiv ja nochmal einiges zusammen.


    Schreib doch bitte alle Banken an. Egal, ob die Kredite noch laufen, oder bereits getilgt sind.
    Die gegenüberstellung der Kosten, einmal mit und einmal ohne Gebühr kannst du einfach und bequem mit den Rechnern, siehe ein zwei Seiten zurück, machen

  • ja, das meinte ich damit. Muss dazu aber Zeit haben, da die Musterberechnung nicht so ganz passt, da wir eine Ratenstundung einmal von zwei Monaten hatten. Muss mich da ein wenig einlesen und mir ein Musterschreiben basteln...das dauert ja doch etwas. Hauptsächlich bei der Postbank wird das wohl Sinn machen, da ich wie gesagt 900,- BG hatte über eine Laufzeit von 84 Monaten kommt da schon was zusammen an Zinsen und Nutzen.


    Wie ist das eigentlich bei der CreditPlus Bank. Den Kredit haben wir 2006 aufgenommen, 2007 aber durch die Postbank abgelöst, im Ablösebetrag wurden ja dann wohl die Zinsen für die Restlaufzeit rückgerechnet, so dass ich hier für die BG zu Unrecht gezahlte Zinsen für das eine Jahr der tatsächlichen Laufzeit fordern kann?

  • @nelli


    @Immer mit der Ruhe


    Jetzt muss ich auch nochmal was nachfragen. Ihr dürft mich auch sehr gerne privat anschreiben.
    Ich habe vor bei der Verbraucherzentrale HH meine sämtlichen Kreditverträge prüfen zu lassen. Hauptsächlich geht es hier um die Wiederrufsbelehrung die sehr oft falsch formuliert wurde.


    Pro Vertrag werden hier 70€ berechnet, da würde bei mir einiges an Kosten zusammen kommen. Aber wäre das nicht die sicherste Variante? Anstatt selber falsche Summen zusammen zu rechnen?
    Die VZ stellt doch bestimmt einem auch Musterschreiben zur Verfügung, wenn ermittelt wird dass der Vertrag nichtig war.

  • Abgezahlte Kredite:
    Auf alle Fälle muss man von der Bank auch die zuviel gezahlten Zinsen für die BG einfordern:
    "Ebenfalls fordere ich die auf Basis des Vertragszinses zu viel gezahlten Zinsen ordnungsgemäß zu berechnen und auf o.g. Konto zu überweisen."
    Ist quasi die Neuberechnung des abgezahlten Kredites. Dabei hilft die Variante A den zuviel gezahlten Betrag zu errrechnen.


    Laufende Kredite:
    Variante A: man fordert die Bank auf, das aufgelaufene Guthaben (bereits gezahlte BG+Zins) auszuzahlen,die Restschuld und die Raten entsprechend anzupassen.
    Man kann dann auch das Guthaben als Sonderzahlung nehmen.


    Variante B: man fordert die Bank auf, die BG auszuzahlen + Verzugszinsen (5% über Basiszins), die Restschuld und die Rate bleiben, da die BG quasi als Kredit ausgezahlt wurde.

  • @nelli,


    bei Ratenpausen kann Dir der Rechner helfen: http://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php
    Da kannst du in Tilgungsfreie Zeit die entsprechenden Zeiten eintragen.
    Dann die Kredite mit und ohne BG berechnen und die entstandene Differenz ist das Guthaben aus BG und Zins, welches Dir zusteht.
    Der Rechner wirft monatsgenau Zahlen aus, somit kannst Du auch die abgelösten Kredite berechnen.
    Und dann nimmst Du den Verzugszins-Rechner auf der Seite, gibts Dein Guthaben ein und erhälts die Dir zustehenden Verzugszinsen von 5% über Basiszins.
    Diese Summe forderst Du von der Bank, bzw. hast eine Grundlage zur Kontrolle was Dir die Bank bereit ist zu zahlen.

  • Die Targo hat den Hinweis auf die Erstattung der BG von Ihrer Startseite genommen.
    Ich hoffe mal fuer alle Betroffenen nicht, dass das Signal der Targo zu verstehen ist,
    dass der Vorgang der Erstattung der BG fuer die Bank damit erledigt ist oder keine Rolle mehr spielt.

  • Hallo zusammen ich verfolge schon seit 3 monaten diesen Thread hier und ich habe einiges an Positiven Ratschlägen und hilfen mitnehmen und umsetzen können. Zu meinem noch einzigen Problem ich hatte die BG samt Zinsen von der Targobank und der Deutschen Bank eingefordert anfang Dezember 2014. Targobank hat ohne wenn und aber innerhalb von 14 Tagen die BGs bezahlt und nach aufforderung der Zahlung der darauf folgenden Zinsen ebenfalls.
    Jetzt zur Deutschen Bank diese wurde ebenfalls im Dezember 2014 angschrieben und aufgefordert mir die BGs samt Zinsen zu überweisen nach ca. 1 Woche bekam ich den antwortbrief dass auf die einrede der Verjährung verzichtet wird soweit so gut. Nach weiteren 2 Wochen habe ich nochmals eine Zahlungsaufforderung der Deutschen Bank zukommen lassen und wieder das schreiben mit der Einrede der Verjährung kam.


    Seither keine Reaktion von der Deutschen Bank ich habe hier mal gelesen von anderen die sich mit der Deutschen Bank rumgeschlagen haben, dass diese teilweise oder ganz bezahlt hat und ich geduld aufbringen solle, aber so langsam würde mich mal der Bearbeitungsstand interessieren da ich aber leider keine Telefonnummer habe von dieser würde ich mich freuen wenn da jemand mal ne nr für mich hätte wo ich mich mal melden könnte. Den auf diesen Standartschreiben steht die Telefonnummer meiner Kundenberaterin drauf aber diese ist in meinen Augen nicht die fähigste um mir diese Frage zu beantworten bzw. das wird nicht ihr Tätigkeitsbereich sein die Bearbeitung der BGs.


    Falls jemand Tips oder Nummern hat wo ich mit melden kann wäre ich sehr dankbar.

  • @tengel07,


    das werde ich bei der Postbank so machen. Da ich BG und Zinsen schon erhalten habe muss ich diese Zahlung abziehen, übrig bleiben dann die auf die BG gezahlten Zinsen und auf die schlage ich dann, wie Du bereits geschrieben hast, die 5% über Basiszinssatz drauf. Das Guthaben sollen die mir dann mit ihrer Restforderung verrechnen, dann bin ich schon früher fertig. Werde ich mich gleich am Wochenende dransetzen. Musterschreiben stelle ich euch dann ein.

  • da ich aber leider keine Telefonnummer habe von dieser würde ich mich freuen wenn da jemand mal ne nr für mich hätte wo ich mich mal melden könnte.


    Nimm irgend eine Nummer von der Internetseite der DB. Egal welche, du landest immer im selben Callcenter.
    Ich habe immer die mit Frankfurter Vorwahl genommen.


    Lass dich aber nicht erschrecken, die Mitarbeiter der DB sind nicht gerade die freundlichsten

  • Ob die BG mit verzinst wurde sollte im Kreditvertrag ersichtlich sein. Hab bei mir mal die Kreditverträge der Santander durch geguckt, da haben sie nur auf den Auszahlungsbetrag die Laufzeitzinsen drauf gerechnet, anschließend die BG und dann die Raten berechnet. Dass heißt die BG wurde nicht mit verzinst, dass sollte man beachten, bevor man eine Neuberechnung des Vertrags fordert.
    Anders verhält sich das bei den Verzugszinsen/ Nutzungsentschädigung, diese sind ja dafür gedacht, hätte man der Bank das Geld nicht gegeben, sondern angelegt, hätte man darauf Zinsen erhalten. Wieviel genau wäre spekulativ, deshalb rechnet man mit den 5% über dem Basiszinssatz, wo man davon ausgehen kann, das man diesen Betrag mindestens erhalten hat.
    Da bei mir die BG's nicht die Auszahlungssumme gemindert haben, ist davon auszugehen, dass ich meine BG erst mit den ersten Raten gezahlt habe, kann daher Verzugszinsen auch nur in der Höhe fordern, wie die Rate war, bis ich mit der Höhe der Raten die Höhe der BG erreicht, oder überschritten habe, ab dem Zeitpunkt berechne ich für die volle BG die Verzugszinsen.
    Wobei sich hier die Geister scheiden.
    Die einen sagen, wenn die BG auf die Raten umgelegt wurde, dann zahlt man mit jeder Rate einen kleinen Teil der BG, und erst mit der Schlussrate/Ablösung die volle BG.
    Habe aber auch schon ein Urteil gesehen, wo es genau wegen dieser Zinsberechnung auch um den Zeitpunkt ging, ab wann denn die Bank tatsächlich von mir die BG erhalten hat, bei diesem Urteil sind auch die Richter der Meinung, dass die BG bereits in den ersten Raten an die Bank abgeführt wurde, und der Kläger dementsprechend auch ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Nutzungsentschädigung hat.

  • Was mir auch noch schwer im Magen liegt, ist die Tatsache das die Bank in einigen Fällen die Verzugszinsen um 25% gemindert hat, den Prozentsatz der angeblich an Steuern abgeführt wurde.
    Hier stellt sich für mich ja die Frage, hätte ich als Privatperson meine BG angelegt, hätte ich dann den Kapitalfreibetrag überschritten, und hätte dafür Steuern zahlen müssen? Ich glaube eher nicht.
    Und nur weil die Banken ihre Kunden im großen Stil abzocken mit den BG's, muss ich doch wohl als Endverbraucher nicht darunter auch noch leiden, oder?
    Wenn die Banken dann wirklich meinen sie müssten die 25% abziehen, dann sollen sie doch bitte auch offenlegen zu welchem Zinssatz sie ihr Geld angelegt haben, damit ich dann auch meine Nutzungsentschädigung der Bank anpassen kann.

  • An den SANTANDER-Fanclub ;-)))
    Wie berichtet hatte Santander auf mein MB mit Widerspruch reagiert. Daraufhin habe ich 127€ an das Mahngericht überwiesen worauf Die den Fall ans Amtsgericht Mönchengladbach weitergeleitet haben.
    Irgendwann zwischen hier und da hat S... die BG bezahlt (ein Wunder !!!).
    Aber was nu???? Habe ich das Amtsgericht angerufen, mit der Frage " was ist da zu tun" ?
    Die Rechtpflegerin war sehr freundlich und berichtete über den Ausnahmezustand auf Grund einer Klageflut zum Thema BG.
    Das Gericht würde mich anschreiben um dann eine genaueren Spezifizierung meiner Forderung zu erhalten. Dies kann aber bis zu 2 Monaten dauern. Ader der wichtigste Satz:
    "
    Nicht abschrecken lassen, keinen Rückzieher , ALLE ausstehenden Zinsen und bis dato angefallenen Nebenkosten in die neue, korrigierte Hauptforderung einbeziehen und das bereits begonnene Verfahren weiter betreiben ! Verbal augenzwinkernd meinte Sie noch, dass die Bank keine wirkliche Chance hat den Forderungen zu entgehen. ;-)))

    PS : In einem bekannten Kinofilm wurde mal einer gefragt, was wohl das Schönste für einen Mann sei, worauf er in Etwa geantwortet haben könnte : Den Feind zu jagen und zu verfolgen, Gerechtigkeit herzustellen und sich zu erfreuen am Geschrei der Bänker ;-)))))