Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern


  • Die Berechnung von Tengel ist falsch, da würde es ja doppelt verzinst werden. Daher steht ja im Urteil auch um 5% über dem Basiszinssatz, um die entstandenen Schäden damit auszugleichen.In Deinem Fall scheinen mir die 2480 Euro auf den ersten Blick realistisch.

  • Wieso falsch - man zahlt die BG mit Zinsen an die Bank - willlst Du die Zinsen der Bank schenken?
    In meinem Beispiel zahlt man mit BG 705€ Rate und ohne BG 680€, d.h. die Differenz von 25€*72 Monate Laufzeit ist der zu Unrecht von der Bank geforderte Betrag. Und auf diesen gibt es 5% über Basistarif Verzugszins.
    Ich lese im Urteil, das man die BG, die gezogenen Nutzungen (IMHO der gezahlte Zins auf die BG) und die Verzugszinsen einfordern kann.
    Man kann jetzt noch über das Thema diskutieren, ab wann tritt der Verzug ein, sofort mit der 1.Rate oder erst wenn alles abgezahlt wurde...


  • Hallo Emely,
    habt ihr die BG auch schon überwiesen bekommen, oder lediglich das Schreiben?

  • Das stimmt doch nicht - man zahlt doch mehr als die BG, man kreditiert diese mit Zinsen!!!
    In meinem Beispiel sind 72Montate Laufzeit, die BG= 1470€
    Rate mit BG=705€
    Rate ohne BG=680€
    macht 25€*72 Montate = 1800€ gezahlt - das sind 3 Monate Überzahlung....
    Die 1800€ muss man von der Bank fordern zzgl. Verzugszins.
    Oder soll man die knapp 400€ Zinsen zurecht auf die zu Unrecht gezahlte BG zahlen?!?

  • Okay offensichtlich gibt es heir unterschiedliche Ansaetze.
    Wobei der Unterschied doch nicht unerheblich ist.


    Ich werde der Targo jetzt erstmal mit Einschreiben auf die Spruenge helfen und Ihnen darlegen, dass ich sehr wohl einen Kredit bei Ihnen hatte und dieser eine BG enthielt, was diese Damen und Herren ja von sich gewiesen hatten in ihrem Antwortschreiben.


    Um die Frage wie die Zinsen berechnet werden muessen kuemmere ich mich im 2 Schritt.

  • Okay offensichtlich gibt es heir unterschiedliche Ansaetze.
    Wobei der Unterschied doch nicht unerheblich ist.


    Ich werde der Targo jetzt erstmal mit Einschreiben auf die Spruenge helfen und Ihnen darlegen, dass ich sehr wohl einen Kredit bei Ihnen hatte und dieser eine BG enthielt, was diese Damen und Herren ja von sich gewiesen hatten in ihrem Antwortschreiben.


    Um die Frage wie die Zinsen berechnet werden muessen kuemmere ich mich im 2 Schritt.


    Musst mal googeln, finde es jetzt nicht wieder aber ich habe neulich irgendwo bei einer Verbraucherzentrale gelesen, das sich die Gebühr im besten Fall um ca. 60% erhöhen kann. Das würde dann meine Denk.- und Rechenweise bestätigen.


  • Das ist falsch,es hat Dich doch niemand gezwungen die Gebühren zu finanzieren. Du hättest sie ja zu Vertragsbeginn auch in Bar zahlen können.
    Du darfst nur von der Grundsumme ausgehen.


    Uffi74, in den meisten Fällen ist es doch so, das die Gebühr mitfinanziert wird. Vor den Urteilen des BGH hat sich doch wohl kaum jemand Gedanken über die zu zahlende Gebühr gemacht, geschweige denn aus freier Laune heraus diese mal eben so abgedrückt.


    Ich vertrete auch die Meinung, das die Verträge in so weit zurückgerechnet werden müssen, als das die Gebühr nie gezahlt wurde.
    Die Zinsen, 5 Prozentpunkte über dem Basiszins, sind auch die Entschädigung des Nutzen, und passen evtl. gerade punktgenau in die Berechnung, die du als Vergleich herangezogen hast.
    Ich habe gestern schon darauf hingewiesen; einige Darlehensnehmer haben hier horrende Schuldzinsen angeführt, bis in den 2-stelligen Bereich. Da macht sich die Rückrechnung des Vertrages schon gewaltig in den Zahlen bemerkbar

  • Ok, nochmal mein Beispiel:
    Rechner: www.iff-finanzcheck.de
    [Blockierte Grafik: http://www.scaleautofactory.com/news/kredit/05.jpg]
    Ergibt diese Nachzahlungsmöglcihkeiten:


    [Blockierte Grafik: http://www.scaleautofactory.com/news/kredit/06.jpg]


    Wobei ich immer noch der Meinung bin, das die Bank auch Verzugszinsen auf BG+Zins darauf zahlen muss für einen bereits gezahlten Kredit.
    Das Schreiben auf juras.de sieht das ebenfalls vor: http://www.jurarat.de/mustersc…darlehen-zurueckverlangen
    Ich fordere Sie daher unter der Bezugnahme auf die oben genannten Entscheidungen des BGH auf, dass bereits von mir am XX. XXXX 20XX vollständig entrichtete Bearbeitungsentgelt ab Zahlung des Bearbeitungsentgelts für den oben genannten Darlehensvertrag, folglich vom XX. XXXX 20XX nebst Zinsen i.H.v. von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und dem berechneten Zinssatz aus dem Darlehensvertrag ab Zahlung des Bearbeitungsentgelts für das Darlehen ... zu überweisen.

  • Es gibt auch nette Mitarbeiter bei der Santander, ich hatte eine Dame dran die sich meinen Fall genau angeschaut hat und auch mein zweites Schreiben wurde eingescannt und sie schickt nochmal eine Mahnung an die zuständige Abteilung. Fakt ist das Schreiben geöffnet und zugehörig zum Vertrag eingescannt werden und dann in Kisten gepackt werden, die dann alle bei der Abteilung die die Auszahlung vornimmt stehen... es wird noch dauern. Die Mitarbeiter sind selbst genervt von der Organisation die offensichtlich nicht vorhanden ist, denn die müssen es letztendlich ausbaden. Man versteht nicht warum dafür nicht Azubis abgestellt werden oder andere Kräfte. parallel habe ich den Vorstand nochmal angeschrieben...vielleicht bringt das ja auch was.... ich werde bei Erstattung oder Neuigkeiten hier berichten

  • Santander und Klage


    Die Santander hat durch deren für sie tätige Kanzlei Wendt & Henle in meinem Fall am letztmöglichen Tag(29.01.2015)dem Amtsgericht wie folgt geschrieben:


    In Sachen


    xxxxxx./.Santander Consumer Bank AG


    bestellen wir uns kraft erteilter Vollmacht zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten und zeigen Verteidigungsbereitschaft an.Eine ordnungsgemäße Vollmacht ist beigefügt.


    Gleichzeitig bitten wir das erkennende Gericht höflich,Zustellungen etc in dieser Sache zukünftig nur an unsere Kanzlei zu schicken.


    xxxxxxx


    Rechtsanwalt


    Meine Fragen:


    Ist das wie bei den Widersprüchen von Forderungen,die denen per Mahnbescheid zugestellt wurden,"nur" die in deren Augen (!!)konsequente Fortsetzung des "Zeitspiels"


    oder


    haben die noch was "im Köcher",was wir nicht wissen


    oder


    wollen die den "ganzen Weg" (evtl.)bis zum BGH(auf jeden Fall über die Instanzen)noch einmal gehen


    oder


    über einen "Gütetermin" die Forderung reduzieren???


    Wer hat Vermutungen,Ahnungen und vertiefte(!!)Kenntnisse von taktischen Geheimnissen,auf die ich/meine Fachanwältin vorbereitet sein sollte?


    Auf jeden Fall habe ich den Eindruck,daß die Santander es drauf ankommen läßt.

  • @IanAnderson2,



    also ich verstehe das nicht. Das war bei Deinem Santanderkredit doch auch ein ganz normales Verbraucherdarlehen mit erhobener BG, oder? Bei mir haben die ziemlich schnell die BG`s von zwei Autofinanzierungen überwiesen. Die Zinsen wollten sie dann per gesondertem Schreiben explizit angefordert haben, ist auch so geschehen. Als dann ewig keine Antwort kam, habe ich eMails an alle bekannten Santanderadressen geschickt und zwei Wochen war die Kohle da. Die Finanzierungen waren einmal von 2007 und einmal von 2011, beides mittlerweile erledigt.


    Das die es auf eine Klage tatsächlich ankommen lassen geht mir nicht in den Kopf? Was hätten die denn in petto, was nicht durch das BGH-Urteil geregelt wäre?